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Zulassung eines Schweizer Fahrzeugs in Deutschland

Mercedes E-Klasse W124
Themenstarteram 11. September 2017 um 1:15

Ihr Lieben, interessante Baustelle:

Mein aus der Schweiz importierter 260 E 4matic ist laut Fahrzeugausweis 20 Kilo schwerer als der deutsche Typ und hat nicht 2597 ccm sondern 2596 ccm. Das erschwert laut TÜV Hessen die Typenfindung.

Er hat 118 KW und einen kat. Meines Erachtens gab es diesen mit Kat 160 PS und ohne mit 166 PS. Klingt eigentlich einfach. Jetzt ist erstmal eine Datenkarte angefordert. Hatte jemand von Euch schonmal ein ähnliches Problem bei der Zulassung eines Autos, was für einen anderen als den deutschen Markt bestimmt war? Die Mehrkilo kann man ja noch mit Mehrausstattung begründen, die in D nicht erhältlich oder optional war. Aber der 1 ccm Hubraum?

Bin Euch wieder für Antworten sehr dankbar.

 

Gute Nacht.

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15 Antworten

Datenkarte anfordern, dann wird sich das wieder einrenken.

Hatte auch eine Abweichung bei den KW.

Mit der Datenkarte war das dann genau bestimmt.

In der Schweiz nehmen die das nicht so genau glaube ich.

Ich hab mein Schweizer Auto durch...

War ein 300TD

Themenstarteram 12. September 2017 um 23:10

Datenkarte angefordert. Freitag geht's zum TÜV in Bischofsheim. Falls er die Abnahme besteht, müssen die Papiere erst noch über den TÜV Marburg fertig gemacht werden. Wird alles gut!

Also m.W. brauchste dazu von MB n Datenblatt, nicht die Datenkarte. Datenkarte sind die Aggregate und Sonderausstattungen, das interessiert den TÜV aber nicht. Das ist auch idr. bei dem Fahrzeug kostenlos sofort in der NL Ausdruckbar.

Datenblatt sind die genauen technischen Daten DIESES Autos für die Zulassung.

Kostet bei MB m.W. ca. 180€ und Bearbeitungszeit wurde mir vor kurzem mit 3-4 Wochen angegeben.

wahrscheinlich meinen die Vorredner auch "Datenblatt" statt "Datenkarte".

Aber das kostet bei MB "nur" ca. 100,- und ist in ein paar Tagen da.

Aber typisch ist wieder mal, daß sich der TÜV Hessen dumm anstellt ohne Ende, in Bayern wäre das alles kein Thema und das Auto wäre am nächsten Tag auf der Straße......

Vor n paar Monaten hab ich einige NL Reimporte gehabt, da sagte mir MB 180€ und 3-4 Wochen Bearbeitungszeit.

TÜV hat das intern angefordert, kostete dann 220€ und war nächsten Tag da...

Gebühr für 21er Abnahme waren dann nochmal 230€...

Und natürlich durfte ich die Kisten alle noch durchreparieren, 21er muss Mängelfrei bestanden werden. Bei nem Schweizer Fahrzeug wahrscheinlich weniger das Problem, aber bei NL, USA, FR, SP, etc. brauchste das gar nicht versuchen *lol*

TÜV Süd Datenblsttservuce

https://www.tuev-sued.de/.../oldtimer

Zitat:

@bfahrer schrieb am 13. September 2017 um 19:21:53 Uhr:

TÜV Süd Datenblsttservuce

https://www.tuev-sued.de/.../oldtimer

Datenblatt: 125€

Datenblatt mit Abgasnachweis 1993-2004 € 230,-

Ich mein, klar, ich kann auch mit nem Datenblatt vom TÜV Süd für 125€ zum Tüv Nord zur 21er gehen, wetten wir der findet ne Blinkerbirne an der die Farbe abgeplatzt ist? :d

Zum Thema Geld:

E320T Japan Reimport, von gekauft bis zugelassen waren es 2.000€...

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 13. September 2017 um 14:06:50 Uhr:

 

TÜV hat das intern angefordert, kostete dann 220€ und war nächsten Tag da...

Gebühr für 21er Abnahme waren dann nochmal 230€...

tja, dürfte ein klarer Verstoß gegen die Gebührenordnung (GebOSt) sein, denn wenn ein Datenblatt vorliegt, darf für die §21 Abnahme nur der kleinste Satz "§21 ohne Datenerfassung" verrechnet werden, und der ist nicht 230 Euro, sondern deutlich unter 100 Euro....

 

Aber wie gesagt, in Bayern hätte man den Datensatz von 260er aus dem Rechner rausgelassen und fertig.

Zitat:

@nogel schrieb am 13. September 2017 um 21:04:15 Uhr:

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 13. September 2017 um 14:06:50 Uhr:

 

TÜV hat das intern angefordert, kostete dann 220€ und war nächsten Tag da...

Gebühr für 21er Abnahme waren dann nochmal 230€...

tja, dürfte ein klarer Verstoß gegen die Gebührenordnung (GebOSt) sein, denn wenn ein Datenblatt vorliegt, darf für die §21 Abnahme nur der kleinste Satz "§21 ohne Datenerfassung" verrechnet werden, und der ist nicht 230 Euro, sondern deutlich unter 100 Euro....

Nummer in der Gebührenordnung?

(ich finde sie nicht).

413.4.1

Könnte das sein?

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 13. September 2017 um 21:11:27 Uhr:

 

Nummer in der Gebührenordnung?

(ich finde sie nicht).

413.4.1

Könnte das sein?

könnte stimmen

Da werde ich nochmal nachhaken...

Die andere Sache ist beim Stundensatz die Stundengenaue Abrechnung, also auch für eine Leistung von 15 Minuten ist min. 1 Stunde ab zu rechnen...

Interessant finde ich dabei auch folgenden Passus:

Zitat:

Werden für die Begutachtung nach § 21 StVZO (Spalten 1 bis 3), § 13 EG- FGV oder für die Änderungsabnahme nach § 19 Absatz 3 StVZO (Spalte 4) die erforderlichen Unterlagen und Nachweise vom Antragsteller nicht vorgelegt, kann der zusätzliche Zeitaufwand für die Datenbeschaffung oder für (weitere) erforderliche Prüfungen entsprechend der Gebührennummer 499 berechnet werden.

Zitat:

Für andere als die in diesem Abschnitt aufgeführten Prüfungen und Untersuchungen können Gebühren nach den Sätzen für vergleichbare Prüfungen oder Untersuchungen der Gebührennummern 401 bis 460 oder, soweit solche nicht bewertet sind, je angefangene Viertelstunde mindestens 20,30 Euro und höchstens 27,00 Euro erhoben werden. Der Zeitaufwand für Prüfgehilfen wird mit 70 v. H. des vorgenannten Satzes berechnet.

Bei 220€ für n Datenblatt (TÜV Nord heist dass dass sie für die Datenblattbeschaffung ausgehend von 27€ / Viertelstunde ueber 4h brauchen.

Bei den 125€ Onlineangebot vom TÜV Süd sind das immernoch 1,15h wenn man den Höchstsatz zu Grunde legt ^^

Irgendwas ist doch hier nicht richtig ^^

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 13. September 2017 um 21:18:30 Uhr:

Da werde ich nochmal nachhaken...

Die andere Sache ist beim Stundensatz die Stundengenaue Abrechnung, also auch für eine Leistung von 15 Minuten ist min. 1 Stunde ab zu rechnen...

hab ich auch noch nie gehört. in bayern wird viertelstundenweise abgerechnet...

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