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- zum Thema Fahren mit Flip-Flops bzw. barfuß hier eine rechtliche Würdigung:
zum Thema Fahren mit Flip-Flops bzw. barfuß hier eine rechtliche Würdigung:
Entgegen oft verbreiteter Gerüchte hat die StVO nichts dagegen einzuwenden, wenn
sich ein Fahrer "unten ohne" in den Verkehr begibt: also barfuß oder nur mit Flip-
Flops beschuht.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält in § 23 einen Auffangtatbestand, der
eingreift, wenn speziellere Regelungen nicht anwendbar sind. Nach § 23 Abs. 1 Satz
1 ist der Fahrzeugführer dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht
durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs
beeinträchtigt werden. Nach Satz 2 muss er dafür sorgen, dass das Fahrzeug, der
Zug, das Gespann sowie die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.
Sehr lange war umstritten, ob es nach dieser Vorschrift auch verboten ist, sich barfuss, mit offenen Sandalen, mit Flip-Flops oder mit High-Heels hinters Steuer zu setzen. Kontrollorgane stellten sich oft auf den Standpunkt, so "ausgerüstet" wäre es
nicht möglich, sein Fahrzeug sicher zu lenken und die Pedale anständig zu bedienen.
Auch der Fahrer sollte nach dieser Auslegung zur "Besetzung" des Fahrzeugs
zählen; "Besetzung" wären danach alle Personen, die sich unabhängig von ihrer
Verkehrsfunktion- im Fahrzeug befänden. Und die müssten nun mal alle verkehrssicher sein.
Für Freiheit und Klarheit sorgten hier vor allem Entscheidungen des OLG Bamberg
aus den Jahren 2006 und 2007.
OLG Bamberg: Nackte Füße gehen den Staat nichts an
Im Jahr 2006 hatte ein Amtsgericht einen Lkw-Fahrer, der mit Socken hinterm Steuer
erwischt worden war, zu 50 Euro Bußgeld verdonnert. Ihm wurde zur Last gelegt,
gegen § 23 Abs. 1 Satz 2 StVO verstoßen zu haben. Das Gericht hielt es für unverantwortlich, ohne festes Schuhwerk zu fahren. Wesentliche Funktionen würden über Pedale mit Fußkontakt gesteuert, und es könne leicht passieren, dass jemand mit Socken an den Füßen abrutsche und es dadurch zum Unfall käme.
Ähnlich argumentierten Gerichte bei einem Fahrer, der barfuß unterwegs war, und
bei einem Mann, der mit hinten offenen Sandalen hinterm Lenkrad saß.
In drei Entscheidungen stellte das OLG Bamberg klar, dass es den Staat grundsätzlich nichts angehe, ob sich jemand barfuss oder mit Sandalen sein Auto steuert (Beschl. v. 15.11. 2006, Az. 2 Ss OWi 577/06, Beschl. 11.01.2007, Az. 3 Ss OWi 1796/06, 3 OWi 1796/2006 und Beschl. v. 04.04.2007, Az. 3 Ss OWi 338/2007, 3 Ss OWi 338/07). Das OLG sah es zwar auch als kritisch an, wenn ein Fahrzeugführer keine anständigen Schuhe trägt - verboten sei es aber durch § 23 StVO nicht. Denn der Fahrer zähle nicht zur "Besetzung" im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 2 StVO. Damit, so das Gericht, könnten nur Personen gemeint sein, die sich außer dem Fahrer noch im Fahrzeug befinden. Die Fallgestaltung eines eigenen, die Verkehrssicherheit beeinträchtigenden Verhaltens des Fahrers, das sich weder auf die Ladung noch auf die Besetzung des Fahrzeugs bezieht, werde von § 23 Abs. 1 Satz 2 StVO gerade nicht erfasst.
Das Fahren ohne festes Schuhwerk werde auch nicht von § 2 Abs. 1 Satz 1, § 75 Nr.
1 FeV erfasst. Die Vorschrift, die teilweise auch für Fälle angewandt wird, in denen
sich ein Fahrer durch Tragen eines Walkmans in "künstliche Schwerhörigkeit" versetzt, beziehe sich nur auf solche Fälle, in denen ein körperlicher Mangel zur Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit beim Autofahren führen könne. Fehlendes oder ungeeignetes Schuhwerk stelle schon begrifflich keinen körperlichen Mangel dar. Ein Barfuß-Fahrer könne in rechtlicher Hinsicht auch nicht mit jemandem verglichen werden, der einen Gipsverband trägt. Denn damit werde tatsächlich ein - zumindest vorübergehend vorhandener körperlicher Mangel ausgeglichen. Aber gilt das denn immer?
Verboten könne das Fahren ohne geeignete Schuhe allerdings für Personen sein, so
das OLG Bamberg, die nach den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft feste Schuhe tragen müssten. In § 44 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (BGV D29) heißt es:
"Der Fahrzeugführer muss zum sicheren Führen des Fahrzeugs den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen." Geltung beanspruchen als Unfallverhütungsvorschrift könne § 44 Abs. 2 BGV D29 aber nur im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses nach dem SGB VII also soweit der gesetzliche Unfallversicherungsschutz reiche.
Dementsprechend richte sich der Bußgeldtatbestand des § 58 BGV D29 über die
Verweisung auf § 32 BGV D29 nur an Unternehmer und Versicherte als Normadressaten.
Selbst im Fall des Socken tragenden Lkw-Fahrers sah das OLG Bamberg den Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschriften nicht als eröffnet an: Das Urteil der
Vorinstanz enthielt keine Aussagen darüber, ob der Lkw-Fahrer beruflich am Steuer
saß. Das Führen eines Lkw mit Anhänger sei schließlich auch privat möglich.
Im Falle eines Unfalles
Was aber passiert, wenn tatsächlich mal was passiert? Dann könnte es tatsächlich
eng werden.
Nach § 1 Abs. 2 StVO hat sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten, dass kein
anderer geschädigt, gefährdet oder mehr behindert oder belästigt wird, als nach den
Umständen unvermeidbar ist. Diese Vorschrift ist erfolgsqualifiziert - solange tatsächlich nichts passiert, greift sie nicht. Kommt es aber zu einem Unfall und ist das mangelnde Schuhwerk der Grund dafür, kann der Unfallverursacher unter Umständen mit einem Bußgeld abgestraft werden (OLG Bamberg, Beschl. v. 15.11. 2006, Az. 2 Ss OWi 577/06).
Für den Unfallschaden muss man aber nicht selbst aufkommen: Der Gesamtverband
der Deutschen Versicherer hat in einer Presseerklärung vom 8. Juni 2007 mitgeteilt,
dass die Kfz-Haftpflichtversicherung immer zahle, "egal, ob der Unfallverursacher
Flip-Flops, High Heels oder Knobelbecher trug". Die Vollkaskoversicherung für den
Schaden am eigenen Fahrzeug könne aber unter Umständen dann die Leistung verweigern, wenn grobe Fahrlässigkeit Ursache des Schadens war. Grob fahrlässig sei, wenn ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und selbst das nicht beachtet wird, was jedem mit gesundem Menschenverstand klar sein müsste. Auch wenn im Einzelfall die Abgrenzung gegen einfache Fahrlässigkeit sehr schwierig sein könnte: "Allein das Tragen bestimmter Schuhe beim Autofahren bedeutet wohl kaum ein so schwerwiegendes außer Acht Lassen der üblichen Sorgfalt", stellten die Versicherer fest.
Quelle: Legal Tribune Online
Der Text entstammt einer Infoschrift für baden-württembergische Polizeibeamte
Beste Antwort im Thema
ich musste heute nacht mit badelatschen eine kurze strecke fahren...weil an meinen regulären schuhen der schnürsenkel gleich dreimal - irreparabel - gerissen ist...als alternative hätte ich nurnoch ein paar stiefel gehabt, mit denen ich aber kupplung, gas und bremse gleichzeitig (mit einem fuß) getreten hätte...
ein absulot ekliges gefühl und die leute die damit dauerhaft fahren, können mir nicht erzählen, das diese mit flip-flops auch nur annährend so sicher fahren können, wie mit "festem schuhwerk"...
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49 Antworten
Feste und geeignete Schuhe beim fahren zu tragen ist doch eigentlich selbstverständlich.
Aber mal wieder typisch Deutschland, jeder Popel der unter die Sitzte geschmiert wurde muss eine Zulassungsnummer haben, aber die sinnlose Gefahr von der Bremse ab zu rutschen geht den Staat nix an.
Mit Flip-Flops würde ich auch nicht fahren, lose Schuhe sind da einfach zu unbequem weil ich immer das Gefühl hätte sie zu verlieren. Aber es gibt genug Leute die damit kein Problemhaben, also was soll's?
Vollends lächerlich wird's aber dann wenn jemand behauptet barfuß fahren sei gefährlich.
Selbst wenn hier Gerichtsurteile vorliegen (leider berufen sich zuuuu viele "Leichtgläubige" darauf) und es den Staat nichts angeht, halte ich es trotzdem für verantwortungslos und leichtsinnig sich Barfuss oder nur mit Flip-Flops besohlt hinters Steuer zu setzen.
Bei Flip-Flops muss man ja beim laufen schon aufpassen, dass die auch am Fuss bleiben.
Im Falle eines Unfalles schauts halt schlecht aus und das kann einem schon angehängt werden weil mit ungeeignetem Schuhwerk bzw. überhaupt keinem Schuhwerk gefahren wurde.
Mein Auto habe ich auch mal Barfuss in meine Garage gestellt. Wenn ich ehrlich bin kann ich es mir auch nicht vorstellen so die volle Kontrolle über ein Fahrzeug zu haben, da ich ohne Schuhe einen ganz anderen Kraftaufwand benötige als mit.
Für mich gehören feste Schuhe zum Autofahren dazu, wie der Helm beim Motorrad.
ich musste heute nacht mit badelatschen eine kurze strecke fahren...weil an meinen regulären schuhen der schnürsenkel gleich dreimal - irreparabel - gerissen ist...als alternative hätte ich nurnoch ein paar stiefel gehabt, mit denen ich aber kupplung, gas und bremse gleichzeitig (mit einem fuß) getreten hätte...
ein absulot ekliges gefühl und die leute die damit dauerhaft fahren, können mir nicht erzählen, das diese mit flip-flops auch nur annährend so sicher fahren können, wie mit "festem schuhwerk"...
lange strecken lassen sich problemlos in hinten offenen birkenstock bewältigen
Freie Schuhwahl für freie Bürger ;-)))
...aber nur so lange, wie sie keine anderen Verkehrsteilnehmer schädigen, wenn es als Folge dieser Wahl zu einem Unfall kommt...
Hinten offene Schuhe oder High Heels kann ich verstehen, Socken auch noch. Aber Barfuß ? Da ist doch ideal , man hat ein gutes Gefühl für die Pedalerie und mehr Kraftaufwand ist Unsinn, die Fläche Fuß zu Pedal ist die gleiche. Barfuß bin ich noch nie vom Pedal abgerutscht mit diversen anderem Schuhwerk ( das lt. obrigen Beitrag ok ist ) schon ein paar mal.
Schonmal die Schuhe von Rennfahrern angesehen/getragen ? Das ist wie Barfußfahren nur mit einer sehr dünnen Schicht um den Fuß herum.
Zitat:
Original geschrieben von gruni1984
Aber mal wieder typisch Deutschland, jeder Popel der unter die Sitzte geschmiert wurde muss eine Zulassungsnummer haben, aber die sinnlose Gefahr von der Bremse ab zu rutschen geht den Staat nix an.
du hast so recht :thumbsup:
Schaltfahrzeuge fahren sich ohne Schuhe nicht so toll aber bei Automatik wo man auch zur Not mit 2 Füssen aufs Bremspedal treten kann hab ich da keine Einwände.
Ich fahre im Sommer gerne Barfuß und seit dem ich meine Pedale durch Barfußfreundliche aus dem Sportwagen SLK getauscht habe, welche auch Eintragungsfähig beim TÜV sind, kann man da auch feste Barfuß drauf treten ohne sich ein Karromuster in den Fuß zu rammen. Ich sehe da keinerei Sicherheitsrelevante Bedenken.
Ich möchte auf meine Sportschuhe (Adidas Samba, Asiscs GEL-BLADE 3, Puma Lift oder die Uvex Rennfahrerschuhe) nicht mehr verzichten.
Vor allem im Winter merke ich, das man gerade dann wenn mehr gefühl benötigt wird, man die schlechtesten Schuhe dran hat.
Um der eigenen Sicherheit willen ---> nehmt lieber euere Ausgeh- oder Badelatschen mit und schlupft nach der fahrt schnell rein. das sind 1min die Sicherheit wert sein sollte.
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Selbst wenn hier Gerichtsurteile vorliegen (leider berufen sich zuuuu viele "Leichtgläubige" darauf) und es den Staat nichts angeht, halte ich es trotzdem für verantwortungslos und leichtsinnig sich Barfuss oder nur mit Flip-Flops besohlt hinters Steuer zu setzen.
Darf ich fragen wieso?
Läufst Du öfters längere Strecken barfuss und stolperst ständig oder rutschst aus?
Nach ca. 10 Minuten hat sich der Fuss ans bare gewöhnt und man fährt völlig normal wie sonst auch.
Bei Flippflopps sehe ich da allerdings auch ein 'Problem'.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
ein absulot ekliges gefühl und die leute die damit dauerhaft fahren, können mir nicht erzählen, das diese mit flip-flops auch nur annährend so sicher fahren können, wie mit "festem schuhwerk"...
Ich kenne Leute die problemlos in solchen Badelatschen die nur zwischen den Zehen klemmen Abhänge hoch und runter sind, wo andere Urlauber sich mit Wanderstiefeln einen abgebrochen haben, oder mit Stöckelschuhen über den Strand.
Wie gesagt, ich kann's auch nicht, aber bloß weil man selber zu etwas nicht fähig ist, macht's das bei anderen nicht gefährlich.