- Startseite
- Forum
- Auto
- Traktoren & Landmaschinen
- Zulassung Kleintraktor
Zulassung Kleintraktor
Ich hole mir in Kürze einen Kubot B1400 und hoffe, die anfallenden Gartenarbeiten damit besser durchführen zu können, als bisher.
Gleichzeitig habe ich eine Straßenzulassung für den Kleintraktor machen lassen (war nicht billig).
Nun möchte ich den traktor zulassen, und habe im Netz quergelesen...
Folgende Fragen habe ich:
1.
LOF - mit grünem Kennzeichen? Würde passen, ich will nur zwischen Garten und Tankstelle herumfahren (bei vmax. 13 km/h ist die Langstrecke eher nicht die Hauptanwendung des Gefährts). Wie geht das? Ich habe allerdings nur ein Grundstück, das als "landwirtschaftliche Nutzfläche" ausgewiesen ist, aber keinerlei Bauerntätigkeitsnachweise.
Schwarzes Kennzeichen?
2.
Wie sieht es mit der HU aus? Und mit der Häufigkeit? Ist LOF oder schwarzes Kennzeichen unterschiedlich bewertet?
3.
Verbandkasten? Warndreieck? Wohin mit dem Kram? In einem Rucksack mitführen, wenn ich zum tanken fahre?
4.
Wie sieht es mit der Versicherung aus? Die wollen sicher wissen, wie viel km man so fährt - habe aber keinen Kilometerzähler. Bei vmax. 13 km/h und max. 8 h auf dem Bock, schaffe ich durchaus knapp 40.000 km/Jahr.... OK - das war Spaß.
Any Hints?
Ähnliche Themen
37 Antworten
zu 1.
Grünes Kennzeichen bekommst nur noch mit mind. 3000m2 Nutzfläche. Hatte ein ähnliches prob. als ich den Wald meines verstorbenen Vaters geerbt hatte und auch den Traktor. Seit paar Jahren mußt mind. 3000m2 zu bearbeitende Fläche nachweisen um ein grünes Kennzeichen zu erhalten, zumindest in Bayern. Denke aber das wird bundeseinheitlich sein.
Zu 1: 38xx m2 Nutzfläche und weitere ca. 7xx m2 auf dem Baugrundstück. Das hätten wir.
Hallo xis,
ich habe das alles bereits vor 10 Jahre durch:
1. LOF gibt es nur wenn es eine Arbeitsmaschine ist. Das hatte ich bei meinem Yanmar YM155D, da der einen Frontlader hatte und die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit unter 20 Km/h lag. Außerdem darf das Fahrzeug nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Großer Nachteil man bekommt keine Anhängelast zugelassen. Also Anhänger auf der Straße ziehen geht nicht.
2. Für ein grünes Kennzeichen benötigt man einen Nachweis darüber das man land- oder forstwirtschaftliche Flächen von über einen Hektar besitzt. Hat man ein grünes Kennzeichen und transportiert später mal die Möbel des Freundes von A nach B ist das verboten. Da die meisten Frontlader abnehmbar sind und der Traktor auch als Zugmaschine genutzt werden kann gibt es meistens nur schwarze Schilder. Meiner ist als landwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen.
3. Der Traktor ist ein normales Fahrzeug und muss daher auch ein Warndreieck, eine Warnweste und einen Verbandskasten an Board haben. Zum Thema wohin, kann ich hier nachher Bilder einstellen.
4. Nach intensiver Recherche zu Versicherungen bin ich bei der R+V gelandet. Ich bezahle für Haftpflicht und Teilkasko 45 € im Jahr. An de Angabe einer Laufleistung kann ich mich nicht erinnern, könnte ich aber noch mal nachprüfen.
Ich hoffe ich konnte Dir helfen.
Gruß
landbastler
... ich noch einmal:
1. Warndreieck
Ja, es stimmt an so einem Kleintraktor ist einfach alles zu klein um irgendwo ein Warndreieck unterbringen zu können. Da mein Traktor einen Frontlader besitzt kam ich schließlich zur Lösung eine Halterung für das Warndreieck an einer Stütze des Frontladers anzubringen. Dazu nahm ich ein ganz schmales Warndreieck aus einem alten Auto - Notfallset und kaufte mir ein Alu Quadratprofil. Um den Frontlader nicht durch Bohrungen zu verändern klebte ich das Aluprofil mit Silikon auf die Innenseite der Stütze. Dort stört es nicht und ist für mich leicht erreichbar. Da das Warndreieck sehr tief in dem Profil steckt springt es auch nicht bei unebenen Fahrstrecken heraus.
2. Verbandskasten und Warnweste
Zur Unterbringung von Verbandskasten und Warnweste kaufte ich mir den kleinsten Werkzeugkasten für Traktoren den ich finden konnte und befestige ihn auf einem hinteren Kotflügel. Da passt eine, für Kfz zugelassene, Verbandstasche und die Warnweste hinein. Ober drauf war sogar noch für ein Paar Arbeitshandschuhe Platz.
Mit dieser Ausstattung ist der Traktor schon 2x anstandslos durch die HU gekommen.
Gruß
landbastler
Meines Wissens ist auch der Beitrag zur Landwirtschaftlicher Berufsgenossenschaft für die Grüne Nummer erforderlich.
Ich höre tanken fahren. Ich betanke meinen mit einem Kanister.
HU ist immer erforderlich.
Um an ein grünes Kennzeichen zu gelangen, muss man muss sich vom Hauptzollamt von der Kraftfahrzeugsteuer befreien lassen, danach gehen die Unterlagen zur Zulassungsstelle. Man braucht das Formular 3813, Antrag auf Steuerbefreiung für Land- und Forstwirtschaft, den Nachweis über das Bestehen eines Land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb, zB in Form eines Bescheides der Berufsgenossenschaft, und den Nachweis über Einkünfte aus deren Tätigkeiten in Form der Steuerveranlagung.
https://www.bussgeld-info.de/gruenes-kennzeichen/
Allgemein wird hier von der Bewirtschaftung minimum 2 Hektar gesprochen.
Letztendlich stellt sich die Frage, möchte ich Einkommen generieren, was wiederum versteuert wird. Als landwirtschaftlicher Betrieb unterliegt man dem Schutz der Berufsgenossenschaft, und verlangen auch ihren Beitrag. Um in den Genuss des grünen Kennzeichens zu gelangen, muss man ber auch gewisse Vorleistungen erbringen, somit sollte man durchkalkulieren, ob es unterm Strich nicht günstiger ist, den Beitrag zum Finanzamt abzudrücken und ein scharzes Kennzeichen dranzuschrauben. Zumal dann jede Fahrt auf der Strasse nicht mit dem Hintergedanken der Steuerhinterziehung belastet ist.
HU ist auch mit grünem Kennzeichen alle 2 Jahre fällig, wie auch der jährliche Beitrag zur Haftpflichtversicherung. Nur eines zählt beim Traktor nicht: die jährliche Fahrleistung, denn viele Traktoren haben eh keinen kilometerzähler, die haben nur einen Betriebsstundenzähler.
Wenn du glück hast und findest einen guten Anbieter der Versicherung, sollte der Beitrag sich um die 50€ bewegen, Schadenfreiheitsklassen gibt es nicht.
Traktoren werden wie Zugmaschinen besteuert, bis 3500kg zGG rund 13€ pro 200kg Gewicht. Wenn der Kubota B1400 ein Gewicht von 500kg hat, liegt der unter 2000Kg, was einen Satz von 11,25€ pro 200Kg entspricht. Macht eine Steuer von nicht mal 50€, dafür wäre wirtschaftlich der Aufwand für ein grünes Kennzeichen viel zu hoch. Da sitzt dir das Finanzamt locker ständig im Nacken und möchte deine penibel geführte Einnahmen/Ausgaben Gegenüberstellung stets und ständig prüfen, mit allen Kassenbelegen und geführtem Kasseblatt.
Damit ist wohl alles gesagt??
Die Zeiten, wo das grüne Schild einfach beschafft werden konnte, sind schon lange vorbei.
Auf der anderen Seite muss ich dann mit 45 EUR Plusminus rechnen, plus Steuer nach Hubraum und keine Einschränkungen?
Ich nehme an, mit dem popeligen Rassentraktor-Anhänger brauche ich mich ebenso wie bisher nicht blicken lassen an der Tankstelle... Zum Kanister füllen... Wobei ich schon immer mit dem Rasentraktor und dem Anhänger da hingefahren bin... Möge mich die Polizei in Dorf verhaften und auspeitschen - falls sie mich erwischen...
Was macht man eigentlich bei der HU? Ich habe den HU-Bericht... Da steht nur drin, dass alles funktioniert wie es soll. Mehr nicht. Dann fahre ich also auf einem Hänger zur HU oder in die nächste Werkstatt und lasse die HU dort machen?
20 PS und 13 km/h stehen in den Papieren.
Hallo xis,
die 45€ plus Steuer sind richtig.
@ttru74:
Es gibt wohl Schadenfreiheitsklassen bei Traktoren. Man kann aber nicht auf den Klassen, die man beim PKW erworben hat aufbauen, sondern fängt quasi von Null an.
@ xis:
Rein rechtlich darfst Du mit einem Rasentraktor nicht im öffentlichen Verkehrsraum fahren, sondern bräuchtest dafür eine Betriebserlaubnis als selbstfahrende Arbeitsmaschine, die bei vielen Versicherungen mit über die Privathaftpflicht abgedeckt wird..
Eine Zulassung für einen Kleintraktor ist unerlässig, da Du irgendwann, ohne darüber nachzudenken, im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs bist und wenn da etwas passiert bist Du für den Rest des Lebens ruiniert.
Hier ist es wie mit allen Versicherungen , man schließt sie ab in der Hoffnung sie nie brauchen zu müssen, aber keiner kann so dumm denken wie manchmal das Leben spielt und was hast Du dann gewonnen weil du knapp 100€/ Jahr für den Traktor gespart hast ????
Zur HU. Die besagt nur, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Vorstellung in Ordnung war. Eine Stunde später zählt das nicht mehr, da sich der Zustand des Fahrzeuges verändert haben kann. Da ist der Prüfer immer fein raus.
Ich rate Dir nicht an der falschen Stelle zu sparen, aber entscheiden musst Du das für Dich selbst.
Gruß
landbastler
@landbastler mit dem Rasentraktoren weiß ich. Die anderen Alternativen sind aber doof. Die Tankstelle erreiche ich über ca. 500 m Straße, davon ca. 350 m Sackgasse, davon ca. 100 m Privatstraße (Meine zu 25%, aber öffentlich). Mit dem zugelassenen Kleintraktor ist das Ganze aber hinfällig.
Zur HU: was mich gewundert hat, dass es keine Zahlen gab. Es sieht eher nach dem Ergebnis einer Sichtprüfung aus.
Vielen Dank für die Tipps bisher!
Frage an alle: wie bringe ich die Kennzeichen vorne und hinten an? Kubota B1400
Hinten sind Lichter montiert - an den Kotflügeln mit je zwei Schrauben. Dort eine selbstgebastelte Halterung festschrauben?
Vorne wird es eng, insbesondere, wenn das Schneeschild dran ist, sieht man nichts mehr...
Kennzeichen: Diese benötigen für die HU eine Beleuchtung ! und das Schneeschild muß ja beim "TÜV" nicht montiert sein
Zitat:
@etiswieetis schrieb am 13. Februar 2022 um 08:53:06 Uhr:
Kennzeichen: Diese benötigen für die HU eine Beleuchtung ! und das Schneeschild muß ja beim "TÜV" nicht montiert sein
Hat eine (Fake) Beleuchtung. Die Lampe am Kotflügel links beleuchtet das nicht existierende Nummernschild.
Vorne ist keine Beleuchtung möglich.
Schneeschild ist beim TÜV sicher nicht dran, aber beim Fahren ist das Nummernschild mit Sicherheit verdreckt.
Jetzt könnte ich natürlich einen Unfall bauen, und Fahrerflucht begehen.Mit dem schlecht sichtbaren Kennzeichen wäre ich anonym. Ich würde also mit 13 km/h von meinem (anteilig 25%) Grundstück inkl. Schneeschild vor den vier anderen Nachbarn mit aufgeklebtenm Schnurrbart in Richtung Polen fliehen (300 km++), und von den Nachbarn auf dem offenen Trecker SICHER nicht erkannt werden. Wenn der zweite Nachbar links jetzt nicht schnell ist, und seine zwei Kinder auf ihren elektrischen Bobbycars nicht sofort hinterherschickt, um mich zu stellen, kann ich sogar davonkommen. Deswegen muss das Kennzeichen schließlich sichtbar sein.
Zumindest stelle ich mir eine mögliche Argumentation der Ordnungsbehörde vor.
Trotzdem hat Du Recht. Ich begrabe diese Phantasie, und Klatsche das Kennzeichen an die Halterung des Schneeschildes. Schneeschild fahre ich dann ohne Kennzeichen vorne, oder mal sehen...
Hallo xis,
die Nummernschilder anzubringen ist kein Problem. Bei meinem Yanmar, der eine ähnliche Verkleidung hat wie der B1400 habe ich das Nummernschild mit Abstandshalter (Aluprofile) vorn an die Verkleidung montiert (siehe Bild1). Da der Motor einen Zwangslüfter hinter dem Kühler hat und die Verkleidung über viele Öffnungen verfügt gibt es keine negativen Auswirkungen. Vordere Kennzeichen müssen generell nicht beleuchtet sein.
Viele Kubota haben von Haus aus eine Kennzeichentafel an der Rückseite des Sitzes. Ansonsten hatte ich bei meinem Yanmar das Kennzeichen wie in Bild 2 angebracht. Die 3-Kammerleuchte hat eine Kennzeichenbeleuchtung integriert.
Gruß
landbastler