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Zulassung von mobilen Motorgeräten wie Laubbläser, Rasenmäher in D.

Themenstarteram 17. August 2021 um 10:32

Hallo,

Weiß einer von Euch, wer in D für die Zulassung von obengenannten Geräten zulässig ist?

Habe nach Suche per Internet nix gefunden.

SORRY OFFTOPIC ... falls falsch bitte verschieben :)

Keine Frage zu Benutzung, Ruhezustand usw.

Grund der Frage:

Hatte jetzt 2 Laubbläser von Fuxtec zur Reparatur, wo an der Schnittstelle Zum Tank die Benzinschläuche

KOMPLETT "porös" waren und weggefallen sind! Geräte keine 3 bis 4 Jahre alt und wenig benützt.

Auch wenn diese Geräte günstig sind, ist das eine Art Sicherheitsproblem .... finde ich zumindest.

Geräte sind FUXTEC FX-LB126 + FX-126 P.

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32 Antworten

Meinst du, dass du hier in dem richtigen Forum bist?

Also, einen speziellen Führerschein brauchst du nicht; mit dem Rasenmäher darfst du eigentlich nicht auf der Straße fahren, wo du hingegen den Laubbläser dort benutzen darfst; aber nicht während der Mittagsruhen. Wenn du dann noch etwas für die Umwelt tun möchtest, benutz den Laubbläser als -sauger.

Zitat:

@hjluecke schrieb am 17. Aug. 2021 um 12:39:22 Uhr:

aber nicht während der Mittagsruhen.

Es gibt keine gesetzliche Mittagsruhe. Wenn, dann ist das ein Ding bspw in einem Wohnblock und vom Vermieter vorgegeben.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 17. August 2021 um 12:43:22 Uhr:

 

Es gibt keine gesetzliche Mittagsruhe. Wenn, dann ist das ein Ding bspw in einem Wohnblock und vom Vermieter vorgegeben.

Woher das Halbwissen? Weißt du, in welchem Bundesland der TE wohnt und kennst das dortige Landesrecht?

Bei uns regelt das die Hauptsatzung der Gemeinde.

Da ist aber jemand auf nem Rachefeldzug unterwegs. Hat dir die Moderation was angetan?

Themenstarteram 17. August 2021 um 10:53

Wohne in BW und nutze diese Dinger nur außerhalb 13 bis 15.00 Uhr, und nicht nach 18.00 Uhr. :)

Themenstarteram 17. August 2021 um 10:55

Ich bin nicht auf Feldzug! Will bei der Behörde nur nachfragen und das denen melden ... falls die das interessiert:).

Nein, nicht du ;)

Ich wiederhole mich: es gibt keine gesetzliche Mittagsruhe, (Zusatz) es kann aber auf kommunaler Ebene eingeschränkt sein.

Sind die Teile den überhaupt Zulassungspflichtig gemäß FZV?

Nicht das dich der Frosch noch auffrisst. Er ist nämlich für die Verbreitung von Halb- bis Nichtswissen verantwortlich.

Solche Zulassungen sind wohl im Produktsicherheitsgesetz geregelt. Da findet sich (eventuell im Umfeld des Gestzes) sicherlich auch die zuständige Behörde für die Zulassung.

Denke hier geht es nicht um die Zulassung im verkehrsrechtlichen Sinne sondern um Produktsicherheit.

https://www.bmas.de/.../produktsicherheitsgesetz.html

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 17. August 2021 um 12:57:15 Uhr:

Ich wiederhole mich: es gibt keine gesetzliche Mittagsruhe, (Zusatz) es kann aber auf kommunaler Ebene eingeschränkt sein.

Ich zitiere mal aus dem Bremischen Immissionsschutzgesetz:

"§ 4

Betrieb von Geräten und Maschinen

(1) Motorbetriebene Geräte und Maschinen, wie Rasenmäher, Rasentrimmer/Rasenkantenschneider (elektrisch betrieben), Vertikutierer, Heckenscheren, Schredder/Zerkleinerer, Kompressoren und Hochdruckwasserstrahlmaschinen sowie Handrasenmäher, dürfen an Werktagen in der Zeit von 13 bis 15 Uhr und von 19 bis 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden.

(2) Freischneider, tragbare Motorkettensägen, Grastrimmer/Graskantenschneider (mit Verbrennungsmotor), Laubbläser und Laubsammler dürfen an Werktagen in der Zeit von 13 bis 15 Uhr und von 17 bis 9 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden.

(3) Die Betriebsregelungen der Absätze 1 und 2 gelten nicht in Gewerbe- und Industriegebieten. Sie gelten auch nicht in der Zeit von 13 bis 15 Uhr

1.

für die in Absatz 1 genannten Geräte und Maschinen, soweit sie gewerblich eingesetzt werden,

2.

für die in Absatz 2 genannten Geräte und Maschinen, soweit sie gewerblich eingesetzt werden und mit dem Umweltzeichen nach der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über das EU-Umweltzeichen (ABl. L 27 vom 30. Januar 2010, S. 1) gekennzeichnet sind."

Und, falls das als nächstes kommt, nein, dass ist keine "kommunalrechtliche Einschränkung".

Jedes Mal, wenn ich einen Mensch mit so einem Laubblaeser sehe, kann ich nur noch den Kopf schuetteln.

So etwas kann weg!

Ciao

Ratoncita

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