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Zulassung Ford Transit Reimo 1989

Ford Transit Mk4
Themenstarteram 1. Mai 2023 um 8:47

Liebe Community, vielleicht könnt ihr mir helfen, einen schönen Oldtimer vor der Verschrottung zu retten.

Ich habe einen Ford Transit mit Reimo-Ausbau und Aufstelldach von 1989 (Mk4, 2,5 D, TES) gekauft, der auf den Vorbesitzer zugelassen ist und gültigen TÜV hat. Nun weigert sich die hiesige Zulassungsstelle, ihn auf mich zuzulassen, weil offensichtlich irgendwann in ferner Vergangenheit bei irgendeiner Gelegenheit ein Umbau oder einfach nur Zahlen falsch eingetragen wurden (die Summe der zulässigen Achslasten und das zulässige Gesamtgewicht stimmen nicht überein). Der Wagen ist mit genau diesen Daten bei mindestens zwei Zulassungsstellen vorher anstandslos zugelassen worden. Weitere Unterlagen über Umbauten etc. existieren nicht.

Mir wurde gesagt, das Problem könnte man durch eine Ablastung umgehen, dazu werden aber wohl die Originaldaten (nicht nur die Abmessungen, die finden sich ja im Internet, sondern Daten zu den zul. Gesamtgewichten) benötigt, sagt der TÜV hier. Weiß jemand, wo ich diese Daten bekommen kann? Falls jemand eine konkrete Adresse oder Telefonnummer bei Ford oder Reimo kennt, die konkret weiterhelfen können (also nicht "shop@reimo.com" oder so was, da kommt man nicht weiter) oder eine Internetseite, auf der die Daten hinterlegt sind, wäre ich irre dankbar. Bin seit Tagen am Recherchieren und Telefonieren und bekomme tausend widersprüchliche Ansagen, die mir bisher null weiterhelfen.

Falls jemand noch andere Ideen hat, auch gerne her damit. Es wäre jammerschade, das Schätzchen zum Schlachtfest abgeben zu müssen, der ist nämlich wirklich gut in Schuss.

Edit: Wohl doch MK3, wegen der Abmessungen und des Baujahrs, obwohl mir das System hier bei der Eingabe über den Fahrzeugbrief MK4 angegeben hat??

Von außen
Von ihnnen
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25 Antworten

Ist das ein Sonderfahrzeug sprich Wohnmobil-Zulassung? Also auch Eintrag im Fahrzeugbrief?

Wenn nicht: Fahr zum TÜV und lass das Fahrzeug als Wohnmobil umschreiben

. Damit sparst du Fahrzeugsteuern und evtl Versicherungsprämie. Du musst das Fahrzeug wiegen Gesamtgewicht und abwechselnd Vorder- Hinterachslast. ( Auf die Waage nur vorne und danach nur Hinten- Betriebshof macht das für die Kaffeekasse)

Tja und dann Höhe und Länge vom Fahrzeug. Das war's. Das Fahrzeug hat ja eindeutig Wohnmobilcharakter (Schlafmöglichkeiten, Kochen und Lüftung und Tisch)

Themenstarteram 1. Mai 2023 um 9:29

Ja, er hat Wohnmobilzulassung, ist alles eingetragen. Es geht leider nicht um Abmessungen, die lassen sich ja überprüfen, sondern um einen Widerspruch in den Daten zum zul. Gesamtgewicht. Um das zu beheben, braucht man laut TÜV die Originaldaten.

Alles klar. Für das Fahrzeug gibt es ja die Ford original Gewichtsangaben für Bus bzw Transporter (ohne Sitze hinten). Wenn das Fahrzeug gewogen ist kann der Sachverständige vom TÜV ja die zul. Gewichte berechnen und eintragen. So hat das mein TÜV Gutachter gemacht. Ich habe damals einen nackten Transporter zum Wohnmobil umgebaut und zugelassen mit neuen Abmaßen und Gewichten.

Themenstarteram 1. Mai 2023 um 10:08

Danke! Hatte schon mal mit einem TÜV-Mitarbeiter am Telefon gesprochen, der meinte, es bräuchte die Originaldaten genau dieses Fahrzeugs bzw. zumindest der Baureihe. Die kann ich allerdings nicht liefern. Muss wohl mal nach einem kooperativeren TÜV suchen.

Welche Daten stehen denn auf dem Typenschild am re. Einstieg und welche Daten stehen im Brief ?

AEG

Ein Kampf gegen die Zulassungsstelle ist nicht zielführend. Weil diese häufig nicht helfen wollen, verliert man solche Kämpfe. Kenne ich aus eigener Erfahrung. Kein Kampf, sondern Überlistung.

Also eigene Wohnadresse auf Adresse eines Verwandten ändern. Dann auf diese Adresse bei der dort zuständigen Zulassungsstelle das Fahrzeug anmelden. Das kann man dann so belassen. Wer das nicht will, meldet sich von der neu gewählten Adresse wieder ab und lässt in der ursprünglichen Zulassungsstelle in die Zulassungsbescheinigung den Umzug eintragen.

Je nach Größe der Zulassungsstelle oder eigener äußerer Auffälligkeit, sollte man gegebenenfalls dann jemanden mit der Wohnsitzänderung beauftragen. Am unauffälligsten ist dann eine Frau, die natürlich mit den erforderlichen Vollmachten ausgestattet sein muß. Bei einer Adressänderung prüft dann keiner mehr irgendwelche Achslasten.

Themenstarteram 1. Mai 2023 um 14:48

Zitat:

@AEG47 schrieb am 1. Mai 2023 um 12:11:32 Uhr:

Welche Daten stehen denn auf dem Typenschild am re. Einstieg und welche Daten stehen im Brief ?

AEG

Das ist auch so ein Problem - kein Typenschild zu finden ...

Themenstarteram 1. Mai 2023 um 14:58

Zitat:

@ABW schrieb am 1. Mai 2023 um 16:29:15 Uhr:

Ein Kampf gegen die Zulassungsstelle ist nicht zielführend. Weil diese häufig nicht helfen wollen, verliert man solche Kämpfe. Kenne ich aus eigener Erfahrung. Kein Kampf, sondern Überlistung.

Also eigene Wohnadresse auf Adresse eines Verwandten ändern. Dann auf diese Adresse bei der dort zuständigen Zulassungsstelle das Fahrzeug anmelden. Das kann man dann so belassen. Wer das nicht will, meldet sich von der neu gewählten Adresse wieder ab und lässt in der ursprünglichen Zulassungsstelle in die Zulassungsbescheinigung den Umzug eintragen.

Je nach Größe der Zulassungsstelle oder eigener äußerer Auffälligkeit, sollte man gegebenenfalls dann jemanden mit der Wohnsitzänderung beauftragen. Am unauffälligsten ist dann eine Frau, die natürlich mit den erforderlichen Vollmachten ausgestattet sein muß. Bei einer Adressänderung prüft dann keiner mehr irgendwelche Achslasten.

Ja, das wäre evtl. auch noch eine Möglichkeit. Wobei Verwandte entweder um die Ecke (also gleiche Zulassungsstelle) oder 300 km weit entfernt wohnen. Wäre ganz schön aufwändig. Aber mal sehen ...

300 Kilometer sind lästig. Aber deutlich entspannter als einen Streit mit der hiesigen Zulassungsstelle auszufechten.

Übrigens ... Diese Verwandten müssen natürlich über ein eigenes Haus verfügen. Sie müssen eine Wohnsitzbestätigung ausfüllen, die man bei der Meldstelle vorlegen kann. Wenn man diese von einer großen Vermietungsgesellschaft anfordern würde, gebe es womöglich an dieser Stelle auch schon wieder Theater.

Themenstarteram 1. Mai 2023 um 15:19

Eigentumswohnung sollte auch gehen, oder? Und reicht Zweitwohnsitz, oder muss es der Erstwohnsitz sein?

Ich bin nicht mehr ganz aktuell auf dem Laufenden. Meine Erfahrungen sind 10 Jahre alt.

Eingentumswohnung? Einfach machen. Der Aussteller der Wohnsitzbescheinigung ist ja für die Meldestelle prüfbar.

Ein Zweitwohnsitz sollte für die Zulassungsstelle reichen. Kurzer Anruf vorher bei der Zulassungsstelle hilft Fehler vermeiden.

Themenstarteram 1. Mai 2023 um 15:32

Ha, hätte ich auch gleich googeln können - Zweitwohnsitz geht nicht (mehr) ...

Als ich meinen Tourneo Custom noch hatte, konnte man noch frei auf Etis zugreifen. Dort wurde dann die Ausstattung, Motorisierung etc aufgelistet. Ebenfall das Fahrgestell, meine ich.

Eventuell kann dir ja ein Ford-Händler Auskunft geben, auf welchem Fahrgestell das Fahrzeug ausgeliefert wurde. Oder ist es vlcht sogar aus der Fahrgestellnummer ersichtlich?

Und hast du mal bei Reimo im Impressum nach einer Telefonnummer geschaut?

Gibt es noch Unterlagen beim STVA, wo der Wagen zuerst zugelassen wurde?

Kann der Ford-Händler anhand der Achsen, Grösse der Bremsen o.ä. das zulässige GG bestimmen?

Abgesehen davon stimmt bei mir die Nr. F1 /F2 auch nicht mit den Achslasten /.1 und 7.2 überein. Da habe ich auch einen Unterschied von 20 Kilo. Ist ja auch ganz normal. Belaste ich das Fahrzeug nur ganz hinten, ist die zulässige Achslast sicher erreicht bevor ich das zGG überschreite. So einfach zusammenzählen kann man das nicht. Vlcht hat der Sachbearbeiter am StVA einfach....ähhh...wenig Erfahrung

Irgendwie muss es Ja eine Unstimmigkeit geben.

Was ist denn in der Zulassung eingetragen.

AEG

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