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Zulassung von ausländischer Anhänger

Themenstarteram 26. November 2024 um 14:40

Ich wohne in Deutschland, bin aber Inhaber einer Firma mit Sitz in Schweden. Diese Firma ist der Eigentümer einen Anhänger der zurzeit schwedische Kennzeicnen hat - steht aber momentan hier bei mir in Deutschland.

Meine Frage ist: kann dieser Anhänger hier im Lande zugelassen werden und deutsche Kennzeichnen bekommen? Oder, wenn nein, wäre dies dann möglich, wenn meine Firma eine Zweigniederlassung/Filiale in Deutschland grundet?

Vielen Dank für Hinweise.. // Anders

Astrowagen
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17 Antworten

Frage mal den User @Windelexpress

Der arbeitet auf einer Zulassungsstelle.

Wenn du einen Wohnsitz in D angemeldet hast, kannst du den Anhänger als Halter in D auf deinen Wohnsitz zulassen. Auf eine Niederlassung in D ginge es auch.

Ich hätte jetzt eher mal gefragt was der für eine Genehmigung hat. Schweden ist EU, hat der eine EG-Genehmigungsnummer in den Papieren? Oder was schwedisches Eigenes?

Alles was dauerhaft in D rumfährt muss auch in D angemeldet sein nach einer Übergangsfrist. Deutscher Firmensitz, Zweitwohnsitz, .... Das ist soweit kein Problem sofern der Anhänger zulassungsfähig ist. Mit EG-Genehmigung kein Problem, ansonsten müsstest du mal mit der nächsten Prüfstelle sprechen die §21/Einzelabnahmen durchführen darf.

Zitat:

@AndersHjelset schrieb am 26. November 2024 um 15:40:07 Uhr:

 

Meine Frage ist: kann dieser Anhänger hier im Lande zugelassen werden und deutsche Kennzeichnen bekommen?

Wenn ein regelmäßiger Standort in D begründet ist, musst Du den sogar in D zulassen.

Bei vorübergehender Teilnahme kannst Du bis zu einem Jahr mit der schwedischen Zulassung fahren.

§ 46

Frage ist, was Du vor hast mit dem Anhänger.

Ist das Equipment fest verbaut in dem Anhänger und der Anhänger ist nur für diesen Zweck nutzbar? Dann Könnte evtl eine Einstufung als zulassungsfreier Anhänger Arbeitsmaschine möglich sein und Du bekommst grüne Kennzeichen und bist von der Haftpflichtversicherung befreit.

Themenstarteram 26. November 2024 um 19:07

Danke sehr!

Der Anhänger kann ausschliesslich für Astronomizwecke benutzt werden. Er ist quasi genau und gezielt dafür hergestellt. Und ja, die gesamte Ausrustung ist fest montiert / verbaut im Anhänger.

Der "Arbeit" wurde wohl dann etwa "Teleskopische Aufnahmen von Astrobilder" sein, oder..? Gibt es vielleicht eine Verzeichnis über zugelassene/genehmigte "Arbeiten"?

Aber, egal ob grüne Kennzeichen oder nicht, ich möchte eine Sachversicherung abschliessen. Problem ist halt, dass Generali u.a. dafür deutsche Papiere fordern (TÜV + Zulassung DE).

Die Frage kam ja schon, wie der Anhänger in Schweden geschlüsselt wurde und ob es eine EG Typgenehmigung gibt, dann kannst den einfach in D anmelden.

Wenn Du ihn als Zulassungsfreien Anh. Zulassen möchtest, dann sprich mit einem SV, der guckt wie er den Schlüsseln kann.

Die Sachversicherung geht auch bei zulassungsfreien Anh.

Themenstarteram 26. November 2024 um 19:32

Er hat sowohl eine E1* Typgenehmigung als einen Certificate of Conformity (CoC) aus Schweden. Aber "ich" als angemeldet in Deutschland, kann wohl nicht eine Zulassung bekomme, denn der Eigentümer ist ja meine Firma, mit Sitz in Schweden. Oder ..kann ich vielleicht als Halter eine Zulassung kriege?

Themenstarteram 26. November 2024 um 19:36

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. November 2024 um 17:44:27 Uhr:

Wenn du einen Wohnsitz in D angemeldet hast, kannst du den Anhänger als Halter in D auf deinen Wohnsitz zulassen. Auf eine Niederlassung in D ginge es auch.

Kann wirklich der Anhänger durch einen Halter (d.h. nicht Eigentümer), der in Deutschland angemeldet ist, der Anhänger auf seinen Wohnsitz zulassen?

Soll denn der Anhänger hier längerfristig, also länger als 1 Jahr in Deutschland bleiben?

Zitat:

@AndersHjelset schrieb am 26. November 2024 um 20:32:33 Uhr:

Er hat sowohl eine E1* Typgenehmigung als einen Certificate of Conformity (CoC) aus Schweden. Aber "ich" als angemeldet in Deutschland, kann wohl nicht eine Zulassung bekomme, denn der Eigentümer ist ja meine Firma, mit Sitz in Schweden. Oder ..kann ich vielleicht als Halter eine Zulassung kriege?

Eigentümer und Halter sind zwei Paar Schuhe.

In S stehen glaub ich beide in der ZB.

Wenn Du die Kennzeichen, ZB, gültige HU hast, kannst Du problemlos Halter werden.

Musst gucken ob Deine Zulassungsstelle die Vorlage der schwedischen ZB und Kennzeichen, als Nachweis der Verfügungsberechtigung genügt.

Ist es DEINE Firma oder bist Du Angestellter der Firma mit Wohnsitz in D?

Zitat:

@AndersHjelset schrieb am 26. November 2024 um 20:36:26 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. November 2024 um 17:44:27 Uhr:

Wenn du einen Wohnsitz in D angemeldet hast, kannst du den Anhänger als Halter in D auf deinen Wohnsitz zulassen. Auf eine Niederlassung in D ginge es auch.

Kann wirklich der Anhänger durch einen Halter (d.h. nicht Eigentümer), der in Deutschland angemeldet ist, der Anhänger auf seinen Wohnsitz zulassen?

Ja, das ist exakt so wie windelexpress schreibt.

Der Hintergrund ist, dass in D die Haltereigenschaft nur an den Besitz (reale Nutzungsausübung) anknüpft. Das Eigentum (das Verfügendürfen dürfen) spielt dabei keine Rolle.

Verstehe ich es so, das der TE- weil Eigentümer- auch der Besitzer wäre? Der Anhänger läuft aber auf den Namen der Firma? D.h. der Eigentümer der Firma könnte den Anhänger an sich selbst verkaufen als Privatmann und diesen dann privat auf sich zulassen...? Ein eigens angefertigter Kaufvertrag mit Wert 0 € Verkaufspreis (sofern steuerliche Gründe nicht dagegen sprechen weil der Anhänger firmenseitig vielleicht noch abgeschrieben wird) wäre dann dem deutschen Michel gesetzlich genüge getan? Nach dem Motto -Verkäufer Firma ABM vertreten durch Hans Müller-, verkauft an -Hans Müller- ...?

Danke der COC Papiere wäre es dann ja relativ einfach zwecks der Zulassung.

Themenstarteram 27. November 2024 um 6:30

Leider kann ich als Privatperson den Anhänger von meiner Firma nicht kaufen. So viel Geld habe ich nicht.. Der Preis muss den reale Marktwert angepasst werden, etwa EUR 100 000. Wenn nicht, wurde Finanzamt mich kräftig besteuern, vielleicht sogar mit einem hohe Strafzuschlag. Quasi, viel Geld wurde dann nur im Richtung Finanzamt fliessen (aj-aj..).

Um Halter des Fahrzeugs zu werden, musst Du es nicht kaufen!

Ist es Deine eigene Firma oder bist Du beim Halter/Eigentümer des schwedischen Anhängers angestellt?

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