- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- up!
- e-up!
- zusätzliche E-Auto Prämie vom Staat
zusätzliche E-Auto Prämie vom Staat
Hallo an alle...
hatte mir bereits einen Vorführwagen vom neuen e-Up Gekauft? Januar unterschrieben und sollte nach 6 monatiger Zullasung vom VW Händler erst abgeben werden dürfen.
nun Frage ich mich, ob die derzeitige neue E-Auto Prämie auch in meinem Fall noch gilt? Lieferung des Fahrzeuges wird erst 10.07.2020 sein.
wollte mich hier bei euch erkundigen um beim Händler anschließend informiert An zu Rufen.
Vielen Dank schon mal an alle...
Ähnliche Themen
10 Antworten
Morgen...!
Kommt drauf an. Wenn die Förderung bereits auf das Fahrzeug beantragt worden ist, dann erhälst du kein mehr.
Ansonsten findest du hier ein paar Infos:
https://www.google.com/url?...
Weiterhin mal auf der Seite vom bafa bzw in die Veröffentlichung vom Bundestag schauen.
MfG André
Nobody knows, da die Förderrichtlinie (zumindest mir) nicht bekannt ist im Wortlaut. Bisher gibt es meines Wissens nur politische Willensbekundungen mit keinerlei Bindungswirkung. Wäre nicht das erste Mal, dass am Ende irgend ein im Detail abweichender Kram bei rauskommt.
Also nicht alles glauben, wenn der Händler Dir was vom Pferd erzählt. Ich erinnere mich da noch an den ein oder anderen Rechtsstreit um die Abwrackprämie, wo der den Versprechungen glaubende Kunde am Ende gerichtlich attestiert bekam, dass am Ende eben im Zweifel nur der Kunde selbst für seine Schäden haftet.
Wenn man die bisherige Förderrichtlichtlinie anschaut, wird wohl das Datum des Kaufvertrages maßbeblich sein, vlg. Ziffer 3.3., 2. Spiegelstrich.
Dass heisst aber nicht zwingend, dass dieses Datum in der neuen Richtlinie dann der 1.7.20 sein wird. Für die erhöhte Prämie wird es wohl noch ein anderes Datum bzgl. der Erstzulassung geben, wie in der verlinkten RL der 4.11.19.
https://www.bundesanzeiger.de/.../wexsservlet?...
Wenn Du eine Prämie bekommst, dann wohl vermutlich die 5000 für nen gebrauchtes E-Auto unter 40000 Listenpreis.
Wenn Du nicht in die Regeln passt, lässt sich der Händler ev. drauf ein, wenn der alte Kaufvertrag storniert wird und ev. neu abgeschlossen. Man sollte auch mal genau lesen, was da unterschrieben wurde, ev. nur ne Reservierung oder Bestellung und gar kein richtiger Kaufvertrag. Da sind ja haufenweise komische Formulare bei den Autohändlern im Umlauf, wo die selber nicht genau wissen, was für Verträge das eigentlich sind. Dieses Chaos kann man hier ev. zu seinen Gunsten ausnutzen.
Viel Spaß!
Habe den Vertrag,
Verbindliche Bestellung eines gebrauchten Fahrzeugs
EZ 09.01.2020 Liefertermin 11.07.2020
Schau auf die BAFA-Seiten
Leider gilt die Prämie nur bei Fahrzeugen mit einem Zulassungsdatum ab dem 03.062020. Der up wurde im Januar schon zugelassen, daher ist er nicht für diese erhöhte Prämie zugelassen.
Tut mir leid. Die MwSt wird natürlich reduziert im Vertrag im Juli.
nun Ja das mit der Mwst kann mir eh egal sein da ich das Fahrzeug auf die Firma nehmen.
Naja was sollst. Mann hat nicht immer glück...
Bei carwow.de habe ich zu der ganzen Prämiendiskussion folgenden Beitrag gelesen:
...Die Förderung schließt auch "Junge Gebrauchte"... und Tageszulassungen / Vorführwagen mit ein...
Hier ein Link dazu:
https://www.carwow.de/.../...-autos-2020-welche-zuschuesse-gibt-es?...
Demnach, insofern der erste Käufer (i. d. R. das Autohaus) noch keinen Förderantrag gestellt hat und die Gebrauchtwagenkriterien erfüllt sind, braucht man zeitlich nicht in "Bestell-/Kaufpanik" ausbrechen.
Ich glaube das der VW Händler bereits die Förderung als Vorführwagen in Januar beantragt hatte? Kann man das ganze den nach beantragen?
Aber für nen Gebrauchten gibts halt nur 5000 und keine 9000.
Das geht leider aus dem Bericht nicht hervor. Nur, ...Zitat:
"Um den Bonus zu bekommen, müssen die jungen Gebrauchten eine Haltedauer von mindestens vier und maximal acht Monaten vorweisen und dürfen maximal eine Laufleistung von 8.000 km zurückgelegt haben. Sollten diese Rahmenbedingungen erfüllt sein – wobei dies meist auf Vorführfahrzeuge zutreffen dürfte -, erhält man ebenfalls einen erhöhten Umweltbonus."
Und auf der BAFA - Seite liest man auch nur altes Zeugs vom Februar :-(
Hallo nochmal,
bezüglich Förderung habe ich bei der BAFA schriftlich nachgefragt und prompt, nicht einmal 24h später eine Antwort bekommen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Nachricht und das damit verbundene Interesse zum Förderprogramm "Elektromobilität (Umweltbonus)".
Neben den Neufahrzeugen sind auch sogenannte junge Gebrauchte Elektrofahrzeuge förderfähig.
Folgende Voraussetzungen müssen für die Förderung eines Gebrauchtwagen erfüllt sein:
• Das Fahrzeug ist maximal 12 Monate erstzugelassen; bei Fahrzeugen, deren Erstzulassungs-datum mehr als ein Jahr zurückliegt und die zwischenzeitlich abgemeldet waren, kann ein Nachweis über die Gesamt-Zulassungsdauer beim KBA beantragt werden.
• Das Fahrzeug wurde nach dem 04.11.2019 erstmalig zugelassen
• Der Kilometerstand beträgt maximal 15.000 km, zum Nachweis ist ein amtliches Gutachten bei der Antragstellung mit einzureichen.
• Fahrzeuge mit mehr als zwei Fahrzeughaltern sind vom Umweltbonus ausgeschlossen.
• Der Rechnungsbetrag wurde um mindestens 20% vom Nettolistenpreis sowie dem Herstelleranteil reduziert.
Beispiel zur Berechnung ihres Gebrauchtwagenpreises:
--> diese habe ich als Bild angehängt, da nicht einfügbar.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter bafa.de - Energie - Energieeffizienz - Elektromobilität - Förderprogramm im Überblick.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Referat 422
- Steinkohleförderung / APG,
Elektromobilität - Umweltbonus, Einfuhr -
* Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) *
* Frankfurter Straße 29 -35, 65760 Eschborn *
* Tel.: +49 (0) 6196 908 1009, Fax: +49 (0) 6196 908 1014 *
* {http://www.bafa.de/} *
...
Ob Förderung für die "Gebrauchten" maximal ist, wurde nicht genannt.
Vielleicht weiß von euch schon jemand mehr ;-)
LG