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zusätzliche Blinker an WOWA?
Hallo, hab da mal eine Frage. Wollte zusätzliche Blinker oben am WOWA schrauben(mehr Sicherheit). Nun meine Frage: Macht das Steuergerät des Zugfahrzeug das mit? Könnte mir vorstellen, das das überfordert ist.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von DuoTouri
Hallo, hab da mal eine Frage. Wollte zusätzliche Blinker oben am WOWA schrauben(mehr Sicherheit). Nun meine Frage: Macht das Steuergerät des Zugfahrzeug das mit? Könnte mir vorstellen, das das überfordert ist.
Hallo DuoTouri,
wenn Du die richtigen Blinker verwendest und diese im Einklang mit der StVo anbaust, wird dir auch dein Steuergerät nicht schlapp machen.
Für mich hat das Anbringen zusätzlicher Blinker nur optische Gründe, auch bieten die Löcher der Schrauben ein zusätliches Risiko des wassereintritts.
Stehen denn die Ausgaben und die Arbeit im Verhältinss an dem "Mehr" an Sicherheit?
Wäre es denn nicht sinnvoller die Schwerpunkte zur Sicherheit besser auf die Reifen, Bremsen, Beladung und nicht zuletzt auf das passende Zugfahrzeug zu legen?
Grüße
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12 Antworten
Hallo,
o.k, bin ein wenig pingelig, aber vorher würde ich einmal
die STVZO durchforsten.
Da gibt's einen §,
der genau regelt, welche und wo die Lampen hinmüssen.
Zitat:
Original geschrieben von campingfriend
Hallo,
o.k, bin ein wenig pingelig, aber vorher würde ich einmal
die STVZO durchforsten.
Da gibt's einen §,
der genau regelt, welche und wo die Lampen hinmüssen.
Kann mich dem nur anschliessen ... als wir unseren Wohnwagen aus England hier zur Volluntersuchung §21 beim TÜV für die deutsche Erstzulassung vorstellten, mussten aufgrund der Fahrzeuglänge zusätzlich je 3 seitliche Begrenzungsleuchten installiert werden. Selbst hierfür gibt es genaue Vorgaben, wo diese positioniert werden müssen/dürfen. Da sich die hintere linke Begrenzungsleuchte bauartbedingt (Service-Klappe im Weg) nicht längs anbringen lies, erhielten wir eine Ausnahmegenehmigung um die hinteren Leuchten auf beiden Seiten hochkannt zu montieren! Mit Beleuchtung sind Polizei und Prüfdienste hier in Deutschland vergleichsweise pingelig.
Begrenzungsleuchten oben haben die WWs ja durchweg ... aber Blinker??? Könnte durchaus problematisch sein ....
Also erst mal bei KÜS, DEKRA, TÜV o.ä. schlau machen, was und an welchen Stellen am Fahrzeug zulässig ist.
Die Umsetzung sollte kein Problem sein ... die zusätzlich abgerufene Leistung wird das Blinkerelais des Zugfahrzeugs schon deshalb bringen, weil es ja durchaus auch Anhänger mit mehreren werksseitig verbauten Blinkerbirnchen gibt.
Gruß
NoGolf
Es kann dir höchstens passieren, dass hierdurch die Lampenausfallkontrolle beim Zugfahrzeug anspringt. Bei mir liegt es an den zus. Bremslichtern, dass diese anspringt.
Zitat:
Original geschrieben von cola trinker
Es kann dir höchstens passieren, dass hierdurch die Lampenausfallkontrolle beim Zugfahrzeug anspringt. Bei mir liegt es an den zus. Bremslichtern, dass diese anspringt.
Hallo,
abgesehen mal von der StZVO, das es gesetzlich möglich ist:
Verwendet man zusätzliche LED-Blinkleuchten mit einer Leistung von 2-5 Watt, hat man mit der
Fahrzeugelektronik kein Problem.
Das liegt allein schon am Toleranzbereich der "Standard"-Glühbirne => 21 Watt ±20%.
PS: Die moderneren Fahrzeug haben für den Anhänger keine Blinkrelais mehr, dies besorgt eine spezielle (CAN-Bus)-Elektronik.
Wenn die Lampenausfallkontrolle anspringt, dann stimmt etwas mit der Leistung im Bereich der Bremslichter des Hängers nicht.
Wie viele Bremsleuchten und welcher Typ (LED oder Glühbirne und Leistung) wurde verbaut?
vielen dank für eure Antworten. Werde mich erstmal beim TÜV schlau machen
es ist keineswegs verboten zusätzliche blinker oben,oder auch brems+rücklicht anzubringen
habe ich an meinem ford transit schon 10jahre so ohne irgendwelche probleme
da noch keine elektronik verbaut ist
sondern normales anh-blinkrelais mit 2x21 watt+1x21watt fürn anhänger
hab ich am transit die birnen verkleinert vom verbrauch her sodas ich auch auf ca 42 watt gesamt komme
zusatz blinker sind bei schulbussen sogar vorgeschrieben
warum sollen die da sonst verboten sein
sind keine "sonderzeichen" wie bei einsatzfhrz
gruß transe79
Zitat:
Original geschrieben von transe79
es ist keineswegs verboten zusätzliche blinker oben,oder auch brems+rücklicht anzubringen
..........
warum sollen die da sonst verboten sein
sind keine "sonderzeichen" wie bei einsatzfhrz
gruß transe79
Es hat auch niemand behauptet, dass diese zusätzlichen Blinker verboten wären. Nebelscheinwerfer beispielsweise sind ja auch nicht verboten, im Gegenteil ... aber es gibt genaue Vorschriften, in welcher Höhe und mit welchem Abstand diese zu montieren sind.
Deswegen ist es, gerade bei Beleuchtungseinrichtungen, nie verkehrt, sich erst mal kundig zu machen, was erlaubt ist und an welcher Position.
Oder soll der TE erst mal munter drauf los montieren, um das Ganze dann wieder abbauen zu müssen, nur weil er sich den falschen (unzulässigen) Platz für die Montage der Blinker ausgesucht hat???
Insofern ist wohl eine Aussage nach dem Motto "mach mal, wird schon passen" nur hilfreich, wenn Du verbindliche Angaben machen könntest, welche Höhenbereiche ggf. einzuhalten sind und welche Positionen für die Installation zusätzlicher Blinker zulässig (oder auch unzulässig) sind.
Gruß
NoGolf
Zitat:
Original geschrieben von Oskar78
Zitat:
Original geschrieben von cola trinker
Es kann dir höchstens passieren, dass hierdurch die Lampenausfallkontrolle beim Zugfahrzeug anspringt. Bei mir liegt es an den zus. Bremslichtern, dass diese anspringt.
PS: Die moderneren Fahrzeug haben für den Anhänger keine Blinkrelais mehr, dies besorgt eine spezielle (CAN-Bus)-Elektronik.
Wenn die Lampenausfallkontrolle anspringt, dann stimmt etwas mit der Leistung im Bereich der Bremslichter des Hängers nicht.
Wie viele Bremsleuchten und welcher Typ (LED oder Glühbirne und Leistung) wurde verbaut?
Je 2x21 Watt Birnen + die 3. Bremsleuchte mit 5 kleinen Kammern, keine Ahnung was die haben. Alles nicht LED. Zugfahrzeug ist ein Passat 3C.
Zitat:
Original geschrieben von Nogolf
Zitat:
Original geschrieben von transe79
es ist keineswegs verboten zusätzliche blinker oben,oder auch brems+rücklicht anzubringen
..........
warum sollen die da sonst verboten sein
sind keine "sonderzeichen" wie bei einsatzfhrz
gruß transe79
Es hat auch niemand behauptet, dass diese zusätzlichen Blinker verboten wären. Nebelscheinwerfer beispielsweise sind ja auch nicht verboten, im Gegenteil ... aber es gibt genaue Vorschriften, in welcher Höhe und mit welchem Abstand diese zu montieren sind.
Deswegen ist es, gerade bei Beleuchtungseinrichtungen, nie verkehrt, sich erst mal kundig zu machen, was erlaubt ist und an welcher Position.
Oder soll der TE erst mal munter drauf los montieren, um das Ganze dann wieder abbauen zu müssen, nur weil er sich den falschen (unzulässigen) Platz für die Montage der Blinker ausgesucht hat???
Insofern ist wohl eine Aussage nach dem Motto "mach mal, wird schon passen" nur hilfreich, wenn Du verbindliche Angaben machen könntest, welche Höhenbereiche ggf. einzuhalten sind und welche Positionen für die Installation zusätzlicher Blinker zulässig (oder auch unzulässig) sind.
Gruß
NoGolf
z.b.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_54.php
die vorrausetzung für die beleuchtung jedwelcher art
zugelassen durch prüfzeichen
und symetrische anordnung
Zitat:
Original geschrieben von DuoTouri
Hallo, hab da mal eine Frage. Wollte zusätzliche Blinker oben am WOWA schrauben(mehr Sicherheit). Nun meine Frage: Macht das Steuergerät des Zugfahrzeug das mit? Könnte mir vorstellen, das das überfordert ist.
Hallo DuoTouri,
wenn Du die richtigen Blinker verwendest und diese im Einklang mit der StVo anbaust, wird dir auch dein Steuergerät nicht schlapp machen.
Für mich hat das Anbringen zusätzlicher Blinker nur optische Gründe, auch bieten die Löcher der Schrauben ein zusätliches Risiko des wassereintritts.
Stehen denn die Ausgaben und die Arbeit im Verhältinss an dem "Mehr" an Sicherheit?
Wäre es denn nicht sinnvoller die Schwerpunkte zur Sicherheit besser auf die Reifen, Bremsen, Beladung und nicht zuletzt auf das passende Zugfahrzeug zu legen?
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von cola trinker
....Bei mir liegt es an den zus. Bremslichtern, dass diese anspringt.....
Je 2x21 Watt Birnen + die 3. Bremsleuchte mit 5 kleinen Kammern, keine Ahnung was die haben. Alles nicht LED. Zugfahrzeug ist ein Passat 3C.
Hallo cola trinker,
sollte eigentlich funktionieren.
Wenn alle Leuchten angehen sind das rund 21+21+5x2=52 Watt.
Da sollte eigentlich keine Ausfallanzeige anspringen.
Kann es sein, das der Anhänger an der Steckdose schlechten Kontakt hat?
Masseproblem?
Oder im Stecker / Zuleitung ein Wackelkontakt?
Die Ausfallanzeige springt sofort bei eines kleineren kurzzeitigen Unterbrechung an.
die Sicherheit, welche mir vorschwebt, soll eigentlich die sein: Stau auf der Autobahn, speziell am Ende des Staues weit sichtbare oben sitzende Warnblinklichter. Nicht das mich die LKW platt machen