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Zulassungsstelle ohne TÜV Bericht

Themenstarteram 24. September 2024 um 20:28

Guten Abend,

Ich wollte mal fragen ob es bei der Zulassungsstelle Probleme geben könnte wenn ich den tüv Bericht nicht dabei habe? Hatte zwar schon hier einige Beiträge dazu gelesen jedoch sind diese von 2020 und evtl hat sich da was getan.

Auf dem Fahrzeugschein des Vorbesitzers steht ja bis wann die HU gültig ist, in meinem Fall wäre es 2026, ist das denn nicht ausreichend? Komme kurzfristig nicht an den tüv Bericht und mein Termin bei der Zulassungsstelle ist diese Woche..

Vielen Dank im Voraus

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38 Antworten

Das wird wohl unterschiedlich gehandhabt. Am Besten Du schaust auf der Internetseite deiner Zulassungsstelle unter "mitzubringende Unterlagen", wenn da steht TüV Bericht, dann geht es garantiert nicht ohne diesen.

Gruß jaro

Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Kfz-Schein)

Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Kfz-Brief)

gültiger Hauptuntersuchungsbericht

Kennzeichen (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist und andere Kennzeichen gewünscht sind)

eVB-Nummer (Elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)

gültiges Ausweisdokument

eine vom Haltenden - und ggf. vom abweichenden Zahlenden - unterschriebene Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer.

Das wird wohl nicht auf allen Zulassungsstellen gleich sein.

Bei meiner Zulassungsstelle steht: Hauptuntersuchungsbericht (wenn Stempel nicht in ZB1 vermerkt ist).

 

Da hilft für die TE wohl nur der Tip von @jaro66 weiterhelfen.

Hallo

Erfahrungsgemäß gibt es in Deutschland nichts wichtigeres als die Registrierung seiner Fahrzeuge.

Daher kannst du - wenn auch nur ein Detail deiner Unterlagen fehlen sollte - wieder heimgehen. Sollte auch nur dein Ausweis abgelaufen sein oder du von Hausnummer 14a nach 14b umgezogen sein und dies nirgendwo vermerkt ist - kannst du heimgehen. Solange auch nur eine Frage offen ist - kannst du heimgehen.

Im Idealfall, rufst du in der Zulassungsstelle an und fragst nach ob du den Wisch unbedingt brauchst. Vielleicht gibts ja eine zwischenmenschliche Grauzone …. von der ich nichts weiß.

Hier irgendwelche Vermutungen abzufragen hilft dir keinen Deut weiter.

Gruß

Auf den Webseiten der jeweiligen Zulassungsstellen steht, was man für welchen Fall der An-/Ummeldung vorzulegen hat.

Das handhabt jedes Bundesland, Landkreis teilweise unterschiedlich.

Wenn dir also irgendein Dokument fehlt, weil z.B. der Vorbesitzer es im Fall der HU/AU Bescheinigung nicht mit gegeben hat, frage (Telefonisch/Mail) bei der jeweiligen Behörde im Vorfeld nach.

Hier kann dir keiner eine endgültige Auskunft erteilen. Vor allem keine, auf die du dich dann 100% verlassen/berufen kannst.

Rufe an!

Es gibt diese zwischenmenschliche Grauzone und ich habe schon zweimal davon profitiert.

Ein abgelaufener Ausweis wurde mit einem Anruf des Mitarbeiters bei der zuständigen Ortpolizeibehörde gelöst.

Ein fehlender HU-Bericht wurde trotz Forderung beidseitig ignoriert und die Daten von ZB1 übernommen.

Ich bin aber sehr nett, freundlich und die Mitarbeiter hatten einen guten Tag.

Die Regel ist das aber nicht und von gegenteiligen Erfahrungen kann ich auch ein Lied singen.

Wenn man Zeit hat kann man es probieren, darf sich dann aber auch nicht ärgern wenn es in die Hose geht.

Offiziell braucht man immer den HU Bericht, aber wie hier schon geschrieben wurden klappt es manchmal auch ohne, drauf verlassen kannst du dich aber nicht.

Eigentlich gibt es inzwischen ja wohl auch eine Zentrale Datenbank und die Zulassungsstellen sollte darauf zugreifen können, aber in Deutschland ist Papier halt immer noch wichtiger ;)

Wenn du weißt bei der Organisation die Hauptuntersuchung gemacht wurde sollte es eigentlich eine schnelle Nummer sein bei einer Zweigstelle vorbei zu fahren und einen neuen Bericht auszudrucken, kostet natürlich ne Kleinigkeit.

Das ist die richtige Antwort.

 

Die Zulassungsstelle kann im System die HU Fälligkeit selbst nachsehen.

 

Da es auf dem Amt aber manchmal Korinthenkacker gibt, würde ich vorher dort anrufen.

 

Ansonsten ist eine Zweitschrift NULL Problem, an jeder Prüfstelle der jeweiligen Organisation, bei manchen sogar online.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 25. September 2024 um 07:09:51 Uhr:

 

 

Eigentlich gibt es inzwischen ja wohl auch eine Zentrale Datenbank und die Zulassungsstellen sollte darauf zugreifen können,

Diese eigentliche Datenbank nennt sich zentrales Fahrzeugregister und befindet sich in Flensburg.

Wenn aber die unfehlbaren Prüfer nicht den Prüfbericht übermitteln, kann man da auch nichts einsehen.

Aber schuld ist daran dann der Korinthenkacker und nicht der lustlose unfähige SV, der seiner Meldepflicht nicht nachgekommen ist.

Wären die Prüfer und SV in der Lage, ihre Daten gleich zu übermitteln, gäbe es keine Probleme, stattdessen trägt man sie im Laptop durch die Gegend.

Bei meiner kürzlichen Anmeldung habe ich mitbekommen, dass man auch ohne Termin dort hinkommen kann. Ist natürlich keine Garantie. Aber viele Termine werden nicht wahrgenommen; da sei oft noch Luft.

Moin Moin !

Zitat:

Wenn aber die unfehlbaren Prüfer nicht den Prüfbericht übermitteln, kann man da auch nichts einsehen.

 

Aber schuld ist daran dann der Korinthenkacker und nicht der lustlose unfähige SV, der seiner Meldepflicht nicht nachgekommen ist

So ,lieber windelexpress, ich schätze dich und deine Beiträge sehr, aber gerade seit gestern muss ich mal deutlich werden!

Das ist nicht der lustlose und unfähige SV , sondern der SV , der mit grossem Einsatz manchmal 12 oder 16 Stunden malocht , um alle Aufträge des Tages abzuarbeiten und dann keine Lust mehr hat, noch in die Niederlassung zu fahren , um dort die Berichte zu senden. Ist aber wohl mittlerweile bei den meisten von zuhause auch halbwegs möglich, so dass eigentlich nach 3-4 Tagen die Berichte immer da sein sollten. Und natürlich sendet der SV nicht andas KBA, sondern in seine Firma, von dort werden dann die Daten aufbereitet und zum KBA gesendet, das wird wohl auch noch einmal 2 Tage dauern.

An diesem Arbeitseinsatz können sich die unfähigen und lustlosen Mitarbeiter in den Zul.stellen und Bürgerbüros mal ein Beispiel nehmen! Seit Corona wird dort überhaupt nicht mehr gearbeitet, sondern nur noch die Zeit totgeschlagen. Aushang hier im Ort an der Eingangstür: " Klingeln oder Klopfen Sie nicht! Eintritt nur nach telefonischer Terminvergabe . Sie können auch online einen Termin vereinbaren. Sie haben bereits einen Termin? Dann warten Sie hier , bis sie hereingeholt werden"

Gestern wollte ich einen Termin haben, da ich ein Fzg ab- und ein anderes anmelden wollte.

Telefonisch.............. geht keiner ran. Online: Muss man sich 5 Minuten durch mehr oder weniger dumme Fragen quälen , um schliesslich die Antwort zu bekommen: "Keine Terminvergabe in den nächsten 60 Tagen möglich" Möchte mal deren Gesichter sehen, wenn diese Leute ihr Fzg in der Werkstatt zur HU abgeben und , wenn sie es wiederhaben wollen, die Auskunft bekommen, dass das leider in den nächsten 60 Tagen noch nicht möglich ist, weil der "unfähige und lustlose" SV in dieser Zeit keine Termine frei hat.

Witzigerweise hatte man hier mal einen Vormittag in der Woche eingeräumt, da konnte man ohne Termin (und ohne Garantie, dranzukommen) hingehen. Wurde nach der zweiten Woche wieder abgeschafft, weil das Aufkommen zu hoch war, weil aus dem gesamten Landkreis die Kunden anreisten (so die offizielle Begründung).

Hier gibt es 2 Zul.stellen und 3 Bürgerbüros , in denen ich das erledigen könnte. Einmal hätte ich einen Termin in 6 Wochen bekommen können, in der letzten Anfrage gelang es mir dann , eine Termin in 2 Wochen zu bekommen, natürlich in dem am weitesten entfernten Bürgerbüro, die einfache Strecke dauert eine gute Stunde Fahrtzeit.

mfG Volker

Handelt es sich hier um den ersteigerten Mercedes aus Belgien? Gibt es dafür überhaupt einen TÜV-Bericht?

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 25. September 2024 um 11:23:30 Uhr:

 

und dann keine Lust mehr hat, noch in die Niederlassung zu fahren ,

Und das lastet man dann dem Korinthenkacker an???

Ohne Übermittlung würde i_kfz ebenfalls nicht funktionieren, und für den schnellcode müsste der Bürger das Protokoll in der Hand halten.

Und die unfähigen lustlosen MA Deiner Zulassungsstelle gehen mit EG 5, 4 evtl 6 für ein Drittel Deines Einkommens Arbeiten und sollen sich dann für etwas anmachen lassen, was sie nicht beeinflussen bzw zu verantworten haben.

Keine Übermittlung, kein Protokoll ergo keine Zulassung.

 

Und mein Post bezog sich eher auf den überheblichen Beitrag des vermeintlich unfehlbaren Nogel, der Fehler vortrefflich bei anderen sucht, und seine Person und Berufsgruppe mit weißer Weste darstellt.

Und dem ist eben nicht so.

Einige außer Nogel wissen das auch und der Ton macht die Musik.

Schlussendlich kommt man dann auch miteinander klar.

Wenn man ein Fahrzeug zulassen möchte, sollte man ganz einfach dafür sorgen, dass man alle Unterlagen in gültiger Form dabei hat.

Wenn der TE den HU-Bericht nicht hat, aus welchen Gründen auch immer, dann muss er damit leben, dass die Zulassung evtl. nicht klappen kann.

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