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Zwangsstillegung

Themenstarteram 24. April 2008 um 14:32

Hallo,

welche Möglichkeiten eine Zwangsstilllegung zu erreichen habe ich?

kurzer Sachverhalt:

Und zwar hab ich meinen PKW angemeldet an einem Wochenende 12.04. verkauft und der Käufer aus Bochum sollte am Montag 14.04. den Wagen ummelden. Bisher ist noch nix in Köln eingegangen und in Bochum ist auch nix passiert.

Zulassungsstelle und Versicherung sind informiert und haben den Kaufvertrag zugefaxt bekommen.

Ich habe hier gelesen, dass die Versicherung/Zulassung den Käufer anschreiben und zur Ummeldung auffordern. Ich hoffe, dass die Adresse noch aktuell ist. Das kann aber noch dauern, bis der Brief da ist und dann setzen die ihm bestimmt auch noch eine Frist. Das dauert mir zu lange.

Ich habe nämlich grad den Gedanken die Steuer zurückbuchen zulassen und somit eine Zahlungsaufforderung vom Finanzamt zu erhalten, die ich dann auch nicht zahle, so dass die dann eigentlich den Wagen zwangsstilllegen müssten. Ich würde natürlich auch vorher beim Finanzamt anrufen und den Sachverhalt erklären.

- Hat das schon mal jemand gemacht?

- Soll ich einen Anwalt einschalten?

danke und schönen gruss aus Köln

TazaTDI

 

PS: Sätze wie "Wie kann man nur angemeldet verkaufen" etc möchte ich nicht hören. Denn sie helfen mir nicht weiter und ausserdem habe ich in den letzten beiden Jahren selber 3 mal Autos gekauft und alle hat man mir angemeldet übergeben.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 24. April 2008 um 14:32

Hallo,

welche Möglichkeiten eine Zwangsstilllegung zu erreichen habe ich?

kurzer Sachverhalt:

Und zwar hab ich meinen PKW angemeldet an einem Wochenende 12.04. verkauft und der Käufer aus Bochum sollte am Montag 14.04. den Wagen ummelden. Bisher ist noch nix in Köln eingegangen und in Bochum ist auch nix passiert.

Zulassungsstelle und Versicherung sind informiert und haben den Kaufvertrag zugefaxt bekommen.

Ich habe hier gelesen, dass die Versicherung/Zulassung den Käufer anschreiben und zur Ummeldung auffordern. Ich hoffe, dass die Adresse noch aktuell ist. Das kann aber noch dauern, bis der Brief da ist und dann setzen die ihm bestimmt auch noch eine Frist. Das dauert mir zu lange.

Ich habe nämlich grad den Gedanken die Steuer zurückbuchen zulassen und somit eine Zahlungsaufforderung vom Finanzamt zu erhalten, die ich dann auch nicht zahle, so dass die dann eigentlich den Wagen zwangsstilllegen müssten. Ich würde natürlich auch vorher beim Finanzamt anrufen und den Sachverhalt erklären.

- Hat das schon mal jemand gemacht?

- Soll ich einen Anwalt einschalten?

danke und schönen gruss aus Köln

TazaTDI

 

PS: Sätze wie "Wie kann man nur angemeldet verkaufen" etc möchte ich nicht hören. Denn sie helfen mir nicht weiter und ausserdem habe ich in den letzten beiden Jahren selber 3 mal Autos gekauft und alle hat man mir angemeldet übergeben.

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mir selber ist schon das gleiche passiert, noch zugelassenes Auto verkauft, sogar ohne Kaufvertrag (bitte kein Kommentar dazu, war ne Jugendsünde ) und der Käufer hat es nicht ab- oder umgemeldet. Weder Zulassungsstelle noch Finanzamt haben reagiert. Erst nachdem ich Anwalt beauftragt hab, und der beide entsprechend angeschrieben hat, kam Bewegung in die Sache. Man hat sogar rückwirkend ab Verkaufstag die Kfz-Steuer abgerechnet.

Also ohne Kaufvertrag sollte man schon deswegen nicht verkaufen, da man sonst als Privater Gewährleistung gibt!!!

 

Privatleute können/dürfen die Gewährleistung ausschließen...

 

Zur Eingangsfrage:

 

Die Frist zur Ummeldung ist i.d.R. eine Woche; Man muss also in den Kaufvertrag schauen und die Vereinbarung dazu lesen. Wenn es der 14.04. sein sollte, dann sollte es auch so im KV festgehalten sein.

 

Ist es eigentlich erlaubt, beim Käufer vorbeizufahren und eigenhändig die Anmeldestempel abzukratzen??  :D

Zitat:

Original geschrieben von Blackmen

Also ohne Kaufvertrag sollte man schon deswegen nicht verkaufen, da man sonst als Privater Gewährleistung gibt!!!

Privatleute können/dürfen die Gewährleistung ausschließen...

Zur Eingangsfrage:

Die Frist zur Ummeldung ist i.d.R. eine Woche; Man muss also in den Kaufvertrag schauen und die Vereinbarung dazu lesen. Wenn es der 14.04. sein sollte, dann sollte es auch so im KV festgehalten sein.

Ist es eigentlich erlaubt, beim Käufer vorbeizufahren und eigenhändig die Anmeldestempel abzukratzen??  :D

das war bei mir noch zu Zeiten, wo es das Gewährleistungsgesetz noch nicht gab, war aber trotzdem sehr gewagt, besonders wenn man den Käufer nicht kennt.

Die Zulassungsplakette abzukratzen bringt gar nix, weil man dadurch noch nicht aus der Steuer rauskommt.

am 25. April 2008 um 7:04

Zitat:

Die Zulassungsplakette abzukratzen bringt gar nix, weil man dadurch noch nicht aus der Steuer rauskommt.

Richtig.

Außerdem könntest Du dann Probleme bekommen, wenn`s auf dich zurückzuführen ist..

Die Steuer zurückbuchen bringt auch nix, ersten ist das mit zusätzlichen Kosten verbunden, die du selbst tragen mußt und bis die Herrschaften in Aktion treten duaert es sehr lange (um die 3 Monate). Zumal das Finanzamt dein Konto pfänden kann!

Hier hilft alles nix, versuch den Dialog mit dem Käufer.

Selbst wenn deine Versicherung die Deckung bei der Zulassungsstelle widerruft, bekommst du ja die böse Post. Und wenn die das Auto nicht finden, halten die sich an den letzten eingetragenen Halter. Den Fahrzeugbrief hat der Käufer auch schon, oder??

Versuch ihn zu erreichen, wenns nix bringt, geh zum Anwalt.

Themenstarteram 25. April 2008 um 10:05

Hi,

meine Frau hat grad mit der Versicherung gesprochen und die rechnen meinen Vertrag zum Verkaufsdatum ab. Parallel schreiben sie ihn an wegen der Ummeldung.

Das mit der Steuer-Rückbuchung lasse ich dann besser sein. Ich meine, ich würde ja einen Teil zahlen, also für die Tage bis zum Verkaufsdatum, aber wenn die nachher doch mein Konto pfänden oder so, lasse ich es lieber sein.

Das einzige was ich mir grad überlege, ist nicht die Siegel abzukratzen am Kennzeichen, sondern ich würde die kompletten Schilder abmachen und mitnehmen.

Denn somit ist er ja gezwungen, zum Strassenverkehrsamt zu gehen und sich um neue Kennzeichen zu bemühen.

In dem Fall ist es mir dann ehrlich gesagt, ob er mich anzeigt. Vielleicht laufe ich mit den Dingern selbst zur Polizei und zeige mich selber an :D

Oder kann da noch mehr passieren?

Vorausgesetzt ist natürlich, dass er auch wirklich dort wohnt.

Zum Anwalt werde ich nächste Woche gehen, falls bis dahin nix passiert.

O.k.: Das mit dem Abkratzen war mehr aus der Laune heraus, denn hilfreich... :D

 

Der TE hat ja schon mit dem Kaufvertrag an Zulassung und Versicherung faxen, das Richtige gemacht!!! Mehr muss man als Verkäufer nicht mehr machen. Die Zulassungsstelle wird den Käufer ja weiter in die Mangel nehmen...

 

Das mit den Kennzeichen mitnehmen würde ich nicht empfehlen, der  TE ist doch sowieso aus dem Schneider...!

Themenstarteram 25. April 2008 um 10:14

Zitat:

Original geschrieben von Blackmen

O.k.: Das mit dem Abkratzen war mehr aus der Laune heraus, denn hilfreich... :D

Der TE hat ja schon mit dem Kaufvertrag an Zulassung und Versicherung faxen, das Richtige gemacht!!! Mehr muss man als Verkäufer nicht mehr machen. Die Zulassungsstelle wird den Käufer ja weiter in die Mangel nehmen...

Das mit den Kennzeichen mitnehmen würde ich nicht empfehlen, der  TE ist doch sowieso aus dem Schneider...!

Wenn er wirklich dort wohnt bin ich soviel ich weiss aus dem Schneider.

Aber ich glaube es gibt irgendwie noch einen Fall, wo beide gesamtschuldnerisch haften für Versicherung und Steuer.

Wenn er aber dort nicht wohnt bzw nicht auffindbar ist, kann es sein, dass ich noch nicht aus dem Schneider bin.

Drückt mir die Daumen.....

Wenn im KV die Daten des Personalausweises erfasst wurden bzw. die Meldedaten des Käufers unzweifelhaft sind, dürfte für dich doch alles in Ordnung sein.

 

Wenn der Käufer falsche Angaben gemacht hat, ist das was anderes, aber erst mal für den Käufer...

 

Gegenüber Versicherung und Zulasssung hast du deine Pflicht erfüllt! 

 

Anders sieht es noch bei einem Unfall des Käufers aus, dann wird deine Versicherung vor Ummeldung belastet und höhergestuft. Die Differenz kannst du vom Käufer einfordern - wenn du weisst wo...! 

Themenstarteram 25. April 2008 um 10:48

Also im KV steht Name und Adresse drin. Perso-Nr. leider nicht.

Ich glaube ich fahr mal morgen nach Bochum um nur an der Hausklingel zu schauen, ob es den Namen dort gibt. Wenn ja, bin ich schon sehr beruhigt.

Es wäre natürlich noch schöner, wenn ein Bochumer das hier liest und dort nur mal an der Klingel schauen würde, ob es den Namen dort gibt. Wäre ihm sehr dankbar!!

Im KV sollte man immer die Nummer des Persos eintragen.

 

Die Anschrift des Käufers kannst du ja z.B. im Internet unter den verschiedenen Telefonbüchern recherchieren....

 

Ansonsten kannst du auch bei der Zulassungsstelle (heimisch oder beim Käufer) anrufen und fragen, ob dein Fahrzeug schon ab- bzw. umgemeldet wurde... Wird dein Fahrzeug nicht heimisch abgemeldet, dürfte es eine Woche dauern bis deine heimische Zulassungsstelle das gemeldet bekommt.

 

Ansonsten - witziger Aufruf!!:D

Themenstarteram 25. April 2008 um 12:15

Angerufen hab ich bisher bei:

- Versicherung

- Zulassungsstelle Köln

- Zulassungsstelle Essen

- Zulassungsstelle Bochum

alle haben noch keine Abmeldung mit dem Kennzeichen durchgeführt.

Der Aufruf ist doch nichts illegales. Es soll ja niemand bei ihm klingeln :D

Das nächste mal schreibe ich mir nicht nur die Nummer vom Perso auf, sondern ich lasse ihn direkt erstmal nen Bewerbungsbogen ausfüllen und dann soll er mir die beglaubigten Zeugniskopien der letzten Jahre in Begleitung seiner Eltern vorlegen!!!

Und das alles während eine zweie Person alles auf Band aufnimmt :D

Spass beiseite, beim nächsten mal nehme ich mir viel Zeit und nehme es dann viel genauer als diesesmal.

Son Goku gegen Boo. Der Avatar ist klasse :D

Themenstarteram 25. April 2008 um 13:45

Zitat:

Original geschrieben von Speedy791

Son Goku gegen Boo. Der Avatar ist klasse :D

Aaaah! Ein Kenner hier. Danke!

Die Serie war ja auch der absolute Knaller!

Ich warte nur darauf, bis mein kleiner Sohnemann mehr versteht, dann kriegt der erstmal die komplette DVD-Staffeln :D

Themenstarteram 8. Mai 2008 um 14:21

Hallo zusammen,

letzte Woche hab ich von der Versicherung einen Brief bekommen indem der Vertrag zum Verkaufstag gekündigt wurde und heute hat meine Frau bei der Zulassungsstelle angerufen und erfahren, dass der Wagen am 28.04. angemeldet wurde. Leider hat sie vergessen zu fragen, wo der Wagen abgemeldet wurde, denn der Käufer kam aus Bochum und ich frage mich,ob er den Wagen weiterverkauft hat.

Also hier eine kleine Zusammenfassung und Hilfestellung beim Verkauf eines angemeldeten Kfz:

Ein Tip von vornerein: An nicht in Deutschland gemeldete und wohnende Personen würde ich den Wagen nicht angemeldet übergeben. Das kann je nach Umstand bis zu 1Jahr Steuer und Versicherung zahlen bedeuten.

--> schriftlicher Kaufvertrag, insbesondere:

- Name (auf jeden Fall mit Perso vergleichen/ Tip: kein Perso dabei = kein Verkauf)

- Adresse s.o.

- Personalausweis-Nr. ganz wichtig, kann nachher sehr hilfreich sein

- festhalten, dass das Kfz inkl. Brief, Schein, HU/AU-Bericht und den Schlüsseln übergeben wurde (dies ist wichtig, damit die Steuerpflicht auf den Käufer übergeht)

- Datum und Uhrzeit (für evtl. Verstösse und Unfälle)

Zusätzlich kann man noch separat die Veräusserungsanzeigen ausfüllen und vom Käufer unterschreiben lassen, mit denen die Zulassungsstelle und Versicherung über den Verkauf informiert werden

Nach dem Verkauf, umgehend:

--> Benachrichtigung der Zulassungsstelle durch Faxen des Kaufvertrages bzw. der Veräusserungsanzeige

--> Benachrichtigung der Versicherung durch Faxen des Kaufvertrages bzw. der Veräusserungsanzeige

Auf der Benachrichtigung an die Versicherung noch den Zusatz "Erwerberkündigung" vermerken. Der Käufer wird dann von der Versicherung nochmals angeschrieben mit der Aufforderung zur Ummeldung.

Zum Thema Versicherung und Schadenfreiheitsrabatt erwähne ich noch, dass der SF bei einem Unfall i.d.R. nicht hochgestuft wird, wenn der PKW angemeldet verkauft wird.

siehe hier:

"Da auch der Übergang des Versicherungsvertrages unabhängig von der Anzeige ist, werden Schäden nach dem Verkauf des Fahrzeuges nur dem Käufer, nicht aber dem Verkäufer angelastet. Der Verkäufer behält in jedem Fall seinen Schadenfreiheitsrabatt. Probleme können dabei jedoch auftreten, wenn der Käufer nicht ermittelt werden kann und die Versicherung von einem vorgetäuschten Verkauf ausgeht."

Quelle: ADAC

 

Ich hoffe ich habe alles Wichtige notiert und es ist alles korrekt, was ich in der letzten Zeit von der Zulasungsstelle und Versicherung "gelernt" habe.

Ich habe zwar daraus meine Lehren gezogen, aber fairerweise den Leuten gegenüber die ehrlich sind, würde ich es (je nach Person) wieder machen und einen angemeldeten PKW verkaufen.

Man muss halt nur wissen wie :D

Also nochmals danke für die Tips und schönen Gruss

TazaTDI

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