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Zulässige Geschwindigkeit II
Ich bin viel auf Autobahnen unterwegs und nachdem ich vor 2 Monaten einen Punkt kassiert habe, interessiere ich mich für Geschwindigkeitsbeschränkungen...gg.
Ich versuche die vorgeschriebene Geschwindigkeit nach meinem Navi einzustellen, anstatt Tacho.
Nur ist es leider manchmal nicht so einfach zu erkennen, welche Geschwindigkeit maximal zulässig ist. Ich habe vielfach den Eindruck, dass das Aufstellen der Begrenzungsschilder vor allem an Baustellen oft schlampig gehandhabt wird. Was das früher nicht mal besser?
Ich war auf der Autobahn Stuttgart-München-Lindau unterwegs. Beispiele
1. Baustelle auf dreispuriger Strecke . Sperrung der beiden linken Spuren. Stattdessen Benutzung der linken Spur und der Standspur. Die Standspur wurde übrigens einfach benutzt ohne Hinweisschild, wenn ich mich recht erinnere.
An der Baustelle wurde nur an einer einzigen Stelle an der Leitplanke was gearbeitet. Aber die Hütchen, die 2 Spuren sperrten, zogen sich bald über 3 km hin, wobe max. 60 km/h zugelassen waren. Nach 3 km hörten die Hütchen auf. Eine Beendigung der Geschwindigkeitsbeschränkung gab es nicht. Alle waren etwas verunsichert und nur ganz forsche drückten gleich wieder auf die Tube. Ich gab nach einigem Zögern auch wieder Gas.
Wie schnell ist man auf der dreispurigen , fast freien Autobahn auf 130. Was ist aber, wenn geblitzt wird und weiterhin die 60 galten? Dann ist der Lappen wohl weg.
War das eine Wanderbaustelle? Eine über 3 km? Woran soll man das bitteschön erkennen?
2. Im Umkreis von München mündet eine 2 spurige Schnellstraße in eine andere 2 spurige Schnellstraße (jeweils Bundesstraßen). Zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Auffahrt 80 km/h. Ich bin grade dabei nach meinen Navi 80 einzustellen und komme auf die neue Schnellstraße. Aus den Augenwinkel sehe ich plötzlich ein Schild mit 70. Und gleich darauf eine schwarze Säule....und gleich darauf wieder ein Schild mit max. 80.... Ich glaube, es hat nicht geblitzt. Aber was soll so ein Wechsel der zul. Geschwindigkeit auf schnurgerader Schnellstraße, links und rechts nur Wald und durchgehende Leitplanken? Übrigens war die Straße kaum befahren.
3. Es gab noch viele seltsame Geschwindigkeitsbeschränkungen, die nicht einleuchten, aber ich kann sie nicht mehr genau beschreiben.
Ich habe einfach das Gefühl, dass manchmal eben irgend ein Schild hin gestellt wird, ohne zu überlegen, ob es Sinn macht. Ich betone ausdrücklich, dass ich natürlich für Geschwindigkeitsbeschränkungen bin, wo sie sinnvoll sind und schlüssig sind.
Aber wo bleibt die Qualität und die Rechtssicherheit für den Autofahrer?
Beste Antwort im Thema
Woher weis das Navi was da gerade hingestellt wurde? Richter: Sie haben nach den dort vor Ort aufgestellten Schildern zu fahren !! Wie kommt man auf die Idee das das Navi aktuell ist? Erst recht wenn bei Baustellen das sich ruck zuck ändern kann.
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11 Antworten
Das manchmal Geschwindigkeitsbegrenzungen ziemlich irrsinnig sind, da muss ich dir Recht geben aber warum gehst du nach deinem Navi? Ich bin selber mein Navi und das heist ich achte selbst auf die Geschwindigkeitsbegrenzungs-Schilder und dann weis ich wie schnell ich fahren muss.
Das mache ich nun schon seit 1966 und bin dabei immer gut gefahren. Für mich ist ein Navi so sinnlos wie sonst etwas. Wie viele haben sich nach ihrem Navi gerichtet und sind im Nirgendwo oder im Wasser gelandet. Ich kann Landkarten lesen, komme dahin wo ich hin will und Verkehrsschilder kann ich auch noch beachten und lesen, deshalb brauche ich auch nichts an einem Navi einstellen. Dies Zeit nutze ich für die Aufmerksamkeit und kann dann auch schnell meine Geschwindigkeit anpassen.
Was die Baustelle angeht, so ist die Aufhebung an Tagesbaustellen bisher in den Vorschriften nicht vorgesehen. Dieser Fehler soll im Zuge der Änderung dieser Vorschriften beseitigt werden - dann muss auch bei Tages- bzw. Wanderbaustellen eine Aufhebung erfolgen, bzw. eine Neuanordnung des zuvor bestandenen Tempolimits (z.B. 120km/h).
Ansonsten: Ja, da wird viel geschlampt bzw. falsch angeordnet. Sind alles Menschen und die machen Fehler.
Zitat:
@checker001 schrieb am 17. Juni 2018 um 23:06:14 Uhr:
Das manchmal Geschwindigkeitsbegrenzungen ziemlich irrsinnig sind, da muss ich dir Recht geben aber warum gehst du nach deinem Navi? Ich bin selber mein Navi und das heist ich achte selbst auf die Geschwindigkeitsbegrenzungs-Schilder und dann weis ich wie schnell ich fahren muss.
Ich denke nicht, dass er damit gemeint hat, dass er die Begrenzungen vom Navi abliest, sondern dass er seine Geschwindigkeit nicht nach seinem Tacho abliest, sondern nach der Anzeige im Navi, da damit die (vorgeschriebenen) Toleranzen wegfallen und man so eine genauere Geschwindigkeit fahren kann. Wobei man auch dabei nicht vergessen sollte, dass auch GPS mit Ungenauigkeiten behaftet ist.
Generell ist es ja so, dass Verkehrszeichen nicht einfach nach Willkür aufgestellt werden, denn das ist natürlich nicht rechtens. Auch wenn der Grund vielleicht erst mal nicht ersichtlich ist, weil sich in einem Jahr beispielsweise dort Unfälle gehäuft haben. Und eine Unfallhäfung führt in der Regel auch zu einer Regulierung. § 45 Absatz 9 StVO, sollte das regeln, wenn ich mich jetzt nicht irre. Es gab auch Gerichtsurteile, die unrechtmäßig aufgestellte Begrenzungen nichtig gemacht haben, genau aus diesem Grund. Man kann ja auch vor einem Verwaltungsgericht jederzeit gegen die Aufstellung eines Verkehrszeichens klagen, wenn man das denn möchte, in machen Bundesländern ist sogar vielleicht ein Widerspruch dagegen möglich, aber jedenfalls nicht hier in Bayern.
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung muss auch nicht zwingend aufgehoben werden, wenn ersichtlich ist, dass der Grund für diese klar ersichtlich ist, z. B. eine Schule. Außerdem muss die Begrenzung kurz sein. Was nun "kurz" bedeutet ist natürlich nicht im Gesetz geregelt, wäre ja sonst auch langweilig und schließlich brauchen unsere Richter auch Arbeit.
Ich werde morgen mal schauen ob ich noch genaueres zu den Geschichten nachlesen kann. Aber heute will ich den dicken Wälzer mit den Gesetzen nicht mehr aus dem Schrank holen. :-D
Zu 1) Beschreibung zu ungenau
zu 2) lässt sich ohne weiteres Hintergrundwissen nicht beantworten
zu 3) tja...
allgemein: Nimm weniger von dem Zeug, das gibt sonst Probleme mit dem Führerschein.
Grüße und bunte Träume!
Woher weis das Navi was da gerade hingestellt wurde? Richter: Sie haben nach den dort vor Ort aufgestellten Schildern zu fahren !! Wie kommt man auf die Idee das das Navi aktuell ist? Erst recht wenn bei Baustellen das sich ruck zuck ändern kann.
Zitat:
@Bitboy schrieb am 18. Juni 2018 um 08:48:22 Uhr:
Woher weis das Navi was da gerade hingestellt wurde? Richter: Sie haben nach den dort vor Ort aufgestellten Schildern zu fahren !! Wie kommt man auf die Idee das das Navi aktuell ist? Erst recht wenn bei Baustellen das sich ruck zuck ändern kann.
Der TE orientiert sich nicht nach den eingeblendeten Geschwindigkeiten im Navi.
Er sieht eine Beschränkung auf der AB und fährt dann so schnell, dass seine gefahrene Geschwindigkeit (vom Navi mit Hilfe des GPS gemessen) mit der Beschränkung übereinstimmt.
Beschränkung per Schild = angezeigte momentan gefahrene Geschwindigkeit auf dem Navi
Der TE hat es etwas komisch geschrieben, aber es ist zu erkennen, was er meint. Dachte ich bis jetzt.
@TE
zu 1.
Es wird kein Schild für diese Spurführung benötigt.
Wenn die Spurenführung so ist, dass die rechte und mittlere Spur nun über die Standspur und die ehemals rechte Spur geführt wird, dann folgst du einfach, da die Spuren nunmal mit gelben Linien angezeigt werden (hoffe ich mal).
Da die Geschwindigkeitsbeschränkung offensichtlich wegen der Baustelle war, so ist diese nach der Baustelle wieder aufgehoben.
zu 2.
Wo stand denn die Begrenzung 70km/h? War die Einfädelungsspur schon Zuende oder stand das Schild vor der Einfädelungsspur auf der Hauptspur?
zu 3.
Wie sollen wir dann helfen?
Unabhängig davon:
Warum stellst du deine Geschwindigkeit nach der GPS-ermittelten vom Navi ein? Das klingt in meinen Augen mühsamer als nach Tacho einstellen.
Lass dir die Toleranz vom Tacho, da Geschwindigkeitsmessgeräte ebenfalls eine Toleranz haben und dadurch könntest du schneller sein als erlaubt, wenn auch nur im kleinen einstelligen Bereich.
Wenn Du dir nicht sicher bist, wie schnell gefahren werden darf, schau danach wie schnell die anderen Fahren. Man muss nicht immer die Pole Position haben ;-)
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 18. Juni 2018 um 09:12:32 Uhr:
Es wird kein Schild für diese Spurführung benötigt.
Wenn die Spurenführung so ist, dass die rechte und mittlere Spur nun über die Standspur und die ehemals rechte Spur geführt wird, dann folgst du einfach, da die Spuren nunmal mit gelben Linien angezeigt werden (hoffe ich mal).
Da die Geschwindigkeitsbeschränkung offensichtlich wegen der Baustelle war, so ist diese nach der Baustelle wieder aufgehoben.
In der Regel gibt es bei Tagesbaustellen keine gelben Linien, sondern nur eine Lenkungstafel, die die Seitenstreifenbenutzung anzeigt. Funktioniert in der Praxis ganz gut, ist aber genau genommen nicht rechtssicher. Das Zeichen erlaubt weder das Überfahren der Fahrbahnbegrenzung, um auf den Standstreifen zu gelangen, noch darf die Linie im Anschluss an die Arbeitsstelle überfahren werden, um zurück auf den rechten Fahrstreifen zu fahren.
...ist Krümelkacke, aber wehe man fährt irgendwo mal über eine durchgezogene Linie unter Polizeibeobachtung - da ist es dann plötzlich wieder falsch und gaaaaaanz gefährlich.
Die vermeintliche Aufhebung mit dem Ende der Tagesbaustelle wird zwar in dieser Praxis richtig verstanden, ist aber rechtlich gesehen nicht definiert. Zudem stellt sich die Frage, was am Ende der Arbeitsstelle gilt, wenn z.B. vorher ein Tempolimit von 120km/h bestand. (Die Antwort "120" ist übrigens falsch).
Daher muss auch bei Tagesbaustellen eine Aufhebung oder Neuanordnung erfolgen.
wird das Tempolimit an einer Baustelle mit einer solchen Schilderkombination angeordnet, endet das Tempolimit automatisch dort, wo auch die Baustelle endet.
Wird an dieser Stelle kein anderes Tempolimit (z.B. 120) angeordnet, herrscht ab dort das allgemeine Tempolimit - auf Autobahnen also keins.
@U.Korsch
Ob es eine Tagesbaustelle oder eine "Dauerbaustelle" konnte der TE uns nicht sagen, weshalb ich von einer "Dauerbaustelle" ausging.
Abgesehen davon gibt es zu deinen Ausführungen nichts hinzuzufügen.
Oft sehe ich die Geschwindigkeitsbegrenzung ohne das Schild Baustelle, weshalb nach der Baustelle diese Geschwindigkeit gilt, bis ein neues Limit angezeigt wird. Trotzdem beschleunigen gefühlt 95% der VT. Ich bin mir da unsicher und lasse ihnen den Vortritt.