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Zulassung EU Neuwagen ohne vorherige Tageszulassung in BaWü

Themenstarteram 5. März 2023 um 10:08

Hallo zusammen,

ich möchte morgen meinen bestellten und jetzt bereitstehenden EU-Neuwagen zulassen.

Aus den Informationen der Zulassungsstelle werde ich nicht richtig schlau und ein vorheriger Anruf bei der Zulassungsstelle hat auch keine sichere Auskunft ergeben.

Mir liegen vom Händler folgende Unterlagen vor:

1. COC

2. Fahrzeugbrief aus dem EU-Heimatland ohne Vorbesitzer bzw. vorheriger Zulassung.

3. Die Rechnung vom deutschen Händler nach deutschem Recht inkl.:

- ausgewiesener Mehrwertsteuer

- Hinweis Neuwagen

- Standort DE

- Landesversion EU

- FIN entsprechend dem Fahrzeugbrief

Import unabhängige Unterlagen wie SEPA-Mandat, eVB-Nummer usw. sind vollständig vorhanden.

Hat dort von Euch bereits jemand Erfahrungen mit einer solchen Zulassung in Baden-Württemberg sammeln können?

Bekomme ich mein Auto mit diesen Unterlagen problemlos zugelassen?

Reicht der Zulassungsstelle die ausgewiesene MwSt auf der orig. Rechnung, als Nachweis der abgeführten Steuer? Ich selber habe nichts an das Finanzamt abgeführt und keine weiteren Unterlagen dazu.

Oder wird mich, wie man immer mal wieder liest die Überführung via Kurzzeitzulassung (nur Haftpflichtschutz) zwecks Vorführung bei der Zulassungsstelle ereilen?

 

Danke wenn Ihr Eure Erfahrung hier teilt und Gruß,

Martin

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21 Antworten

Mit den Unterlagen bekommst Du Dein Fahrzeug problemlos zugelassen

ganz klare Antwort: ja, es reicht die Rechnung vom deutschen Händler mit ausgewiesener MwSt.

Re-Importeur ist der Händler, die Versteuerung ist/war sein Problem.

Themenstarteram 5. März 2023 um 10:42

Danke für Eure Antworten, die sind sehr beruhigend :-)

Also habt Ihr diese Form einer Neu-Zulassung in Baden-Württemberg bereits erfahren dürfen?

Auf der Seite der Zulassungsstelle irritiert mich diese Anforderung:

- Neuwagenrechung und Bescheinigung vom Hersteller, Exporteur oder Importeur, dass noch keinerlei Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden und aus welchem Land das Fahrzeug eingeführt wurde.

Ich habe lediglich die Neuwagenrechnung vom deutschen Händler (also der Importeur), aber keine Bescheinigung das noch keine Papiere ausgestellt wurden und auch nicht explizit das Herkunftsland.

Bezieht sich diese Info nur auf deutsche Papiere?

Da der Fahrzeugbrief aus dem Heimatland ohne Vorbesitzer, als ja bereits als offizielles Fahrzeugpapier ausgestellt worden ist.

Reicht in der Rechnung der Hinweis EU als Einfuhrhinweis?

Das Land geht ansonsten ja auch aus dem Brief hervor 'Slowakei'

der leere Fahrzeugbrief reicht als Nachweis aus für EU-Importe, nur von ausserhalb braucht man die Bestätigung.

Themenstarteram 5. März 2023 um 11:13

Danke für den Hinweis.

Schon sehr verwirrend, weil auf der Homepage der Zulassungsstelle bezieht sich die Anforderung der Bestätigung auf:

'Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem EU-Ausland (also EU-Import), für das bisher noch keine deutsche ZB II ausgestellt wurde'

Was ja bei meinem Fahrzeug zutreffend ist.

Gegebenenfalls sind die Angaben dort nicht auf aktuellen Stand oder korrekt.

Zitat:

@Puschi74 schrieb am 5. März 2023 um 11:42:55 Uhr:

 

), aber keine Bescheinigung das noch keine Papiere ausgestellt wurden und auch nicht explizit das Herkunftsland.

Die kannst Du auch nicht haben und bekommen,da Du ja eine ausländische ZB hast.

Diese in Verbindung mit dem COC und der Rechnung sind zum Zulassen ausreichend.

Erkundige Dich ob Deine Zulassungsstelle importierte Fahrzeuge zur Identifizierung vorgeführt haben möchte.

Die meisten Neufahrzeuge kommen ohne ausländische Leer-ZB nach D nur mit dem COC, oder die Tageszulassung im Ausland soll zur Neuzulassung werden,weshalb die ausländische Zulassungsbescheinigung unterschlagen wird, dafür ist die Bescheinigung erforderlich, um die Zulassungsstelle vor Schadensersatzansprüchen zu schützen,wenn diese aus einem gebrauchten Importfahrzeug durch den falschen Vorgang ein Neufahrzeug gemacht hat.

Nicht alle Länder nehmen an EUcaris Teil, wo die Zulassungsstelle beim Abruf sehen kann,dass das Fahrzeug bereits im Ausland zugelassen war.

Themenstarteram 5. März 2023 um 12:42

Zitat:

@windelexpress schrieb am 5. März 2023 um 13:02:12 Uhr:

 

Erkundige Dich ob Deine Zulassungsstelle importierte Fahrzeuge zur Identifizierung vorgeführt haben möchte.

Das habe ich telefonisch versucht und dazu leider keine sichere Aussage erhalten.

Ich mutmaße mal, dass das Auto nicht vorgeführt werden muss. Mitarbeiter der Zulassungsstelle sollten ja mitbekommen ob Sie bei einem EU-Import die FIN am KFZ prüfen oder nicht. EU-Importe werden doch zur Tagesordnung gehören.

Den Hinweis auf EUcaris finde ich Wertvoll, das Herkunftsland -Slowakei- ist seit 06/19 dabei.

An dem Weg zur Zulassungsstelle führt ja nichts vorbei.

Werde Morgen mein Glück versuchen und entweder ich verlasse diese morgen mit einer Zulassung oder mit Kurzzeitkennzeichen.

Wird schon schief gehen, werde Berichten.

 

Danke schon mal und Gruß,

Martin

Schicke eine Mail.

§ 6 Antrag auf Zulassung FZV

(8) Das Fahrzeug ist vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II gemäß § 12 Absatz 1 Satz 3 und vor der Zulassung von der Zulassungsbehörde zu identifizieren.

Manche Zulassungsstellen halten sich da strickt dran

Ist zwar Niedersachsen, aber ich hab beim Kauf des EU-Neuwagen noch eine Bescheinigung der Dekra erhalten, aus der Erinnerung eine Bestätigung zur FIN. Vermutlich das, was windelexpress ausführte.

Dies wird von einigen Zulassungsstellen als Alternative für die Vorführung verlangt, wenn die örtlichen Möglichkeiten eine inaugenscheinnahme nicht zulässt.

Im groben geht es darum,dass sich das Fahrzeug überhaupt in D befindet und keine unerlaubte Fernzulassung mit Fahrzeugen,die sich im Ausland befinden erfolgt.

Oder selber vorführen.

Mit vorab geprägten, reservierten Kennzeichen und der EVB...

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 5. März 2023 um 17:56:18 Uhr:

Oder selber vorführen.

Mit vorab geprägten, reservierten Kennzeichen und der EVB...

Zählt denn mittlerweile die Online-Reservierung als ausreichend? Gefordert ist nämlich nach dem Wortlaut der FZV, dass die Zulassungsstelle das Kennzeichen vorab zugeteilt haben muss.

Richtig.

Das bietet eine Personenbezogene Kennzeichenreservierung nicht.

Kennzeichen reservieren und eVB in der Tasche genügen nicht.

Deutschland und Europa machen sich es echt verdammt schwer mit dem Amtsschimmel. Der ganze Schmarrn, verbotene Fernzulassung, lokale Kennzeichen, unterschiedliche Vorschriften für gleiche Produkte und Prozesse, das paßt doch alles nicht mehr in eine heutige Zeit.

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