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Zusätzlichen Kilometerpreis programmieren Hale SPT
Hallo!
Ausserhalb des Tarifgebietes möchte ich gerne für das Großraumtaxi ab 5. Fahrgast einen anderen Kilometerpreis verlangen. Ausserhalb des Pflichtfahrgebietes darf ich das ja. Nun die Frage: Kann/darf ich das beim Hale Spiegeltaxameter 02 irgendwie selbst einprogrammieren? Es soll kein Zuschlag oder ein Pauschalpreis sein, sondern wirklich ein anderer (selbst kalkulierter) Kilometerpreis der mitzählt. Man müsste natürlich die Fahrgäste drauf aufmerksam machen vllt. auch mit schriftlichem Hinweis, dass gerade nicht der offizielle Tarif läuft. Geht das?
Gruß
AnnTenne
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12 Antworten
Das Programmieren von eigenen Tarifen geht nur bei Wegstreckenzählern. Bei meinem Mietwagen mit Hale Wegstreckenzähler sind 5 Tarife frei programmiert. Wird aber nur bei Stadtfahrten verwendet, ansonsten gibt es eine Pauschale die sich ungefähr nach der Entfernung orientiert.
Die Tarife im Wegstreckenzähler kann man jederzeit selbst programmieren, ohne zusätzliche Eichung.
Beim Taxameter ist das nicht machbar und eigentlich auch nicht nötig. Du kannst ja außerhalb Tarifgebiet verlangen was du willst, also pauschal, oder z.B. nach Kilometer, oder Zeitaufwand, oder was auch immer, dazu muss der Kilometerzähler aber nicht geeicht sein du kannst den vom Tacho hernehmen.
Bei uns in Berlin:
Jede Taxifahrt, die über das Pflichtfahrtgebiet hinaus geht, unterliegt weder der Beförderungspflicht noch dem Berliner Taxitarif. Der Fahrpreis muss, sofern sich der Fahrer bereit erklärt die Fahrt anzutreten, im Vorhinein verhandelt werden.
Bei einer sogenannten Fernfahrt €xx,xx pro Kilometer für die einfache Tour berechnen oder einen pauschalen Festpreis. Kommt keine Vereinbarung zustande, wird das bezahlt, was am Ende der Fahrt auf dem Taxameter steht.
Ich würde mal sagen, daß ist überall so gang und gebe und auch Gesetz.
MFG Sven
Danke für Eure Antworten! Habe mit jemanden gesprochen, der sich mit gesetzlichen Vorgaben und Hale auskennt.
Technisch ist das kein Problem, aber von den Behörden nicht gewünscht und verboten.
Für mich ist der Taxameter ein Messgerät und Fahrpreisanzeiger. Ich darf ausserhalb Tarifgebiet einen abweichenden Kilometerpreis verlangen, das (sehr teure) Mess- und Anzeigegerät hier aber nicht benutzen.
Dem Fiskus könnte es doch Recht sein, wenn auch diese Fahrten im Taxameter gespeichert würden. So gibt es wieder Zettelwirtschaft.
Für den Fahrgast wäre die Mitnutzung des Fahrpreisanzeigers doch auch eindeutiger, gewohnt, übersichtlicher und seriöser, als wenn ich den PKW-Kilometerzähler nutzen muss und dann den Preis mit dem Taschenrechner ausrechne. Für mich alles unverständlich und ärgerlich!
Da die Behörden/Beamten jedoch oftmals große Entscheidungsspielräume haben, werde ich mal hingehen, und um eine Ausnahme bitten für meinen "Ausserhalb-Tarif" (den ich ja verlangen DARF). Mal gespannt, was da rauskommt.
die Tarifvorschriften Deines Pflichtfahrgebietes musst Du auf Verlangen einem Fahrgast zur Einsicht aushändigen.
Der Fahrgast kann sich dank Eichsiegel auf die korrekte Abrechnung nach dem Tarif verlassen.
Wären andere Preise programmierbar, stünden dem Betrug alle Tore offen.
Wer schützt dann einen Kunden davor, im Tarifgebiet mit falschen Preisen betrogen zu werden, und wer beweist dem Kunden, dass der Fahrpreisanzeiger ausserhalb des Pflichtfahrgebietes den von Dir angekündigten Preis berechnet?
Gruss Deden
Ich versteh das Problem nicht wirklich, liegt vielleicht an der individuellen Arbeitsweise.
Bei mir gibt es grundsätzlich nur eine Fahrt nach Uhr (Taxameter) egal wohin und wenns nach Rom geht.
Natürlich gibt es einen Plan B, für den ganz seltenen Fall, dass Einer gleich von vornherein einen fixen Preis haben will außerhalb Pflichtgebiet natürlich, dann ist bei mir zumindest die einzige Alternative die ich anbiete, aber nur wenn es gar nicht anders geht.
Start und Ziel in`s Navi eingeben und dann Besetztkilometer x 2 das kann Jeder im Kopf ausrechnen da brauch ich keinen Taschenrechner.
Wenn das nicht passen sollte, bis jetzt hat es eigentlich immer gepasst, dann muss sich der Kunde eben einen Anderen suchen, bei mir gibt es nur diese beiden Möglichkeiten, ende.
Die Möglichkeit 2 mache ich aus dem Grund ungern, weil man ja nie vorher weiß, gibt es irgendwo Stau, oder Umleitungen, oder was weiß ich was, aber das ist dann eben mein Risiko, damit kann ich 1 - 2 x im Jahr leben, öfter kommt es nicht vor.
Nach Uhr würde er günstiger fahren, aber wenn er halt nicht will. ;-)
Zur Klärung:
Wir fahren auch ausserhalb auf Uhr mit PKW. Es geht um Großraumfahrzeug. Müssten die Leute stattdessen 2 Taxen bestellen, wäre es wesentlich teurer. Bei vollbesetztem Großraum mit 7 Personen sind die Betriebskosten höher, dies wollte ich ausgleichen. Normaltarif PKW ist 1,75/km + 2,80 Grundgebühr. Angedacht war für Großraum 2,50/km + 2,80 Grundgebühr. Ist in Tarifordnung nicht vorgesehen. Dies wollte ich eben auch anzeigen lassen. Da ich nicht selbst fahre, befürchte ich, dass der eine oder andere Fahrer (gerade, wenn durch Feste hektischer Betrieb ist) überfordert ist mit Tacho stellen und ausrechnen. Fixpreise mag ich die Fahrer schon garnicht aushandeln lassen.
Vorher haben wir den Taxameter normal laufen lassen und den Großraum-Preis x1,5 gemacht (Rechnerei hat aber auch aufgehalten beim kassieren) Da hat schon der eine oder andere Fahrgast gesagt, er zahlt nur dass, was auf der Uhr steht.
Betrügen ginge noch bei Pauschalpreis ohne Uhr. Wenn ich den Taxameter benutze >Fiskaltaxameter! wird ja alles unmanipulierbar gespeichert und auf diese Einnahmen die Steuer bezahlt. Wäre ja blöd, wenn ich in betrügerischer Absicht einen Zusatztarif über Uhr benutzen würde.
Das hat nichts mit „Betrug” zu tun. Du kannst auch nach Einführung des Fiskaltaxameters Touren außerhalb Pflichtgebiet ohne Uhr und zu vereinbarten Preisen fahren, denn die Tarifordnung ändert sich dadurch nicht.
Fahrten außerhalb Pflichtgebiet sind auch mit Fiskaltaxameter weiterhin ohne Uhr möglich.
Dann mach doch einfach Kilometer x 2 + einen Zuschlag von 5 oder 10 Euro für Großraum außerhalb Pflichtgebiet, kann dir niemand verbieten und ist einfach zu rechnen.
Auf einem Taxameter jedenfalls wird dir niemand mehrere Tarife einstellen und auch das Eichamt würde dir das nicht abnehmen. Für dein Pflichtgebiet gilt nunmal ein Tarif und nur der wird eingestellt und geeicht. Was du drüber hinaus mit deinem Kunden vereinbarst ist deine Sache.
Das mit "Betrug" hatte ich angeschnitten, weil Deden das angesprochen hatte.
Hätte unsere Kreisverwaltung einen gerechten Großraumtarif vorgesehen, bestünde das Problem jetzt nicht. Dann würde ich einfach, egal ob innerhalb oder ausserhalb, auf die Uhr fahren. Naja, so isses halt nunmal.
Ein frohes Neues Jahr übrigens noch an Alle!
Wer hat denn euren Tarif beantragt?
Normalerweise machen das die Taxiunternehmer bzw ihre Vertretung doch selbst, die Verwaltung wird in der Regel nicht von sich aus tätig, wenn es Änderungen, oder Anpassungen geben soll muss das beantragt werden.
5;- Euro Zuschlag bei Großraum ist doch fast schon Standard in Deutschland, Land auf, Land ab.
Beantragt doch eine neue Tarifordnung
Hast Recht, Taxler222 werde mich drum kümmern. Is Zustande gekommen, bevor ich im Geschäft involviert war.
Da haben die Unternehmer vom ganzen Landkreis mitzureden und das sind viele. Mal schauen. Vllt. kann ich mich durchsetzen.
Ich könnte lt. Tarifordnung für den 5. und 6. Fahrgast je 2 Euro Zuschlag verlangen. Das wären dann max. 4 Euro auf den Fahrpreis drauf, egal wieviel Kilometer. Würde ich das auch ausserhalb anwenden, bekäme ich für 150 km (Entfernung nächster Flughafen) vollbeladen (evtl. noch Gepäck) dann gerade mal 2 oder 4 Euro drauf. Man hat ja entsprechende Abnutzung und erhöhter Spritbedarf. Da wäre ein erhöhter Kilometerpreis meiner Ansicht nach sinnvoller. Gibt es auch ziemlich oft.
Wäre halt schön gewesen, wenn man irgendwo, ausser Tarif 1, noch einen anderen verwenden könnte. Das Tarif 1 dann der grundsätzliche bleibt, is ja klar. Dann könnte meinetwegen Tarif 4 mit Hinweis an die Kunden (steht ja auf dem Display) ein abweichender sein für solche Fahrten.
Da hatte ich wohl nicht Zuende gedacht, sry. In dieser Hinsicht sind Wegstreckenzähler wiederum im Vorteil.
mit Betrug meine ich nicht Steuerhinterziehung, sondern Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes zu einem überhöhten Preis.
Jeder Kunde muss sich darauf verlassen können, dass eine Taxifahrt nach behördlich vorgegebenen Tarifen berechnet wird. Das Eichsiegel garantiert diesen Tarif.
Würde man nun auch andere Tarife als die behördlich abgesegneten in dem verplombten Gerät erlauben, ist der Fahrgast nicht vor betrügerischen Fahrern und Unternehmern sicher, die innerhalb des Pflichtfahrgebietes den falschen Tarif einschalten.
Gruss Deden