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zulassen des fahren ohne fahrerlaubnis
hallo habe eien wichtige frage....
ich habe meien freundin (18) ohne führerschein mit meinem (ich 19 noch in der probezeit) auto wo ich mit drinsahs fahren lassen
und bei ihr im dorf ist son assi und hat mich angezeigt wegen ZULASSEN DER FAHRENS OHNE FAHERLAUBNIS
es sind wohl zeugen die dies gesehen haben...
nun stell ich mit dir frage was ich tun soll
aussage verweigern?
alles zugeben ?
abstreiten?
Bitte helft mir
Beste Antwort im Thema
Anwalt nehmen. Nur der kann Dir wirklich helfen.
Was Du gemacht hast, war eine Verkehrsstraftat mit Folgen bis zu einem Jahresgehalt Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Knast. Bei Dir als Ersttäter wird der Strafrahmen allerdings sicher nicht voll ausgeschöpft.
Dazu gibt es 6 Punkte und eventuell Fahrerlaubnisentzug mit Sperrzeit und eventuell mußt Du durch die MPU, um die Fahrerlaubnis neu zu bekommen.
Übrigens finde ich es bezeichnend, daß Du jemanden als "Assi" bezeichnest, der sich nach dem Beobachten von Straftaten an die Polizei wendet. Wenn Dir jemand in die Karre fährt und abhaut und der Unfallflüchtling nur ausfindig gemacht werden kann, weil jemand es bei der Polizei meldet, ist dieser jemand dann auch ein Assi?
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11 Antworten
Hi!
Also wenns aufm Dorf war, dann gibts bestimmt auch viele Wirtschaftswege oder große Privatgrundstücke wo ihr das hättet machen können. Ansonsten kann ich nur mit dem Kopf schütteln und sagen: wenn du in der Probezeit bist, siehts schlecht aus für dich, wenn die Beweislage eindeutig ist!
Gruß
Onkel Tilli
Anwalt nehmen. Nur der kann Dir wirklich helfen.
Was Du gemacht hast, war eine Verkehrsstraftat mit Folgen bis zu einem Jahresgehalt Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Knast. Bei Dir als Ersttäter wird der Strafrahmen allerdings sicher nicht voll ausgeschöpft.
Dazu gibt es 6 Punkte und eventuell Fahrerlaubnisentzug mit Sperrzeit und eventuell mußt Du durch die MPU, um die Fahrerlaubnis neu zu bekommen.
Übrigens finde ich es bezeichnend, daß Du jemanden als "Assi" bezeichnest, der sich nach dem Beobachten von Straftaten an die Polizei wendet. Wenn Dir jemand in die Karre fährt und abhaut und der Unfallflüchtling nur ausfindig gemacht werden kann, weil jemand es bei der Polizei meldet, ist dieser jemand dann auch ein Assi?
auch ausserhalb der probezeit ist das "zur benutzung übergeben" des kfz an personen, die keine für diese kategorie gültige fahrerlaubnis haben nicht zulässig.
die andere frage ist, ob - gerade auf dem dorf - es reicht, wenn sich mal 3 zusammentun um dir eins auszuwischen, indem sie - ohne sich zu widersprechen - einen fiktiven sachverhalt für einen tatsächlichen ausgeben.
aber nachdem du dein geständnis in ein öffentliches forum gestellt hast, kann man sich weitere gedankengänge diesbezüglich ersparen.
wollte es grad sagen: ob probezeit oder nicht, spielt hierbei keine rolle.
am besten ist es zuzugeben..... und halt sagen dass es dir leid tut (wenns denn auch so is) weil abstreiten is scheiße, da es einige gesehen haben und du es hier reingestellt hast. Aussage verweigern da sind dann die Zeugen die halt trotzdem aussagen werden..... auch wenn der assi alleine aussagen würde könnte er somit gewinnen. Wenn du es zugibst wirst du auch bestraft aber vllt nicht so hart....aber bestraft wirste auf jeden fall....
und kleiner Tipp:
mach dir jetz kein Kopf wenn sie jetz n unfall gebaut hätte wärste wirklich am arsch gewesen... aba das is jetz wirklich nich so schlimm.
Mann, bin ich froh, dass Du für längere Zeit Bus fahren wirst.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Mann, bin ich froh, dass Du für längere Zeit Bus fahren wirst.
Ich wollte vorhin auch so direkt werden und fragen
Zitat:
Original gedacht von meehster
Was hast Du für ein Auto und wieviel willst Du dafür haben? Du brauchst es ja bald nicht mehr...
Danke, Hafi, daß Du dieses Eis gebrochen hast
Naja, irgendwie verstehe ich es schon. Ich hab letztes Jahr auch meine Ex ab und zu Abends nach Ladenschluss auf einem großen Baumarktparkplatz und Fußballstadions fahren lassen, da war aber auch nie Jemand und nie schneller als 30 und meine Hand war immer an der Handbremse. Auf öffentlicher Straße ist es schon etwas dämlich. Einer hübschen Dame kann man eben nix ausschlagen ne
Zitat:
Original geschrieben von Schoeneberg30
Naja, irgendwie verstehe ich es schon. Ich hab letzes Jahr auch meine Ex ab und zu Abends nach Ladenschluss auf einem großen Baumarktparkplatz und Fußballstadions fahren lassen, da war aber auch nie Jemand und nie schneller als 30 und meine Hand war immer an der Handbremse. Auf öffentlicher Straße ist es schon etwas dämlich. Einer hübschen Dame kann man eben nix ausschlagen ne
Jau, das ist aber der entscheidende Unterschied, auf öffentlicher Straße.
Und daher null Verständnis.
Danke an den Assi, übrigens.
Zitat:
Original geschrieben von Schoeneberg30
Naja, irgendwie verstehe ich es schon. Ich hab letztes Jahr auch meine Ex ab und zu Abends nach Ladenschluss auf einem großen Baumarktparkplatz und Fußballstadions fahren lassen, da war aber auch nie Jemand und nie schneller als 30 und meine Hand war immer an der Handbremse. Auf öffentlicher Straße ist es schon etwas dämlich. Einer hübschen Dame kann man eben nix ausschlagen ne
Das nützt aber auch nichts, wenn der Platz öffentlich zugänglich, also nicht eingezäunt ist.
Hallo,
ich schließe an dieser Stelle.
Der TE möge sich wenn nötig mit einem Rechtsbeistand auseinandersetzen - hier werden wir dies nicht klären.
***GESChLOSSEN***
Grüße
Schreddi