ForumLKW & Anhänger
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. zul. Ges.gewicht (in kg)

zul. Ges.gewicht (in kg)

Themenstarteram 25. Mai 2007 um 20:39

Hallo,

ich bin kein LKW- Fahrer, aber ich habe Frage zur zul. Ges.gewicht 26.000 kg. Bedeutet das ich von den 26 t das gewicht von der SZM und dem Auflieger abziehen muß und das was übrig bleibt, ist das zulässige Gewicht von der Fracht?

Vielen Dank.

Gruß brzoza29

Ähnliche Themen
13 Antworten
Themenstarteram 25. Mai 2007 um 21:01

Hallo,

noch ein Nachtrag. Was bedeuten die Abkürzungen: ZUL. GG 25 / ZUL. GZG 40.

Gruß brzoza29

die 26 bedeutet dass das fahrzeug ein zusätzliches gesamtgewicht von 26t haben darf. soll heissen, wenn das fahrzeug ein leergewicht von 12 tonnen hat, dann kannst du 14tonnen zuladen.

noch ein beispiel: der motorwagen 3 achser ist ein 26 tonner/ leergewicht 12 tonnen. der anhänger 2 achser hat ein leergewicht von 5 tonnen, dann kann der motorwagen 14 tonnen laden und 9 tonnen der hänger und so kommst du auf 40 tonnen ;)

Begrifflichkeiten:

ZulGG oder GGzul heißt zulässiges Gesamtgewicht

ZulGZG oder GZGzul oder ZulZGG oder ZGGzul heißt zulässiges Zuggesamtgewicht

Das ZulGG bezieht sich auf ein Fahrzeug, d. h. es gibt eines vom Zugfahrzeug und vom Ladefahrzeug und das ZulZGG bezieht sich auf die Kombination (Zugfahrzeug + Ladefahrzeug).

Auch wenn es für D ungewöhnlich ist, hat Deine SZM 25 t ZulGG und ist zugelassen für ein ZulZGG von 40 t.

Hinweis: Eine Zwei-Achs-SZM hat 18 t ZulGG und eine Drei-Achs-SZM hat 26 t ZulGG.

am 26. Mai 2007 um 10:52

hey scaniachris,

warum stand dann auf dem lkw den ich letzt mal als urlaubsvertretung gestanden ist, (3achs lkw mb mp1)

2540???????????????

 

gruß matze

am 26. Mai 2007 um 11:46

!!!2540!!!!!

25=25 t zulässiges gesamtgewicht des Fahrzeugs

40=40 PS Leistung

Würde tippen auf BDF mit schleppachse

40PS für 25 tonnen? wär n bisschen mager...

400Treffens eher ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Matze1390

hey scaniachris,

warum stand dann auf dem lkw den ich letzt mal als urlaubsvertretung gestanden ist, (3achs lkw mb mp1)

2540???????????????

gruß matze

Hallo Matze,

schau' Dir doch einfach mal die Achslasten an. Die findest Du in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Eine genaue Definition findest Du in § 34 StVZO. Hier kommt es auf die technische Belastbarkeit und die Höchstgrenzen im Gesetz an. So darf eine Einzelachse, nicht angetrieben, max. 10 t Achslast haben; eine angetriebene max. 11,5 t. In einem Doppelachsaggregat kommt es auf den Achsabstand an und dort sind 11,5 bis 19 t möglich. Dieses RohZulGG wird noch korrigiert durch den Abs. 8 (mind. 25 % des GG, bzw. ZGG auf der Hinterachse) und den Abs. 11, welcher Hubachsen und Lastverlagerungsaggregate betrifft.

Bei dem 25xx mit normaler Rahmenhöhe wird vorne eine 7,1 t-Achse gefahren und hinten eine 11,5 t, sowie eine 7,1 t-Achse. DC legt das ZulGG ZulGG auf 25 to, obwohl technisch 25,7 t zulässig wären und eine ZulZGG von 40 t. Letztendlich bestimmt der Hersteller, was Sache ist. Vielleicht reicht ihm das ja, um eine brauchbare Sattellast zu ermöglichen.

Scania hat grundsätzlich bei den 3-achsigen SZM die gleiche Konfiguration, jedoch legen die das ZulGG auf 26 t fest. Durch eine andere Achsenwahl werden die fehlenden 300 kg schnell verfügbar gemacht. Die Vorderachse kann bei 6,7 bis 9 t liegen und das HA-Aggregat bei 18,2 bis 21 t (technisch). Auf der Straße darf das 21 t-Aggregat nur 19 t buckeln.

Die Hersteller agieren da unterschiedlich. Viele allerdings lassen die 3-Achser-SZM auf 26 t laufen.

:-) ScaniaChris

Zitat:

Original geschrieben von Borito

!!!2540!!!!!

25=25 t zulässiges gesamtgewicht des Fahrzeugs

40=40 PS Leistung

Würde tippen auf BDF mit schleppachse

Der Modellname lautet 2540, wobei der sich aus dem ZulGG in t, sowie der Hunderter- und der Zehnerstelle der Leistung des eingebauten Motors ergibt. Beim 2540 hat der Motor 400 PS. Der ist aber schon zwei- oder drei Tage alt, denn die aktuelle Generation hat 408 PS und wird als 2541 bezeichnet.

Themenstarteram 26. Mai 2007 um 12:29

OK. Jetzt habe ich das verstanden.

Auch wenn "2540" steht, kann der LKW insgesamt 40t wiegen.

Vielen Dank.

Gruß brzoza29

Zitat:

Original geschrieben von Brzoza29

OK. Jetzt habe ich das verstanden.

Auch wenn "2540" steht, kann der LKW insgesamt 40t wiegen.

Vielen Dank.

Gruß brzoza29

Das kommt drauf an! Grundsätzlich darf der Zug insgesamt 40 t wiegen. Dafür wurde das Zugfahrzeug, die 2540 für ausgelegt.

Nun kommt es aber darauf an, dass die Sattellast auf dem Zugfahrzeug und die Aufliegelast des Sattelaufliegers nicht überschritten werden. Sofern die schon vor Erreichen der 40 t überschritten werden, darf der gesamte Zug trotzdem nicht 40 t liegen. Bei einer 3-achsigen SZM ist aber davon auszugehen, dass die Sattellast nicht überschritten wird, höchtens die Aufliegelast des Aufliegers.

Es kommt aber nicht auf die Typbezeichnung an, sondern auf das, was in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 drin steht! Also immer mal vorsichtshalber nachschauen. Der 2540 könnte eine andere Achskonfiguration haben und damit auch andere zulässige Gesamtgewichte. Bei dem 2540 in niedriger Rahmenausführung wird beispielsweise nur eine 6,7 t-Vorderachse verbaut. (...)

Themenstarteram 26. Mai 2007 um 12:43

Danke

man könnte das ganze aber auch wesentlich verständlicher schreiben, so dass es branchenfremde auch verstehen:

 

das, was auf der tür der maschine steht, ist das zulässige gesamtgewicht NUR der maschine.

wieviel der hänger haben darf, steht in den papieren des hängers. ob die maschine den hänger ziehen darf, steht in den papieren der maschine.

 

beispiel:

ich fahre nen man L2000 typenbezeichnung 8224

also 8 tonnen (ok, in diesem fall 7,5) und 224 ps.

in den papieren steht, dass das zulässige Z U G gesamtgewicht 18,75 tonnen haben darf, also dass ich einen hänger mit 11,25 tonnen anhängen darf.

 

vorraussetzung dazu ist natürlich, dass die maschine technisch für dieses gewicht ausgelegt ist.

... und Du den erforderlichen Führerschein dafür hast.

Der Blick in die Fahrzeugpapiere ist der sicherste Weg, weil die Angaben am Fahrerhaus nichts mit der Wirklichkeit zu tun haben müssen. Und hey, die Fahrzeugpapiere hat man immer dabei!

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. zul. Ges.gewicht (in kg)