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Zulassungsbescheinigug 1+2 weg, tüv abgelaufen, was nun??
Hallo, also meine frage ist, was muss man als erstes machen, tüv oder neuen fahrzeugschein besorgen(wenn ja wo?)??
Beste Antwort im Thema
Tja, also hier in dem Fall sollte der TE zuerst mal prüfen ob er denn einen neuen Teil II der Zulassungsbescheinigung (vormals Brief) bekommt. Dazu muss er das Eigentum nachweisen. Ist er Erbe, geht das mit dem Erbschein. Ist er Käufer geht es mit dem Kaufvertrag, wobei da die Zulassungsstelle den Verkäufer prüfen wird ob er als Erbe eingetragen ist.
Ist der Teil II denn endlich erstellt, geht es am besten mit einem Kurzzeitkennzeichen und dem Teil II zur HU. Ist die HU bestanden, geht es wier zur Zulassungsstelle mit der eVB und einem Kontonachweis. Dort wird dann der Teil I (vormals Schein) erstellt und damit ist das Auto zugelassen.
Das normale Zulassen mit vorangegangener HU liegt mit neuen Schildern so bei 160€.
Grüße
Steini
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35 Antworten
Da der Tüv ohne Schein keine Prüfung macht mußt du erst die Zulassungsbescheinigungen neu beantragen.
Also auf zur Zulassungsstelle und als verloren melden,dabei vermutlich erst mal eine eidesstattliche Versicherung unterschreiben das die Bescheinigungen verlorengegangen sind und dann ein paar Wochen warten bis es Neue gibt und dann kannst du auch zum Tüv.
Stellt sich allerdings die Frage warum du jetzt erst merkst das die Papiere fehlen,denn einen Teil der Zulassungsbescheinigung muß man an sich immer mitführen wenn man mit dem Fahrzeug unterwegs ist.
Danke, ist es egal welche zulassungsstelle oder muss man dorthin wo es abgemldet wurde?
Deine Frage stellt sich nicht, da das auto bereits seit 10 jahren in ner garage steht, und besitzer ebenfalls schon lange verstorben ist^^
Zitat:
Original geschrieben von robbe112
Danke, ist es egal welche zulassungsstelle oder muss man dorthin wo es abgemldet wurde?
Deine Frage stellt sich nicht, da das auto bereits seit 10 jahren in ner garage steht, und besitzer ebenfalls schon lange verstorben ist^^
also wen dir ALLES fehlt dann wirds schwerer. vor jahren musste man beim bka eine "is net geklaut" lizens einholen. das hat allein schon 3 monate gedauert und vieeeeeeeeeeeeeeeeel geld gekostet.
Zitat:
vieeeeeeeeeeeeeeeeel geld gekostet.
wie viel stellig?
Zitat:
Original geschrieben von robbe112
Danke, ist es egal welche zulassungsstelle oder muss man dorthin wo es abgemldet wurde?
Ich würde mich an die Zulassungsstelle wenden bei der das Auto zuletzt abgemeldet war,die Chance das dort noch alle Daten gespeichert sind ist dort am Größten.
Was du dann vermutlich noch brauchst ist ein Eigentumsnachweis,denn sich einfach so ein herrenloses Auto unter den Nagel zu reissen is nicht.
Aber irgendwer hat das Auto mal geerbt und damit auch den Kfz-Brief,den Blödsinn mit den Zulassungsbescheinigungen gab es damals noch nicht.
Also erst mal bei den Erben stöbern.
Du schreibst dir die Fahrgestellnummer des Autos auf und gehst zu deiner Zulassungsstelle.
Dort wird man dir weiter helfen.
Oder auch nicht.
Auf jeden Fall wirds nicht leicht werden und sehr teuer bis du alle Hürden genommen hast.
Schreibt mal bitte ne hausnummer, damit das ganze nicht zum flop wird^^
Ich habe mal einen Golf ohne Papiere zugelassen, die Frau von der Zulassungsstelle hat im Bezirk, wo der Wagen vorher zugelassen war angerufen und sich die Daten bestätigen lassen (inkl. HU/AU Daten), Anmeldung ging dann ganz normal von statten... Hat glaube ich 16DM mehr gekostet... oder waren es schon Euro? Glaube nicht, es waren auf jeden Fall 16
Zitat:
Original geschrieben von robbe112
Zitat:
vieeeeeeeeeeeeeeeeel geld gekostet.
wie viel stellig?
das waren früher ähhhhhhhhhh so 350€ rum. allein die neuen papiere kosteten fast n hunni. das geld is net das problem sondern die rennerei und die warterei.
Tja, also hier in dem Fall sollte der TE zuerst mal prüfen ob er denn einen neuen Teil II der Zulassungsbescheinigung (vormals Brief) bekommt. Dazu muss er das Eigentum nachweisen. Ist er Erbe, geht das mit dem Erbschein. Ist er Käufer geht es mit dem Kaufvertrag, wobei da die Zulassungsstelle den Verkäufer prüfen wird ob er als Erbe eingetragen ist.
Ist der Teil II denn endlich erstellt, geht es am besten mit einem Kurzzeitkennzeichen und dem Teil II zur HU. Ist die HU bestanden, geht es wier zur Zulassungsstelle mit der eVB und einem Kontonachweis. Dort wird dann der Teil I (vormals Schein) erstellt und damit ist das Auto zugelassen.
Das normale Zulassen mit vorangegangener HU liegt mit neuen Schildern so bei 160€.
Grüße
Steini
das kann ja was werden, aber trotzdem danke an alle
Um was für ein Auto geht es hier eigentlich?
Rentiert sich die Rennerei und Investition überhaupt?
...
glaub ich nicht
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Das normale Zulassen mit vorangegangener HU liegt mit neuen Schildern so bei 160€.
in monaco? in deutschland kann das nämclich nicht sein....oder hast du hu gebühren mit rein gerechnet?
schilder liegen bei 15€ online und 30€ beim schilderheini
neuer schein plus brief um die 60€
paar stempel keine 5€