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Zusätzliche Fussrasten am Umsturtzbügel

Harley-Davidson FLSTC Softail Heritage Classic
Themenstarteram 21. Juni 2007 um 19:30

Hi folks,

@dyna 50 schrieb, dass er die Highway pegs beim TÜV abschrauben musste, da unzulässig. Das wundert mich.

Was ist daran unanständig?

Bremsen:

Wenn ich beim Fahren die Stelzen auf den (richtig eingestellten) Highway pegs stehen habe, und mit der Ferse bremse, müsste sich doch eigentlich keiner ernsthaft daran stoßen.

Schalten:

Das kann ich für den seltenen Fall, dass dies bei der Harley überhaupt notwendig ist, auch von der mittigen Fußraste aus.

Beim Auto muss ich doch auch nicht dauern die Hand in Bereitschaft am Schalthebel oder in der Nähe des Schalthebels haben, für den Fall dass ich schalten müsste.

Wer kann mich dann bitte mal über die Rechtslage usw. etwas aufklären?

Gruß

Harlisto

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Highway pegs / Zulassung Gebrauch / TÜV' überführt.]

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@fxstshd schrieb am 17. September 2018 um 16:03:51 Uhr:

Aber bequem ist es doch, im Vergleich zum Superbike-Fahrer, der auf seinen Eiern rumrutscht.;)

Auf jeden Fall angenehm, wenn man seine Beine bei einer langen Autobahnfahrt da drauflegen kann.:cool:

Ich möchte sie nicht missen!:)

Darüber kann man durchaus geteilter Meinung sein!

Ich empfände es als absolut unbequem, mit ausgestreckten "Gräten", ohne Abstützung des Rückens, unterwegs zu sein (so à la "Klappmesser" ;)). Anstelle solcher Dinger -am nicht vorhandenen "Umsturtz?bügel" ... es kommt hoffentlich nicht zum Umsturz ;)- nutze ich bei längeren brems- u. schaltlosen Etappen die Soziusfußrasten. Beschert mir zwar einen engen Kniewinkel, gleichzeitig entlastet es, durch die bessere Haltung (nach vorn geneigter Oberkörper) aber auch die durch die kurzen Federwege und damit verbundenen Schläge/Stöße malträtierte Wirbelsäule.

Allein deswegen kommen auch an meine Evo Fatboy mit! Sturzbügel keine Highwaypegs.

Grüße

Uli

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soviel ich weiss sind sie nicht zugelassen. es kräht aber kein hahn danach, da es eine typisch deutsche unsinnige regel ist.

tüv und polizei haben das bei mir noch nie bemängelt.

es gibt natürlich paragraphenreiter, wo du probleme bekommen könntest.

einfach dran lassen und im bedarfsfall beim tüv kurz abschrauben.

gruß

harlelujah

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Highway pegs / Zulassung Gebrauch / TÜV' überführt.]

am 22. Juni 2007 um 16:29

Hallo Harlisto ,

was Du da schreibst habe ich auch so gesehen. Nun war ich dieses Mal beim ganz normalen TÜV gewesen und nicht beim HD-Dealer. Dort ist es normalerweise so, dass der TÜV-Prüfer der dort hinkommt, im Zweifelsfall sagen würde, dass als er Deine Maschine geprüft hat, keine Highway pegs dran waren. Also die gleiche Prozedur wenn Du eine lautere Auspuffanlage dran hast, dann war die nämlich gar nicht dran bzw. leise. Wenn man allerdings wie ich in die Höhle des Löwen, also zum ganz normalen TÜV fährt, können diese Herrn nicht die geringste - Augen zu und durch - Methode

anwenden. Nur mal so zum Unterschied: Vor zwei Jahren war ich auch mit diesen Highway pegs beim TÜV, eben in einer kleinen Harley Werstatt. Der Prüfer hat in keinster Weise von den Dingern Notiz genommen.

Fakt aber bleibt, dass diese Teile keine Zulassung in Deutschland haben, genauso wenig wie sagen wir mal SE-Tüten. Ich werde sie wahrscheinlich auch dran lassen, eben persönliches Risiko. In den USA hält man eben seine Bürger für erwachsen genug um damit verantwortlich umzugehen. Man wird ja kaum seine Beine im dicksten Stadtverkehr nach vorne stellen, oder ? Aber das zu entscheiden ist nun mal nicht erlaubt.

Gruß

Dyna

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Highway pegs / Zulassung Gebrauch / TÜV' überführt.]

Themenstarteram 23. Juni 2007 um 20:25

@harleluja und @ dyna 50

danke für Eure kompetenten Antworten.

Harlisto

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Highway pegs / Zulassung Gebrauch / TÜV' überführt.]

am 26. Juni 2007 um 8:57

Und warum wird dann die Night Rod mit Highway Pegs, serienmäßig, geliefert. Mein Solo Mofa anno 1975 hattte auch eine zusätzliche Fußablage. Es geht beim TÜV wohl nicht um die Pegs, sondern um die Baubreite des Fahrzeugs, welche geändert wird, wenn die Pegs am Sturzbügel nach außen zeigend montiert sind. Ride safe Werner

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Highway pegs / Zulassung Gebrauch / TÜV' überführt.]

So, hat ein wenig gedauert,

aber ich habe vor einiger Zeit mal eine Anfrage beim TÜV Hessen zu diesem Thema gestellt. Hier die Antwort:

Zitat:

Sehr geehrter Herr XXXXX, die Anzahl und die Ausgestaltung der Fußrasten ist nicht vorgeschrieben. Die

Bedienung eines Kraftrades muss jedoch jederzeit uneingeschränkt möglich

sein. Einen möglichen Zeitverlust beim Einleiten einer Notbremsung werden

Sie sich im Falle eines Unfalls anrechnen lassen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz-Joachim xxxx

Fachreferent Fahrzeugprüfungen

TÜV Hessen

Wer noch die Telefonnummer des guten Herren haben will, der kann sie per PM haben...

 

Gruß

flhti

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Highway pegs / Zulassung Gebrauch / TÜV' überführt.]

am 15. September 2018 um 18:26

Hallo,

Habe von einem Heritage Fahrer gehört das ihn die Polizei angehalten hat wegen den zusätzlichen Fussrasten am Umsturzbügel. Das sei eine Abänderung der Bauart oder so Änlich. Kann das sein ? Habe auch so Dinger dran, sind die echt verboten. Ich dachte immer wenn sie dich erwischen das du die Füsse darauf hast dann bist du fällig.

 

Gruss Charly

am 15. September 2018 um 18:42

Das ist eine gute Frage! Würde mich auch interessieren .

"Umsturzbügel" - ein schönes Wort.;)

Ich hatte eigentlich noch nie Probleme wegen diesen Rasten, nach einer Anhaltung durch die Exekutive!

am 15. September 2018 um 23:35

Mir hatter mal mit Stillegung gedroht wegen zusätzlicher Rasten. Hatte zum Glück Werkzeug zum Abmontieren dabei.

Wäre gefährlich weil eben nicht so vorgesehen von Hersteller.

Und an die Bremse käm ich auch nicht direkt dran...

Is auch egal ob die Füße drauf sind, seiner Meinung nach reicht es wenn man es könnte.

 

Ich könnte sie auch auf den Lenker legen, aber da diskutiert man ja nicht rum ;)

Also ich kann davon berichten, dass wenn man 1981 sogenannte Highway-Pegs dran hatte, sich einen Mängelbericht eingefangen hat.

Damals wurde noch nicht beschlagnahmt oder so ein Quatsch.

Man bekam ein Kärtchen um das Problem innerhalb von 3 Tagen zu lösen und fuhr dann entweder bei den Cops vor, oder beim TÜV welche das kontrollierten, dass das Problem behoben ist.

Die Begründung damals war:

Wenn man dort seine Füße hat, kann man weder schalten noch bremsen und das wäre so nicht erlaubt.

Daran wird sich bis heute nichts verändert haben, außer das "Strafmaß"

Ich hatte damals einen klitzekleinen Vorteil.

Vater hatte eine Tankstelle und bis 1986 kamen alle Streifenwagen aus dem Großraum Stuttgart zum Auto waschen, da die Stadt noch keine eigene Waschanlage hatte.

Wenn ich dann mal wieder einen Mängelbericht hatte, musste ich mich meist nie länger als 1 bis 2 Stunden dort rumdrücken, mit Arbeitskleidung, und man hat das Kärtchen unterschrieben und mit auf die Wache genommen.

Kontrolliert hat fast keiner ob das schon behoben war

am 16. September 2018 um 9:32

Hallo, was wäre das für ein Strafmass wenn ich damit erwischt werde? Zur not nehme ich halt werkzeug immer in meinen koffern mit.

Das strafmaß würde mich auch interessieren,hab die auch an meiner wla dran!

Zitat:

@alf0508 schrieb am 16. September 2018 um 12:09:47 Uhr:

Das strafmaß würde mich auch interessieren,hab die auch an meiner wla dran!

.

Mit der WLA wirst du bestimmt nicht so oft unterwegs sein,

oder etwa doch?:D

WLA hat Bestandsschutz, die stammt aus ner Zeit, wo es selbst in Doofland noch keine Gesetze gab. Da wird keiner dran rumnörgeln:D:cool:

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