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Zulässige Geschwindigkeit I
Ich sehe auf der Autobahn immer wieder LKW und Busse, die hinten verschiedene Geschwndigkeitsaufkleber haben. In welchen Fällen gilt welche Höchstgeschwindigkeit?
Dann will ich gerne herausfinden, wie schnell LKW auf der Autobahn fahren dürfen. Ich hab mal gelernt, dass sie nur 80 fahren dürfen. Ich fahre auf der Autobahn mit meinem Anhängerle stur 80 nach navi, werde aber ständig von LKW`s überholt. Früher bin ich flott problemlos 100 gefahren und hatte das Gefühl, dass alle froh darüber waren. Heute bin ich ein fahrendes Verkehrshindernis aufgrund eines "schlechten Erlebnisses", das mit 100 Euro und einen Punkt gekostet hat (16 kmh zu schnell).
Eine weitere Frage: Als was gilt ein LKW mit Sattelauflieger? Ich weiß die richtige Bezeichnung nicht. Ich meine damit die üblichen LKW-Zugahrzeuge mit einem meist dreichachsigen Auflieger. Gelten diese als einfache LKW oder LKW mit Anhänger?
Gruß Aspergius
Beste Antwort im Thema
Hallo Aspergius.
Gaaanz einfach. LKW und Omnibusse dürfen in Deutschland 80km/h auf der BAB fahren. Omnibusse haben meist eine Sondergenehmigung für 100 km/h. Abgeregelt sind LKW in der Regel bei 89 km/h und Omnibusse bei 102 km/h. Deshalb haben dich die LKW Fahrer mit deinen 80 km/h zum Fressen gern.
Die unterschiedlichen Papper mit aufgedruckter Vmax ist der "Vereinigten" EU geschuldet. In vielen EU Ländern gelten unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten die entsprechend am Fahrzeugheck dokumentiert werden wollen.
Nun gut nicht EU Länder verlangen auch den entsprechenden Aufkleber.
Gruß
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33 Antworten
Hallo Aspergius.
Gaaanz einfach. LKW und Omnibusse dürfen in Deutschland 80km/h auf der BAB fahren. Omnibusse haben meist eine Sondergenehmigung für 100 km/h. Abgeregelt sind LKW in der Regel bei 89 km/h und Omnibusse bei 102 km/h. Deshalb haben dich die LKW Fahrer mit deinen 80 km/h zum Fressen gern.
Die unterschiedlichen Papper mit aufgedruckter Vmax ist der "Vereinigten" EU geschuldet. In vielen EU Ländern gelten unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten die entsprechend am Fahrzeugheck dokumentiert werden wollen.
Nun gut nicht EU Länder verlangen auch den entsprechenden Aufkleber.
Gruß
Die Busse brauchen keine Sondergenehmigung, die müssen nur bestimmte Vorgaben erfüllen. Steht doch so im zweiten Link.
Grundsätzlich dürfen LKW in Deutschland 80 km/h fahren. Die Geschwindigkeitsbegrenzer der Fahrzeuge waren lange Zeit auf 90 km/h eingestellt, neuerdings auf 88 bzw. 89 km/h.
In aller Regel erfolgt eine Ahndung bei LKW anhand des EG-Kontrollgerätes, welches "Spitzen" über 90 km/h aufzeichnet - nicht sofort, sondern erst bei einer Verstoßdauer zwischen 15 und 60 Sekunden, je nach Softwarestand.
Für die Ahndung mittels konventionellem Blitzer gilt:
Vom Meßergebnis sind 3 % abzuziehen, mindestens jedoch 3 km/h. Ungünstigstenfalls blitzt es bei deinem Gespann dann ab 88 statt 80. (strafbewehrt ab 6 km/h zu schnell, 3 km/h Toleranz) Du kannst deinen Tempomat also recht unbesorgt auf 85 oder 86 stellen.
Sogar mehr geht noch - wenn du "nur" 6-10 km/h zu schnell bist ist die Strafe ein Verwarngeld eher geringer Höhe.
Insofern beim Hänger ohne 100er und auch beim Solofahrzeug Tempomat so eingestellt, dass das GPS 90 anzeigt. Dann hast du auch diese stressigen Überholmanöver nicht mehr - die wenigen, die es dann noch machen brauchen ewig oder stammen aus Belgien (Tempobegrenzer auf 95, da belgische LKW in Belgien auch 90 statt 80 fahren dürfen... ) - daher rühren auch die unterschiedlichen -allesamt nichtamtlichen- Aufkleber die auf Limts nach unterschiedlichen nationalen Vorschriften hinweisen sollen.
16 zu schnell war eben einer zu viel... bzw. 6 zuviel. Gehst du "nur" das aktuelle LKW-Tempo der rechten Spur mit kannst du davon ausgehen, dass du nicht mal Post bekommst, selbst wenn es blitzt (Kolonneneffekt).
Anders bei Bussen, diese haben meistens (amtlich gesiegelte) 100er Plaketten ähnlich derer für Wohnwagen und dürfen dann auch 100 fahren. Meßgrenze ist dann ab 109...
Eine Sattelzugmaschine mit Auflieger benötigt führerscheinrechtlich Klasse CE - der Auflieger ist also dort ein Anhänger. Mit C dürftest du nur die Zugmaschine "solo" fahren.
Wie schnell darf nur die Zugmaschine fahren? Letztens in Hamburg war ich echt erstaunt, dass ich eine Zugmaschine ohne Anhänger noch bei Tacho 105 hinter mir hatte und der drängelte - kein schönes Gefühl mit Kindern solch eine schwere und dicht auffahrende Zugmaschine hinter sich zu haben, ich war kurz davor die Polizei zu rufen, da mir seine agressive Fahrweise schon auf der B73 in Harburg aufgefallen war.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 15. Juni 2018 um 22:24:14 Uhr:
Wie schnell darf nur die Zugmaschine fahren? Letztens in Hamburg war ich echt erstaunt, dass ich eine Zugmaschine ohne Anhänger noch bei Tacho 105 hinter mir hatte und der drängelte - kein schönes Gefühl mit Kindern solch eine schwere und dicht auffahrende Zugmaschine hinter sich zu haben, ich war kurz davor die Polizei zu rufen, da mir seine agressive Fahrweise schon auf der B73 in Harburg aufgefallen war.
Ich hoffe ich verbrenne mir da jetzt nicht meine Zunge.
Aber wenn ich mich noch richtig an die Fahrschule erinnere dürfen Zugmaschinen alleine 100 fahren.
Die zugmaschine gibt die Geschwindigkeit vor, nicht der Auflieger.
In der Tat dürfte es sehr schwere werden, mit einer Zugmaschine solo über 89 zu kommen. Man kann auch 120 mit nem Sattelzug fahren. Aber nur bergab und weil das Gewicht so brachial schiebt. Eine gute Idee ist das für den Fahrer aber in keinem Falle.
Die nächste Kontrolle innerhalb von 28 tagen und er kann Mal nen Monat Urlaub nehmen....
Bei dieser solozugmaschine wird wohl manipuliert worden sein. Das ist möglich. Lässt sich sogar so bei Mercedes und co bestellen mit höherer Endgeschwindigkeit. Man darf es in Europa nur nicht ausfahren und wenn ich mich nicht täusche, könnte das Zulassungsrechtliche Probleme geben.
Einen genauen Geschwindigkeitsaufschrieb (mittlerer Ausdruck) gibts nur für die letzten 24 Stunden, die High-Score-Liste (linker Ausdruck) bleibt immer gespeichert und ein Verstoß könnte praktisch bis 3 Monate nach dem Verstoß geahndet werden (Anm.: die Verjährungsfrist bei Geschwindigkeitsverstößen beträgt im Allgemeinen 3 Monate).
http://up.picr.de/14059594dz.jpg
PS: ...damit die Kiste schnell läuft brauchste nur ne Werkststatt, die dir den Begrenzer an der oberen Toleranzgrenze einstellt, was inzwischen bei den digitalen Tachographen schwer ist so jemanden zu finden, da jederzeit nachvollzogen werden kann wer da was eingestellt hat.
Mit den Analogen Tachographen war das einfacher... das war die Sache mit den "abgefahrenen Reifen zur Tachographenprüfung und anschließend gibts Neue mit vollem Profil"... ich hatte z.B. mal eine Zugmaschine die bei 89km/h auf der Scheibe ca. 94 bis 96km/h gelaufen ist.
Es ist echt irre was die 1-2 Zentimeter Unterschied zwischen nem neuen und nem abgefahrenen Reifen ausmachen... meine reguläre tägliche Linien-Tour damals war z.B. mitneuen Reifen ca. 710km und mit abgefahrenen 718km lang.
Ganz Mutige -das ist bei einer Kontrolle eigentlich das erste was angeguckt wird- ziehen einfach größere Reifen auf... das hatte ich mal ein paar Wochen lang. Tachoprüfung mit 295 / 55 R22,5... mit 310 / 60 R22,5 war das ein richtig geiles Fahren... bei Reisegeschwindigkeit hat der Tachograph grad mal 80-85 km/h auf die Scheibe gemalt und Elefantenrennen gabs auch nicht mehr, wenn einer angefangen hat zu nerven... ein Druck aufs rechte Pedal und er hatte das Nachsehen.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 15. Juni 2018 um 22:24:14 Uhr:
Wie schnell darf nur die Zugmaschine fahren? Letztens in Hamburg war ich echt erstaunt, dass ich eine Zugmaschine ohne Anhänger noch bei Tacho 105 hinter mir hatte und der drängelte - kein schönes Gefühl mit Kindern solch eine schwere und dicht auffahrende Zugmaschine hinter sich zu haben, ich war kurz davor die Polizei zu rufen, da mir seine agressive Fahrweise schon auf der B73 in Harburg aufgefallen war.
Kraft im Überfluss. Hab mal gesehen, wie so ein Teil vorne auf der rechten Spur an der roten Ampel wartete. Links daneben ein Mittelklassefahrzeug. Bei grün hat die Zugmaschine den PKW locker abgehängt.
Dass die PKW solo an der Ampel stehen lassen können ist ja kein Hexenwerk bei dem Hubraum.
Aber diese Zugmaschine machte mich schon recht nervös. Vielleicht war es auf einem Samstag Abend ja eine private Fahrt ohne Fahrtenschreiber. Ich vermute aber eher, dass der noch kurz vor dem Sonntagsfahrverbot etwas aus dem Hafen holen musste. Manche denken halt, dass die paar Sekunden ausschlaggebend sind und riskieren dafür unnötig viel...
...so ne normal motorisierte Sattelzugmaschine hat ca. 440PS aus 10 bis inzwischen meist 13 Ltr. mit 2000 bis 2500Nm Drehmoment... inzwischen sind auch etliche mit ca. 500 und mehr PS unterwegs - Solo hat ne 4x2 SZM gerade mal ca. 7,5 Tonnen (= "Leergewicht"). Das zul. Gesamtgewicht ist mit 2 Achsen bei 18 Tonnen.
Das Hauptproblem ist die Leistung auf die Straße zu bringen... Solo ist auf der Hinterachse fast kein Gewicht. Zum Reifenwechseln haben wir die Zugmaschinen immer statt mitm Wagenheber mitm nem 2,0 to. Gabelhubwagen unterm Differential angehoben - die komplette Hinterachse.
Ein Kavalierstart geht am besten im Sommer mit neuen noch weichen Reifen, die heiß gefahren sind und dazu eine richtig grobe Fahrbahnoberfläche, wo sich die Reifen reinkrallen können.
Und bei dem Gewicht - also deutlich über 3,5 Tonnen - dürfen die auf der BAB auch ohne Auflieger max. 80 km/h fahren.
...geht ja auch nicht mehr als die übliche LKW-Geschwindigkeit. Bei 89km/h regelt der Begrenzer ab und ohne Gewicht / Ladung auf einer Gefällestrecke ist der Luftwiderstand so hoch, dass weder ein LKW noch eine Solo-Maschine über die 89km/h drüberläuft.
Hier (klick)... sieht man das z.B.... mein Kollege kommt mit seinem DAF XF 105.460 grad aus Skandinavien mit 25 Tonnen Holz also insgesamt 40 Tonnen Gesamtgewicht und mein Zug (aus dem gefilmt wurde) ist mit grad mal ein bissi Leergut gewichtsmäßig praktisch leer und läuft daher so gut wie kein einziges km/h über den Begrenzer.
Ein gutes Beispiel für "Überholung unter Ausnutzung der Topographie" ... dafür liegen bei meinem leeren Zug die Vorteile in den Steigungen - 89km/h am Begrenzer bergauf... während alle anderen wie naße Säcke in der Steigung hängen (klick)
Ich dachte früher immer es wäre geil Solo zu fahren... bei dem Leistungsgewicht und so - aber im Gegenteil die meisten Solo-Sattelzugmaschinen sind beschissen zu fahren. Das ist einziges Gehoppel & Gehüpfe, jede kleinste Straßenunebeheit haut durch bis in die Kabine... grad das du ned seekrank wirst.
Damals der MAN TGA 18.480 mit großer Kabine war mit am schlimmsten, der DAF XP95.430, den ich danach hatte war zwar besser... wie auch die meisten anderen Zugmaschinen, die ich in den 5 Jahren hatte - aber richtig gut fahren, davon waren se alle weit davon entfernt... die Trimmung paßt einfach nicht, wenn das Fahrzeug für ein paar Tonnen Sattellast ausgelegt ist und die halt bei Solo-Fahrten fehlen.
Moin Moin !
Zitat:
Ich meine damit die üblichen LKW-Zugahrzeuge mit einem meist dreichachsigen Auflieger. Gelten diese als einfache LKW oder LKW mit Anhänger?
Weder noch. Die richtige Bezeichnung ist Sattelkraftfahrzeug.
MfG Volker