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Zurücktreten von einem Vertrag ?

Themenstarteram 10. Mai 2009 um 8:56

Hallo habe mir letzte Woche nen gebrauchten Focus bei einem Autohaus angeschaut und dirkt doof wie ich war Vertrag unterschrieben und ne Anzahlung gemacht in diesem Fall 3000€. Nun hab ich im Internet nen viel besseres Angebebot gefunden Vollausstattung etc und würde mir lieber dieses Fahrzeug kaufen . Ist es möglich bei dem Händler einfach den Vertrag zu kündigen und seine Anzahlung wieder zurück zu bekommen ? Meldet euch bitte mal

Habe ich da auch ggf nen 14 Tage wiederrufsrecht ? Denn der Vertrag wurde am 28.04.2009 abgeschlossen ...

Update II

So liebe Leute da ich morgen ne 100%tige Antwort brauche hier nochmal genaz genau der Sachverhalt

3000€ hab ich direkt angezahlt den Rest wollte ich per Finanzierung abstottern.

Das Auto hab ich noch nicht bekommen steht noch beim Händler. Da ich ja bei einem Fananzierungsvertrag 14 tage zurücktreten kann werde ich das wohl auch tun denn die 14 tage Frist läuft erst am Mittwoch ab. Die Finanzierungsgesellschaft hat mit aber die Woche schon den Fahrzeugbreif zugeschickt so das ich es anmelde hätte können.

Also was genau kann ich nun tun bin ich im Recht wenn ich am Montag einfach im Autohaus anrufen würde und sage ich habe keine Intresse mehr an Ihrem Fahrzeug bitte überweissen sie mir das Geld zurück dann schicke ich ihnen den Brief per Einschreiben zu.

Leute ich muss das ganz sicher wissen weis das ich da etwas voreilig war sehe aber noch etwas Hoffnung

 

Vielen Dank euer Marco

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von m.ackva

so habe nochmals mit dem händler gespochen dieser wollte erst 900€ haben ..dann meinte ich das wäre etwas zu viel ich hätte mich ggf noch auf 100€ mit ihm geeinigt nun hat er gesagt 500€ .... ich habe dann jetzt erstmal mündlich zugestimmt aber will für seine "Mühen" eine Rechnung haben die er mir schicken soll dann gehts zum Anwalt !!! is doch abzocke hoch zehn oder was meint ihr ?!?!

Nein! was Du hier abziehst ist aller unterste Schublade! werde erst einmal richtig Erwachsen bevor Du ein Auto kaufst. Und in Zukunft schalte erst einmal dein Gehirn ein bevor Du deine Unterschrifft wo drunter setzt.

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am 10. Mai 2009 um 9:38

Bei einem normalen Kaufvertrag hat man meines Wissens kein Widerrufsrecht und kann deshalb auch nicht so ohne Weiteres vom Vertrag zurücktreten. "Pacta servanda sunt", also Verträge sind einzuhalten, sagt der Lateiner.

Die Tatsache, dass man anderweitig ein günstigeres Angebot gefunden hat, rechtfertigt auch nicht, die eigene Willenserklärung, die zum Abschluss des Kaufvertrags geführt hat, anzufechten und falls man das doch schaffen könnte, würde man sich dem Vertragspartner gegenüber schadenersatzpflichtig machen.

Die Tatsache, dass das Auto noch nicht übergeben wurde, ändert daran übrigens nichts. Die Übergabe ist genauso wie die Bezahlung nur eine Verpflichtung, die sich aus dem Kaufvertrag ergibt.

Inwieweit wegen des Finanzierungsvertrags ein Rücktrittsrecht bestehen könnte, kann ich nicht beurteilen. Falls es ein solches Rücktrittsrecht gibt, dann müsste man wohl prüfen, wie eng die Finanzierung und der Kaufvertrag verbunden sind. D. h., man kann möglicherweise nur von der Finanzierung zurücktreten, aber nicht vom Kauf. Trotzdem muss man natürlich den Kaufpreis bezahlen.

Es liegt also wohl am Händler, ob der mit der Rückabwicklung des Kaufs mitmacht. Wahrscheinlich hat er daran aber kein großes Interesse.

Viele Grüße,

Cephalotus

Genaue Auskünfte kann ich dir zu deinem Fall nicht geben.

Jedoch solltest du, wenn du im Rechtsschutz bist, dringenst die Hilfe eines Anwaltes mit Fachgebiet "Vertragsrecht" einholen. Solltest du keinen R-Schutz haben, bitte doch einen Bekannten der ihn hat, mal ne Auskunft für dich einzuholen.

Gruß

Markus

am 10. Mai 2009 um 9:47

Nach meinem Wissen handelt es sich hier um ein Koppel- bzw. Verbundgeschäft.

Wenn du so die Rückabwicklung machst wie du es beschrieben hast lacht sich der Händler doof und dämlich.

Finanzierung per Einschreiben kündigen. Wo du kündigen mußt steht im Vertrag. Bei Finanzierung hast du 14 Tage Rücktrittsrecht.

Kündigst du die Finanzierung ist auch der Kaufvertrag hinfällig. Am besten Händlerbank und Händler anschreiben und in Kenntniss setzen.

PER EINSCHREIBEN !!!!

 

Lies mal

Themenstarteram 10. Mai 2009 um 10:09

manche schreiben der händler hat einen gewissen anspruch auf ein paar %te vom Kaufpreis andere sagen nicht was stimmt jetzt ;)

Und mir der Kündigung des Finanzierungsvertrages kündige ich auch direkt meinen Kaufvertrag ??? Dann sehe ich ja gute Chancen ...

am 10. Mai 2009 um 10:13

Also so schwer ist das nicht. Wer lesen kann ist klar im Vorteil :-)

BEIDE anschreiben per Einschreiben. FETTICH

Nix mit paar % bezahlen.

Themenstarteram 10. Mai 2009 um 10:15

wie kann ich das argumentieren wenn der händler jetzt sagen würde ja dann hätt ich nun gern ZB 500 € von Ihnen für meine Auslagen etc .... ?!?!

am 10. Mai 2009 um 10:33

Soll er bitte schriftlich machen und den Gesetzestext gleich dazuschreiben auf welche er seine Forderungen begründet.

am 10. Mai 2009 um 10:34

Hi,

wie hier schon geschrieben wurde geh zu einem Anwalt, eine erstberatung kostet nicht viel, dann bist du auf der sicheren Seite, keiner hier weiß was genau in deinem Vertrag drin steht!

Der Anwalt kann sich das gleich durchlesen und dir die Sachlage erklären und ggf. auch den Rücktritt managen!

MfG Dennis

am 10. Mai 2009 um 10:41

http://dejure.org/gesetze/BGB/358.html

Mein Gott man braucht nicht für jeden Mist einen Anwalt.

Manche können ohne Anwalt morgens nicht aufstehen :-)

Zitat:

Original geschrieben von Cephalotus

Bei einem normalen Kaufvertrag hat man meines Wissens kein Widerrufsrecht und kann deshalb auch nicht so ohne Weiteres vom Vertrag zurücktreten. "Pacta servanda sunt", also Verträge sind einzuhalten, sagt der Lateiner.

 

Die Tatsache, dass man anderweitig ein günstigeres Angebot gefunden hat, rechtfertigt auch nicht, die eigene Willenserklärung, die zum Abschluss des Kaufvertrags geführt hat, anzufechten und falls man das doch schaffen könnte, würde man sich dem Vertragspartner gegenüber schadenersatzpflichtig machen.

 

Die Tatsache, dass das Auto noch nicht übergeben wurde, ändert daran übrigens nichts. Die Übergabe ist genauso wie die Bezahlung nur eine Verpflichtung, die sich aus dem Kaufvertrag ergibt.

 

Inwieweit wegen des Finanzierungsvertrags ein Rücktrittsrecht bestehen könnte, kann ich nicht beurteilen. Falls es ein solches Rücktrittsrecht gibt, dann müsste man wohl prüfen, wie eng die Finanzierung und der Kaufvertrag verbunden sind. D. h., man kann möglicherweise nur von der Finanzierung zurücktreten, aber nicht vom Kauf. Trotzdem muss man natürlich den Kaufpreis bezahlen.

 

Es liegt also wohl am Händler, ob der mit der Rückabwicklung des Kaufs mitmacht. Wahrscheinlich hat er daran aber kein großes Interesse.

 

Viele Grüße,

 

Cephalotus

Entscheidend ist, ob der Finanzierungsvertrag mit dem Händler oder unter Vermittlung des Händlers geschlossen wurde. Ist dies der Fall, wird mit Kündigung des Kredites der Kaufvertrag nichtig.

Wurde die Finanzierung ohne Einschaltung des Händlers abgeschlossen, z.B. über die Hausbank, dann bleibt bei Kündigung des Kredites der Kaufvertrag weiterhin gültig (keine verbundenen Verträge).

 

O.

Themenstarteram 10. Mai 2009 um 13:32

Der Finanzierungsvertrag wurde mit dem Händler oder unter Vermittlung des Händlers geschlossen !!!

Sprich doch einfach morgen früh mit dem Händler darüber. Die meisten Dinge auf dieser Welt lassen sich klären, wenn man ganz offen und ehrlich die Situation beschreibt und eine Einigung vorschlägt.

Vielleicht macht der Händler Dir ja ein vergleichbares Angebot zu Deiner Alternative, wenn Du fair und freundlich beschreibst, warum Du zurücktreten willst.

Man muss doch nicht immer gleich vor Gericht ziehen.

Zitat:

Original geschrieben von m.ackva

wie kann ich das argumentieren wenn der händler jetzt sagen würde ja dann hätt ich nun gern ZB 500 € von Ihnen für meine Auslagen etc .... ?!?!

Ich bin kein Anwalt, aber nach meiner Rechtsauffassung KANN der Händler entsprechende Kosten geltend machen und von der Anzahlung einbehalten, z.B. wenn er das Fahrzeug extra transportieren hat lassen, wenn es schon extra gewaschen wurde, Kosten für das Zusenden des Briefes, ggfl. Einbau von Zubehör auf Kundenwunsch, etc.

Ob und in welcher Höher der Händler diese Kosten geltend macht, weiß ich nicht.

am 10. Mai 2009 um 19:14

Zitat:

Original geschrieben von Drloet

Zitat:

Original geschrieben von m.ackva

wie kann ich das argumentieren wenn der händler jetzt sagen würde ja dann hätt ich nun gern ZB 500 € von Ihnen für meine Auslagen etc .... ?!?!

Ich bin kein Anwalt, aber nach meiner Rechtsauffassung KANN der Händler entsprechende Kosten geltend machen und von der Anzahlung einbehalten, z.B. wenn er das Fahrzeug extra transportieren hat lassen, wenn es schon extra gewaschen wurde, Kosten für das Zusenden des Briefes, ggfl. Einbau von Zubehör auf Kundenwunsch, etc.

Ob und in welcher Höher der Händler diese Kosten geltend macht, weiß ich nicht.

Wenn ich die gekaufte Ware zurück zum Internethändler schicken würde, in dem ich mein Widerrufsrecht oder Rückgaberecht in Anspruch nehme, muss ich auch keine Versandkosten (für Ware ab 40 €), Arbeitskosten, Verpackungsmaterial, Ebaygebühren etc. zahlen, also der Händler hat einfach Pech gehabt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das nicht für Autohändler gilt.

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