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Zulassungsproblem/fragen.
Guten Abend, liebes Forum.
Ich hab ein Problem mit meiner zukünftigen Autozulassung.
Ich wohne zurzeit 500 km von meinen Vater entfernt, wegen meinen Studium. Mein Personalausweis ist auf mein Studiumsplatz eingetragen, mein jetziges Auto allerdings noch auf meinen alten Wohnort. Ich fahre in den Ferien zu meinen Vater, da ich dort einige Aufträge zu machen hab. Wenn ich oben bin, will ich mir auch gleich ein neuen Gebrauchten holen wo mein Problem anfängt. Ich bleibe knapp 4 Wochen, muss mir aber am Anfang der 4 Wochen aber das neue Auto holen, da bei meinen jetzigen der Tüv abgelaufen ist.
Problem: Ich muss um das neue Auto abzuholen ein Kurzzeitkennzeichen benutzen. Allerdings gilt das nur 5 Tage somit hätte ich dann 3 Wochen kein Auto, und könnte damit auch nicht wieder nach Hause fahren. Gibt es eine Möglichkeit das ich ein Kennzeichen für mehr als 5 Tage kriege? Ich habe was gelesen von einer Versicherungsdeckungskarte?
Nach meiner Recherche bleibt eig. nur Übrig ein Zulassungsdienst zu beauftragen. Hat jemand dort Empfehlungen, wo es vlt. günstig und seriös ist? Bei den einen Dienst würde alles 140 Euro kosten. Ist das zu teuer?
Entschuldigt meine Unwissenheit, aber mit meinen 19 Jahren hab ich davon nicht viel Wissen. Ich freue mich über jegliche Hilfe und Antworten.
mit freundlichen Grüßen,
Robin
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14 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Koniman
Mein Personalausweis ist auf mein Studiumsplatz eingetragen, mein jetziges Auto allerdings noch auf meinen alten Wohnort.
Ist das Auto auf dich zugelassen? Wenn ja, hättest du es eh ummelden müssen...
Zitat:
Original geschrieben von Koniman
Gibt es eine Möglichkeit das ich ein Kennzeichen für mehr als 5 Tage kriege? Ich habe was gelesen von einer Versicherungsdeckungskarte?
Nein, geht nicht länger. Müsstest immer hintereinander Kurzzeitkennzeichen holen...
Zitat:
Original geschrieben von Koniman
Nach meiner Recherche bleibt eig. nur Übrig ein Zulassungsdienst zu beauftragen. Hat jemand dort Empfehlungen, wo es vlt. günstig und seriös ist? Bei den einen Dienst würde alles 140 Euro kosten. Ist das zu teuer?
Erstens weiß niemand, wo "dort" ist. Zweitens, wieso einen Zulassungsdienst? Du musst das Auto an deinem Hauptwohnsitz zulassen. Drittens, ja ist zu teuer...
Zitat:
Original geschrieben von Koniman
Ich bleibe knapp 4 Wochen, muss mir aber am Anfang der 4 Wochen aber das neue Auto holen, da bei meinen jetzigen der Tüv abgelaufen ist.
Man könnte evtl. auch den Termin um einen Monat überschreiten, das kostet weniger als ein paar mal Kurzzeitkennzeichen...
Danke für deine Antwort Tecci6N.
Ich hätte es ummelden müssen, was ich aber nicht gemacht habe, weil das Auto halt nur noch 3 Monate im Einsatz war.
Der Zulassungsdienst meldet es ja an deinen Hauptwohnsitz mit deiner Bevollmächtigung an und schickt einen die Kennzeichen. Mit dort meinte ich, welche im Internet die es Deutschlandweit anbieten. Entschuldigung, ich hätte mich da vlt. besser Ausdrücken sollen. Ich werde hier bei mir in Bochum die Tage mal zu einen fahren der mir Preiswert erscheint und dort kann ich das dann gleich persönlich klären.
Also darf ich hintereinander Kurzkennzeichnung kaufen und die an meinen Auto befestigen? Ich dachte es ist in einen bestimmten Zeitraum immer nur eins erlaubt.
Vielen vielen Dank für deine Hilfe. Freu mich das ich so schnell eine Antwort bekommen habe.
mit freundlichen Grüßen,
Robin
Ich würde den HU Termin auch etwas strecken und dann am Wohnort den Wagen zulassen, spart Geld, Zeit und Aufwand.
Auch die Idee, unmittelbar nach Ankunft einen ordentlichen Gebrauchten zu finden, finde ich etwas gewagt. Lieber mit der alten Möhre in die/der Heimat gurken, in Ruhe einen soliden Gebrauchten suchen und am Ende der vier Wochen mit Kurzzeitkennzeichen gemütlich zurück in den Pott juckeln.
Zitat:
Original geschrieben von Koniman
Also darf ich hintereinander Kurzkennzeichnung kaufen und die an meinen Auto befestigen? Ich dachte es ist in einen bestimmten Zeitraum immer nur eins erlaubt.
Ist kein Problem, das hintereinander zu machen. Kostet halt unheimlich viel...
Kommt drauf an, wenn er eine kulante Versicherung hat, dann muss er nur die Kennzeichen und die Gebühr bezahlen und die Versicherung verrechnet dann die 3-4 Wochen Kurzzeit.
wo isn nu das problem?
dein AKTUELLER wohnsitz ist x, dein jetziges auto is in y angemeldet. jetzt willst du in y ein auto kaufen das du aber durch deinen wohnsitz in x zulassen MUSST...entweder du fährst die strecke oder du meldest eben wohnsitz um. 4 mal kurzkennzeichen? die rechnung will ich mal sehen mal abgesehen davon das die versicherung wohl beim 3. mal schonmal nachfragt was das soll muss man auch dazu sagen das ein kkz nahezu IMMER geld kostet! das/die kennzeichen alleine kost 25€. das macht schonmal 4 mal kennzeichen = 100€. dann nimmt die versicherung genau aus diesem grund das man nicht wochenlang mit kkz rumfährt ein nahezu allen fällen eine kaution! die liegt je nach versicherung bei 150€. mach also im dümmsten falle 600€! PLUS die 4 schildersätze = 700€.
dann gibts die schilderheiner die auch mit versicherungen zusammenarbeiten. hier kann man die nummer mit 4 mal kkz vielleicht abziehen. die preise liegen hier incl. schilder bei 68€. macht aber auch ca 280€.
ich versteh aber die problematik nicht...
1) neuen gebrauchten nach den 4 wochen kaufen und solange faddis auto nehmen.
2) auto auf faddi anmelden. kann man dann nach 4 wochen ummelden. kost halt 2 mal kennzeichen (50€) und ummeldegebühr (20€ ???).
3) ausweis umschreiben lassen, auto anmelden, nach 4 wochen alles wieder andersrum...
4) und mein tip: dich mal auf der zulassungsstelle schlau machen! in hessen z.b. (obs in anderen bundesländern geht weiss ich net) gibts ein versuchsprojekt (oder sogar dauerhaft...meine infos sind da etwas älter) indem es keine rolle spielt wo der wagen angemeldet wird. sprich die nummer bleibt beim auto, auch wen man umzieht oder einen anderen wagen kauft. ob und wie das vielleicht auf dich oder dein bundesland zutrifft weiss ich net. les dir das mal durch: http://www.hessen.de/irj/HMWVL_Internet?... und schau ob das vielleicht auf dich zutrifft oder ob sowas auch bei dir verfügbar sein sollte.
KZK sind zweckgebunden
Einfach dran schrauben und rumfahren ist NICHT!!
Dann macht er eben eine ausführliche Probefahrt, muss man ja niemandem auf die Nase binden.
Allerdings wäre noch immer eine HU Überziehung die sinnvollste Alternative.
Dankeschön für die vielen Antworten. Problematik ist bzw. war halt das ich oben schon ein habe, den ich das Auto, was ich haben möchte abkaufen kann, allerdings wartet der keine 4 Wochen, was auch völlig nachvollziehbar ist. Ich werde es dann wohl so machen, das ich mir am Ende der 4 Wochen ein Auto hole und dafür den Tüv von meinen jetzigen überziehe. Ich dachte es gibt vlt. noch einen andere Alternative, von den ich bis jetzt noch nichts wusste. Soviel Ahnung hab ich davon leider nicht. Das mit mehreren Kurzkennzeichen war auch nie eine Alternative. Ich müsste es wenn dann so machen, das ich ein Kurzkennzeichnen zum Abholen kaufe, dann das Auto stehen lasse und dann nochmal zum runterfahren wieder, was mich dann mit der Anmeldung unten locker 200 Euro kosten würde.
Aber vielen Dank für die Vorschläge und der hohen Resonanz. Kenne das von einigen Foren ganz anders.
mit freundlichen Grüßen,
Robin
Zitat:
Original geschrieben von Koniman
dann das Auto stehen lasse
DAS ist aber auch net zulässig
WEN der wagen nicht in einer GARAGE steht dann kann das auch teuer werden. fahrzeuge die im öffentlichen verkehrsraum stehen (auch die hofeinfahrt zuhasue bei faddi wen sie KEIN tor hat gehört zum öffentlichen verkehrsraum!) MÜSSEN angemeldet sein.
Ich bezweifel das mich einer im tiefsten Osten, dafür belangen wird das ein Auto ohne Nummernschild auf den hinterhof unseres Hauses steht. . Aber danke für die Warnung. Hätte das so nicht gewusst.
dann aber net beschweren wens in die hose geht
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
WEN der wagen nicht in einer GARAGE steht dann kann das auch teuer werden. fahrzeuge die im öffentlichen verkehrsraum stehen (auch die hofeinfahrt zuhasue bei faddi wen sie KEIN tor hat gehört zum öffentlichen verkehrsraum!) MÜSSEN angemeldet sein.
Nicht unbedingt - guggscht Du hier :
Zitat:
Privatgelände hingegen liegt vor, wenn der Berechtigte erkennbar nicht jedermann die Benutzung gestatten will, sondern durch Zugangsbeschränkungen und Hinweise oder durch die Art der Gestaltung offensichtlich zum Ausdruck bringen will, dass er den Gebrauch des Geländes nur einem abgegrenzten, von ihm bestimmten Benutzerkreis gestatten will.
Das geht - je nach Gestaltung - durchaus auch ohne Tor.
Weiter unten aus demselben Link:
Zitat:
BGH v. 12.05.1998:
Als öffentlicher Verkehrsraum kann ein Hinterhof nur dann angesehen werden, wenn der Hof jedermann oder aber zumindest einer allgemein bestimmten größeren Personengruppe zu Verkehrszwecken zur Verfügung steht. Der Umstand, daß das Grundstück von den Hausbewohnern und ihren Besuchern zu Parkzwecken benutzt wird, genügt hierfür nicht.