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Zusätzliche Frage, fast gleiches Thema

Themenstarteram 28. Juli 2010 um 11:54

Hi zusammen,

wenn ich mich kurz vorstellen darf, ich bin der Ben, 33 Jahre alt, verheirate und hab 3 Kinder.

Hab das Forum über eine Suche gefunden, weil ich ein ähnliches Problem gerade habe und auch nicht wusste, wo ich posten soll!

Und zwar geht es um folgendes:

Ich habe vor knapp 1 1/2 Wochen meinen Peugeot 307 verkauft.

Der Wagen hatte 103tkm drauf, Baujahr 05/2006. An Mängeln hatte er, dass die Sommerreifen runter waren, die Klima kaputt und die Leuchte Airbag/Gurtstraffer defekt hat geleuchtet. Hab mich dann im Internet mal eingelesen, woran das mit der Leuchte liegen kann und hab dann auch Antworten gefunden, dass dies ein Kabelbruch sein könnte, oder ein Wackelkontakt im Stecker unter dem Sitz. eine Peugeot-Krankheit angeblich. Habe es auch nicht reparieren lassen, da ich den Wagen eh verkaufen wollte.

Ich habe dem verkäufer die Mängel gesagt, hab ihn auch darauf hingewiesen, dass da was ist, ich aber nicht genau weiss, was das sein könnte und nachdem ich das mit dem Wackler gelesen habe, war ich mir auch sicher, dass das nichts weltbewegendes sein könnte. Das habe ich dem Käufer auch gesagt. Ich bin deswegen auch mit dem Preis auf 5.100 runtergegangen, was eh schon sehr fair war in meinen Augen. Ich bin ja auch kein KFZ-Mechaniker, der weiss was das sein kann.

Der Wagen wurde auch Privat verkauft, ich habe einen vorgedruckten ADAC-vertrag genommen, weil ich mir eigentlich sicher war, dass der auch rechtlich abgesichert ist.

Nun bekam meine Frau heute einen Anruf der Ehefrau des Käufers, sie wäre stinksauer, dass sie mit dem Wagen nicht über den Tüv kommt wegen diesem Problem, das sei angeblich ein Kurzschluss im Airbagschloss (was immer dies auch sein mag) und dass denen gesagt wurde, dass die Reparatur 1000€ kostet.

Weil dort anscheinend irgendeine klebrige Flüssigkeit (Cola oder so) reingelaufen sein soll. Und sie hat auch durchklingen lassen, dass dies ein Nachspiel haben wird und sie die Kosten nicht tragen wollen.

Meine Frage wäre nun, ob ich mich überhaupt an den Kosten beteiligen muss?

Bitte helft mir, ich bin da leider ein Laie! Im ADAC-Vertrag steht drin, unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, den Vertrag kennen sicher viele von euch. Ich habe leider nicht zusätzlich reingeschrieben, dass der Wagen diese Mängel hat. Aber bei einem Gebrauchten zu diesem Preis kann man ja auch nicht erwarten, einen Neuwagen zu bekommen, oder? Udn wenn ich von dem doch größeren Problem nichts wusste, muss ich doch auch nichts zahlen, da derKäufer ja darauf hingewiesen wurde, dass da was ist, oder? Ich meine, wer kann schon genau sagen, wenn er einen Gebrauchten verkauft, dass da in sagen wir mal 2000km der Zylinderkopf kaputt geht oder so?

 

Bitte helft mir, ich freue mich über jede Antwort von euch!

Viele Grüße,

Ben

Beste Antwort im Thema
am 28. Juli 2010 um 16:23

Zitat:

Original geschrieben von bjaeckel

[…]will nun zum ADAC und mir dort gleich ne Rechtsschutz holen!

Zitat:

Original geschrieben von Penny21

[…]Ich an deiner Stelle würde ganz schnell eine echtsschutzversicherung abschließen.

Nur um Mißverständnisse auszuschließen: Euch ist bewusst, dass im vorliegenden Fall eine noch abzuschließende Rechtsschutzversicherung nichts bringen würde?

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37 Antworten

Privatkauf - gekauft wie gesehen - keine bekannten Mängel arglistig verschwiegen - Pech des Käufers

Problem bekannt und verschwiegen - dein Problem

am 28. Juli 2010 um 12:12

Hallo,

warum hast du die Mängel denn nicht im Kaufvertrag vermerkt? Hast du Zeugen dafür das du den Käufer über sämtliche Mängel aufgeklärt hast?

Als Privatmann muss man eigentlich keine Gewährleistung übernehmen - sofern man von dem Mangel nichts wissen konnte bzw. über die Mängel aufgeklärt hat.

Edit:

Zitat:

ich aber nicht genau weiss, was das sein könnte und nachdem ich das mit dem Wackler gelesen habe, war ich mir auch sicher, dass das nichts weltbewegendes sein könnte. Das habe ich dem Käufer auch gesagt

Warum sagst du sowas? Hast du ihm gesagt das du es nicht weißt, es aber nichts schlimmes ist?

Hat der Käufer Zeugen dafür?

Themenstarteram 28. Juli 2010 um 12:15

Hi zusammen!

Erst einmal vielen Dank für die schnellen Antworten!

Als Zeuge habe ich meine Frau die beim Unterschreiben des Vertrages dabei war. Allerdings hatte der Käufer auch jemanden dabei, insofern steht es unetschieden! :-)

Ich habe es schlicht und einfach vergessen, mit reinzuschreiben.

Wie soll ich denn jetzt weiter verfahren?

vielen Dank für eure Antworten!

wenn du es "vergessen" hast bist du in der Pflicht

Themenstarteram 28. Juli 2010 um 12:19

Auch wenn im Vertrag steht unter Ausschluss der Sachmängelhaftung und wenn ich es dem Käufer in Anwesenheit meiner Frau als Zeugin erwähnt habe?

am 28. Juli 2010 um 12:21

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

wenn du es "vergessen" hast bist du in der Pflicht

Ich fürchte auch das es schlecht aussieht, steht nichts im Vertrag, wie weit Zeugenaussagen hier gewertet werden weiß ich nicht, und du meintest auch noch es wäre nichts schlimmes.

Allerdings stellt sich wieder die Frage: inwiefern muss ein Laie solch einen Schaden sehen? Eine kaputte Klimaanlage, abgefahrene Reifen und leuchtende Lichter sollten doch schon auffallen und der Käufer müsste dies ja eindeutig erkennen können.

Sind alles wilde Spekulationen, kommt nun drauf an wie sich die Gegenseite verhält. Hast du eine Rechtsschutz? Wenn die anderen einen Anwalt einschält wäre das sinnvoll...

viel Spaß vor Gericht

wie willst du geprochenes Wort schon nachweisen? Grade bei eventuellen Gegenzeugen.

Themenstarteram 28. Juli 2010 um 12:23

Nein, habe noch keine Rechtschutz, hab die Versicherung gewechselt, dort hatte ich einen Schutzbrief, will nun zum ADAC und mir dort gleich ne Rechtsschutz holen!

am 28. Juli 2010 um 12:26

Du hast den ADAC Vordruck Privat zu Privat genommen? Unter Punkt 1.3 hast du angegeben das es keine sonstigen Beschädigungen gibt? Ich an deiner Stelle würde ganz schnell eine Rechtsschutzversicherung abschließen.

Themenstarteram 28. Juli 2010 um 12:27

Ja habe ich. Das war dann wahrscheinlich mein Urteil, oder?

Wie sieht es denn dann aus, wieviel beteiligt man sich denn dann bei so etwas?

Sieht so aus, als dass mich meine eigene Blödheit besiegt hätte....

am 28. Juli 2010 um 12:30

Zitat:

Original geschrieben von bjaeckel

Ja habe ich. Das war dann wahrscheinlich mein Urteil, oder?

Wie sieht es denn dann aus, wieviel beteiligt man sich denn dann bei so etwas?

Sieht so aus, als dass mich meine eigene Blödheit besiegt hätte....

Inwiefern die mündliche Absprache hier eine Rolle spielen wird kann dir keiner Sagen, rosig sieht es aber nicht aus. Andererseits verstehe ich den Käufer, wenn man mir sagt "das ist eine Kleinigkeit" und dann soll ich 1000 Euro zahlen, da würde ich auch auf der Matte stehen.

Themenstarteram 28. Juli 2010 um 12:33

Natürlich den Käufer verstehe ich auch, aber wie soll ich als Laie das erkennen, dass die Kosten dann so hoch werden?

Gibt es denn irgendeine Richtlinie, inwieweit man dem Käufer entgegenkommen muss, bzw. sich beteiligen muss?

Richtlinie? Beteiligen? verschwiegener Mangel bedeutet dessen Raparur auf eigene Kosten oder entsprechende Anpassung des Kaufpreises, neben Mehrkosten für den Aufwand und Leihwagen.

Rechtsschutz sollte man immer vor so was haben

Laien steht es jederzeit und fast überall frei eine Werkstatt aufzusuchen und sich beraten zu lassen.

am 28. Juli 2010 um 12:38

Unter "Ausschluss der Sachmangelhaftung verkauft" bedeutet lediglich das man als Privatverkäufer für Schäden die noch eintreten können sowie  vorhandene nicht erkennbare Mängel  keine Gewährleistung übernimmt.

 

Für einen Schaden welcher bereits vorhanden war und auch ersichtlich durch Leuchten einer Lampe erkennbar war, könnte vor Gericht bedeuten das der Schaden arglistig verschwiegen wurde, was aber der Käufer beweisen muss.

 

Eine mündliche Absprache über den Mangel ist gerichtlich nicht verwertbar,hier gilt die Schriftform des Kaufvertrages.

 

Die günstigste Möglichkeit ohne Anwalt ohne laufereien und wohl möglich noch einem Gerichtstermin ist eine gütliche Einigung mit dem Käufer durch Rücknahme des Autos oder einer sonstigen finanziellen Einigung.

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