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Zusatz Versicherung im Ausland - Wenn der Gegner erstmal nicht zahlt

Themenstarteram 1. August 2005 um 8:13

Hallo,

es ist ja gerade Urlaubszeit, deswegen meine Fragen:

Ich habe vor kurzem etwas über eine Zusatzversicherung für's Ausland gelesen, die man wohl bei seinem Haftpflichtversicherer abschliessen kann.

Diese Versicherung übernimmt auch bei unverschuldeten Unfällen zunächst die Schäden am eigenen Auto und kümmert sich dann selbst um die Eintreibung der Ansprüche neim Unfallgegner bzw. dessen Versicherung. Ist für den Fall gedacht, das sich die Abwicklung der Erstattung über Jahre hinzieht oder der Unfallgegener gar nicht versichert ist. Kostenpunkt wohl ab ca. 30 EUR /Jahr.

Klang für mich recht interessant und ich überlege mir, diese Versicherung abzuschliessen, da wir dieses Jahr 2 lange Urlaubsfahrten mit dem Auto geplant haben. Auf den Seiten diverser Versicherer habe ich dazu allerdings nix gefunden.

Weiß jemand vielleicht Genaueres darüber ? Ist das Eurer Meinung nach sinnvoll ?

 

Gruss

Martin

PS: Ich kann mich noch gut an den Unfall eines Freundes erinnern, der in Italien eindeutig unverschuldet von einem PKW mit seinem Motorrad über den Haufen gefahren wurde (Motorrad kaputt, er Prellungen etc.) und nie Geld gesehen hat. Die ganze Korrespondenz durfte er damals auf italienisch führen - irgendwann ging im die Kohle für's nachhaken aus - er war damals Student.

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15 Antworten
am 1. August 2005 um 9:01

Hi,

ist sicher ne sinnvolle Sache - besser gesagt etvl. eine "Komfort"-Versicherungsleistung.

Letztlich kannst du auch ohne die Versicherung regulieren, aber dann musst du dich mit der ausländischen Verscherung (oder dem deutschen Partner) allein aueinandersetzen.

Überträgst du das deiner Versicherung, hast du quasi nix zu tun, außer den Schaden zu melden.

Wie und ob die Versicherung das Geld je wiedersieht, kann dir in dem Fall egal sein - das spielt keine Rolle (zumindest bei einem mir bekannten Produkt).

Vergleichbar etwa mit einer Abtretungserklärung an die Werkstatt - die übernimmt die Regulierung mit der Versicherung.

Eigene Erfahrungen damit hab ich noch nicht gesammelt, für einen Urlaub mit eigenem Auto im Ausland aber würd ichs wohl sicher mit abschließen.

Grüße

Schreddi

PS: Auch nicht zu vergessen, dass in dem Fall der Fälle nach deutschen Maßstäben reguliert wird, nicht nach den im Ausland gültigen Maximalleistungen (anders eben bei Eigenregulierung)

Hallo,

frag mal bei Deiner Kfz-Versicherung nach. Was Du meinst ist wohl eine Auslands-Schaden-Versicherung. Die kann man bei verschiedenen Gesellschaften als Zusatz zur Schutzbriefversicherung abschliessen.

Gruß

Andy

Themenstarteram 1. August 2005 um 12:04

OK - jetzt bin ich schon schlauer

Vielen Dank für die Antworten

 

Gruss

Martin

am 1. August 2005 um 12:38

malorca-police heisst es meist....

am 1. August 2005 um 12:46

Mallorca-Police?

Das ist in meinem Verständnis doch die, die bei Mietwagennutzung im Ausland einspringt.

Fährt man mit dem eigenen (!) Auto in den Urlaub und ein Ausländer (oder halt Einheimischer, je nachdem aus welcher Perspektive *g*) fährt einem rein, nützt die Mallorca-Police gar nix.

Dann setzt man sich, wie in Deutschland auch, als Anspruchsteller mit der gegnerischen Versicherung auseinander - inkl. aller Haken bzgl. Sprachbarriere, Formfehlern und auch Deckungssummen sowie diverser Leistungsunterscheide.

--> und dafür nimmt man ne Auslands-Schaden-Schutz-Vrsicherung.

Grüße

Schreddi

PS: .. sorry, wenn das bei Euch so heißt, dann bitte nur kurz korrigieren, dann meinen wir das gleiche :)

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Mallorca-Police?

Das ist in meinem Verständnis doch die, die bei Mietwagennutzung im Ausland einspringt.

Muss nicht nur Mietwagennutzung betreffen. Stell Dir vor, Du leihst Dir von einem Bekannten das Auto, verursachst einen Unfall und das Fahrzeug ist nicht versichert, weil z.B. Prämie nicht bezahlt.

Um dieses Risiko abzudecken muss man auch im "Kleingedruckten" lesen:

"Führen fremder Fahrzeuge

Sofern für einen Pkw, ein Kraftrad/einen Kraftroller oder ein Camping-Kfz (ausgenommen Mietwagen, Taxen und Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge) eine über die gesetzlichen

Mindestversicherungssummen hinausgehende pauschale Deckung vereinbart wurde, erstreckt sich die Haftpflichtversicherung dem Grunde und der Höhe nach auch auf die Schäden, die der

Versicherungsnehmer, dessen Ehegatte oder in häuslicher Gemeinschaft lebender nichtehelicher

Lebenspartner als Fahrer eines fremden versicherungspflichtigen Fahrzeugs verursacht, soweit

nicht aus einer für das fremde Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht."

am 1. August 2005 um 14:55

ne, aber recht hat er. eigener wegen wird nur über den ASS geschützt (Auslandsschutzbrief).

Viele Versicherer bieten das als Kasko Plus (oder andere Namen) im Rahmen eines eigenen Tarifwerkes mit vielen weiteren Verbesserungen an.

Der Vorteil:

Das funktioniert ganzjährig und nicht nur im Ausland, sondern auch im Inland.

Nicht nur im Ausland gibt es unklare Schadenssituationen, unversicherte Fahrzeuge etc.

Die sog. Auslandsschadenschutz hat weder etwas mit dem Schutzbrief, noch etwas mit der Mallorca-Police zu tun.

Aufgrund des geringen Beitrages (zwischen 20 und 30 € pro Jahr) absolut empfehlenswert, sofern eine Urlaubsreise geplant ist, oder man öfters ins europäische Ausland fährt.

Nachteil: Wird leider nur von wenigen Versicherern angeboten (z.B. Allianz und Huk) und ist nur als "Extra" hinzu buchbar, d.h. Haftpflicht bei Versicherung XYZ und Auslandschadenschutz bei z.B. der Allianz is`nicht.

Trotz der etwas verbesserten Situation bei der Regulierung eines Unfall in der EU durch den Einsatz von sog. Schadensregulierungsbeauftragten (d.h. jede Versicherung in EU muss eine schadensregulierende Versicherung in jedem EU-Land benennen, dadurch Abwicklung in Muttersprache), ist es dennoch manchmal äußerst schwer, seine Ansprüche im EU-Ausland durchzusetzen. Klassischer Fall: Unverschuldeter Unfall in Frankreich mit Personenschaden und Fahrerflucht des Verursachers. Das wird im Fall der Fälle richtig anstrengend, oft gibt es gar kein Geld.

Um mal alle zu nennen:

Allianz, AXA, DBV, Deutscher Herold, DEVK, HUK, Kravag, LVM, Nürnberger, Provinzial Düsseldorf, R+V, Schweizer National, Volksfürsorge, Zürich.

So ähnlich:

Direktregulierung und Mietwagen durch Versicherung (In- und Ausland), soweit der Versicherer 75 % zurückholen kann keine Rückstufung.

Itzehoer TOP Drive.

Mannheimer

am 1. August 2005 um 20:54

Ich kenn das unter "Ausland-Plus".

Aber da hat wohl jede Versicherung seine eigene Bezeichnung für.

Ich frage mich, ob diese Zusatzversicherung auch leistet wenn der Unfallgegener Fahrerflucht begeht und nicht ermittelbar ist? Ich habe dazu bspw. in den "Ausland-Schadenschutz" Bedingungen der HUK nichts gefunden.

Gibt es eigentlich allgemeine Regeln für die Regulierung von Personenschäden bei Unfallflucht des Gegners oder bleibt man dann auf dem Schaden sitzen? Für den Fahrer würde ja zumindest die eigene Versicherung einspringen, sofern man einen Zusatzbaustein z.B. "Fahrerschutzversicherung" abgeschlossen hat.

AKB HUK zum Auslandsschadenschutz:

Beim gegnerischen Unfallfahrzeug muss es sich um ein versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug handeln, das im Ausland zugelassen ist. Außerdem muss der Schaden beim Gebrauch des gegnerischen Unfallfahrzeugs entstehen.

Bei Fahrerflucht kann dieser Nachweis nicht erbracht werden.

wieso kann er den nachweis nicht erbringen, wenn er das kennzeichen des unfallverursachers hat??

in der regel sitzt man bei einer urlaubsreise ja mind. zu zweit im auto..

Bedingung ist zugelassen u.kfz!

wenn es sich natürlich um einen parkschaden handelt sieht die sache andes aus.

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