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Zum 2. mal in einem halben Jahr geblitzt

Themenstarteram 2. November 2010 um 19:33

Hallo an allen Mitglieder der Community,

erst einmal möchte ich mich Vorstellen.

Ich heisse Henning bin 26 Jahre alt, habe Frau und Kind.

Und nun zu meinem Problem:

Ich bin am 2.7.2010 mit genau 40km/h nach abzug der Toleranz geblitzt worden. Mit meinem Touran der mittlerweile abgemeldet ist weil er einen Totalschaden erlitten hat. Nein nicht wegen meiner flotten Fahrweise;-)

Heute bin ich wieder geblitzt worden mit laut meinem Tacho wieder 40km/h zu schnell. Diesmal aber mit meinem 2.Wagen. einem Panda.

Nun meine Hauptfrage: Wie macht die Bußgeldstelle das mit dem Fahrverbot, Kriegen die es herraus weil es auf Personen geht oder könnte ich Glück haben weil es mit 2 verschiedenen Autos passierte, von den eines nicht mehr angemeldetet ist.

Und bitte keine Antworten mit Selberschuld usw.

Ich weiss das es scheisse ist so zurasen und stehe auch zu der Strafe.

Vielen dank im vorraus

Gruß Henning

Beste Antwort im Thema

das geht zu lasten von Demjenigen, welcher sich auch die Schuhe anzieht.

Ganz egal ob das verschiedene Autos sind, solange der Verstoß einer Person zugeordnet wird, geht das auch demjenigen ins Konto und führt bei diesen Verstößen zum FV.

Ganz egal obs nun Mietwagen, eigenes Auto oder Firmenschlumpikarre war, solange der Fahrer ermittelt wird gehts diesem zur Last.

Fahrerlaubnisbehörde sowie Flensburg sind absolut Fahrzeugunabhängig.

2 mal innerhalb eines Jahres mehr als 26 KmH zu schnell bedeutet laufen und drüber nachdenken.

40 plus ist kein Kavaliersdelikt mehr - erst recht nicht, wenns öfter vorkommt.

 

Nachtrag: Innerorts oder außerorts?

Innerorts darfst du eh laufen mit mehr als 31 drüber

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das geht zu lasten von Demjenigen, welcher sich auch die Schuhe anzieht.

Ganz egal ob das verschiedene Autos sind, solange der Verstoß einer Person zugeordnet wird, geht das auch demjenigen ins Konto und führt bei diesen Verstößen zum FV.

Ganz egal obs nun Mietwagen, eigenes Auto oder Firmenschlumpikarre war, solange der Fahrer ermittelt wird gehts diesem zur Last.

Fahrerlaubnisbehörde sowie Flensburg sind absolut Fahrzeugunabhängig.

2 mal innerhalb eines Jahres mehr als 26 KmH zu schnell bedeutet laufen und drüber nachdenken.

40 plus ist kein Kavaliersdelikt mehr - erst recht nicht, wenns öfter vorkommt.

 

Nachtrag: Innerorts oder außerorts?

Innerorts darfst du eh laufen mit mehr als 31 drüber

Themenstarteram 2. November 2010 um 19:50

Hi

Das weiss ich ja. Das es schon vorsatz ist.

Mein Fehler beidemal ausserorts. Auf der BAB

Je nach dem, kann man mit einem guten Anwalt mittels eines höheren Bußgeld das Fahrverbot abwenden.

Einfach mal abwarten was kommt und dann fachlich beraten lassen.

Jedoch solltest du trotzdem die Fahrweise überdenken.

am 2. November 2010 um 20:00

Wenns um den Job geht, könnte ja auch jemand "anderes" gefahren sein, der die Strafe auf sich nimmt.

toller rat :rolleyes: aber war von dir ja nicht anders zu erwarten

Noch mehr solcher Ratschläge und das Thema wird eh dicht gemacht weil es hier nicht sinn macht über illegale Handlungsweisen zu ratschlagen

am 2. November 2010 um 20:22

Das ist nur eine Erweiterung deines Satzes: "das geht zu lasten von Demjenigen, welcher sich auch die Schuhe anzieht."

Schönes Eigentor, wie üblich.

Naja, wenn jemand die Nummer durchzieht und es 'rauskommt, dann gibt es gleich 2 Personen, die die sich dann ein echtes Problem eingehandelt haben...

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Das ist nur eine Erweiterung deines Satzes: "das geht zu lasten von Demjenigen, welcher sich auch die Schuhe anzieht."

Schönes Eigentor, wie üblich.

Seh ich nicht so,

als Beschuldigter darf man die Aussage natürlich verweigern und Weiteres den Ermittlungsbehörden überlassen.

Wo siehst du da das Eigentor?

Verweigern einer Aussage und Falschaussage sind zweierlei Paar Schuhe.

Oh, wie grauenhaft...:D Da läßt man sich das Ausweisfoto des Betroffenen kommen, schaut, lächelt und leitet alles weiter. Dauer, wenn es lange dauert, 30 Min. :D .

Aus der ersten Geschichte nichts gelernt!! Es ist anzunehmen, dass du dich auch außerhalb der Radarfallen "sehr zügig" bewegst. Rasen weil man es nicht anders kann? Oder wen verfolgst du oder wer verfolgt Dich?

Erst wenn ein Führerscheinentzug droht, kriegt man die Flatter. Es wird an der Zeit, der Raserei - wie in den benachbarten Ländern bereits geschehen - mit saftigeren Strafen Einhalt zu gebieten. Das muss im Geldbeutel richtig weh tun und vielleicht lernen viele dabei, wie schön die Welt aus der Sicht des Fußgängers sein kann.

Freddi

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Je nach dem, kann man mit einem guten Anwalt mittels eines höheren Bußgeld das Fahrverbot abwenden.

Hier nicht.

Eine Umwandlungsmöglichkeit gibt es nur bei einem Fahrverbot aufgrund eines erstmaligen Verstoßes.

Das Fahrverbot, was hier ausgesprochen wird, basiert allerdings auf dem zweiten erheblichen Geschwindigkeits-Verstoß.

Ein Monat Bonus-Fahrverbot wegen "Doppelfehler" - zwei mal schneller als +25 km/h innerhalb 12 aufeinander folgenden Monaten.

immer diese bösen raser

TE, auch von mir der konstruktive Rat, Deine Einstellung zu Verkehrsregeln zu ändern.

Ich gebe zu, mit 26 dachte ich auch anders als jetzt. Bei mir kam der Punkt erst mit 28. Klingt jetzt wie ein Scherz, ist aber keiner. Ich hatte dann nämlich Familie.

Super, wie üblich wird auch in diesem Fall in gefühlten 50% der Beiträge auf dem TE rumgehackt.

Er hat mehrfach betont, dass er zu dem Mist steht, also wie wär's einfach mal mit einer simplen Antwort zu seiner Frage und die ständigen Belehrungen einfach sein lassen?

Wenn man nix zum Thema beizutragen hat, kann man sich doch auch anderswo vergnügen als hier, oder?

Alles verhinderte Studienräte hier.

Zum Thema: Da ja auch beim ersten Mal der Halter festgestellt wurde und im Zeitalter des Computers auch problemlos nachzuverfolgen ist, ist es ziemlich wahrscheinlich, dass das Amt es rausbekommt.

100%ig kann es dir aber wohl keiner sagen - wenn du Glück hast, nicht ;)

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