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Zum Glück holen wir unseren Tiguan direkt in Wolfsburg ab...
Beste Antwort im Thema
Ich hole es nicht in Wolfsburg ab, weil es mir zu weit und zu umständlich ist. Wenn ich den Urlaub rechne, den ich dafür nehmen muss und alle sonstigen Unkosten und Unannehmlichkeiten, dann ist die Überführung bei weitem bezahlt.
Kann mir auch egal sein, was da wer mit dem Auto angestellt hat. Ich werde es ja nicht abnehmen, wenn es bei der Übergabe nicht einwandfrei in Ordnung ist...
Bis mir der Händler den Schlüssel in die Hand gedrückt hat, und ich das unterschrieben habe, gehört mir das Auto ja auch nicht.
so long...
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29 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von chaos2907
http://www.bild.de/.../randale-auf-autozug-23476338.bild.html
Solange es nur irgend möglich ist, hole ich meine Autos persönlich ab.
Egal ob in Wolfsburg oder Ingolstadt. Wem will man denn so ein Auto noch verkaufen
Nach einer schlechten Erfahrung mit einer Neuwagenauslieferung beim Händler hole ich meine Fahrzeuge ebenfalls lieber pers. ab.
Hallo Zusammen,
Unser Fahrzeug holten wir auch in Wolfsburg ab, nicht wegen einer schlechten Erfahrung, sondern wegen dem guten Service.
Der Besuch mit einer Übernachtung war Traumhaft und viel zu kurz.
Eine Werksabholung ist in jedem Fall ein einmaliges Erlebnis und daher sehr "Empfehlenswert!"
Gruß,
FSItiger
Ich hol meinen nur aus Wolfsburg ab ,weil der Händler 300€ mehr für die Überführung haben will.
War schon 3 mal in Wob zur Abholung,da interessiert mich die Autostadt nicht wirklich mehr,hab auch nur 100 Km Anfahrweg.
Sehe ich genauso.Es kostet in etwa das Gleiche wie bei Händlerauslieferung.
Wenn man sich ein wenig für Autos intreesiert ist die Autostadt schon intressant.
Ausserdem, in so einem Hotel übernachtet man ja auch nicht alle Tage(Nächte).
Noch 6 Wochen,dann geht es los.
Gruss
V200
Ich hole es nicht in Wolfsburg ab, weil es mir zu weit und zu umständlich ist. Wenn ich den Urlaub rechne, den ich dafür nehmen muss und alle sonstigen Unkosten und Unannehmlichkeiten, dann ist die Überführung bei weitem bezahlt.
Kann mir auch egal sein, was da wer mit dem Auto angestellt hat. Ich werde es ja nicht abnehmen, wenn es bei der Übergabe nicht einwandfrei in Ordnung ist...
Bis mir der Händler den Schlüssel in die Hand gedrückt hat, und ich das unterschrieben habe, gehört mir das Auto ja auch nicht.
so long...
Zitat:
Original geschrieben von Triumph BGH 125
Ich hole es nicht in Wolfsburg ab, weil es mir zu weit und zu umständlich ist. Wenn ich den Urlaub rechne, den ich dafür nehmen muss und alle sonstigen Unkosten und Unannehmlichkeiten, dann ist die Überführung bei weitem bezahlt.
Kann mir auch egal sein, was da wer mit dem Auto angestellt hat. Ich werde es ja nicht abnehmen, wenn es bei der Übergabe nicht einwandfrei in Ordnung ist...
Bis mir der Händler den Schlüssel in die Hand gedrückt hat, und ich das unterschrieben habe, gehört mir das Auto ja auch nicht.
so long...
Nun ich sehe das etwas differenzierter. Als ich Anno 2003 meinen neuen A4 Avant beim Händler abholen wollte, funktionierte bei der Übergabe die Leuchtweitenregulierung der Xenon-Scheinwerfer nicht und ich durfte den Wagen von der Fahrzeugübergabe gleich in die Werkstatt fahren
Nachdem ich mir eine schlappe Stunde die Beine in den Bauch gestanden hatte und meine Frau sich schon wunderte, wo ich denn blieb, gab mir der einen A8 als Ersatzwagen mit, da sich das Problem nicht ohne weiteres lösen lies. Ein anderes Fahrzeug hatte ich zur damaligen Zeit nicht.
Es dauerte dann noch einen weiteren Tag, bis ich meinen Neuwagen abholen konnte. Im Laufe der nächsten drei bis sechs Monate stellte ich noch mehrere Schäden am Fahrzeug fest (verbeulte Motorhaube: Beulen gingen von innen nach aussen), die offensichtlich vom Transport stammten. Wurde zwar alles aus Garantie ersetzt, aber de Facto handelte es sich somit um einen Unfallwagen und ich hatte jede Menge Rennerei.
Somit nur noch Abholung, wenn möglich. Wenn dort Schäden am Fzg. sind, verweigere ich die Annahme.
Zitat:
Original geschrieben von knolfi
Somit nur noch Abholung, wenn möglich. Wenn dort Schäden am Fzg. sind, verweigere ich die Annahme.
Ähm ... wo ist da der Unterschied? Das kannst Du in dem Fall doch auch beim Händler. Und in beiden Fällen hast Du kein Auto. Dann stehste in WOB wie ein begossener Pudel.
Gruß Hans
Zitat:
Original geschrieben von Wessi-Ossi
Zitat:
Original geschrieben von knolfi
Somit nur noch Abholung, wenn möglich. Wenn dort Schäden am Fzg. sind, verweigere ich die Annahme.
Ähm ... wo ist da der Unterschied? Das kannst Du in dem Fall doch auch beim Händler. Und in beiden Fällen hast Du kein Auto. Dann stehste in WOB wie ein begossener Pudel.
Gruß Hans
Der Unterschied liegt darin, dass sich Werk und Händler nun nicht gegenseitig die Schuld in die Schuhe schieben können und man zwischen den Stühlen sitzt, sondern es einen direkten Ansprechpartner gibt.
Und glaubst du wirklich, dass ich mir bei Verweigerung der Annahme es wirklich gefallen lasse, immobil zu bleiben?
Hallo Leute,
Wir haben unseren Tiguan am 2. April in WOB abgeholt. So weit, so gut, schön war es schon.
Aber wir fanden die Werkstour eher enttäuschend. Die Rundfahrt und Besichtigung von außen war OK, man bekommt einen Eindruck von der Größe usw.
Die Besichtigung der Produktion war der enttäuschende Teil. Teilweise stillstehende Roboter (wg. Golf 7) sind verständlich, die laufenden Roboter waren schon interessant.
Und das wars - sonst nichts.
Keine Pressen, keine fertigen Karosserien, keine Endmontage etc.
Da habe ich schon verschiedentlich sehr viel bessere Besichtigungen von Produktionsstätten gehabt.
Zur Abnahme: Alles OK. Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube übrigens nicht, dass man (laut Vertrag) die Abnahme verweigern kann. Vielleicht weiß jemand Näheres?
Viel Spaß weiterhin, EK
Zitat:
Geschrieben von Tuareg:
Der Unterschied liegt darin, dass sich Werk und Händler nun nicht gegenseitig die Schuld in die Schuhe schieben können und man zwischen den Stühlen sitzt, sondern es einen direkten Ansprechpartner gibt.
Und glaubst du wirklich, dass ich mir bei Verweigerung der Annahme es wirklich gefallen lasse, immobil zu bleiben?
Naja, rein rechtlich gesehen, hast Du den Vertrag erstmal mit dem Händler, bei dem Du unterschrieben hast, abgeschlossen. Der ist für die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung verantwortlich.
Das Werk gibt Dir "nur" Garantie, was aber vom Werk im Kleingedruckten frei selbst bestimmt werden kann.
Im Zweifelsfall müsstest Du Dich daher bei einem Fahrzeug, das Du im Werk abholst, mit Ansprüchen erst mal an den Händler wenden.
Du wirst im Werk, wenn Du die Annahme verweigerst, hoffentlich nicht immobil bleiben, aber mehr als eine Bahnkarte wird es wahrscheinlich auch nicht geben.
Der Händler würde sich da vielleicht mehr einfallen lassen.
Eine Frage stellt sich mir jedoch: Wenn ein Auto schon bei der Übergabe einen Schaden hat, und ich die Annahme verweigere: Hat der Hersteller (oder der Händler) trotzdem das Recht auf Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung, oder kann ich dann komplett vom Vertrag zurücktreten?
Und wer glaubt, daß ein Auto frisch vom Band, frei von Schäden ist, glaubt auch noch an den Osterhasen:
Hatte einen nagelneuen Golf beim Händler abgeholt, und die hatten vergessen, den Laufzettel, auf dem die Mängel, die bei der Endkontrolle aufgeführt waren, aus dem Handschuhfach zu nehmen.
Da war von mehreren Dellen, Lackschäden etc. die Rede...
Die waren bei der Übergabe natürlich nicht mehr vorhanden, aber zu Denken gab's dann schon!
so long...
Ich frage mich schon immer warum kostet die Abholung im Werk Geld?
Die Frage ist natürlich warum kostet die Überführung überhaupt Geld.
Zitat:
Original geschrieben von Triumph BGH 125
Zitat:
Geschrieben von Tuareg:
Der Unterschied liegt darin, dass sich Werk und Händler nun nicht gegenseitig die Schuld in die Schuhe schieben können und man zwischen den Stühlen sitzt, sondern es einen direkten Ansprechpartner gibt.
Und glaubst du wirklich, dass ich mir bei Verweigerung der Annahme es wirklich gefallen lasse, immobil zu bleiben?
Naja, rein rechtlich gesehen, hast Du den Vertrag erstmal mit dem Händler, bei dem Du unterschrieben hast, abgeschlossen.
so long...
Da muss ich dir widersprechen, denn ich gelte als sog. Sonderkunde, da ich vom Schwerbehindertenrabatt profitiere.
Vertragspartner ist also direkt VW (von dort kommen auch meine AB's) und nicht mein Händler, dieser tritt nur als Vermittler auf.
Für die restl. 99% der Neuwagenkunden trifft das von dir genannte aber zu.
Moin Moin
Hat das jemand mal gewagt,ein VW in der Autostadt nicht abzunehmen.
Sei es durch gravierende Mängel oder auch durch eine falsche Ausstattung?
Beim Handler sehe Dieses wesentlich einfacher.
Gruss
V200