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Zur aktuellen Diesel-Thematik für W212 200 - Euro 5

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 4. August 2018 um 17:14

Ich möchte gerne mal diese Thematik ansprechen, um den aktuellen Stand festzuhalten.

Über das Portal Verbraucherrechte24 ist es möglich eine zunächst kostenfreie Diesel-Klage gegen den Freundlichen einzureichen. Die Frist zur Klageeinreichung ist der 31.12.2018. Danach werden keine Klagen mehr anerkannt. Ich bin mit dem Dicken, Baujahr 2012, sehr zufrieden. Ein besseres Auto hatte ich noch nie. Demgegenüber steht allerdings der heutige überdurchschnittliche Wertverlust .

Was passiert nun mit dieser Baureihe? Trifft das den Freundlichen überhaupt?

Mich würde interessieren: Hat jemand schon für ein evtl. Softwareupdate Nachricht vom Freundlichen bekommen?

Wie wird das überhaupt gehandhabt?

Wartet der Freundliche erstmal ab , bis nichts mehr einklagbar ist?

Wurden schon Prozesse positiv beschieden?

Was denkt Ihr darüber?

Vielen Dank für eure Meinung/Mitarbeit !

tom2312

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@tom2312 schrieb am 4. August 2018 um 19:14:12 Uhr:

Was denkt Ihr darüber?

Was ich darüber und über die handelnden Personen denke ist nicht druckfähig. :D

Aber zur Sache: Ein Auto im Alter von 4-6 Jahren hat in jedem Fall den größten Wertverlust ohnehin hinter sich - mit oder ohne Einfluss von Euro 5 usw.

Ob bei unsere Modelle der BR 212 (Euro 5) überhaupt ein Betrug seitens des Herstellers vorliegt, also eine Klage überhaupt Erfolg verspricht, weiß doch aktuell niemand. Nach aktuellem Stand eher nicht. Dass die Anwälte dies in den schönsten Farben darstellen dürfte wohl eher mit deren eigenen, wirtschaftlichen Interessen zusammenhängen.

Aber selbst wenn eine Klage Erfolg hätte: Einen Anteil der Entschädigung streichen die Anwälte ein, ein Freund mit einem Audi sprach von ca. 30 %. (Kann nicht beurteilen, ob das realistisch ist)

Vor allem wird aber eine Summe für den bisherigen Gebrauch des Fahrzeugs abgezogen, je älter und je mehr Km desto höher der Abzug für den Gebrauch.

Dafür muss man dann ein neues Fahrzeug kaufen, welches dann mit höherem Einkaufspreis wiederum neuen, höheren Wertverlust produziert.

Ich glaube weder an eine Erfolgsaussicht einer Klage (bei den Euro 5 Dieseln von Mercedes) noch daran, dass dies im Falle eines Falles für ein z.B. 5/6 Jahre altes Fahrzeug mit +/- 100.000 km Laufleistung ansatzweise lukrativ für mich als Fahrzeugbesitzer ist. Auch an die Durchführung eines Softwareupdates für Euro5 Diesel glaube ich nicht.

Ein ehemaliger User hier hat zu Beginn der Diskussion in Panik seinen Diesel verkauft, da waren maximal noch ca. 17.000 Euro Wertverlust möglich (Zeitwert). Für seinen Euro 6 Vorführwagen W212 ( kein 6d temp) hat er ca. 42 K Euro bezahlt und jetzt das gleiche Theater mit Wertverlust oder drohenden Fahrverboten wie mit seinem Euro 5 Diesel.

Warnende Stimmen gab es genug...den Wertverlust rechnet man besser nicht aus.

Mein Vorgehen ist so simpel wie möglich: ich fahre den Wagen weiter bis neue Fakten bekannt sind. Fahrverbote, tageweise / streckenbezogen oder für eine Region z.B. Danach schaue ich weiter, mit jedem Monat den ich fahre spare muss ich kein Geld einsetzen und ich spare mir den Wertverlust eines neueren Wagens.

Gruß

Hagelschaden

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25 Antworten

Was kann "der Freundliche" dafür? Wenn verklagen,- dann doch wohl MB, oder?

Themenstarteram 4. August 2018 um 19:32

...natürlich MB...den Freundlichen!

"Der Freundliche" ist der Händler / die Werkstatt / Niederlassung...

Nicht der Hersteller.

Themenstarteram 4. August 2018 um 21:58

...über Statuswörter wollte nicht schreiben , Aber es scheint sich niemand um den Wert seines erworbenen Fahrzeugs zu streiten.

Wenn es dir um den Wert deines Autos geht, musst du VW verklagen!

Zitat:

@tom2312 schrieb am 4. August 2018 um 19:14:12 Uhr:

Was denkt Ihr darüber?

Was ich darüber und über die handelnden Personen denke ist nicht druckfähig. :D

Aber zur Sache: Ein Auto im Alter von 4-6 Jahren hat in jedem Fall den größten Wertverlust ohnehin hinter sich - mit oder ohne Einfluss von Euro 5 usw.

Ob bei unsere Modelle der BR 212 (Euro 5) überhaupt ein Betrug seitens des Herstellers vorliegt, also eine Klage überhaupt Erfolg verspricht, weiß doch aktuell niemand. Nach aktuellem Stand eher nicht. Dass die Anwälte dies in den schönsten Farben darstellen dürfte wohl eher mit deren eigenen, wirtschaftlichen Interessen zusammenhängen.

Aber selbst wenn eine Klage Erfolg hätte: Einen Anteil der Entschädigung streichen die Anwälte ein, ein Freund mit einem Audi sprach von ca. 30 %. (Kann nicht beurteilen, ob das realistisch ist)

Vor allem wird aber eine Summe für den bisherigen Gebrauch des Fahrzeugs abgezogen, je älter und je mehr Km desto höher der Abzug für den Gebrauch.

Dafür muss man dann ein neues Fahrzeug kaufen, welches dann mit höherem Einkaufspreis wiederum neuen, höheren Wertverlust produziert.

Ich glaube weder an eine Erfolgsaussicht einer Klage (bei den Euro 5 Dieseln von Mercedes) noch daran, dass dies im Falle eines Falles für ein z.B. 5/6 Jahre altes Fahrzeug mit +/- 100.000 km Laufleistung ansatzweise lukrativ für mich als Fahrzeugbesitzer ist. Auch an die Durchführung eines Softwareupdates für Euro5 Diesel glaube ich nicht.

Ein ehemaliger User hier hat zu Beginn der Diskussion in Panik seinen Diesel verkauft, da waren maximal noch ca. 17.000 Euro Wertverlust möglich (Zeitwert). Für seinen Euro 6 Vorführwagen W212 ( kein 6d temp) hat er ca. 42 K Euro bezahlt und jetzt das gleiche Theater mit Wertverlust oder drohenden Fahrverboten wie mit seinem Euro 5 Diesel.

Warnende Stimmen gab es genug...den Wertverlust rechnet man besser nicht aus.

Mein Vorgehen ist so simpel wie möglich: ich fahre den Wagen weiter bis neue Fakten bekannt sind. Fahrverbote, tageweise / streckenbezogen oder für eine Region z.B. Danach schaue ich weiter, mit jedem Monat den ich fahre spare muss ich kein Geld einsetzen und ich spare mir den Wertverlust eines neueren Wagens.

Gruß

Hagelschaden

am 9. August 2018 um 17:39

"Initiative nimmt Hardware-Nachrüstung für Dieselautos selbst in die Hand

Die Autoindustrie lehnt technische Nachrüstungen für schmutzige Dieselfahrzeuge ab. Auch das Verkehrsministerium lässt betroffene Pkw-Besitzer im Stich. Eine Initiative präsentiert nun eine mögliche Lösung."

http://www.spiegel.de/.../...-zur-hardware-nachruestung-a-1222236.html

@Hagelschaden

sehe ich genau so...allerdings habe ich das schon immer so gehandhabt. Ich fahre ein Auto so lange wie es Sinn macht - also möglichst lange. Früher - als Student - war das eine finanzielle Notwendigkeit. heute Gott sei Dank nicht mehr in dem Maße wie früher. Aber warum ich mir alle drei Jahre ein neues Auto kaufen sollte konnte mir noch niemand schlüssig erklären.

Und wir lernen ja gerade, was diese Urteile für Kommunen kosten (siehe Beispiel Hamburg).

Ich warte da sehr entspannt ab, da bis jetzt in meiner Region keine Umweltzonen bestehen und ich auf dem Land lebe. Ich muss mit meinem Euro 4 Diesel nirgendwo hin wo es Fahrverbote geben könnte.

Deswegen mein Rat an alle betroffenen: abwarten welche Regelungen in eurer Region getroffen werden und dann entsprechend handeln. Man könnte ja z.B. auch mit seinem Alt-Diesel bis zum Rand der Umweltzone fahren und ab da dann öffentliche Verkehrsmittel nutzen.

Aus aktuellem Anlass hole ich diesen Fred wieder hoch. Wir können dann hier über das neue Urteil diskutieren und der Fred von peikifex kann für den geplanten Zweck frei gehalten werden.

Auch wenn mich das Urteil ärgert, nicht wundert, hat sich doch eigentlich nichts geändert. Nach Stuttgart und Hamburg nun auch Frankfurt....Entscheidend wird die Ausführung, permanent oder tageweise z.B.

Ein wenig freue ich mich sogar auf ein erstes Fahrverbot, bin schon auf die Reaktion gespannt wenn die Ergebnisse nicht so ausfallen wie erhofft.

Was kommt dann, Fahrverbot für alle?

Gruß

Hagelschaden

Das hätte einen Rattenschwanz an Massnahmen zur Folge, die auch für die Stadt selbst nicht ohne Konsequenzen wäre.

Hier mal ein Brief der IHK-FFM an das Land Hessen:

 

 

Zitat:

das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat heute die Klage der Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen das Land Hessen bezüglich der Überschreitung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte in Frankfurt am Main verhandelt.

 

Kern des Urteils ist:

 

- Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge bis Euro 4 ab 1.2.2019

- Fahrberbote für Diesel-Fahrzeuge Euro 5 ab 1.9.2019

- Umrüstung der öffentlichen Busflotten

- Parkraumbewirtschaftung: kostenlose P+R-Parkplätze sowie Parkraumbewirtschaftung im Innenbereich

Denkbar sei es laut Urteil, dass als Gebiet für Fahrverbote die Umweltzone genutzt wird. Zudem seien zeitlich befristete Ausnahmen erforderlich, die jedoch mit spürbaren Gebühren verbunden sein sollten.

 

Die IHK Frankfurt hat gemeinsame mit der HWK als Reaktion auf das Ergebnis der Verhandlung eine Pressemeldung veröffentlicht, die ich Ihnen zur Information sende.

Gemeinsame Pressemeldung der IHK Frankfurt am Main und der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main:

Diesel-Fahrverbot - Weitreichende Ausnahmen für Wirtschaftsverkehre unverzichtbar

Das hessische Verwaltungsgericht in Wiesbaden hat am 5. September 2018 über die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Luftreinhalteplanung des Landes Hessen für die Stadt Frankfurt verhandelt. Die Richter haben geurteilt, dass die in Frankfurt geplanten Maßnahmen nicht zur Einhaltung der Grenzwerte ausreichen werden und verlangen daher Fahrverbote im gesamten Innenstadtbereich von Frankfurt. Die Verhängung vom Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge mit Euronorm 3 und 4 ab 1. Februar 2019 sowie das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge mit Euronorm 5 ab 1. September 2019 ist nach Einschätzung der IHK Frankfurt am Main und der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main eine schwere Belastung für die Gewerbebetriebe in der Stadt und für die rund 470.000 Beschäftigten, die als Pendler in der Stadt ein- bzw. auspendeln. Die beiden Kammern riefen die Landesregierung auf, die Verpflichtung zum Fahrverbot nicht widerspruchslos hinzunehmen und Berufung einzulegen. Zugleich forderten sie den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, für den Wirtschaftsverkehr in der Stadt weitreichende Ausnahmen zu erteilen.

„Wir halten Fahrverbote in diesem Umfang in ihren Folgen für schwer vertretbar“, sagte Prof. Dr. Mathias Müller, Präsident der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, in einer ersten Stellungnahme zu dem Urteil. Die Verteuerung des Parkraums in der Frankfurter Innenstadt werde besonders den Einzelhandel und Tourismusstandort in Mitleidenschaft ziehen. Dies werde durch eine Ausweitung von Park-and-Ride-Plätzen außerhalb der Kernzone nicht ausgeglichen, zumal der Öffentliche Nahverkehr schon stark ausgelastet ist und zudem kaum Flächen für P+R verfügbar sind.

Das Fahrverbot habe insbesondere für die Beschäftigten in der Stadt weitreichende Folgen. Nach Angaben des Straßenverkehrsdezernates nutzen etwa 79 Prozent der rund 470.000 Pendler, die nach Frankfurt oder aus Frankfurt heraus zu ihrem Arbeitsplatz fahren, den PKW. Etwa zehn Prozent dieser Fahrzeuge sind Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro-Norm 4, zusammen mit Dieselfahrzeugen der Euronorm 5 dürften sogar knapp 22 Prozent aller Pkw in Frankfurt nicht mehr innerhalb der Umweltzone fahren.

„Damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überhaupt noch zur Arbeit fahren können, brauchen wir schnell eine Verdichtung des ÖPNV-Angebotes in und nach Frankfurt“, sagte Prof. Dr. Müller. Im äußersten Fall könnten die Fahrverbote auch Arbeitsplätze gefährden, denn vor allem kleine Unternehmen, die auf Diesel-Fahrzeuge angewiesen sind, könnten durch Fahrverbote zur Geschäftsaufgabe gezwungen werden oder müssen ihre Tätigkeiten deutlich einschränken. Die Kammern fordern daher weitreichende Ausnahmen für Wirtschaftsverkehre.

Bernd Ehinger, Präsident der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, betonte, dass durch Hardwarenachrüstungen 70 bis 90 Prozent der Schadstoffe von Dieselfahrzeugen mit Euro-Norm 5 reduziert werden können. „An den finanziellen Lasten müssen sich die Auto-Hersteller angemessen beteiligen“, so Ehinger. Ein wichtiger Baustein zur Schadstoffreduzierung sei die schnelle Umrüstung der Diesel-Fahrzeuge, die sich den ganzen Tag in der Stadt bewegen, insbesondere auch der kommunalen Flotten (Busse, Müllfahrzeuge). „Wir bedauern, dass die Stadt Frankfurt in den vergangenen Jahren trotz eines absehbar langsamen Rückgangs der Schadstoffbelastung nicht rechtzeitig und nicht energisch genug umgesteuert hat. Die Politik muss jetzt klar Stellung beziehen und einen Maßnahmenplan vorlegen, der klar erkennen lässt, dass sie es mit der verkehrspolitischen Zukunftsplanung am Standort FrankfurtRheinMain ernst meint. Die digitale Optimierung des Verkehrsflusses, ein nachvollziehbares und effizientes Baustellenmanagement, der Verzicht auf willkürliche Tempoversuche, ein sinnvolles Verkehrskonzept sowie ein Fokus auf den Ausbau des ÖPNV sind ebenfalls Stellschrauben, um die Luft in Frankfurt zu verbessern. Wir, die regionale Wirtschaft, haben schon vor Jahren darauf hingewiesen, dass Politik Maßnahmen gegen die drohenden Fahrverbote ergreifen muss: die Chance wurde klar vertan. Die Situation ist für die Mitarbeiter unserer Unternehmen und die Unternehmen selbst eine Katastrophe.“ Mehr als drei Viertel der gewerblich genutzten Fahrzeuge werden von Dieselmotoren angetrieben. „Fahrverbote treffen viele dieser Unternehmen und beeinträchtigen damit die grundlegende Versorgungsleistungen in der Stadt. Defekte Wasserleitungen müssen schnell repariert und Schäden am Dach sofort behoben werden“, sagte Ehinger. „Der Wirtschaftsverkehr benötigt weitreichende Ausnahmen – Logistikunternehmen, Dienstleistungsunternehmen und insbe¬sondere das Handwerk.“

„Aus diesen Gründen fordern wir die Landesregierung auf, gegen das Urteil Berufung einzulegen“, erklärten die Kammer-Präsidenten. Das Bundesverwaltungsgericht hält Fahrverbote nur dann für zulässig, wenn sie das einzig geeignete Mittel zum Erreichen der Grenzwerte seien und auch dabei müsse die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein.

 

IHK Frankfurt am Main

Stimmt, nutzt nur leider nichts. Die Sachlichkeit in der Debatte ist nicht gewünscht.:mad:

Gruß

Hagelschaden

Zitat:

@iso3200 schrieb am 15. September 2018 um 08:13:29 Uhr:

Schöner Artikel...:

https://www.tichyseinblick.de/.../

Wenn direkt vor dem Geschwafel, und nicht erst am Ende, gestanden hätte, dass dies ein Unternehmensberater verfasst hat, dann hätte ich mir das Lesen sofort gespart. :rolleyes:

-> Der Unternehmensberater und der Schäfer

am 16. September 2018 um 22:20

Zitat:

@termi0815 schrieb am 16. September 2018 um 07:56:39 Uhr:

Wenn direkt vor dem Geschwafel, und nicht erst am Ende, gestanden hätte, dass dies ein Unternehmensberater verfasst hat, dann hätte ich mir das Lesen sofort gespart.

Na ja Unternehmensberater ist das Eine, er ist auch der Mann, der gerne die Grenze zum Rechtspopulismus überschreitet.

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