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Fahrradträger auf der AHK - Stützlast nur 55kg vFL

VW T-Cross
Themenstarteram 5. April 2021 um 16:38

Die VW Betriebsanleitung sagt, dass die Zuladung auf dem Träger (Eigengewicht des Trägers plus Gewicht der Fahrräder

75 kg beträgt) gleichzeitig wird angegeben, dass die Stützlast von 55 kg nicht überschritten darf. Da habe ich ein

Verständnisproblem ???

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36 Antworten

Träger und Fahrrad dürfen 55 kg nicht überschreiten

Themenstarteram 6. April 2021 um 9:02

Und was bedeutet die Angabe zu den 75 kg ??

Siehe Foto.

20210406

Das ist die maximale Traglast eines von VW zugelassenen Trägers (Eigengewicht des Trägers + Fahrräder), die beim T-Cross aber nur bis zur max. Stützlast der AHK

von 55 kg ausgeschöpft werden darf.

Vergleichbar mit einem Anhänger mit einem zul. Gesamtgewicht von 2000 kg.

Den darf der T-Cross zwar ziehen, aber eben nicht voll beladen.

Themenstarteram 6. April 2021 um 10:12

Verstehe jetzt. Für Laien etwas missverständlich in der Betriebsanleitung. Vielen Dank.

Hallo

 

Ich hab mir ein VW T CROSS gekauft mit einer Anhängerkupplung.

Da wir jetzt E bikes haben würden wir gerne die Fahrräder per Fahrradträger transportieren.

Beim Fahrzeugschein blicke ich nicht richtig durch.

Unter Nr.13 (Stürzlast in KG) steht 55.

Kann ich wirklich nur 55 kg (Fahrräder +Fahrradträger) transportierten oder steht im Fahrzeugschein noch was anderes drin das die Stützlast erhöht?

Ich würde mich über hilfreiche Antworten freuen.

Das steht unten auf dem Fahrzeugschein.

7,2/8,2:+30 B.ANHÄNGEBETRIEB"TECHN.ZUL.GES-MASSE D.ZUGKOMBI

NATION: 2990KG.BEI WERKSEITIG MONTIERTER AHK: ESP M.SPEZ.FAH

RDYN.STABI.SYST.F.ANH.BETR.F.TEMP.100 KM/H_GEM.3.AEND.VO.Z.

9.AUSN.VO.Z.STVOWW.AHK LT.EGTG*

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zulassungsbescheinigung teil 1' überführt.]

In der Tat zählt immer die minimale Stützlast und das ist in deinem Fall die vom T-Cross => 55kg, leider! Wir hatten das gleiche Problem, eine AHK mit Stützlast 80 kg, dann aber rechtzeitig bemerkt, dass die 80kg von der AHK uns nichts nützen, denn wie geschrieben zählt die im Fahrzeugschein unter Feld 13, also keine Freigabe von VW! Wir konnten die AHK zum Glück widerrufen und somit zurückgeben.

Wir hatten VW vorher angeschrieben und auf eine Stützlasterhöhung gehofft, da es ja auch im Netzt scheinbar Gutachten gibt, die eine Stützest für den T-Cross von 80 kg bestätigen. Das gilt aber insofern nicht, denn VW sagt eindeutig, eine Stützlast kann NICHT erhöht werden, es ist schon im Feld 13 die maximale Stützlast angegeben.

Die neueren T-Cross ab 2023 glaub ich haben jetzt schon eine Stützlast von 80kg, nun aber erst die Neueren. Hat uns jedenfalls nichts genützt, wird haben unseren T-Cross verkauft und dafür einen T-Roc gekauft. Der hat 80kg Stützlast am Fahrzeug. Ich würde mich auch immer an die Angaben von VW halten, denn wenn doch mal was passiert und man stellt fest, dass die zul. Stützlast überschritten wurde, kann es sehr heftig werden.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zulassungsbescheinigung teil 1' überführt.]

Danke für die Antwort.

Also muss ich mir entweder eine neue Anhängerkupplung dran machen oder ein Anhänger für Fahrräder kaufen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zulassungsbescheinigung teil 1' überführt.]

Mit einer neuen Anhängerkupplung ist es nicht gemacht. Es gibt zwei Stützlasten die voneinander abhängig sind.

Bespiel:

1. Die AHK kann 80kg Stützlast

2. Das Fahrzeug kann 55kg Stützlast

Die maximal Stützlast darf bei dem Beispiel nicht schwerer sein als 55kg!

Es zählt immer die kleinste Stützlast, egal was die AHK tragen könnte. Hier sind es 55kg maximal.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zulassungsbescheinigung teil 1' überführt.]

Könnt ihr bei den E-Bikes die Akkus entnehmen? Dann könnte es bereits passen, die Dinger sind ziemlich schwer.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zulassungsbescheinigung teil 1' überführt.]

Wird eher knapp. Ein normales E-Bike OHNE Akku wiegt ca. 26kg * 2 = 52kg + Fahrradträger, leichteste den ich kenne, 13kg = macht in der Gesamtsumme = 65kg. Die meisten Fahrradträger wiegen in der Regel ca. 18kg.

Eine Alternative wäre ein E-Bike auf den Fahrradträger 26 + 13 = 49 und ein E-Bike auf das Dach. Aber...wer will das schon, ist auch deutlich umständlicher und verbraucht auch mehr Sprit.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zulassungsbescheinigung teil 1' überführt.]

Ohne Akku wiegen unsere Fahrräder ca.50kg.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zulassungsbescheinigung teil 1' überführt.]

...und jetzt rechne einen Fahrradträger (kg) zu den ca. 50 kg dazu, dann weißt du welche Stützlast du am FAHRZEUG mindestens benötigst. Liegt sie insgesamt über 55 kg für deinen T-Cross, dann wirst du keine zwei E-Bikes auf deiner AHK transportieren können.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zulassungsbescheinigung teil 1' überführt.]

...Schreibfehler => 26 + 13 = 39 und nicht 49.

Zitat:

@Thekit schrieb am 27. Oktober 2024 um 13:40:26 Uhr:

Wird eher knapp. Ein normales E-Bike OHNE Akku wiegt ca. 26kg * 2 = 52kg + Fahrradträger, leichteste den ich kenne, 13kg = macht in der Gesamtsumme = 65kg. Die meisten Fahrradträger wiegen in der Regel ca. 18kg.

Eine Alternative wäre ein E-Bike auf den Fahrradträger 26 + 13 = 49 und ein E-Bike auf das Dach. Aber...wer will das schon, ist auch deutlich umständlicher und verbraucht auch mehr Sprit.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zulassungsbescheinigung teil 1' überführt.]

was sind das denn für ebikes? wir sind im sommer mit 2 ebikes (akku entnommen) in den urlaub gefahren...26kg ohne akku?

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