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Zulassung ?! Help

Themenstarteram 20. Februar 2007 um 20:11

Hallo, super Forum hier.

ich habe ein paar fragen wegen dem Anmelden (und dem Drosseln)

Ich habe im Dezember 2006 eine Kawasaki Ninja ZX7R gekauft.

Diese ist jetzt durch den Verkäufer vorübergehend stillgelegt worden (seit dem 11.12.2006),

das alte Kennzeichen von ihm (nicht von Berlin sondern Potsdam) habe ich noch zu hause. Die

Zulassungsplakette ist demensprechend ab, das Kennzeichen ist entstempelt.

Die Motorradzeit steht ja vor der Tür und ich bin mir noch nicht sicher was

noch alles auf mich wegen der Prüfbescheinigung beim Tüv usw. zukommt.

Ich habe schon mehrfach gelesen/gehört das ich mit dem

jetzigem Kennzeichen zum Tüv/Zulassungsstelle fahren darf, OBWOHL die Maschine ja jetzt

abgemeldet ist. Ich möchte nicht noch extra das 5-Tages-Kurzkennzeichen

bezahlen, nur um die Drossel vom Tüv abnehmen zu lassen und um das Bike anzumelden.

IST DAS ERLAUBT ?

Ich selber komme aus Berlin, die Tüv Prüfstelle Berlin-Spandau käme für mich in frage.

Die Zulassungsstelle ist in Tempelhof, falls das jemanden interessiert.

 

Laut § 23 StVZO dürfen Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, auch ohne Stempelplaketten durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Haftpflichtversicherung erfasst sind.

D.h. die Fahrt von zu Hause zur Zulassungsstelle zwecks Anmeldung ist zulässig, wenn eine Deckungskarte der Versicherung mitgeführt wird, die Fahrt auf dem kürzesten Weg erfolgt und das Kennzeichen (ohne Zulassungssstempel) angebracht ist.

Das gleiche gilt grundsätzlich auch für Fahrten zum Zweck der HU / AU.

Ob dies allerdings auch dann gilt, wenn man keine HU durchführen, sondern sonstige Eintragungen vornehmen lassen will weiss ich bis dato noch nicht.

Weiss einer mehr ?

 

Danke für die Mühe, falls es das Thema schon gab, verzeiht mir :)

mfg Andi

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55 Antworten
am 20. Februar 2007 um 22:30

hallo und herzlich willkommen im forum :)

am fangan schon mal glückwunsch: du bist der erste user hier im forum, bei dem ich es erlebt habe, dass er sich selbst mal die gesetzestexte durchliest :D denn prinzipiell hast du schon alles nötige gefunden.

§23 StVZO erlaubt alle fahrten im zusammenhang mit der zulassung (max. bis in angrenzende zulassungsbezirke - also alle, die um "B" herum liegen). die eintragung der drossel würde ich jedoch nicht als voraussetzung für eine erfolgreiche zulassung sehen. aber letztendlich fährst du zum tüv und hast sicherlich vorher einen termin gemacht. klärst du das ganze so, dass du offiziell eine HU machen lassen willst (mit einem zwinkern an den prüfer), sollte es wohl bei ner kontrolle auch keine probleme geben. wichtig ist halt nur, dass du bereits eine gültige haftpflichtversicherung für das möp hast. und ob du dabei das alte kennzeichen anbaust oder nicht ist egal, auch wenn du vielleicht mit kennzeichen das risiko, kontrolliert zu werden, minimal verkleinerst - aber die cops haben ein geschultes auge, den fällt das fehlende wappen auch aus 50m auf

Themenstarteram 21. Februar 2007 um 14:11

hallo!

Ich kann also problemlos zum Tüv und zur Zulassungsstelle fahren ?!

Was sagst du dazu ?

Also ich fahre zur Zulassungsstelle, sage ich muss noch zum Tüv wegen der Drossel,

bekomme die Maschine vorerst "zugelassen" auf 34PS, jedoch ohne diesen Zulassungsszempel auf dem neuen Kennzeichen (und warscheinlich auch ohne dem neuen Fahrzeugschein) . Das KZ kaufe ich mir da gleich neu (03-10). Dann fahr ich mit dem neuen KZ zum Tüv, bekomme die

Prüfbescheinigung das alles Ordnungsgemäß eingebaut wurde usw (drossel) und fahre dann

damit wieder zur Zulassungsstelle und dort wird mir dann das Kennzeichen gestempelt und ich kann mit dem neuen Fahrzeugschein legal fahren.

mfg Andi

am 21. Februar 2007 um 16:01

öhh... da hast du jetzt irgendwas vermurkst.

die auf der zulassungsstelle werden dir dein möp wohl kaum "vorerst" zulassen. und um es noch einmal zu sagen: es spielt keine rolle ob du ohne kennzeichen oder mit kennzeichen ohne stempel fährst. auf der zulassungsstelle bekommst du dein möp nur so angemeldet, wie es zu dem zeitpunkt nach den unterlagen "konfiguriert" ist - egal ob du denen sagst, dass du gleich noch die drossel eintragen willst. also entweder drossel vor der zulassung abnehmen lassen und die änderungsbescheinigung gleich bei der zulassung mit einreichen oder erst zulassen, dann abnehmen und danach wieder eintragen lassen. andere möglichkeiten gibt es nicht.

das mit dem vorwand der HU war nur als wink gemeint, die fahrt zum tüv "legal" fahren zu können - genau genommen müsstest du das möp dafür dort hin schieben/schleppen/karren. erst die fahrt vom tüv zur zulassungsstelle wär edann legal im eigentlichen sinne.

Themenstarteram 21. Februar 2007 um 18:18

Hey,

also ich möchte dann mal nichts reskieren und kaufe das

Kurzkennzeichen für 5 Tage. Wie würde die Reihenfoleg lauten ?

Zur Versicherung Doppelkarte holen, zur Zulassungsstelle (ohne Bike) da das Kurzzeitkennzeichen kaufen, nach hause ans Bike ranhauen das KZ, zum Tüv fahren, abnehmen lassen, zur Zulassungsstelle fahren und Anmelden...

Sehe ich das so richtig ?

mfg Andi

Die weitaus billigere Lösung wäre, dir irgendwo nen Hänger zu leihen, ggf. sogar von Privat gegen ne halbe Bier/ Kaffe etc.

Das Kurzzeitkennzeichen kostet um die 50 Eumel, die Versicherung dazu ist jedoch sackteuer (ich vermute die meisten wollen um die 100 - 150 Euro, wenn ich das von meinem Makler noch recht im Kopf hab).

Oder nen Kastenwagen (falls keine AHK am Auto), den man stundenweise mieten kann. Wenn Du beim TÜV Deinen Termin hast, kannst Du ja in etwas abschätzen, wie lange Du den Wagen brauchst und mal durchrechnen (3 Std. sollten genügen).

Zitat:

Zur Versicherung Doppelkarte holen, zur Zulassungsstelle (ohne Bike) da das Kurzzeitkennzeichen kaufen, nach hause ans Bike ranhauen das KZ, zum Tüv fahren, abnehmen lassen, zur Zulassungsstelle fahren und Anmelden...

Sehe ich das so richtig ?

Jepp, richtig so. Wobei ich mit dem Kurzzeitkennzeichen dann auch 5 Tage lang rumgurken würde - hast es ja schließlich bezahlt.

am 21. Februar 2007 um 18:42

das kurzzeitkennzeichen wäre ja dann auch wieder ne zulassung - also dürftest du da auch wieder ohne kennzeichen zur zulassungsstelle fahren :)

sonst ist die reihenfolge so schon richtig - auc hwenn ich persönlich mit dem tüv-prüfer vereinbaren würde, dass du offiziell zur HU willst (musst ihm ja nur deine zwickmühle erklären). denke nicht, dass es dann probleme gäbe, wenn du ohne kennzeichen vorher noch zum tüv fährst.

Wenn du es so machen willst brauchst du ne Doppelkarte für das Kurzzeit Kennzeichen und ne Doppelkarte für die normale Zulassung.

Ich würde aber das Möp erstmal normal zulassen wie es jetz ist und anschließend zum Tüv und dann die Drossel (Leistungsbeschränkung)eintragen lassen, und zum schluss wieder zur Zulassungstelle und der KFZ versicherung das mit der Drossel mitteilen.

gruß

Claus

am 21. Februar 2007 um 18:46

Zitat:

Original geschrieben von pfuscher ;-)

Das Kurzzeitkennzeichen kostet um die 50 Eumel, die Versicherung dazu ist jedoch sackteuer (ich vermute die meisten wollen um die 100 - 150 Euro, wenn ich das von meinem Makler noch recht im Kopf hab).

viele versicherungen rechnen das dann aber wieder auf den beitrag an, wenn man das fahrzeug danach regulär bei der jeweiligen versicherung versichert.

die einfachste und risikoärmste methode ist aber sicher trotzdem der anhänger/transporter...

Zitat:

das kurzzeitkennzeichen wäre ja dann auch wieder ne zulassung - also dürftest du da auch wieder ohne kennzeichen zur zulassungsstelle fahren

...wenn er denn Maschinen über 34 PS fahren dürfte... :p Es lebe der deutsche Bürokratismus...

 

/edit

Quatsch, klar, stimmt schon - die Drossel ist ja dann zu dem Zeitpunkt schon eingebaut. Stand grad etwas auf dem Schlauch.

Zitat:

viele versicherungen rechnen das dann aber wieder auf den beitrag an, wenn man das fahrzeug danach regulär bei der jeweiligen versicherung versichert.

Okay, das weiß ich jetzt nicht, gut möglich.

 

Zitat:

und zum schluss wieder zur Zulassungstelle und der KFZ versicherung das mit der Drossel mitteilen.

Das wird doch direkt beim TÜV in den Zulassungsbescheinugungen geändert, oder? Lediglich der Versicherung muss man es dann noch mitteilen.

Themenstarteram 21. Februar 2007 um 19:20

Zitat:

Original geschrieben von DJClaus

Wenn du es so machen willst brauchst du ne Doppelkarte für das Kurzzeit Kennzeichen und ne Doppelkarte für die normale Zulassung.

Ich würde aber das Möp erstmal normal zulassen wie es jetz ist und anschließend zum Tüv und dann die Drossel (Leistungsbeschränkung)eintragen lassen, und zum schluss wieder zur Zulassungstelle und der KFZ versicherung das mit der Drossel mitteilen.

gruß

Claus

Hey, muss ich denn da nicht doppelt und dreifach bezahlen

wenn ich die erstmal angeblich als offen anmelde (was sag ich der Versicherung wegen 34PS? und brauche ich in dem Fall ne Doppelkarte?), dann mit dem Bike zum Tüv fahre, wenn ich angehalten werde und mich die Polizei fragt warum ich die zu dem Tag offen hab anmelden lassen obwohl ich nicht offen fahre darf, sag ich die Drossel ist schon seit 30 min drin oder wie ??, darf ich eigentlich das bike offen auf mich Zulassen ?

Wenn ich dann beim Tüv bin lass ich die Drossel abnehmen,

fahr dann wieder zur Zulassungsstelle und lasse die Drossel eintragen ?

Was kommen da für kosten auf mich zu ?

ca. 30,-€ beim Tüv

ca. 18,-€ für das KZ

ca. 11,-€ für den Fahrzeugschein

+ das Eintragen der Drossel (oder eineen neuen Fahrzeugschein?)

Fragen über fragen....hoffe ihr habt verständnis.

mfg Andi

Besorg Dir nen Hänger/ Transporter und gut is :p

Themenstarteram 21. Februar 2007 um 19:28

Sagen wir, ich hab sie mit dem Transporter zum Tüv gefahren,

die Drossel wird abgenommen, ab da fahr ich auf dem BIKE zur Zulassungsstelle mit dem alten KZ, ner Doppelkarte und dem ganzen Kram...

Melde sie auf mich an, bekomme nen neuen Fahrzeugschein

und kaufe mir das KZ.

Dann kann ich endlich mit nem grinsen im Gesicht nach Hause fahren ?

am 21. Februar 2007 um 19:28

naja ein ANhänger wäre besser - nen hänger kann doch keiner von uns gebrauchen :D (quasizitat meines fahrlehrers ^^)

Zitat:

Original geschrieben von pfuscher ;-)

Das wird doch direkt beim TÜV in den Zulassungsbescheinugungen geändert, oder? Lediglich der Versicherung muss man es dann noch mitteilen.

also bitte - das wäre doch zuviel des guten. der prüfer bestätigt nur den korrekten einbau und die damit nötigen änderungen der fahrzeugpapiere. die papiere ändern darf nur die zulassungsstelle.

Zulassen kann man eigentlich alles auf sich selber, als Halter.(selbst den Airbus A 380:D)

joa, wenn das möp schon zugelassen ist dann trägt der Tüv es natürlich gleich in die Papiere ein, ansonsten gibts nur ne bescheinigung und die muss man dann bei zulassung vorlegen, und mit der versicherung ist das normal auch kein problem, da muss man eben eine veränderung mitteilen, und die kosten für das kurzzeitkennzeichen werden von der versicherung angerechnet wenn es die selbe gesellschaft ist, und du willst ja auch nicht nen halbes jahr offen rum fahren, aber wenn du auf nummer sicher gehen willst, dann besorg dir nen Hänger.

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