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Zulassung von US Fahrzeugen

Themenstarteram 10. Mai 2003 um 8:28

Servus,

will mir in Kürze einen 1980er Chevy El Camino kaufen, bin aber leider mit den Zulassungsbedingungen nicht vertraut, da es mein erstes US Car ist.

Das Auto gehört bis jetzt einem in Darmstadt stationierten amerikanischen GI der es auch auf Ami-Zulassung in Deutschland gefahren hat.

Inwiefern kann mir das eine Zulassung oder bevorstehende Vollabnahme erleichtern? Was für Unterlagen müssen beim Kauf auf jeden Fall den Besitzer wechseln? Auf was muss ich sonst noch achten, wenn ich bei der Zulassung nicht auf die Fresse fallen will?

Bin für jede Info und Anregung dankbar!

Keep on rocking!

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10 Antworten
am 10. Mai 2003 um 10:30

Einfuhr/Zulassung von US-Cars

 

Hallo elcid69

Ich wußte garnicht das in Deutschland die GIs noch vernünftige Autos besitzen.

Dass das Auto in Deutschland bereits genutzt wurde spielt leider keine Rolle.

Fiskalisch und Zulassungsrechtlich macht das überhaupt kein Unterschied ob das Auto gerade erst eingeführt wurde oder schon seit längerer Zeit hier mit US-Zulassung bewegt wurde.

Bei dem Kaufpreis solltest Du auf jedenfall beachten ,das da noch ein Paar Euro ,MwST und Einfuhrzoll draufkommen.

Vom Kaufpreis (der mit einem glaubwürdigen Kaufvertrag belegt werden muß) werden dann 10% Zoll berechnet, auf diesen Gesamtbetrag mußt Du dann noch die 16% MwST berechnen.

Übrigens bei LKW fallen 20% Zoll an.

Verzollen kannst Du das Auto bei jedem Zollamt.

Dort bekommst Du dann die Zollerklärung und Zollunbedenklichkeitsbescheinigung.

Der ganze Formularkram des Zoll ist für Laien leider nicht auf anhieb durchschaubar, ich habe die Hilfe einer Spedition in Anspruch genommen die mir das (natürlich nicht umsonst )gemacht haben.

Nachdem der Herr Eichel sein Geld bekommen hat gehts dann weiter.

Erstmal ein Datenblatt oder Briefkopie (eines identischen Autos )besorgen.

Ein 80er EL Camino ist ja relativ schnell umgerüstet, aber das ist ja ein anderes Thema wo hier im Forum auch bestimmt einer helfen kann.

Zwischenzeitlich schreib an das KBA in Flensburg und holl Dir eine sogenannte unbedenklischkeits Bescheinigung (Fahrgestellnummer angeben).

Vordrucke gibts im Straßenverkehrsamt oder On-Line übers KBA.

Dann mit dem umgerüsteten Wagen und dem Datenblatt zur Vollabnahme zum TÜV .

Wenn der Wagen die Vollabnahme bestanden hat dann kannst Du mit den Zoll/TÜV/KBA Papieren und dem US-Fahrzeugbrief (Title) zum Straßenverkehrsamt und den Wagen zulassen.

Das klingt alles ziemlich kompliziert ist es aber eigentlich garnicht wenn man Schritt für Schritt vorgeht.

So ich hoffe ich habe dich jetzt nicht abgeschreckt.

Gruß Supersoul

Themenstarteram 12. Mai 2003 um 8:23

Hallo Supersoul,

erst mal ein fettes Dankeschön für deine umfangreichen Tipps. Hast mir echt weitergeholfen.

Trotzdem habe ich noch ein paar Fragen. Was meinst du mit umrüsten, d.h. was kommt bestimmt nicht in der US Originalausrüstung über den TÜV? Weist du ob der Kaufvertrag eine bestimme Form wahren muss (Vordruck vom ADAC oder ähnliches)? Kennst du vielleicht eine günstige Youngtimerversicherung?

Vielen Dank im Voraus

elcid

am 12. Mai 2003 um 10:38

Wie? Was? Wieso verzollen? Meint ihr wegen dem Brief, den er vieleicht noch nicht hat?

Ansonsten kauft man doch wohl ohne Rechnung. (Gewährleistung gibts doch eh nicht)

Und würde es nicht reichen zu behaupten, das der Brief verloren sei?

Ich meine, wer hält nach, das der Wagen wirklich gefahren ist und nicht z.B. in einer Scheune stand und der Brief zufällig verloren gegangen ist?

Klärt mich auf.

Werden absolut alle Fahrzeuge auf Lebzeiten erfasst die nach Deutschland kommen?

Ich meine der GI wird ja wohl alles nötige gemacht hahebn, was nach amerikanischen Recht von nöten war.

D.H. der Wagen hielt sich bis jetzt zu Recht hier auf.

Da er niergens erfasst worden ist (nach deutschen Recht) könnte man doch versuchen zu behaupten, das er schon lange versteuert sei und halt nur nicht angemeldet war bzw. das der Brief weg ist.

 

Swinger

Und wenn der Wagen des GI nun gestohlen ist, hast du ein Problem zu Beweisen, das dieser von ihm übernommen wurde. Also doch Kaufvertrag mit Rechnung, Gewähr hin Gewäher her.

Was den Rest angeht... würde mich auch interessieren.

Gruß,

Mario

am 12. Mai 2003 um 12:03

Hallo nochmal.

Da der Wagen einem in Deutschland stationierten ausländischen Soldaten gehörte, sind für den nach dem Besatzungsstatut nur die Zulassungsbestimmungen seines Heimatlandes bindend.

Autos von US-Soldaten besitzen im Prinzip gar keine deutsche Zulassung selbst wenn sie hier jahrelang fahren. Diese sind zentral über die US-Streitkräfte registriert.

Und Fahrzeuge die keine deutsche Zulassung bekommen brauchen daher auch nicht der StvZO entsprechen.

Anders ist das bei Diplomaten,deren Fahrzeuge müßen in Deutschland zugelassen,getüvt und beim KBA erfasst werden.

Die Idee von Swinger ist zwar nicht gänzlich unmöglich aber ich wollte hier eigentlich erstmal die LEGALE Art und Weise erklären.

Wenn der Brief als verloren gemeldet wird muß eine Eidesstatliche Erklärung abgegeben werden und der verlorenen Brief wird durch das Straßenverkehrsamt aufgeboten.

Das KBA speichert schon eine recht lange Zeit die Fahrgestellnummern von hier mal zugelassenen KFZ, wie lange diese registriert bleiben muß ich mal in Erfahrung bringen.

Wie lange die Zollerklärung gespeichert wird kann ich nicht sagen.

Sollten aber irgendwan einmal Umstände eintretten und es käme heraus dass das Fahrzeug nicht verzollt war und der Brief garnicht verloren ging sondern Unterdrückt wurde, dann ist das halt keine Ordnungswidrigkeit mehr sondern eine Straftat (Fälschung technicher Aufzeichnug,Urkundenunterdrückung,Steuerbetrug).

Also überleg Dir genau selber wie du ihn hier legalisierst.

Gruß Supersoul

Aha, soweit zur Theorie. Denn wenn man was falsch macht sollte man auch wissen was man falsch macht. ;)

Mir wäre das dann doch zu heiß.

Ruckzuck kommt der Kuckkuck,

dann sitzte im Knast und schaust was´de machst.:(

ich will ja auf privatgelände fahren und nicht im strassenverkehr!!

5½ Jahre war er tot, der Thread und nun dieser geistreiche Beitrag…

Herzlichen Dank für die Leichenfledderei!

Grüsse

Norske

Zitat:

Original geschrieben von norske

5½ Jahre war er tot, der Thread und nun dieser geistreiche Beitrag…

Herzlichen Dank für die Leichenfledderei!

 

Grüsse

Norske

...das passiert in letzter Zeit öfter...

am 27. Februar 2016 um 19:56

Zitat:

@norske schrieb am 12. November 2008 um 20:22:12 Uhr:

5½ Jahre war er tot, der Thread und nun dieser geistreiche Beitrag…

Herzlichen Dank für die Leichenfledderei!

Grüsse

Norske

du Leichen Beschauer :D

(Spaß muss sein)

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