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Zulassung notwendig für Abschleppen?

Themenstarteram 12. April 2023 um 12:09

Hallo,

ein Auto von uns ist aktuell wegen Motordefekt abgemeldet.

Jetzt soll es zur Diagnose zu einem Bekannten (5 km) per Stange geschleppt werden.

Muss man das Fahrzeug dafür zulassen?

Danke u Gruß

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36 Antworten

Ja, muss es. Außerdem darf es mit Stange oder Seil nur aus einer bestehenden Pannensituation abgeschleppt werden. Was Du jetzt brauchst ist ein Auto-Trailer.

..und ein geeignetes Zugfahrzeug ;)

Zitat:

@mecco schrieb am 12. April 2023 um 14:29:52 Uhr:

Ja, muss es. Außerdem darf es mit Stange oder Seil nur aus einer bestehenden Pannensituation abgeschleppt werden. Was Du jetzt brauchst ist ein Auto-Trailer.

Zu Zeiten meines Führerscheinerwerbs hieß es, dass bei geplanten Abschleppaktionen der Fahrer des ziehenden Fahrzeugs FS Klasse 2 haben muss. Bei Pannenhilfe nicht.

Es besteht, wie schon seit langer Zeit, ein Unterschied zwischen Schleppen und Abschleppen. Abschleppen bezieht sich auf das Bewegenn eines nicht betriebsfähigen Fahrzeugs. Das abgeschleppte Fahrzeug muss nicht angemeldet / zugelassen sein, und der Lenker des abgeschleppten Fahrzeugs muss nicht einmal eine Fahrerlaubnis haben. Abschleppen darf aber auf Autobahnen nur bis zur nächsten Abfahrt erfolgen.

Eine Fahrerlaubnis der Klasse 2 war zu keinem Zeitpunkt für das Abschleppen nach obiger Definition erorderlich, das Gerücht hält sich aber in weniger informierten Kreisen hartnäckig.

Trotzdem ist ein gewisses Maß an Vorsicht geboten - es handelt sich ja nicht um eine akute Panne sondern um eine im Vorhinein bekannte Situation.

Wenn ich selbst es mit dieser Situation zu tun bekäme, würde ich das Fahrzeug abschleppen (lassen) und das Ganze so unauffällig wie möglich vornehmen.

Die sonstigen Regeln sind bekannt? Ziehendes Fahrzeug und abgeschlepptes Fahrzeug benutzen den Warnblinker usw?

Nein, das Fahrzeug muss NICHT angemeldet sein.

Da hier der Nothilfegedanken NICHT vorliegt ist es ein Schleppen.

Dadurch ist ein Anmeldung zwingend erforderlich.

Hier mal eine von vielen Quellen:

https://daubner-verkehrsrecht.info/.../...on-schleppen-und-abschleppen

Da es in eine nahegelegene Werkstatt verbracht wird, ist der NOTHILFEGEDANKE (was für ein bescheuertes Wort) sehr wohl vorhanden!

Ist es nicht, da der PKW ja nicht beim Fahren auf der Strasse stehengeblieben ist.

Themenstarteram 12. April 2023 um 13:22

Das gabe ich auch so verstanden. Es ist nicht betriebsbereit, nur der Abscheppzeitpunkt ist verschoben worden, da das Cabrio über den Winter nicht gebraucht wurde.

Bei einer Panne ist das Auto aber eher noch angemeldet, was hier nicht der Fall ist.

Hmmm....

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 12. April 2023 um 14:49:59 Uhr:

 

Eine Fahrerlaubnis der Klasse 2 war zu keinem Zeitpunkt für das Abschleppen nach obiger Definition erorderlich, das Gerücht hält sich aber in weniger informierten Kreisen hartnäckig.

Klasse 2 wurde benötigt, weil, beim Schleppen ( kein Nothilfegedanke) beide Fahrzeuge als Einheit ( der geschleppte quasi als Anhänger ) gesehen werden und dementsprechned einen Zug mit mehr als drei Achsen darstellt. Von daher war Klasse 2 erforderlich.

Bei Pannenhilfe natürlcih nicht, wie @Hannes1971 bereits erwähnte

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 12. April 2023 um 14:49:59 Uhr:

 

Eine Fahrerlaubnis der Klasse 2 war zu keinem Zeitpunkt für das Abschleppen nach obiger Definition erorderlich, das Gerücht hält sich aber in weniger informierten Kreisen hartnäckig.

§ 33 StVZO Schleppen von Fahrzeugen

[...]

FE-Rechtlich wird ein Zug gebildet. Man benötigt die Klasse BE, C1E oder CE, da das geschleppte Fzg. i.d.R. mehr als 750 kg zG aufweist. Nach dem alten FE-Recht, benötigt man die Klasse 2 (Zug mit mehr als 3 Achsen).

[...]

Sehr schön zu sehen, wer hier den weniger informierten Kreisen angehört. Große Klappe halt...

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 12. April 2023 um 15:21:54 Uhr:

Ist es nicht, da der PKW ja nicht beim Fahren auf der Strasse stehengeblieben ist.

Dann wäre er ja eh noch angemeldet gewesen.

Themenstarteram 12. April 2023 um 13:26

Er wurde angemeldet in die Garage gefahren, sprang dann nicht mehr an und wurde dann einfach abgemeldet, da der Winter eh vor der Tür stand....

Ich ruf mal die Versicherung an......

Irgendwie nicht so ganz eindeutig.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 12. April 2023 um 15:24:07 Uhr:

 

Dann wäre er ja eh noch angemeldet gewesen.

Und genau deswegen ist es ein Schleppen was er jetzt vorhat.

Soll es der TE so machen, läuft es dann ist gut. Wird er kontrolliert wird er merken was Sache ist.

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