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Zulassung EU-(re)import
Hallo zusammen.
Ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum.
Ich habe mir einen Gebrauchtwagen in D gekauft, welcher ein ehemaliger EU-(re)import ist.
Das Fahrzeug war schon in Deutschland zugelassen und hat demnach auch schon deutsche Papiere.
Nun meine Frage: Da auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 der Typenschlüssel (Ziffer 2.2) 'genullt' ist, frage ich mich ob ich beim Anmelden des Fahrzeugs evtl Probleme bekomme.
Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen.
MfG
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11 Antworten
nein, es gibt da keine Probleme. Wenn du eine deutsche Vergleichsnummer mitbringst gehts ggf. bisschen schneller, muss aber nicht
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
nein, es gibt da keine Probleme. Wenn du eine deutsche Vergleichsnummer mitbringst gehts ggf. bisschen schneller, muss aber nicht
Super, das beruhigt mich schonmal...
Als Vergleichsnummer würde es doch theoretisch reichen, wenn ich mir den Typenschlüssel für das Fahrzeug aus einer Fahrzeugdatenbank (z.B. vom ADAC) raussuche?!
Zitat:
Original geschrieben von Blutkehle84
Hallo zusammen.
Ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum.
Ich habe mir einen Gebrauchtwagen in D gekauft, welcher ein ehemaliger EU-(re)import ist.
Das Fahrzeug war schon in Deutschland zugelassen und hat demnach auch schon deutsche Papiere.
Nun meine Frage: Da auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 der Typenschlüssel (Ziffer 2.2) 'genullt' ist, frage ich mich ob ich beim Anmelden des Fahrzeugs evtl Probleme bekomme.
Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen.
MfG
Da gibt es keine Probleme. Wenn Du jedoch für die Versicherung den Typenschlüssel benötigst, kann Dir die Zulassungsstelle dabei helfen. Ansonsten ist das FZ bereits ja schon mit deutschen Fahrzeugpapieren zugelassen gewesen, demnach ist eine Zulassung auf Deinen Namen überhaupt kein Problem. Das KBA speichert m.W. auch alle FZ-Daten bis zu 8 Jahren.
Nein es gibt da keine Probleme habe auch vor ein paar Jahren einen Bmw aus Luxemburg gekauft
der Wagen stammte aus Deutschland,ich musste nur durch Tüv und fertig.....
Zitat:
Original geschrieben von Blutkehle84
Super, das beruhigt mich schonmal...
Als Vergleichsnummer würde es doch theoretisch reichen, wenn ich mir den Typenschlüssel für das Fahrzeug aus einer Fahrzeugdatenbank (z.B. vom ADAC) raussuche?!
Um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn?
Es gibt nämlich auch einige ganz wenige Fahrzeuge, für die weder ein Typen- noch ein Herstellerschlüssel existiert und im Schein an der Stelle immer nur Nullen stehen (fahre selber so eines). Allerdings war selbst damit die Anmeldung kein Problem, solange ein CoC vorliegt.
Zitat:
Original geschrieben von tomato
Es gibt nämlich auch einige ganz wenige Fahrzeuge, für die weder ein Typen- noch ein Herstellerschlüssel existiert und im Schein an der Stelle immer nur Nullen stehen (fahre selber so eines). Allerdings war selbst damit die Anmeldung kein Problem, solange ein CoC vorliegt.
Das schließt sich aus. Entweder entspricht das Fahrzeug einem genehmigten Typ und bekommt somit eine EG-Typgenehmigungsnummer inkl. CoC oder es ist eben nicht getypt, dann werden die entsprechenden Felder ausgenullt.
Warum Fahrzeuge ausgenullt sind, kann aber ganz viele Ursachen haben, Import ist da nur ein Punkt. Vieles ist da auch vom Alter des Fahrzeugs abhängig, zu Zeiten der StVZO wurde vieles anders gehandhabt als zu Zeiten der FZV...
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Das schließt sich aus.
Offensichtlich tut es das nicht. Im Schein stehen unter den Hersteller- und Schlüsselnummern nur "Nullen" und ich habe ein CoC.
Es handelt sich dabei übrigens um einen neu in Deutschland gekauften Caterham Seven und weder hat der Hersteller Caterham eine HSN noch der Typ Seven eine TSN. Ist einfach so.
Zitat:
Original geschrieben von tomato
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Das schließt sich aus.
Offensichtlich tut es das nicht. Im Schein stehen unter den Hersteller- und Schlüsselnummern nur "Nullen" und ich habe ein CoC.
Es handelt sich dabei übrigens um einen neu in Deutschland gekauften Caterham Seven und weder hat der Hersteller Caterham eine HSN noch der Typ Seven eine TSN. Ist einfach so.
Leider gib es immer wieder Zulassungsstellen, die obwohl die COC vorhanden das Fahrzeug ausnullen. Das ist jedoch m.E. falsch. Solange das FZ eine EG-Typengenehmigung hat sollte das Fahrzeug nicht ausgenullt werden, denn mit dieser Nr. kann man beim KBA die Daten ziehen.
Ausnahmen wird es aber sicherlich immer geben.
Zitat:
Original geschrieben von Blutkehle84
Nun meine Frage: Da auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 der Typenschlüssel (Ziffer 2.2) 'genullt' ist, frage ich mich ob ich beim Anmelden des Fahrzeugs evtl Probleme bekomme.
Bei der Anmeldung nicht, da ja ohnehin schon alle Daten (in den alten Papieren) vorhanden sind.
Aber: Wenn das Fahrzeug wirklich mit einer Einzelgenehmigung in den Verkehr gekommen ist, kann jede spätere Veränderung (und wenn es nur Zubehör-Felgen sind) gleich viel komplizierter werden!
(ebenfalls auch so banale Dinge wie z.B. Ersatzteilbestellungen)
Deswegen ist es immer erstrebenswert, vollständige Schlüsselnummern im Fahrzeugschein zu haben...
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
nein, es gibt da keine Probleme. Wenn du eine deutsche Vergleichsnummer mitbringst gehts ggf. bisschen schneller, muss aber nicht
wenn dann die Vergleichsnummer drinsteht, dann kann ein Nachbesitzer nicht mehr erkennen ob es ein EU-Reimport ist oder ?
Oder kann Mann das immer erkennen wenn Ja wie ?
Sowas an etwas genulltem erkennen zu wollen ist lang vorbei.
Mann kann vermutlich beim Fahrzeughersteller anfragen.
Oder Mann hat ein ausländisches Serviceheft.
Im Prinzip würde ich sagen, am einfachsten am Serviceheft.
(da kann man gleich schauen wieviel weniger Garantie vom Hersteller man hat ab Erstauslieferung vom ausländischen Händler - die Gewährleistung des deutschen Verkäufers bleibt natürlich unberührt)