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zulassungsstelle dreht durch (eventuell)

Themenstarteram 12. Februar 2013 um 9:52

hi habe am montag meinen passat angemeldet. somit habe ich meinen alten wagen abgemeldet. dann habe ich gefragt ob ich noch heim fahren darf, mit den abgemedeten nummern, weil mein auto ja noch heute versichert ist etc. laut internet und foren kein proplem. dann meinte die frau zu mir das es nicht gehn würde und was mir einfallen würde. ja okay nehme ich hin ich schau wie er wegkommt vom hof. meinen kumpel angerufen, der ist vorbei gekommen und schafft in einem autoshaus, dr hatte noch die roten nummern dabei, mit denen wir den passat am wochenende geholt hatten (autokauf). naja gu rote nummer dran, alles ins buch schreiben und ab die post. dann kommt der kollege heute in die werkstatt und kassiert einen anschiss. so jetzt hat die zulassung in ihren datenbanken nachgeschaut auf wen denn die rote nummer zugelassen ist. und hat das rausgesucht und den besitzer (Niederlassungsleiter der Werkstadt) angerufen und gefragt ob das mit rechten dingen zugeht. dabei haben sie auch noch meinen namen weiter gegeben, und meiner meinung nach gegen datenschutzaspekte verstoßen. Und ganz ehrlich warum spielt die zulassungsstelle polizei und geht da einem eventuellen verbrechen nach? was soll das. Ich weiß nicht ob es hier her gehört oder ob ich mich irre oder wie auch immer. nur würde ich gerne aufgeklärt werden falls hier einer was darüber weiß. mit meinem jetzigen wissen, ist es für mich eine schweinerei das polizei gespielt wurde in datenbänken nachgeforscht wurde und dann auch noch meine daten weitergeben worden sind.

hauter rein danke für die antworten:)

rechtschreibfehler könnt ihr behalten werden wohl ein paar drin sein^^

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Und die Fahrt an sich ist natürlich zulässig, vielleicht sollte man sich da selbst erst mal Rechtskenntnis aneignen bevor man andere belehren will...

Ähm....Tecci, seit wann denn das?

Hier hat eindeutig eine Privatfahrt mit roten Kennzeichen stattgefunden, welche ausschließlich gewerblich genutzt werden dürfen.

Also ist rein von den geschilderten Fakten her zumindest diese Fahrt nicht zulässig gewesen.

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Finde das Verhalten auch etwas seltsam...

Vor allem, dass dein Name beim Autohaus genannt wurde...

Alles ander ist zwar seltsam, aber warum nicht? Ansonsten frag doch mal ganz offiziell beim Ranghöchsten Mitarbeiter nach, ob diese Vorgehensweise seiner Mitarbeiter so gewollt ist? ;)

Themenstarteram 12. Februar 2013 um 9:57

jo wollte jetzt mal eure meinung abwarten und dann da mal anrufen:D;)

Hallo TE,

wenn der Zulassungsstelle ein Missbrauch eines roten Dauerkennzeichen zu Ohren kommt, darf sie jederzeit entsprechende Prüfungen vornehmen. Ggf. kann dem Inhaber des roten Kennzeichen diese sogar entzogen werden (wäre die härsteste Maßnahme), wenn nachgewiesen wird, dass das rote Kennzeichen zweckentfremdet genutzt wird, was in dem von Dir geschilderten Fall wohl auch geschehen ist.

Man sollte in gewissen Momenten einfach die Füsse still halten.:D

Zu Deiner Rückfahrt nach der außer Betriebsetzung. Sicherlich ist es gestattet mit seinem just außer Betrieb gesetzten Fahrzeug eine Rückfahrt zu machen. Zu diesem Zweck ist es jedoch vorgeschrieben, dass die entwerteten Schilder an dem Fahrzeug wieder angebracht werden und die Versicherung muss solchen Fahrten zugestimmt haben.

Nur unter genau diesen Voraussetzungen dürfen solche Rückfahrten gemacht werden.

Jetzt liegt es an Dir mal zu prüfen, ob auch wirklich genau diese Voraussetzugen vorgelegen haben, oder die Lage doch ein wenig anders war.

Sollte es genau so gewesen sein, könnte man ein Gespräch mit der Zulassungsstelle suchen und die Lage mal klären, aber wirklich nur dann. ;)

@TE

Dein Fehler war, dass Du nicht einfach mit Deinen alten Schildern gefahren bist - dann hätte Dich die Dame (ohne Folgen) anschwärzen können, wie sie will. Das mit der roten Nummer war natürlich ein Fehler.

Gruß vom bösen Dieter

Themenstarteram 12. Februar 2013 um 10:18

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Hallo TE,

wenn der Zulassungsstelle ein Missbrauch eines roten Dauerkennzeichen zu Ohren kommt, darf sie jederzeit entsprechende Prüfungen vornehmen. Ggf. kann dem Inhaber des roten Kennzeichen diesen sogar entzogen werden, wenn nachgewiesen wird, dass das rote Kennzeichen zweckentfremdet genutzt wird, was in dem von Dir geschilderten Fall wohl auch geschehen ist.

Man sollte in gewissen Momenten einfach die Füsse still halten.:D

Zu Deiner Rückfahrt nach der außer Betriebsetzung. Sicherlich ist es gestattet mit seinem just außer Betrieb gesetzten Fahrzeug eine Rückfahrt zu machen. Zu diesem Zweck ist es jedoch vorgeschrieben, dass die entwerteten Schilder an dem Fahrzeug wieder angebracht werden und die Versicherung muss solchen Fahrten zugestimmt haben.

Nur unter genau diesen Voraussetzungen dürfen solche Rückfahrten gemacht werden.

Jetzt liegt es an Dir mal zu prüfen, ob auch wirklich genau diese Voraussetzugen vorgelegen haben, oder die Lage doch ein wenig anders war.

Sollte es genau so gewesen sein, sollte man ein Gespräch mit der Zulassungsstelle suchen und die Lage mal klären, aber wirklich nur dann. ;)

mh okay. also die versicherung habe ich nartülcih nicht gefragt. der rest war aber gegebne. und die rote nummer ist doch für überführungsfahren geeigent. und es war erlaubt, es war alles im roten buch und dann passt es doch alles oder. aber ja werde eh die füße still halten. hbe keine lust mich mit denen zu streiten. recht ist zu komplex um da was zu bewirken danke für deine ausreichende lange antowrt

Zitat:

Original geschrieben von samsemilia1992

 

mh okay. also die versicherung habe ich nartülcih nicht gefragt. der rest war aber gegebne. und die rote nummer ist doch für überführungsfahren geeigent. und es war erlaubt, es war alles im roten buch und dann passt es doch alles oder. aber ja werde eh die füße still halten. hbe keine lust mich mit denen zu streiten. recht ist zu komplex um da was zu bewirken danke für deine ausreichende lange antowrt

Nein, so wie von Dir geschildert durfte das rote Dauerkennzeichen nicht genutzt werden. Hierzu findet man z.B. Angaben im § 16 FZV und auch in § 22 StVG.

am 12. Februar 2013 um 10:35

War es denn keine Überführungsfahrt nach §16 Abs 3 FZV?

Zitat:

Original geschrieben von Barus

War es denn keine Überführungsfahrt nach §16 Abs 3 FZV?

Wenn ein Angestellter sich scheinbar ohne die erforderliche Erlaubnis die roten Dauerkennzeichen verwendet............ Hier ging es um eine Privatangelegenheit !;)

Ich denke mal, da brauchen wir nicht weiter drauf eingehen ! Zumal das rote Nachweisheft vom Inhaber des roten Dauerkennzeichen zu unterschreiben ist.

am 12. Februar 2013 um 11:06

Wieso hast du nicht einfach die alten Nummernschilder abgemacht, hättest das alte Auto zuhause stehen lassen und wärst dann mit einem anderen Auto (Mutter, Vater, Opa, Oma, Bruder, Schwester, Freund, Freundin) zur Zulassungsstelle gefahren und hättest so deinen alten Wagen abgemeldet?

Warum müssen soviele immer mit den abgemeldeten Wagen zur oder von der Zulassungsstelle wegfahren und sich so einen Stress machen ??

Ich bin zur Abmeldung meines kaputten Autos damals mit den Schildern zu Fuß zum Rathaus gelaufen

..

Ich finde die Aktion der Zulassungsstelle auf jeden Fall unfassbar affig...

Für was halten die sich eigentlich? Da wollte sich mal wieder einer wichtig machen.

Themenstarteram 12. Februar 2013 um 11:33

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Wieso hast du nicht einfach die alten Nummernschilder abgemacht, hättest das alte Auto zuhause stehen lassen und wärst dann mit einem anderen Auto (Mutter, Vater, Opa, Oma, Bruder, Schwester, Freund, Freundin) zur Zulassungsstelle gefahren und hättest so deinen alten Wagen abgemeldet?

Warum müssen soviele immer mit den abgemeldeten Wagen zur oder von der Zulassungsstelle wegfahren und sich so einen Stress machen ??

Ich bin zur Abmeldung meines kaputten Autos damals mit den Schildern zu Fuß zum Rathaus gelaufen

..

es ist ja kein proplem das auto dann wiederheim zu fahren. von dem her habe ich das ge,mach wenn ich das vorher gewusst hätte wär ich gleich bus gefahren. so ist das nun mal

Zitat:

Original geschrieben von samsemilia1992

hi habe am montag meinen passat angemeldet. somit habe ich meinen alten wagen abgemeldet.

Das erste ist nicht zwingend Voraussetzung für das zweite ;)

Zitat:

Original geschrieben von samsemilia1992

Und ganz ehrlich warum spielt die zulassungsstelle polizei und geht da einem eventuellen verbrechen nach?

Weil sie das nicht nur darf, sondern muss. Nennt sich Amtsermittlungsgrundsatz...

Zitat:

Original geschrieben von samsemilia1992

nur würde ich gerne aufgeklärt werden falls hier einer was darüber weiß. mit meinem jetzigen wissen, ist es für mich eine schweinerei das polizei gespielt wurde in datenbänken nachgeforscht wurde und dann auch noch meine daten weitergeben worden sind.

Ersteres habe ich ja schon erklärt. Dass deine Daten weitergegeben wurden geht natürlich gar nicht und ist ein klarer Verstoß gegen den Datenschutz.

Ansonsten, die Fahrt war ja grds. möglich, wie du schon rausgefunden hast. Wenn du dein neues Fahrzeug mit dem gleichen Kennzeichen wie das abgemeldete Fahrzeug zugelassen hast, dann geht das in einem Rutsch natürlich nur mit einem zweiten Satz Kennzeichen, unter den von dir genannten Voraussetzunen, dass du eben mit dem alten Fahrzeug da warst. Das mit den roten Schildern ist so eine Sache, da solltest du vielleicht einfach mal mit dem Chef von deinem Kumpel reden und dich entschuldigen und ein gutes Wort für ihn einlegen. Passieren wird wohl nichts, dazu ist der Verstoß (für sich alleine genommen) zu gering, aber es macht ein gutes Bild :)

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Zitat:

Original geschrieben von Barus

War es denn keine Überführungsfahrt nach §16 Abs 3 FZV?

Wenn ein Angestellter sich scheinbar ohne die erforderliche Erlaubnis die roten Dauerkennzeichen verwendet............ Hier ging es um eine Privatangelegenheit !;)

Ich denke mal, da brauchen wir nicht weiter drauf eingehen ! Zumal das rote Nachweisheft vom Inhaber des roten Dauerkennzeichen zu unterschreiben ist.

Und das weisst ausgerechnet DU natürlich, das dem nicht so ist...bist anscheinend dabei gewesen :rolleyes: Daher muss man da mal sehr wohl drauf eingehen :rolleyes: Ob mit Erlaubnis oder nicht betrifft in erster Linie das Innenverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Und die Fahrt an sich ist natürlich zulässig, vielleicht sollte man sich da selbst erst mal Rechtskenntnis aneignen bevor man andere belehren will...

Themenstarteram 12. Februar 2013 um 12:19

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von samsemilia1992

hi habe am montag meinen passat angemeldet. somit habe ich meinen alten wagen abgemeldet.

Das erste ist nicht zwingend Voraussetzung für das zweite ;)

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von samsemilia1992

Und ganz ehrlich warum spielt die zulassungsstelle polizei und geht da einem eventuellen verbrechen nach?

Weil sie das nicht nur darf, sondern muss. Nennt sich Amtsermittlungsgrundsatz...

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von samsemilia1992

nur würde ich gerne aufgeklärt werden falls hier einer was darüber weiß. mit meinem jetzigen wissen, ist es für mich eine schweinerei das polizei gespielt wurde in datenbänken nachgeforscht wurde und dann auch noch meine daten weitergeben worden sind.

Ersteres habe ich ja schon erklärt. Dass deine Daten weitergegeben wurden geht natürlich gar nicht und ist ein klarer Verstoß gegen den Datenschutz.

Ansonsten, die Fahrt war ja grds. möglich, wie du schon rausgefunden hast. Wenn du dein neues Fahrzeug mit dem gleichen Kennzeichen wie das abgemeldete Fahrzeug zugelassen hast, dann geht das in einem Rutsch natürlich nur mit einem zweiten Satz Kennzeichen, unter den von dir genannten Voraussetzunen, dass du eben mit dem alten Fahrzeug da warst. Das mit den roten Schildern ist so eine Sache, da solltest du vielleicht einfach mal mit dem Chef von deinem Kumpel reden und dich entschuldigen und ein gutes Wort für ihn einlegen. Passieren wird wohl nichts, dazu ist der Verstoß (für sich alleine genommen) zu gering, aber es macht ein gutes Bild :)

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

 

Wenn ein Angestellter sich scheinbar ohne die erforderliche Erlaubnis die roten Dauerkennzeichen verwendet............ Hier ging es um eine Privatangelegenheit !;)

Ich denke mal, da brauchen wir nicht weiter drauf eingehen ! Zumal das rote Nachweisheft vom Inhaber des roten Dauerkennzeichen zu unterschreiben ist.

Und das weisst ausgerechnet DU natürlich, das dem nicht so ist...bist anscheinend dabei gewesen :rolleyes: Daher muss man da mal sehr wohl drauf eingehen :rolleyes: Ob mit Erlaubnis oder nicht betrifft in erster Linie das Innenverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Und die Fahrt an sich ist natürlich zulässig, vielleicht sollte man sich da selbst erst mal Rechtskenntnis aneignen bevor man andere belehren will...

okay passt. ist schon geklärt. der verkäufer hat ärger bekommen weil er die schilder rausgegeben hat. der bekommt en brotzeit und dann hat sich die sache wieder innerbetrieblich gab es keinen großen ärger somit. alles im allem ist meine wut eh schon wieder verflogen. sinnlos sich drüber aufzuregen.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von samsemilia1992

hi habe am montag meinen passat angemeldet. somit habe ich meinen alten wagen abgemeldet.

Das erste ist nicht zwingend Voraussetzung für das zweite ;)

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von samsemilia1992

Und ganz ehrlich warum spielt die zulassungsstelle polizei und geht da einem eventuellen verbrechen nach?

Weil sie das nicht nur darf, sondern muss. Nennt sich Amtsermittlungsgrundsatz...

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von samsemilia1992

nur würde ich gerne aufgeklärt werden falls hier einer was darüber weiß. mit meinem jetzigen wissen, ist es für mich eine schweinerei das polizei gespielt wurde in datenbänken nachgeforscht wurde und dann auch noch meine daten weitergeben worden sind.

Ersteres habe ich ja schon erklärt. Dass deine Daten weitergegeben wurden geht natürlich gar nicht und ist ein klarer Verstoß gegen den Datenschutz.

Ansonsten, die Fahrt war ja grds. möglich, wie du schon rausgefunden hast. Wenn du dein neues Fahrzeug mit dem gleichen Kennzeichen wie das abgemeldete Fahrzeug zugelassen hast, dann geht das in einem Rutsch natürlich nur mit einem zweiten Satz Kennzeichen, unter den von dir genannten Voraussetzunen, dass du eben mit dem alten Fahrzeug da warst. Das mit den roten Schildern ist so eine Sache, da solltest du vielleicht einfach mal mit dem Chef von deinem Kumpel reden und dich entschuldigen und ein gutes Wort für ihn einlegen. Passieren wird wohl nichts, dazu ist der Verstoß (für sich alleine genommen) zu gering, aber es macht ein gutes Bild :)

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

 

Wenn ein Angestellter sich scheinbar ohne die erforderliche Erlaubnis die roten Dauerkennzeichen verwendet............ Hier ging es um eine Privatangelegenheit !;)

Ich denke mal, da brauchen wir nicht weiter drauf eingehen ! Zumal das rote Nachweisheft vom Inhaber des roten Dauerkennzeichen zu unterschreiben ist.

Und das weisst ausgerechnet DU natürlich, das dem nicht so ist...bist anscheinend dabei gewesen :rolleyes: Daher muss man da mal sehr wohl drauf eingehen :rolleyes: Ob mit Erlaubnis oder nicht betrifft in erster Linie das Innenverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Und die Fahrt an sich ist natürlich zulässig, vielleicht sollte man sich da selbst erst mal Rechtskenntnis aneignen bevor man andere belehren will...

Ich meinte das Wort " scheinbar " geschrieben zu haben ! :D

Bitte lesen Sie einfach mal nach !

In der Zwischenzeit ist ja aus dem " scheinbar " ein tatsächlich geworden.

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