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Zulassung LKW Anhänger ohne Typenschild

Guten Tag zusammen.

Wir stehen aktuell bei unserem Projekt vor einem üblen Problem.

Wir haben eine alten LKW Anhänger gekauft. Hierfür schon eine stolze Summe X ausgegeben.

Haben aber dazu keine Papiere. Gibt’s es nichts mehr dazu.

Nungut, neuen Fahrzeugschein erstellen mit Typenschild, geht ja. Nur nicht bei uns.

Bei unserem Anhänger fehlt das Typenschild. Es ist nichts mehr da auf dem gesamten Hänger…

Haben jetzt aber schon einen großen Batzen Geld reingesteckt und wollen das Projekt nicht zum Geldgrab werden lassen.

Neue Bremse wurde auch durch uns installiert, neue Reifen usw.

Gibt es eine Möglichkeit, den Anhänger trotzdem irgendwie zuzulassen für den Straßenverkehr? Oder sind hier 10k€ futsch?

Hersteller wissen wir auch nicht.

Es gibt keinerlei Hinweise auf dem Hänger… Außer Baujahr der Deichsel, 1975

Anfänglich dachten wir, das Typenschild ist irgendwo unter dem Zusatzaufbau (aus Holzbrettern) versteckt.m sei. Aber dem ist nicht so…

Würde mich über eine Antwort freuen.

Grüße

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15 Antworten

Moin! Wo steht der Anhänger? Gibt es Bilder? Kann man glaubhaft einen "gleichen" Anhänger bemustern? Haben die Achsen, Bremsteile (Federzylinder, Trommeln) und Deichsel Typenschilder? Eine Komplettabnahme ist dann kein Problem und hält sich im finanziellen Rahmen. Es kann dann der Originalhersteller oder auch Du in den Papieren stehen.

Themenstarteram 8. September 2024 um 9:14

Zitat:

@moppedtrailer schrieb am 8. September 2024 um 00:12:13 Uhr:

Moin! Wo steht der Anhänger? Gibt es Bilder? Kann man glaubhaft einen "gleichen" Anhänger bemustern? Haben die Achsen, Bremsteile (Federzylinder, Trommeln) und Deichsel Typenschilder? Eine Komplettabnahme ist dann kein Problem und hält sich im finanziellen Rahmen. Es kann dann der Originalhersteller oder auch Du in den Papieren stehen.

Deichsel hat ein Typenschild. Achsen habe ich nichts gesehen.

Bremszylinder sind durch uns neu eingebaut worden (Umgebaut von Einkreis Bremse auf Zweikreis Bremse. (Bremszylinder sind 1:1 identisch getauscht worden)

Bilder gibt’s in dem Sinn keine, da er bereits vor Kauf durch uns zu einem Fasnachtswagen umgebaut wurde…

Ich habe bei EBay Kleinanzeigen einen annähernd ähnlichen Anhänger gefunden. Vom Aufbau/Aussehen dürfte es sogar der gleiche Hersteller sein. Den gibt’s aber nicht mehr. Anhänger dürfte um 1970-1975 gebaut sein.

Auf den Trommeln wissen wir nicht, ob da was steht. Wir haben uns noch nicht die Arbeit gemacht, die Räder zu demontieren…

Würde mich über eine weitere Unterhaltung freuen.

ist denn überhaupt nachvollziehbar, ob der Anhänger jemals regulär für den Straßenverkehr zugelassen war?

Für Motivwagen werden auch gerne alte landwirtschaftliche Anhänger genutzt, die haben je nach Alter noch nichtmals eine Betriebserlaubnis gehabt. Und wer weiß, was da in den letzten 50+ Jahren alles dran umgebaut wurde.

Lässt möglicherweise die Fahrgestellnummer noch irgendwelche Rückschlüsse zu?

Grundsätzlich würde ich sagen:

Typschilder für die Achsen müssen vorhanden sein, sonst wird es nichts. (wie sonst soll man Tragfähigkeit und Höchstgeschwindigkeit nachweisen?!).

Typschilder bzw. Teilenummern für alle Teile der Bremsanlage müssen vorhanden sein und es muss eine Bremsenberechnung für diese Kombination geben bzw. gemacht werden.

Problem für euch: Wenn der Anhänger nicht als Scheunenfund betrachtet wird sondern als Neubau unter Verwendung von gebrauchten Teilen, dann muss er auch alle 2024er Vorschriften erfüllen!

Deshalb wichtig: Typenschilder , möglichst viele, aus denen der Bauzeitraum hervorgeht. Sollte er nicht als "Gewerbeanhänger" Verwendung finden, so ist die Nutzlast nebensächlich und es muß nur das Eigengewicht und eine oder zwei Tonnen gewährleistet sein. Wird er nur an zwei Tagen im Jahr bewegt, so erübrigt sich die Zulassung und man fährt sowohl besser als auch billiger mit einem Fünf-Tage-Kennzeichen (man muß nur den (vermuteten) Hersteller, einen (nachvollziehbaren) Typ und das (geschätzte) Gesamtgewicht angeben) oder mit einer Roten Nummer. Ansonsten fährt man mit einer "Unbedenklichkeitsbescheinigung", was für Anhänger vor 1970 üblich ist und hat 20/ 25km/h Höchstgeschwindigkeit. Am Besten mit einer Zugmaschine und nicht mit einem Pkw/ LKW ziehen, denn diese haben eine oft ungeahnt hohe UNGEBREMSTE Anhängelast von durchaus zweistelliger Tonnenzahl und somit wäre die Bremse sowie deren Berechnung entbehrlich, sie wäre "nur" eine zusätzliche Sicherheit.

Ohne einen Link zu Ebay und

Foto eures Anhänger wird es nichts!

Ein Foto vor dem Umbsu wäre auch gut,

Besonders des Anhängerbremsventil und

des Lastenregler.

Auch wieviel Radmuttern pro Rad verbaut sind+Schlüsselweite der Radmuttern.

MfG

Bevor ich allen einzeln antworte, hie rnochmal eine Zusammenfassung mit den Daten die ich weiß und die ihr Wissen wollt:

- Standort: Nähe Rastatt

- Typenschilder: Nur auf der Deichsel von der Deichsel. Sonst keine ersichtlich.

- Fahrgestellnummer: keine. Einzige Zahlen, die aufgelötet/aufgeschweißt sind, sind am Drehkranz „B10“

- Reifengröße: 11.00 R20

- Radmuttern: 8 Stück, Schlüsselweite wird nachgereicht.

- Achsen von BPW

- Anfänglich verbaute Bremse: EinkreisBremse. Jetzt umgerüstet auf ZweikreisBremse.(Lomplette Druckluftanlage neu eingezogen. Mit Anhängerbremsventil mit Bremskraftregler und Löseventil. Bremszylinder sind 1:1 getauscht worden (Kolbenzylinder Durchmesser: 125mm)

- Hinterachse durch eine Handkurbel habdgebremst (fürs abstellen ohne Fahrzeug)

- Papiere keine mehr vorhanden, Vorbesitzer hatten keine und deren Vorbesitzer ist verstorben.

- Verwendung nur bei Karnevalsümzügen (ca. 6Stück pro Jahr).

- Gezogen wird er von einem Traktor

- Link zu einem ähnlichen Anhänger: (Vom Aufbau des Anhängers, der Form, wie der Hänger gebaut wurde und auch die Farbgebung, müsste es die gleiche Firma sein. Bilder von unserem Anhänger gibt es so nicht, da dieser (wie im beigefügten Bild) verbaut ist.

https://www.kleinanzeigen.de/.../2697624542-276-6540?...

Habt ihr noch die Typenschilder auf den Achsen?

Fahrgestellnummer muss er Vorne Rechts Irgendwo haben, dass können auch nur 6 oder 7 Zahlen sein.

Zitat:

@Zoker schrieb am 8. September 2024 um 12:52:51 Uhr:

Habt ihr noch die Typenschilder auf den Achsen?

Fahrgestellnummer muss er Vorne Rechts Irgendwo haben, dass können auch nur 6 oder 7 Zahlen sein.

Nein, keins vorhanden…

Fahrgestellnummer müsste ich dann nochmal schauen, aber wir haben eigentlich alle möglichen Stellen abgesucht. Und leider erfolglos

Vorderachse luftgebremst und Hinterachse mit Kurbel? Dann ist sowieso bei 25km/h Ende. Nehmt eine Rote Nummer! Gibt es bestimmt irgendwo im Verein und wenn der jedes Jahr einen Hunnie für die Versicherung will, so ist das mehr als in Ordnung und die einfachste Lösung.

Zitat:

@moppedtrailer schrieb am 8. September 2024 um 20:51:25 Uhr:

Vorderachse luftgebremst und Hinterachse mit Kurbel? Dann ist sowieso bei 25km/h Ende. Nehmt eine Rote Nummer! Gibt es bestimmt irgendwo im Verein und wenn der jedes Jahr einen Hunnie für die Versicherung will, so ist das mehr als in Ordnung und die einfachste Lösung.

Ne, beide mit einer Druckluftbremse.

Aber die Feststellbremse geht nur mit der Handkurbel über einen Seilzug auf den hinteren Bremszylinder.

Sorry, falls es unverständlich geschrieben war

Zitat:

@moppedtrailer schrieb am 8. September 2024 um 12:04:34 Uhr:

Wird er nur an zwei Tagen im Jahr bewegt, so erübrigt sich die Zulassung und man fährt sowohl besser als auch billiger mit einem Fünf-Tage-Kennzeichen (man muß nur den (vermuteten) Hersteller, einen (nachvollziehbaren) Typ und das (geschätzte) Gesamtgewicht angeben)

Das ist seit Jahren schon nicht mehr erlaubt, und zwar aus gutem Grund.

Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis (und das ist hier spätestens mit dem Umbau der Bremsanlage der Fall) dürfen nur Fahrten unternehmen, die zur Erteilung einer BE dienen.

Zitat:

oder mit einer Roten Nummer.

Rote Nummern dürfen von ihren Inhabern nur für Betriebszwecke verwendet werden.

Ansonsten sind wir schnell im Bereich von Straftaten (Kennzeichenmissbrauch, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz)!

Zitat:

Ansonsten fährt man mit einer "Unbedenklichkeitsbescheinigung", was für Anhänger vor 1970 üblich ist und hat 20/ 25km/h Höchstgeschwindigkeit.

Auch hier bitte nochmal genau über die dafür geltenden Rahmenbedingungen informieren!

Etwas in der Art ist nur für ganz wenige Bedarfsträger bzw. Verwendungszwecke zulässig.

Sollte es hier wirklich nur um den Einsatz auf Brauchtumsveranstaltungen gehen, wäre eher die StVOuaVsAusnV 2 die passende Rechtsgrundlage. Aber auch da verbleiben noch einige Spielregeln, die ich im vorliegenden Fall jedenfalls nicht automatisch für eingehalten halte.

Zitat:

@Fasent schrieb am 8. September 2024 um 12:44:38 Uhr:

- Typenschilder: Nur auf der Deichsel von der Deichsel. Sonst keine ersichtlich.

- Fahrgestellnummer: keine. Einzige Zahlen, die aufgelötet/aufgeschweißt sind, sind am Drehkranz „B10“

also ganz ehrlich:

Damit ist das Projekt "Zulassung für den Straßenverkehr" in meinen Augen gestorben.

Zitat:

- Link zu einem ähnlichen Anhänger: (Vom Aufbau des Anhängers, der Form, wie der Hänger gebaut wurde und auch die Farbgebung, müsste es die gleiche Firma sein.

Der Anhänger ist laut Beschreibung nicht mehr im Ursprungszustand sondern bereits deutlich umgebaut, das hilft also nicht weiter...

Themenstarteram 9. September 2024 um 6:27

Ohje okay. Danke euch allen für die Auskünfte…

Dann sind wohl 10k € in den Sand gesetzt…

Naja, Lehrgeld fürs nächste Mal gezahlt.

Andere Optionen gibts wahrscheinlich dann nicht, richtig?

vielleicht in der nähe ein anhängerbauer

oder landmaschienen werkstatt??

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