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Zulässiges Gesamtgewicht Viano 3.0 cdi

Mercedes Viano W639
Themenstarteram 13. Juni 2023 um 14:22

Hallo zusammen,

in meinem Fahrzeugschein steht, dass mein Viano ein zul. Gesamtgewicht von 3050kg hat. Das steht leider meinem Wunsch nach einem Wohnwagen ein bisschen im Weg. Ich hatte immer angenommen, dass das zulässige Gesamtgewicht des Viano bei 2,8t liegt.

Kann ich das ggf einfach „ablasten“ lassen auf 2,8t?

Ich verstehe meinen Fahrzeugschein nicht wirklich. Vielleicht kann mir jemand von euch das erklären?

Danke schon einmal

Gordon

Fahrzeugschein Viano
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15 Antworten

Ist nicht das tatsächliche Gewicht ausschlaggebend? Oder soll/muss das Gespann unter 3,5 to bleiben?

Vielleicht können die dir da weiter helfen…

https://www.mad-vertrieb-shop.de/.../...639-w447-baujahr-092003-6.html

Themenstarteram 13. Juni 2023 um 18:05

Zitat:

@bestesht schrieb am 13. Juni 2023 um 19:49:48 Uhr:

Ist nicht das tatsächliche Gewicht ausschlaggebend? Oder soll/muss das Gespann unter 3,5 to bleiben?

Vielleicht können die dir da weiter helfen…

https://www.mad-vertrieb-shop.de/.../...639-w447-baujahr-092003-6.html

Ich denke, dass das Gespann unter 4,25t bleiben muss. Und da sind die zulässigen Gesamtgewichte meines Wissens relevant.

Es kommt auf deine Führerschein Klasse an.

Auf dieser Seite kannst du dir berechnen lassen was du fahren bzw. ziehen darfst.

https://camper-guide.de/gespann-rechner/#gf_1

Themenstarteram 13. Juni 2023 um 20:45

Zitat:

@Dieselspitze schrieb am 13. Juni 2023 um 22:22:09 Uhr:

Es kommt auf deine Führerschein Klasse an.

Auf dieser Seite kannst du dir berechnen lassen was du fahren bzw. ziehen darfst.

https://camper-guide.de/gespann-rechner/#gf_1

Danke dir. Ich weiß, was ich fahren darf. Mein Gespann darf insgesamt 4250kg zulässiges Gesamtgewicht haben. Aber da der Bus schon anscheinend mit 3050kg eingetragen ist, bleiben für den Hänger nur noch 1200kg übrig. Deswegen die Frage.

Lies einmal die Fahrzeugpapiere genau. In den Bemerkungen unten steht, dass sich Ziffer F.1 und F.2 bei Anhängerbetrieb um 100 kg (nämlich die Stützlast) erhöht!

Außerdem habe ich in meinem COC noch etwas seltsames gelesen. Fahrzeugmasse ebenfalls 3050 kg, bei Anhängerbetrieb +100 kg. Dazu die Anhängelast von 2000 kg. Rechnerisch käme ich da auf ein Zuggesamtgewicht von 5150 kg. Allerdings steht im COC (und auch im Fahrzeugschein) ein zulässiges Zuggesamtgewicht von "nur" 4940 kg, also 210 kg weniger? Vielleicht hängt das bei meinem 116 CDI mit der Motorisierung zusammen, da darüber die Leistung nicht ausreicht?

Die Frage stellt sich aber trotzdem, was bei einer Ablastung an dieser Stelle stehen würde...

Screenshot-2023-06-14-05-12-09-386-com-xodo-pdf-reader-edit

Zitat:

Ich weiß, was ich fahren darf.

Mein Gespann darf insgesamt 4250kg zulässiges Gesamtgewicht haben.

Aber da der Bus schon anscheinend mit 3050kg eingetragen ist, bleiben für den Hänger nur noch 1200kg übrig.

Da bleibt dir wohl nur der Weg zum TÜV oder direkt zu MB, um herauszufinden, ob überhaupt ein Ablasten auf 2,8 t möglich ist.

Aber selbst dann kannst du keinen richtig großen Wowa ziehen.

Zitat:

Bis 1999 gab es nur den “normalen Autoführerschein” der Klasse 3, mit dem man auch LKW bis 7.5t zul. Gesamtgewicht und sogar Gespanne bis zu 12t zul. Gesamtgewicht fahren durfte. Ab 1999 wurden dann drei verschiedene Auto Führerscheinklassen eingeführt: Die Klassen B, B96 und BE.

Du solltest wohl lieber deinen Führerschein "auflasten".;)

Zitat:

Ich denke, dass das Gespann unter 4,25t bleiben muss. Und da sind die zulässigen Gesamtgewichte meines Wissens relevant.

Das tatsächliche Gespann auf der Straße ja, aber ich bin mir nicht so sicher, ob du beim Zugfahrzeug nicht auch das Leergewicht rechnen darfst statt das zulässige Gesamtgewicht.

Wenn du deinen Viano sagen wir mal nur mit 400 kg beladen hast, bringt der ca. 2,6 t auf die Waage.

Damit könntest du einen Wohnwagen mit 1650 kg zul. Gesamtgewicht ziehen (4250 kg - 2600kg = 1650 kg).

Ist zwar auch kein riesengroßer Wowa aber immerhin.

Themenstarteram 14. Juni 2023 um 7:31

Zitat:

@Dieselspitze schrieb am 14. Juni 2023 um 08:15:05 Uhr:

Zitat:

Ich weiß, was ich fahren darf.

Mein Gespann darf insgesamt 4250kg zulässiges Gesamtgewicht haben.

Aber da der Bus schon anscheinend mit 3050kg eingetragen ist, bleiben für den Hänger nur noch 1200kg übrig.

Da bleibt dir wohl nur der Weg zum TÜV oder direkt zu MB, um herauszufinden, ob überhaupt ein Ablasten auf 2,8 t möglich ist.

Aber selbst dann kannst du keinen richtig großen Wowa ziehen.

Zitat:

@Dieselspitze schrieb am 14. Juni 2023 um 08:15:05 Uhr:

Zitat:

Bis 1999 gab es nur den “normalen Autoführerschein” der Klasse 3, mit dem man auch LKW bis 7.5t zul. Gesamtgewicht und sogar Gespanne bis zu 12t zul. Gesamtgewicht fahren durfte. Ab 1999 wurden dann drei verschiedene Auto Führerscheinklassen eingeführt: Die Klassen B, B96 und BE.

Du solltest wohl lieber deinen Führerschein "auflasten".;)

Ja, B96 ist ja schon eine Auflastung. Danach kommt halt C. Das sind dann 2k€ für die Möglichkeit, nen Wowa zu ziehen, der 300kg schwerer sein darf. Ich will ja kein Luxusteil. Mir reicht einer mit Doppelstockbett und Séparée. Aber meinen Recherchen zufolge gibt es das erst ab ca 1400kg. Deswegen hatte ich mich so über die vermeintlichen 2,8t gefreut.

Aber vielleicht lohnt sich der C Führerschein doch irgendwie…

Danke euch.

Themenstarteram 14. Juni 2023 um 7:33

Zitat:

@Dieselspitze schrieb am 14. Juni 2023 um 09:19:07 Uhr:

Zitat:

Ich denke, dass das Gespann unter 4,25t bleiben muss. Und da sind die zulässigen Gesamtgewichte meines Wissens relevant.

Das tatsächliche Gespann auf der Straße ja, aber ich bin mir nicht so sicher, ob du beim Zugfahrzeug nicht auch das Leergewicht rechnen darfst statt das zulässige Gesamtgewicht.

Wenn du deinen Viano sagen wir mal nur mit 400 kg beladen hast, bringt der ca. 2,6 t auf die Waage.

Damit könntest du einen Wohnwagen mit 1650 kg zul. Gesamtgewicht ziehen (4250 kg - 2600kg = 1650 kg).

Ist zwar auch kein riesengroßer Wowa aber immerhin.

Meinst du? Das wäre ja was! Wer kann mir sowas denn sagen? Die Polizei?

Ja, die Polizei müsste dir da bestimmt Auskunft geben können.

Genau…. die Jungs haben ja sonst nichts zu tun!!! :cool::D

Themenstarteram 14. Juni 2023 um 9:14

Zitat:

@bestesht schrieb am 14. Juni 2023 um 10:55:20 Uhr:

Genau…. die Jungs haben ja sonst nichts zu tun!!! :cool::D

Wenn ich es verkacke, sind sie zur Stelle. Warum nicht auch für die Prävention? :D

C hilft dir nicht. Du brauchst B+E

Zitat:

Die Zulässige Gesamtmasse

Ganz entscheidend ob Sie ein Gespann mit Ihrem Führerschein überhaupt fahren dürfen ist die zulässige Gesamtmasse. Diese steht für das Gewicht des leeren Autos zusammen mit seiner maximalen Ladung. Die Angaben der zulässigen Gesamtmasse erhalten Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 des Autos sowie Anhängers, addieren Sie diese beiden Zahlen zusammen Wissen Sie ob Sie einen Anhängerführerschein benötigen.

Zitat:

Wenn es um die Frage des Führerscheins, also ob Anhängerführerschein ja oder nein, dann spielt die zulässige Gesamtmasse eine Rolle, wenn es um das maximale Anhängelast geht dann spielt die tatsächliche Last / Masse eine Rolle.

Quelle

Kannst dir den Anruf oder den Weg zur Polizeidienststelle sparen.

Bei 1,2 t ist bei dir Schluß.

Also entweder Führerschein "auflasten" oder anderes Zugfahrzeug mit niedrigerem zul. Gesamtgewicht um einen Wowa mit ca. 1,5 t zu ziehen.

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