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Zulassung ohne Wohnsitz?
Angenommen jemand möchte mit seinem neuen deutschen Reisepass mehrere Jahre Eurasien erkunden.
Der feste Wohnsitz muss laut Gesetz abgemeldet sein, wenn man sich länger im Ausland aufhält.
Woher bekommt man Nummernschilder für das KFZ. Ohne ein gesetzeswidrigen Scheinwohnsitz bei Bekannten in der BRD vorzutäuschen?
Gibt es Länder, welche einem Deutschen Menschen ein Nummernschild ausstellen?
Beispiel, KFZ in der BRD kaufen ausführen, Mehrwertsteuer zurückerstattet bekommen.
In der USA einführen, Steuer zahlen. Ohne Wohnsitz zulassen. Möglichst ohne örtliche Vorführung, damit das KFZ in Eurasien verbleiben kann. Um es nicht für eine Zulassung in der USA zwei mal verschiffen zu müssen (hin und zurück).
Desweiteren würde sich die die frage nach einer Versicherung stellen.
Jemand eine Idee?
Gibt es einen Bereich wo so etwas schon besprochen wurde?
Beste Antwort im Thema
Nein, man muss erst wieder nach der Einreise wieder zur Hauptuntersuchung, da es ja außerhalb von D bewegt wurde.
Ich kenne einige Leute die schon mehr als fünf Jahre außerhalb von Europa unterwegs sind und waren. Und einige davon sind auch schon problemlos wieder nach D eingereist. Gerade vor ein paar Wochen ist einer nach dem Verlassen des Schiffs zum nächsten Tüv gefahren und hat die Plakette bekommen.
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21 Antworten
Abmelden muss man sich, wenn man aus der Wohnung auszieht.
Bevor ich aber so tue, als würde ich ein Kfz in den USA einführen und zulassen, kann ich auch illegal bei Verwandten wohnen! Wobei ich das ja nicht unbedingt als völlig illegal sehen würde. Ich würde mal bei der Zulassungsstelle nachfragen!
Die Bestimmungen hängen jeweils vom Land ab. Also im Zielland nachfragen.
Willst du mit einem deutschen Fahrzeug im Ausland unterwegs sein, benötigst du meist ein Carnet de Passage de Douane, das zum Beispiel über den ADAC bezogen werden kann. Viele Länder verzichten dann auf Importbesteuerung, wenn das Fahrzeug innerhalb einer vorgegebenen Zeit wieder ausgeführt wird. Trotzdem kann noch eine technische Untersuchung, eine Versicherung, eine lokale Zulassung nötig sein.
Das alles muss für jedes Reiseland einzeln erkundet werden. Eurasien besteht aus vielen Staaten und einige sind eher kompliziert zu bereisen.
Eine ordentliche Zulassung als Importfahrzeug bekommst du auch nicht für jedes Fahrzeug in jedem Land. Versuch aktuell mal, einen 2.0 l VW Passat Diesel mit Euro 5 oder Euro 6 Diesel in die USA zu importieren. Viel Spass!
Als Tourist mit deutscher Zulassung einreisen, wird dagegen gehen. Ebenso der Kauf und die Zulassung eines Fahrzeugs. Ob du mit dem dann auch in ein Nachbarland darfst, ist eine andere Frage.
Im Übrigen kann es möglicherweise sinnvoll sein, eine deutsche Adresse zu behalten, wenn man in absehbarer Zeit wieder zurückkommen will. So behält man wenigstens die Ansprüche bei Kranken- und Rentenversicherung oder ähnlich.
Bernhard
Wir haben im KVR München die Leute, die auf Weltreise gegangen sind, als "OFW" pseudo-abgemeldet. "OFW" bedeutet -ohne festen Wohnsitz-, wobei meistens eine Postfach-Adresse angegeben wurde oder eine Adresse von Bekannten und Verwandten. Meldete man seinen Wohnsitz ganz ab, dann galt das als eine Auswanderung mit Löschungsfrist. Die Zulassungsstelle wurde vom Halter oder von der Einwohnermeldebehörde verständigt und von Amts wegen abgemeldet. Läßt man das Fahrzeug angemeldet, erspart man sich den Ungültigkeitsstempel für den Kfz-Brief und KfZ-Schein, und natürlich auch das Abkratzen des Siegels und der TÜV- und ASU-Plakette vom Nummernschild. Problematisch wird es auch mit Abmeldung von der Versicherung.
Nimmt man das alles in Kauf, gibt es etliche Hürden zu überwinden. Gutachten für das Fahrzeug und sämtliche Prozeduren für das Fahrzeug. Genauere Infos gibt es bei der jeweiligen Einwohnerbehörde, der zuständigen Zulassungsstelle und der Versicherung. Vielleicht gibts ein Schlupfloch, da sich im Monatstakt die Verordnungen ändern und neue Visionen installiert werden, die hoffentlich funktionieren!
SurferHermann
Viele die länger ins außereuropäische Ausland reisen verwenden einfach ein Saisonkennzeichen. Man reist dann in der Zeit wo es gültig ist aus und ein. Oder es werden dann im Ausland die entstempelten Kennzeichen verwendet, denn dort kennt sich sowieso niemand mit den deutschen Kennzeichen aus. Mittlerweile kann man ja sogar die Abmeldung über das Internet vornehmen. Bei der Einreise fährt man dann zuerst zum Tüv und kann das Fahrzeug wieder zulassen. Alles ohne Gewähr.
Seit es für Fahrzeuge ohne TÜV keine Kurzzulassung mehr gibt, wird die Einreise mit abgemeldetem Fahrzeug zum Glücksspiel ohne Versicherungsschutz. Oder das Fahrzeug steht auf einem Anhänger.
Bernhard
Wie wäre es, nur das Kfz auf Bekannten oder Familienmitglied anzumelden?
Alles Andere führt irgendwann zu Problemen.
Steuer, Versicherung, all das muss sein. Und dafür braucht es meist eine Adresse und Kto-Verbindung.
Wie merkt das Amt, dass man weg ist? Und was ist länger?
Danke für eure Beiträge.
Die passendste Möglichkeit für mich scheint wohl folgende zu sein.
Zitat:
@JGibbs schrieb am 29. September 2015 um 21:30:04 Uhr:
Wie wäre es, nur das Kfz auf Bekannten oder Familienmitglied anzumelden?
Danke
Das würde ich nicht so sehen! Wenn du mit dem Fahrzeug irgendwo im tiefsten Afrika unterwegs bis und das Ding ist nicht auf dich zugelassen gibts u.U. Probleme. Wichtig wäre die Fragen rund um den Versicherungschutz zu klären, denn mit Abmeldung endet auch der Versicherungsschutz. Ich würde mal mit dem Zoll über dein Vorhaben sprechen, die sind ja jetzt zuständig - vielleicht haben die da ne Idee....
Das mit der Zulassung auf andere Personen würde ich keinesfalls machen. Selbst mit Vollmacht kann es manchmal Probleme geben Fahrzeuge die nicht auf einen zugelassen sind über Grenzen zu bringen.
Versicherungsschutz ist dagegen kein Problem außerhalb der Grünen Karte. Entweder er wird beim Grenzübergang gekauft oder es gibt schlicht keinen.
Zitat:
@egn schrieb am 30. September 2015 um 08:34:56 Uhr:
...oder es gibt schlicht keinen.
Nenn mich deutsch, aber ohne Versicherung, das halte ich für keine gute Idee...
Da wäre mir ne Vollmacht in allen möglichen Sprachen lieber. Ist übrigens bei meinem Firmenwagen im internationalen Verkehr und bei Mietwagen auch nicht anders.
Wenn es keine Versicherung gibt die die Deckung übernimmt dann musst Du halt im Bereich der Grünen Karte bleiben oder darauf hoffen, dass Du eine Versicherung an der Grenze kaufen kannst, die aber dann nur eine minimale Deckung hat.
Die Vollmacht ist in den meisten außereuropäischen Länder ziemlich wehrlos. Denn eine solche Vollmacht kann jeder ausstellen und fälschen. Du unterschätzt die Komplikationen. IWir waren auch schon in Russland und die Grenzformalitäten waren kein Spaß. In vielen anderen Staaten kommt man nur mit langen Verhandlungen über die Grenze. Jede Abweichung vom Standard macht dies unnötig schwer und kostet nicht nur Zeit sondern unter Umständen auch einiges an Geld.
Sehr Interessant.
Zitat:
@ocirne schrieb am 29. September 2015 um 12:27:58 Uhr:
... Angenommen jemand möchte mit seinem neuen deutschen Reisepass mehrere Jahre Eurasien erkunden. ...
Definiere mal bitte "mehrere Jahre" ... bei einer Zulassung in Deutschland müsste das Fahrzeug in den vorgeschriebenen Intervallen in Deutschland zur Hauptuntersuchung, also spätestens nach 2 Jahren!
Gruß
NoGolf
Nein, man muss erst wieder nach der Einreise wieder zur Hauptuntersuchung, da es ja außerhalb von D bewegt wurde.
Ich kenne einige Leute die schon mehr als fünf Jahre außerhalb von Europa unterwegs sind und waren. Und einige davon sind auch schon problemlos wieder nach D eingereist. Gerade vor ein paar Wochen ist einer nach dem Verlassen des Schiffs zum nächsten Tüv gefahren und hat die Plakette bekommen.