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Zulassung "Zugmaschine Geräteträger" ohne Anhängekupplung?
Hi!
Nach langen Jahren melde ich mich mal wieder im Quad-Bereich zu Wort.
Mir wurde eine KFX 700 mit Zulassungsart "Zugmaschine Geräteträger" angeboten,eingetragen sind 36 KW und 92 Km/h.
Allerdings hat diese Maschine weder eine Anhängekupplung, auch keine Vorbereitung dafür,auch keine Steckdose und auch keine Montageplatte für den Geräteträger.
Da ich mittlerweile bei Fahrzeugen rechtlich nur noch "safe" unterwegs sein will,habe ich da Bauchschmerzen.
Es ist eine Zuglast und auch eine AHK eingetragen.
Was meint Ihr?
Gruß, Martin
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14 Antworten
Eine AHK ist bei LOF Zulassung zwingend vorgeschrieben, also kann es Probleme bei einer Kontrolle oder Tüv geben. Also lieber Finger weg oder die eingetragene AHK nachrüsten inkl Steckdose
Ich hatte mal in Erinnerung, das "Geräteträger" zeitweilig auch ohne AHK zugelassen wurden,auch so in der Zeit Anfang der 2000er Jahre.
In meiner aktiven Quadverkaufszeit (2008-2010) gab es nur noch LOF und VKP.
Erstere nur mit zusätzlichen Frontscheinwerfern (Serien-SW haben kein E-Prüfzeichen) und getrennten Bremslichtern links/rechts hinten.
Die Kawa hat vorne nur Serienscheinwerfer und hinten ein zentrales Bremslicht.
Wenn dann genügt auch nicht irgendein Anhängerbock, sondern der mit der eingetragenen Nummer.
Kenne jetzt die KAWA nicht, aber hat die einen Rückwärtsgang?
Wenn vorne Serienscheinwerfer dran sind müßten diese mit Standlicht, Fahrlicht und Fernlicht ausgestattet sein.
Komisch ist auch das alleinige Bremslicht. Es müßten zwei getrennte Fahrlichter, zwei Bremslichter und auch eine Nebelschlußleuchte vorhanden sein, plus zwei Blinker vorne und hinten.
Kann es sein daß der jetztige Halter alles zurückgebaut hat, was allerdings keinen Sinn machen würde, den bei den wiederkehrenden TÜV Terminen würde er so keine Plakette bekommen.
Kaufen würde ich persönlich nur wenn es die von mir oben genannten Anbauteile hätte.
Den so günstig kann das Teil gar nicht sein um es selber aufzurüsten um sicher zu sein keine Probleme mit den Kontrollorganen zu bekommen. Fängt schon damit an, was ist wenn es für das Quad keinen geprüften Anhängerbock mehr gibt.
Die KFX hat selbstverständlich einen Rückwärtsgang.
Die LTR 450 von Suzuki war damals die so ziemlich einzige Maschine ohne.
Eine Nebelschlussleuchte war damals bei LOF nie Pflicht.
Kenn ich jetzt von LoF so nicht.
Was steht den genau in den Papieren, ganz am Anfang wußten die Zulassungsstellen nicht wie sie damit umgehen sollten.
Und deshalb gab es anfangs noch Eintragungen wie: 4-rädriges Fahrzeug zur Personenbeförderung mit/und Geräteträger, oder in ähnlicher Eintragung.
Das dabei andere Voraussetzungen gültig waren, könnte durchaus sein.
Bei der Zulassungsart mit LoF mussten es aber zwei getrennt voneinander, nicht weiter als 400mm von der äusseren Fahrzeugkante nach innen ausgerichtete Fahrlichter, zwei Bremslichter, jeweils für eine Fahrtrichtung angebrachte Blinker und eine Nebelschlussleuchte sein.
Und das von Anfang an.
Entsprechend auch vorne.
Wenn du die Papiere schon in der Hand hast, dann stelle doch bitte mal den Brief bzw. die ZUB I hier geschwärzt ein, die Art der Zulassungsbeschreibung würde mich schon interessieren.
Die Nebelschlussleuchten haben wir NIE bei LOF-Umbauten verbaut.
Jedes der Fahrzeuge wurde per Einzelabnahme vom TÜV Osnabrück abgenommen.
Und es waren rund 350 - 450 Stück im Jahr, fast ausschließlich Suzuki, Kawasaki ,Honda und Yamaha.
Dürfte aber von Region zu Region unterschiedlich gewesen sein.
Hier fuhr man auch nur mit hinterem Kennzeichen rum,im benachbarten NRW war das vordere Kennzeichen dagegen Pflicht.
Ich gucke mal,ob ich die Scheinkopie noch finde.....
Ob diese "seriennahe" Kawa was damit zu tun hat, da in der ZUB I "nur" Zugmaschine/Geräteträger ohne LoF steht.
Wird man jetzt so nicht mehr erfahren.
Kommt wohl jetzt darauf an, sofern du sie käufst, wie es beim nächsten turnusgemäßen TÜV Termin gesehen wird.
Was sagt denn der Verkäufer wie es ihm in den Jahren zu vor damit ergangen ist.
Wäre schön wenn du weiter berichten würdest.
Steht bei einem Händler,der das Gerät in Zahlung genommen hat.
TÜV ist neu vor Kurzem gemacht worden.
Es ist ja explizit eine AHK eingetragen, die nicht verbaut ist,somit entspricht die Maschine nicht der Zulassung.
Zitat:
@T5-Power schrieb am 9. Dezember 2021 um 22:31:30 Uhr:
Es ist ja explizit eine AHK eingetragen, die nicht verbaut ist,somit entspricht die Maschine nicht der Zulassung.
Sehe ich auch so.
Und gerade ein Prüfer der ständig beim selben Händler prüft, naja.
Durfte ich selber schon erleben ...
Prüfer hat Anhängerkupplungen an Trikes eingetragen, Ende vom Lied die Eigentümer wurden vom KBA angeschrieben, Eintragungen wurden für ungültig erklärt und der Prüfer war seinen Job und seinen Beamtenstatus los.
Im Endefekt mußt du entscheiden ob dir die Maschine so viel Wert ist.
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 9. Dezember 2021 um 23:04:51 Uhr:
Zitat:
@T5-Power schrieb am 9. Dezember 2021 um 22:31:30 Uhr:
Es ist ja explizit eine AHK eingetragen, die nicht verbaut ist,somit entspricht die Maschine nicht der Zulassung.
Eintragungen wurden für ungültig erklärt und der Prüfer war seinen Job und seinen Beamtenstatus los.
Ein TÜV-Prüfer hatte noch NIE einen Beamtenstatus.
Der TÜV war und ist eine Privatorganisation.
Das ist richtig, dieser war aber vorher im Beamtenverhältniss bevor er zum TÜV wechselte.
Und da er vor Gericht gelandet ist und die Strafe entsprechend hoch war hat er alles entzogen bekommen.
Gut damit, gib mal Bescheid wenn du dich entschieden hast.
Ich habe ja keinen Stress, wenn ich was finde, schlage ich zu.
Die KFX war damals mein Lieblingsquad,deswegen käme die auch wieder in Frage.
Das ist auch gut wenn du in Ruhe suchen kannst, den "Torschlußpanik" bei einem Fahrzeugkauf ist noch nie gut ausgegangen.
Dafür bin ich zu alt.
Ich habe reichlich Zeit...