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Zusatzfernlicht oder Nebelscheinwerfer?
Hallo und guten Tag,
da die Fern/Abblendlichter an meinem Bus (ein B611 Baujahr 61) bzw. meinem Volvo P1800ES besonders bei schlechten Witterungsverhältnissen sehr bescheiden sind hatte ich vor auf die Front-Stoßstange zwei Zusatzscheinwerfer oder Nebelscheinwerfer zu montieren.
Ich habe dafür nach Scheinwerfern im Zeitraum der 60er - 70er Jahre gesucht und auch einige Modelle gefunden.
Installation ist kein Problem, aber ich habe nun ein paar grundsätzliche Fragen dazu:
Bei vielen Modellen gab es Fernlicht und Nebelscheinwerfer-Varianten. Diese unterscheiden sich rein äußerlich nur über die Streuscheibe (Nebel starke Streuung, Fernlicht minimale bis keine Streuung).
Zusätzlich gab es die Option "Weißlicht" und "Gelblicht", bei dem die Lampen über gelbe Gläser verfügen, und das für Fernlicht und für Nebelscheinwerfer.
In der ECE R48 §6.1, R98 und R112 wird erwähnt dass Fernlicht ausschließlich Weiß sein darf. Für Nebelscheinwerfer (ECE-Regelung Nr. 19) gilt diese Ausnahme aber nicht und darf auch Hellgelb sein.
Aber wie sieht das nun bei Oldtimern aus?
Offensichtlich gab es in den 60er-70er Jahren auch gelbes Zusatzfernlicht.
Für Nebelleuchten ist (normalerweise) eine Tönung über das Glas nicht erlaubt. Offensichtlich war das früher aber anders. Es gibt sogar Gelbton-Gläser (z.B. Lucas etc.) die auf die bestehenden Lampen montiert werden konnten.
Ist der Betrieb solcher "historischer" Fernlicht-Lampen oder Nebelscheinwerfern mit gelben Gläsern an einem Oldtimer aus der selben Epoche noch zulässig, oder handelt man sich damit bei jeder Kontrolle Ärger ein? Und wie sieht das bei Umrüstung auf Klarglas mit "gelben" Leuchtmitteln aus?
Ich bin auf Eure Antworten gespannt.
2 Antworten
In Frankreich sind gelbe Lampen für Fahrzeuge ab Baujahr 2001 verboten. Für Fahrzeuge mit gelbem Licht vor diesem Baujahr gilt in Frankreich Bestandsschutz. Bei uns braucht`s für gelb den H-Status des Fahrzeugs und die Karre muss im Original schon mit gelben Scheinwerfern ausgerüstet worden sein. Dann wäre von der Logik her auch ein gelber Fernlicht-Zusatzscheinwerfer erlaubt ( als Nebelscheinwerfer sowieso). Das trifft für deinen Bus (vermutlich) nicht zu. Dass es in den 60/70er Jahren auch gelbes Zusatzfernlicht gab, kann mit der vorstehenden Erläuterung zu tun gehabt haben. Oder es war damals eigentlich schon illegal, wurde aber evt. nicht beanstandet. Beim TÜV-Süd in Stuttgart-Feuerbach gibt einen Spezialisten für solche Fragen (Herr Rüdt), den würde ich mal kontaktieren.
Fahrzeuge aus den 60er Jahren dürfen weiterhin mit einer Beleuchtungsanlage nach den (damaligen) Vorschriften der StVZO ausgerüstet sein. Das ist alleine von der Erstzulassung abhängig, mit einem etwaigen H-Kennzeichen hat das nichts zu tun, auch die werkseitige Ausrüstung spielt dabei keine Rolle.
Dabei gilt: Abblendlicht und Fernlicht müssen weiß sein, Nebellicht darf weiß oder hellgelb sein. (*)
Bauartgenehmigungspflicht besteht bei Nebelscheinwerfern ab dem 01.01.1961, sonst ab dem 01.01.1954. Dabei muss bei nicht bauartgenehmigten Teilen sowohl das Teil als auch das Fahrzeug an dem es montiert ist entsprechend alt sein.
(*)
für Fern- und Abblendlicht war die Forderung bis in die 60er Jahre noch "weißes oder schwachgelbes Licht". Wann die in "weißes Licht" geändert wurde konnte ich auf die Schnelle nicht herausfinden, eine Übergangsvorschrift gibt es nicht. Ich bin mir auch nicht so ganz sicher, ob man nicht das damalige "schwachgelb" später noch als "weiß" definiert hat (und bei den Nebelscheinwerfern stärker gelbes Licht dann eben als "hellgelb") oder ob wirklich umgerüstet werden musste.