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Zusätzliche Fernscheinwerfer nachrüsten - Überstand nach vorne ok?
Hallo zusammen,
ich möchte an meinem Mercedes Vito 2 zusätzliche LED Fernscheinwerfer nachrüsten. Dafür habe ich mir die
Osram Lightbar SX180-SP ausgesucht.
Elektrik ist kein Problem. Allerdings habe ich eine Frage zu den TÜV Vorschriften.
Ich habe folgendes Dokument dazu gefunden: https://www.hella.com/.../673_Legal_Requirements_Brochure_HELLA_DE.pdf (Seite 7)
Damit ist schon sehr viel beantwortet - allerdings ist noch eine Frage bei mir offen: Dürfen die Scheinwerfer auch nach vorn überstehen? (circa 2cm über die vordere Stoßstange)
Habt ihr hierzu Details oder sogar schriftliche informationen?
Danke!
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32 Antworten
Durch Anbauteile, auch Scheinwerfer, darf sie eingetragene Länge nicht überschritten werden.
Was steht diesbezüglich in der Zualssungsbescheinigung?
Ich stand im letzten Jahr vor dem gleichen Problem, weil die Lightbar 1,5cm vorgestanden hätte. Ich habe dann den Kühlergrill ausgeschnitten. So ist die Lightbar geschützt und auch die Fußgänger bei einem evt. Unfall. Tatsächlich hätte ich mir lt. TÜV die Mühe nicht machen müssen. Wenn man nach Anleitung verbaut und die mitgelieferten Teile verwendet, wird ein Vorstehen der Lampen nicht beanstandet. Man muss lediglich auf den Referenzwert achten und da war ich mit der FX500 mit 2x25 Ref. zusammen mit den Hauptscheinwerfern schon ziemlich am Limit von erlaubten 100.
Anbei Foto.
Neugierige Frage: Dieser LED-Streifen sind die zusätzlichen Fernscheinwerfer und die bringen was? So verglichen mit dem normalen Fernlicht.
Und brauche ich da zwei von?
Man kann mit LED aus relativ kleiner Größe sehr viel Licht herausholen.
Damals [tm] hätte man dafür einen 60cm-Parabolreflektor mit einer Bogenlampe gebraucht
und:
Ja, nach ECE-R48 (und damit hier in Deutschland) dürfen Fernscheinwerfer nur paarweise verbaut werden. Man braucht von den verlinkten Modulen also zwei Stück (es gibt aber auch Lightbars, bei denen sind beide Scheinwerfer in einem Gehäuse untergebracht).
Was die Frage des TE angeht:
Grundsätzlich ist es kein Problem, durch An- oder Umbauten die Fahrzeuglänge zu ändern. Bei einem PKW braucht die vergrößerte Länge auch noch nichtmals sofort in den Papieren geändert zu werden. Vor allem aber bleiben zulässige Leuchten ohnehin bei der Bestimmung der Länge außen vor. Interessanter sind deswegen Fragen bezüglich gefährlicher Außenkanten (z.B. der Befestigungswinkel) und des Fußgängerschutzes. Bei den Produkten eines Markenherstellers würde ich erwarten, dass die Gehäuse keine gefährlichen Kanten haben.
@PeterBH
Diese dürften ähnlich sein (ab 14min kommt der Fahrtest):
Die großen Dinger machen dann richtig Tag.
Habe bei meinem Audi B3 ein paar Fernscheinwerfer nachgerüstet, die stehen auch ein paar Zentimeter über
die Stoßstange hinaus (s. Foto). Ist aber seit Jahren damit über den TÜV gekommen.
Bei den Teilen musst das. Leergewicht anpassen.
Nicht wirklich. Aber geben gutes Licht.
Es geht aber auch kleiner.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 15. September 2021 um 20:04:20 Uhr:
Neugierige Frage: Dieser LED-Streifen sind die zusätzlichen Fernscheinwerfer und die bringen was? So verglichen mit dem normalen Fernlicht.
Und brauche ich da zwei von?
Du brauchst immer 2 Lampen. In meiner Lightbar sind offiziell 2 Lampen verbaut, aber es wird nur einmal verkabelt, da das System intern miteinander verbunden ist. Die Zusatzlampen sind gigantisch. Du denkst, du wärest früher mit Friedhofskerzen gefahren. Wenn ich spätabends auf einen Stellplatz fahre, mache ich das jetzt allerdings ohne Fernlicht, ansonsten glaubt die Gemeinde, es wäre schon Sonnenaufgang.
Bei meinem verbauten System allerdings Vorsicht: Es gibt 3 Ausführungen mit dem Zusatz SP, CB und CB/SM. SP steht für Spot und ist eigentlich nur für die absoluten Heizer. CB ist eine Kombination aus Fernlicht und Ausleuchtung unmittelbar vor dem Auto. Davon braucht man 2. Da jede Lampe einen Ref. von 45 hat, bist du schon bei 90 und musst dein werksmäßiges Fernlicht abschalten, weil Du in der Summe über 100 kommst. CB/SM steht für singular mount und das ist das, was ich verbaut habe. Und diese Lightbar darst Du definitiv beim PKW nur einzeln verbauen. Hat lt. Foto 2x die ECE und 2x Ref. 25.
Übrigens: Spiegel zählen nicht in der Fahrzeugbreite im Kz-Schein mit. So ähnlich dürfte es mit der Fahzeuglänge und den Zusatzlampen sein.
@FTCK, welches System hast du verbaut, wie ist die Ausleuchtung in der Breite und wie weit wird die Straße ausgeleuchtet?