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Zuzahlung Firmenwagen - Lohnenswert?
Hallo Miteinander,
ich werde nunmehr die Möglichkeit haben einen Firmenwagen zu bekommen. Grundsätzlich kann ein Skoda Octavia gewählt werden ohne jede Zuzahlung als Basismodell. Sofern man Extras wünscht würde eine Zuzahlung fällig werden. Da Skoda derzeit eine längere Lieferzeit (bis zu 4 Monaten) hat, besteht die Möglichkeit einen höherwertigen Wagen (Ledersitze, Canton Soundsystem, Xenon, L & K-Austattungslinie, höhere Motorisierung) zu übernehmen, wobei hierbei eine Zuzahlung von 100 € anfallen würde.
Nach meinem Verständnis bei einem Listenpreis von 35.000 € müssten eigentlich 350 € entsprechend der 1%-Regelung versteuert werden. Die Zuzahlung würde diese 350 € vollumfänglich mindern, so dass ich nur noch 250 € zu versteuern hätte. Sprich, insgesamt würde ich unter dem Strich 50 € mehr Nettogehalt als bei der Versteuerung von 350 € zumindest ausweislich eines Firmenwagenrechners, so dass ich effektiv 50 € "verlieren" würde.
Nunmehr stellt sich mir aber die Frage, ob sich eine solche Zuzahlung lohnt oder ich die 50 € jeden Monat lieber anderweitig ausgeben soll anstatt sie aufs Auto zu verwenden. Klar ist das eine persönliche Frage, aber vielleicht hat jemand von Euch Tipps bei der Entscheidungsfindung oder stand selbst schon mal vor der drängenden Frage, ob er für ein höherwertiges Fahrzeug in die Tasche greift.
Grüße
StauwarnungIgnorant
Beste Antwort im Thema
Was soll man davon halten?
Vor einem Jahr konnte der TE noch ein 50.000 € Fahrzeug ohne Zuzahlung als Firmenwagen wählen und konnte sich nicht entscheiden, ob er einen BMW oder Audi nehmen soll - jetzt überlegt er sich, ob er sich bei einem Octavia 50 € im Monat für eine bessere Ausstattung gönnen soll ...
Gruß
Der Chaosmanager
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14 Antworten
Ich würde die Entscheidung davon abhängig machen, wieviel Zeit du im Auto verbringst. Wenn du mehrere Stunden täglich im Auto lebst, dann würde ich den Mehrpreis eher zahlen, als wenn du ihn nur für den 15minütigen Weg zur Arbeit nutzt.
Die L&K Ausstattung hat schon einige Extras gegenüber der Basisversion, die mir persönlich bei täglicher Nutzung die 50€ wert wären. Aber das ist natürlich persönliches Gusto.
Meine Güte, was sollen wir dir hier denn jetzt bloß raten?
Bist du nicht selber in der Lage, dich zu entscheiden, ob dir der sofort verfügbare Wagen 50€/Monat mehr wert ist??? Und wie sollen wir dir eine Entscheidung abnehmen, ohne das wir im entferntesten wissen, wie deine wirtscahftliche Situation ist???
Wenn du deine Ausbildung geschafft hast, solltest du auch diese Entscheidung schaffen. Ich wüsste jedenfalls sofort was ich machen würde, ohne auch nur Sekunden in irgendwelchen Foren zu verschwenden und damit deine Lebenszeit und die von anderen zu stehlen... mal abgesehen davon, das solche Threads gerne ergebnislos in Shotstorms enden...
PS du musst nicht nur 1% vom Listenpreis versteuern, sondern evtl auch noch 0,03% pro km Entfernung Wohnung <-> erste Tätigkeitsstelle...
Sitzt du viel im Auto? Dann würde ich definitiv ja sagen. Man könnte jetzt auch mit erhöhter Sicherheit bei Nachtfahrten durch das Xenon oder sicherere Überholvorgänge durch die höhere Leistung argumentieren aber am Ende ist es hauptsächlich die persönliche Präferenz.
Wobei, wenn man die 50€ "über" hat ist das m.M.n immer gut angelegtes Geld.
Was soll man davon halten?
Vor einem Jahr konnte der TE noch ein 50.000 € Fahrzeug ohne Zuzahlung als Firmenwagen wählen und konnte sich nicht entscheiden, ob er einen BMW oder Audi nehmen soll - jetzt überlegt er sich, ob er sich bei einem Octavia 50 € im Monat für eine bessere Ausstattung gönnen soll ...
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 15. Juni 2016 um 08:39:18 Uhr:
Vor einem Jahr konnte der TE noch ein 50.000 € Fahrzeug ohne Zuzahlung als Firmenwagen wählen und konnte sich nicht entscheiden, ob er einen BMW oder Audi nehmen soll - jetzt überlegt er sich, ob er sich bei einem Octavia 50 € im Monat für eine bessere Ausstattung gönnen soll ...
Da sagt nochmal einer mit der deutschen Wirtschaft gehts bergauf
Ähm ... laut Profil des TE ist dieser Beitrag am 6. April 2015 um 10:30 Uhr verfasst worden
Ist da was bei MT kaputt oder haben wir hier wirklich einen 1 Jahr alten Beitrag?
es wäre mir persönlich 50,- EUR wert, den L&K zu bekommen, anstelle den Buchhalter mit Null.
Klar, den Vorwurf wird man sich machen lassen müssen. Allerdings hatte ich seit dieser Zeit Zugriff auf einen entsprechend höherwertigen Wagen, aber die Carpolicy beim neuen Arbeitgeber ist eine andere. Deswegen vielleicht die leichte Konfusion. Die Entfernungskiloemeter werden bei rund 5 Kilometer zur Arbeitsstätte liegen, also nahezu vernachlässigbar.
Mir war von Anfang an klar, dass diese Diskussion eher emotional geführt wird als auf Fakten beruhend, weil es eben streng individuell ist, ob man jetzt ein Soundsystem toll findet oder eben nicht braucht.
Wie muss das "aufgeschlüsselt" werden? Werden die 100 € vom Gehalt einbehalten und ich setze dann die 100 € als Werbungskosten ab oder mindern die 100 €, die ich dann netto zahle den geldwerten Vorteil?
Zitat:
@StauwarnungIgnorant schrieb am 16. Juni 2016 um 07:46:41 Uhr:
Mir war von Anfang an klar, dass diese Diskussion eher emotional geführt wird als auf Fakten beruhend, weil es eben streng individuell ist, ob man jetzt ein Soundsystem toll findet oder eben nicht braucht.
Eben, es ist eine ganz persönliche Entscheidung, die andere für Dich nicht treffen können.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@StauwarnungIgnorant schrieb am 16. Juni 2016 um 07:49:02 Uhr:
Wie muss das "aufgeschlüsselt" werden? Werden die 100 € vom Gehalt einbehalten und ich setze dann die 100 € als Werbungskosten ab oder mindern die 100 €, die ich dann netto zahle den geldwerten Vorteil?
Im Prinzip gibt es drei Möglichkeiten, die Du jedoch mit Deinem AG abstimmen musst:
- Kürzung des Bruttogehalts (Gehaltsumwandlung) --> dann ist damit die geringere Besteuerung gewährleistet, aber würde ich nicht empfehlen, da u. U. bei Wechsel des Firmenwagens zu einem späteren Zeitpunkt andere Verhältnisse vorliegen.
- Kürzung des Nettogehalts und AG berücksichtigt den Eigenanteil bei der Versteuerung des GWV
- Kürzung des Nettogehalts und AG berücksichtigt den Eigenanteil NICHT bei der Versteuerung des GWV --> in diesem Fall Werbungskosten in Deiner ESt-Erklärung.
In größeren Firmen wird oft letzteres praktiziert, da der Aufwand für individuelle Anpassungen oft zu groß ist (vor allem, wenn das Fuhrparkmanagement outgesourced ist).
Gruß
Der Chaosmanager
Danke Dir, Chaosmanager, für die Darstellung. Kann ich das aber so verstehen wie keksemann es andeutet, nämlich das ich statt der 100 € letztlich mit 50 € belastet werde? Wenn ich dies nämlich einmal fiktiv mit 300 € und mit 200 € gerechnet auf mein Bruttogehalt ansetze, beträgt der Unterschied letztlich um die 50 €. Kann man das so berechnen oder habe ich einen Fehler drinnen?
Zitat:
@StauwarnungIgnorant schrieb am 16. Juni 2016 um 16:32:33 Uhr:
Danke Dir, Chaosmanager, für die Darstellung. Kann ich das aber so verstehen wie keksemann es andeutet, nämlich das ich statt der 100 € letztlich mit 50 € belastet werde? Wenn ich dies nämlich einmal fiktiv mit 300 € und mit 200 € gerechnet auf mein Bruttogehalt ansetze, beträgt der Unterschied letztlich um die 50 €. Kann man das so berechnen oder habe ich einen Fehler drinnen?
Mit Steuern und Sozialabgaben kommt das je nach Höhe des Gehalts in etwa hin.
Gruß
Der Chaosmanager