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Zusatzfernlicht oder Nebelscheinwerfer?

Borgward
Themenstarteram 22. Dezember 2024 um 14:52

Hallo und guten Tag,

da die Fern/Abblendlichter an meinem Bus (ein B611 Baujahr 61) bzw. meinem Volvo P1800ES besonders bei schlechten Witterungsverhältnissen sehr bescheiden sind hatte ich vor auf die Front-Stoßstange zwei Zusatzscheinwerfer oder Nebelscheinwerfer zu montieren.

Ich habe dafür nach Scheinwerfern im Zeitraum der 60er - 70er Jahre gesucht und auch einige Modelle gefunden.

Installation ist kein Problem, aber ich habe nun ein paar grundsätzliche Fragen dazu:

Bei vielen Modellen gab es Fernlicht und Nebelscheinwerfer-Varianten. Diese unterscheiden sich rein äußerlich nur über die Streuscheibe (Nebel starke Streuung, Fernlicht minimale bis keine Streuung).

Zusätzlich gab es die Option "Weißlicht" und "Gelblicht", bei dem die Lampen über gelbe Gläser verfügen, und das für Fernlicht und für Nebelscheinwerfer.

In der ECE R48 §6.1, R98 und R112 wird erwähnt dass Fernlicht ausschließlich Weiß sein darf. Für Nebelscheinwerfer (ECE-Regelung Nr. 19) gilt diese Ausnahme aber nicht und darf auch Hellgelb sein.

Aber wie sieht das nun bei Oldtimern aus?

Offensichtlich gab es in den 60er-70er Jahren auch gelbes Zusatzfernlicht.

Für Nebelleuchten ist (normalerweise) eine Tönung über das Glas nicht erlaubt. Offensichtlich war das früher aber anders. Es gibt sogar Gelbton-Gläser (z.B. Lucas etc.) die auf die bestehenden Lampen montiert werden konnten.

Ist der Betrieb solcher "historischer" Fernlicht-Lampen oder Nebelscheinwerfern mit gelben Gläsern an einem Oldtimer aus der selben Epoche noch zulässig, oder handelt man sich damit bei jeder Kontrolle Ärger ein? Und wie sieht das bei Umrüstung auf Klarglas mit "gelben" Leuchtmitteln aus?

Ich bin auf Eure Antworten gespannt.

 

 

21 Antworten

In Frankreich sind gelbe Lampen für Fahrzeuge ab Baujahr 2001 verboten. Für Fahrzeuge mit gelbem Licht vor diesem Baujahr gilt in Frankreich Bestandsschutz. Bei uns braucht`s für gelb den H-Status des Fahrzeugs und die Karre muss im Original schon mit gelben Scheinwerfern ausgerüstet worden sein. Dann wäre von der Logik her auch ein gelber Fernlicht-Zusatzscheinwerfer erlaubt ( als Nebelscheinwerfer sowieso). Das trifft für deinen Bus (vermutlich) nicht zu. Dass es in den 60/70er Jahren auch gelbes Zusatzfernlicht gab, kann mit der vorstehenden Erläuterung zu tun gehabt haben. Oder es war damals eigentlich schon illegal, wurde aber evt. nicht beanstandet. Beim TÜV-Süd in Stuttgart-Feuerbach gibt einen Spezialisten für solche Fragen (Herr Rüdt), den würde ich mal kontaktieren.

Fahrzeuge aus den 60er Jahren dürfen weiterhin mit einer Beleuchtungsanlage nach den (damaligen) Vorschriften der StVZO ausgerüstet sein. Das ist alleine von der Erstzulassung abhängig, mit einem etwaigen H-Kennzeichen hat das nichts zu tun, auch die werkseitige Ausrüstung spielt dabei keine Rolle.

Dabei gilt: Abblendlicht und Fernlicht müssen weiß sein, Nebellicht darf weiß oder hellgelb sein. (*)

Bauartgenehmigungspflicht besteht bei Nebelscheinwerfern ab dem 01.01.1961, sonst ab dem 01.01.1954. Dabei muss bei nicht bauartgenehmigten Teilen sowohl das Teil als auch das Fahrzeug an dem es montiert ist entsprechend alt sein.

(*)

für Fern- und Abblendlicht war die Forderung bis in die 60er Jahre noch "weißes oder schwachgelbes Licht". Wann die in "weißes Licht" geändert wurde konnte ich auf die Schnelle nicht herausfinden, eine Übergangsvorschrift gibt es nicht. Ich bin mir auch nicht so ganz sicher, ob man nicht das damalige "schwachgelb" später noch als "weiß" definiert hat (und bei den Nebelscheinwerfern stärker gelbes Licht dann eben als "hellgelb") oder ob wirklich umgerüstet werden musste.

Themenstarteram 4. Januar 2025 um 15:47

Hallo und vielen Dank für die ausführlichen Antworten.

Ich werde tatsächlich mal bei meiner Zulassungsstelle nachfragen.

Interessanterweise habe ich noch folgende Zusatzinformation für manche "Oldtimer-Fahrer" gefunden:

Zumindest bei Italienischen/Französischen und manchen deutschen Fahrzeugen aus den 60er Jahren gab es das PA/PF Scheinwerferset sogar "asynchron".

Ein Scheinwerfer hatte ein "geripptes" Glas (also ein Nebelscheinwerfer), der Andere ein fast glattes Glas (Fernscheinwerfer).

Das "gerippte" PA-Modell war ein Nebelscheinwerfer, der mit diffusem Licht die Beleuchtung der Strecke bei Nebel oder Dunst verbessern soll. Der verbleibende "nicht-gerippte" Scheinwerfer war ein Fernlicht mit großer Reichweite.

Das gerippte Glas wurde auf der linken Seite des Fahrzeugs (der Fahrerseite bei Rechtsverkehr) montiert. Die Riffelung hatte die Funktion den Lichtstrahl in der Breite zu verteilen (Streuscheibe) und den Lichtstrahl in Richtung Asphalt zu reflektieren und so eine "horizontale" Ausleuchtung zu erzeugen

Die PF-Leuchte mit "nicht-geripptem" Glas musste auf der rechten Seite des Autos ( normalerweise der Beifahrerseite bei Rechtsverkehr) montiert werden. Sie hatte den Zweck ihren Lichtstrahl nach vorne auf die rechte Kante der Route zu werfen und so den Bereich zwischen dem Ende des Asphalts und der unbefestigten Straße auszuleuchten. Das glatte Glas und das Fehlen einer kleinen Blende im Inneren des Scheinwerfers vor der Glühbirne ermöglichten einen konzentrierten Lichtkegel, der vorbeifahrende Autos aber nicht störte, da der Kegel nach vorne-rechts weg von der Straße gerichtet war.

Damals in den 60er Jahren wurden diese Scheinwerfer (z.B. von Carello mit/ohne gelbem Glas) in dieser Konfiguration so verkauft und montiert (z.B. Lancia,Alfa,Fiat,Mini etc.).

Dazu ist aber anzumerken, dass in Deutschland bei Kraftwagen sowohl Fern- als auch Nebelscheinwerfer paarweise vorhanden sein müssen.

Das gilt auch für Importfahrzeuge und auch für Oldtimer (einer der wenigen Punkte mit Nachrüstpflicht).

Edit ergänzt noch schnell:

Ein weiterer Punkt mit Umeüstpflicht waren weiße vordere Blinker. Die mussten auf gelb umgerüstet werden, und das gilt auch heute noch für Importfahrzeuge. Wo gerade das Thema Italien angesprochen wurde ;)

und auf zusatzscheinwerfer verzichten wäre keine option??

dafür das vorhandene llicht verbessern.

dazu für GUTE masse sorgen+Fernlicht+Abblendlicht über relais mit strom versorgen

ergibt viel besseres licht+schont die lichtschalter

wenn man mit licht fährt,dann fast nur mit abblendlicht,da sind fern+nebler außer betrieb.

Zitat:

@hk_do schrieb am 4. Januar 2025 um 19:24:48 Uhr:

Dazu ist aber anzumerken, dass in Deutschland bei Kraftwagen sowohl Fern- als auch Nebelscheinwerfer paarweise vorhanden sein müssen.

Das gilt auch für Importfahrzeuge und auch für Oldtimer (einer der wenigen Punkte mit Nachrüstpflicht).

Edit ergänzt noch schnell:

Ein weiterer Punkt mit Umeüstpflicht waren weiße vordere Blinker. Die mussten auf gelb umgerüstet werden, und das gilt auch heute noch für Importfahrzeuge. Wo gerade das Thema Italien angesprochen wurde ;)

Die Pflicht zur paarweisen Installation von Nebelscheinwerfern ist aber auch erst nachgeschoben worden; zumindest bei Autos aus den 1950er Jahren sieht man gelegentlich noch heute einzelne Nebler. Ich hab nur nicht auf dem Schirm, wann das nachgereicht wurde; womöglich zeitlich im Zusammenhang mit der Einführung paarweise angeordneter Bremsleuchten, was ja auch erst irgendwann in den 50er Jahren geschah.

Ebenso war die Farbe vorderer Blinkleuchten in Deutschland bis meines Wissens 1954/55 wahlweise auch weiß, dann wurde das ganz schnell auf gelbrot (orange) angepasst. Da kann es allerdings sein, dass die Umrüstung auf orange auch rückwirkend gilt, so wie bei Warnblinkern auch.

Zitat:

@MarkusDHD schrieb am 22. Dezember 2024 um 15:52:04 Uhr:

Hallo und guten Tag,

da die Fern/Abblendlichter an meinem Bus (ein B611 Baujahr 61) bzw. meinem Volvo P1800ES besonders bei schlechten Witterungsverhältnissen sehr bescheiden sind hatte ich vor auf die Front-Stoßstange zwei Zusatzscheinwerfer oder Nebelscheinwerfer zu montieren.

...

Aber wie sieht das nun bei Oldtimern aus?

Offensichtlich gab es in den 60er-70er Jahren auch gelbes Zusatzfernlicht.

Für Nebelleuchten ist (normalerweise) eine Tönung über das Glas nicht erlaubt. Offensichtlich war das früher aber anders. Es gibt sogar Gelbton-Gläser (z.B. Lucas etc.) die auf die bestehenden Lampen montiert werden konnten.

...

Für deinen WAgen mit Bj / EZ 1961 gelten die Zulassungsvorschriften, die 1961 gültig waren. Soweit ich weiß, waren die ECE-Regeln zu dem Zeitpunkt noch in der Entstehung, jedenfalls gab es da sehr detaillierte nationale Vorschriften über die Beschaffenheit und Anbringung von Scheinwerfern an Kraftfahrzeugen, und zwar zum teil wesentlich detaillierter als in den Nachbarländern.

Als früh an Kraftfahrzeugtechnik interessiertem Kind der 1970er Jahre sind mir zu keinem Zeitpunkt in Deutschland Fahrzeuge mit gelbem Fernlicht begegnet, weder mit gefärbtem Glas noch mit gefärbtem Leuchtmittel. Das kannst du also mal getrost vergessen, und wenn es erlaubt wäre, würde ich es dennoch nicht machen, weil du damit - aus eigener Erfahrung - keinen Vorteil ziehen wirst.

Bei Nebelscheinwerfern ist das was anderes, da kann (schwach-)gelbes Licht bei bestimmten Wetterlagen Vorteile haben. Zwingend ist das aber auch da nicht.

Ich fuhr Anfang der 1990er einen Renault 16 von 1978, an dem ich passende Nebelscheinwerfer mit Chromgehäuse nachrüstete, die gelbes Licht abgaben. Sah irgendwie cool aus, und natürlich hatten sie Prüfzeichen usw.;

in den Hauptscheinwerfern steckten da schon H4-Leuchtmittel, und es war bei Reisen nach Frankreich immer eine Riesengaudi, entsprechende H4 mit gelber Kappe zu installieren. Lustig war das, aber in Summe eher nachteilig. Das Farbsehen war eingeschränkt und es fehlte durch den Filter eben auch ein gewisse Lichtmenge. Spielt dabei keine Rolle, ob das Glas oder das Leuchtmittel gefärbt ist.

Da ich deinen Wunsch nach besserem Licht aber verstehe, empfehle ich folgendes:

1) die Tipps von transe79 beherzigen, also erstmal sicher stellen, dass die elektrischen Anschlüsse OK sind die Scheinwerfer nicht in Ehren ermattet sind.

2) 1 Paar zeitgenössische und zugelassene weiße oder gelbe Nebler in gutem Zustand (!) und mit Relais installieren.

3) UND 1 Paar zeitgenössische und zugelassene weiße Fernscheinwerfer in gutem Zustand (!) und mit Relais installieren.

Insgesamt sind vorne bei PKW und leichten Nutzfahrzeugen 6 Scheinwerfer erlaubt, das würde ich ausschöpfen. Zur Schonung der Lichtmaschine wäre es dann halt gut, auf den zeitgleichen Betrieb von Neblern und Fernlicht zu verzichten (erlaubt ist es!).

 

Nebelscheinwerfer und Fernlicht gleichzeitig an ist nicht zulässig!

Dies ist jedoch eine Bedienvorschrift, heißt der Fahrer muß das Nebellicht ausmachen, wenn er das Fernlicht anmacht.

Meist wurde eine entsprechende Schaltung mit Relais installiert. Das muß aber nicht sein. Deshalb geht es bei vielen Fahrzeugen gleichzeitig, denn der Hersteller hat die Schaltung eingespart, richtig bedienen muß man trotzdem.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 7. Januar 2025 um 15:00:45 Uhr:

 

Die Pflicht zur paarweisen Installation von Nebelscheinwerfern ist aber auch erst nachgeschoben worden; zumindest bei Autos aus den 1950er Jahren sieht man gelegentlich noch heute einzelne Nebler. Ich hab nur nicht auf dem Schirm, wann das nachgereicht wurde; womöglich zeitlich im Zusammenhang mit der Einführung paarweise angeordneter Bremsleuchten, was ja auch erst irgendwann in den 50er Jahren geschah.

Ich hab mal noch etwas gesucht:

Ein einzelner Nebelscheinwerfer war an mehrspurigen Kfz bis zum 31.03.1974 erlaubt. Bei Bestandsfahrzeugen ist also die Umrüstung vorgeschrieben, Ausnahmegenehmigungen könnte ich mir persönlich eigentlich nur bei Vorkriegs-Fahrzeugen so richtig vorstellen.

An Fahrzeugen, die vor dem 1.Juli 1961 erstmals in den Verkehr gekommen sind genügt eine Bremsleuchte. Hier ist keine Nachrüstung vorgeschrieben.

(Quellen: StVZO Neufassung vom 15.11.1974)

Zitat:

Ebenso war die Farbe vorderer Blinkleuchten in Deutschland bis meines Wissens 1954/55 wahlweise auch weiß, dann wurde das ganz schnell auf gelbrot (orange) angepasst. Da kann es allerdings sein, dass die Umrüstung auf orange auch rückwirkend gilt, so wie bei Warnblinkern auch.

Naja, ich schrieb doch bereits: Für den zweiten Nebelscheinwerfer (wahlweise die Demontage des einzelnen) und für die Umrüstung der vorderen Blinker von weiß auf gelb gab es Nachrüstvorschriften, da gilt kein Bestandsschutz.

Die Warnblinkanlage ist ein weiteres Bespiel dafür, vermutlich das bekannteste. Übrigens mit drei Stichtagen: 01.01.1970 für erstmals in den Verkehr kommende Fahrzeuge, für Bestandsfahrzeuge zum 01.01.1976, jedoch schon ab dem 01.04.1974 zur HU-Vorführung. (Quelle wie oben)

Vordere Blinker mit weißem Licht waren bis zum 01.07.1963 zulässig, jedoch ab dem 01.07.1961 nicht für erstmals in den Verkehr kommende Fahrzeuge. (Quelle: Bekanntmachung der Neufassung der StVZO vom 06.12.1960)

Und was die ursprünglich hier diskutierte Frage angeht:

Seit dem 28.06.1973 ist schwachgelbes Licht bei Abblend- u. Fernlicht, Begrenz.-leuchten, Such- u. Rückfahrscheinwerfern nicht mehr zulässig. (Quelle: ÄndVOStVZO vom 20.06.1973, Artikel 1 Nr. 37). Ob dadurch jetzt wirklich eine Nach- bzw. Umrüstpflicht vorgeschrieben oder einfach nur die Bezeichnung geändert wurde ist mir aber weiterhin unklar. Möglicherweise müsste man zur Klärung dieser Frage in die Historie der TA für Leuchtmittel und/oder entsprechenende Scheinwerfer einsteigen.

 

 

Zitat:

@85mz85 schrieb am 7. Januar 2025 um 19:00:03 Uhr:

Nebelscheinwerfer und Fernlicht gleichzeitig an ist nicht zulässig!

Klare Falsch-Information. Ist sowohl von der Beschaltung wie auch von der Benutzung her in Deutschland zulässig, siehe einschlägige geltende Rechtsquellen.

Kann in anderen Ländern abweichend geregelt sein. Schweden erlaubt Nebelscheinwerfer aktuell ausschließlich mit Standlicht, nix Abblendlicht, nix Fernlicht.

Zitat:

@hk_do schrieb am 7. Januar 2025 um 23:08:29 Uhr:

 

Ich hab mal noch etwas gesucht:

...

 

Naja, ich schrieb doch bereits: Für den zweiten Nebelscheinwerfer (wahlweise die Demontage des einzelnen) und für die Umrüstung der vorderen Blinker von weiß auf gelb gab es Nachrüstvorschriften, da gilt kein Bestandsschutz.

Ich wollte dir mit meiner Formulierung eigentlich auch nur zustimmen, nichts anderes.

Ansonsten: Danke für die Recherche und die konkreten Datumsangaben.

Ich würde gern mal versuchen, dasselbe für meinen Wohnsitz Schweden herauszufinden. Falls die schwedischen Behörden die HU-Pflicht für Autos älter als 50 Jahre wieder einführen, hätte ich gern eine Grundlage für die vorderen weißen Blinker an einem meiner Autos.

innerhalb von 1:41 min braucht man KEINE zwei Beiträge schreiben !

Was ist denn nun los?

Das eine war eine Antwort auf @85mz85 , das andere auf den Beitrag von @hk_do

Was gibt es daran auszusetzen?

es gibt die Regel, dass man innerhalb der editierbaren Zeit nicht mehrfach Posts schicken soll

solltest das als user und moderator aber wissen !

 

es gibt genug Leute, die an verschiedene

@

bequem in einen post packen können

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