- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Zwangsstillegung wegen Nichtübermittlung der EVB Nummer
Zwangsstillegung wegen Nichtübermittlung der EVB Nummer
Hallo,
Ich habe zum 28.6.22 meine Autoversicherung von Bavariadirekt zu VHV gewechselt. Alles ging über Check24. Jetzt habe ich ein Schreiben von Zulassungsstelle erhalten dass mein Auto seit 1 Monat kein Versicherungschutz mehr hat und bin innerhalb von 5 Tagen verplichtet eine neue Evb Nummer einreichen oder das Auto abmelden.
Wie kann das möglich sein? Kann die VHV Versicherung auch die EVb nummer rückwirkend zum 28.6 übermitteln? Wenn nicht wie läuft die Versicherung von 28.6 bis jetzt, über den alten Versicherer oder?
Ähnliche Themen
23 Antworten
Wenn Du ein schreiben der Zulassungsstelle hast, steht da drin,zu wann Dein Versicherungsschutz beendet ist.
Die Vhv kann rückwirkend übermitteln, solltest mal klären,warum das noch nicht geschehen ist,da Dir sonst bald das Kfz außer Betrieb gesetzt wird.
was war die Intention, das Ganze über Check24 abzuwickeln? Immer dort, wo noch ein Mitarbeiter rumwerkelt, entsteht eine potentielle Fehlerquelle. Hast Du Dich nicht gewundert, warum sich zwischen dem 28.06. und jetzt niemand von der VHV bei Dir gemeldet hat? ...Du keine Aufforderung zur Zahlung einer Versicherungsprämie erhalten hast, bzw die VHV nix bei Dir abgebucht hat oder dieses angekündigt hat? ...Du keinen Versicherungsschein erhalten hast?
Das sind typische Probleme, wenn man es über check24 macht
Der 28.06. ist für mich aber auch ein ungewöhnliches Datum zum Versicherungswechsel.
Man kann auch bei CHECK24 anrufen, die sind durchaus freundlich und hilfsbereit.
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 25. Juli 2022 um 09:30:34 Uhr:
Der 28.06. ist für mich aber auch ein ungewöhnliches Datum zum Versicherungswechsel.
Die Hauptfälligkeit zum 01.01. wird nicht mehr automatisch vorgegeben.
Immer öfters nehmen die Versicherungen den Tag der Anmeldung als Stichtag.
So wird es auch hier gewesen sein.
Zitat:
@keksemann schrieb am 25. Juli 2022 um 07:50:12 Uhr:
Hast Du Dich nicht gewundert, warum sich zwischen dem 28.06. und jetzt niemand von der VHV bei Dir gemeldet hat? ...Du keine Aufforderung zur Zahlung einer Versicherungsprämie erhalten hast, bzw die VHV nix bei Dir abgebucht hat oder dieses angekündigt hat? ...Du keinen Versicherungsschein erhalten hast?
völlig richtig. Darüber sollte uns der TE mal bitte aufklären.
Ich vermute er fährt auch ohne gültige Nummernschilder. Das wäre eine böse Straftat. Und der Zoll meldet sich auch noch wegen Steuerhinterziehung. Oder hast Du den Steuerbescheid erhalten?
Na ja, dann hätte man eigentlich nicht zulassen können
Zitat:
@lore8 schrieb am 25. Juli 2022 um 14:38:47 Uhr:
Ich vermute er fährt auch ohne gültige Nummernschilder.
Es handelt sich um einen Versicherungswechsel.
Da passiert mit den Nummernschildern gar nichts. Die bleibt natürlich gültig.
Stempel ist ja von der ursprünglichen Anmeldung ja noch drauf.
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 25. Juli 2022 um 09:30:34 Uhr:
Der 28.06. ist für mich aber auch ein ungewöhnliches Datum zum Versicherungswechsel.
Ganz normal mitlerweile.
Eigentlich keine große Sache was hier passiert ist.
Der TE muss sich nur darum kümmern, dass die VHV eine eVBÜ zur Zulassungsstelle schickt.
Vorrausgesetzt, der Vertrag bei denen ist ordnungsgemäß zustande gekommen.
Wichtig auch: Gleich mal die ca. 40,- € Gebühren von der Zulassungsstelle mit bezahlen.
Sonst wirds noch teurer, wenn die nicht ihr Geld bekommen.
Die kann man ja dann evtl. noch von Check24 einfordern, wenn die das Ganze verbockt haben.
Guten Tag bdragidella94,
wir würden Ihnen gern schnell weiterhelfen. Könnten Sie uns hierzu bitte eine Mail mit Ihren Kontaktdaten an pressekontakt@vhv.de schicken. Bitte mit einem Hinweis auf Ihren Foreneintrag. Unsere Kollegen melden sich dann umgehend bei Ihnen.
Herzlichen Dank und viele Grüße
Ihr Team der VHV Unternehmenskommunikation
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 25. Juli 2022 um 11:29:35 Uhr:
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 25. Juli 2022 um 09:30:34 Uhr:
Der 28.06. ist für mich aber auch ein ungewöhnliches Datum zum Versicherungswechsel.
Die Hauptfälligkeit zum 01.01. wird nicht mehr automatisch vorgegeben.
Immer öfters nehmen die Versicherungen den Tag der Anmeldung als Stichtag.
So wird es auch hier gewesen sein.
Das hatte ich selbst kurioserweise EINMAL bei der HUK24, weiss auch nicht mehr warum.
Man hat die Hauptfälligkeit dann aber passend zu allen anderen (Kfz-)Verträgen zum 01.01. im Nachhinein angepasst
Hallo,
Vielen Dank für die Antwort.
Ihr habt die EVB Nummer jetzt an die Zulassungsstelle übermittelt und somit ist die Sache jetzt geklärt. Allerdings enstehen die Aufwandskoten i.H.v 45,00 Euro von der Zulassungsstelle. Wem soll ich die Rechnung schicken damit ich das Geld schnellstmöglich zurückerstatten bekomme?
Zitat:
@VHVVersicherungen schrieb am 25. Juli 2022 um 16:26:25 Uhr:
Guten Tag bdragidella94,
wir würden Ihnen gern schnell weiterhelfen. Könnten Sie uns hierzu bitte eine Mail mit Ihren Kontaktdaten an pressekontakt@vhv.de schicken. Bitte mit einem Hinweis auf Ihren Foreneintrag. Unsere Kollegen melden sich dann umgehend bei Ihnen.
Herzlichen Dank und viele Grüße
Ihr Team der VHV Unternehmenskommunikation
Für die den Nachweis des Versicherungsschutz ist der Halter verantwortlich.
Zitat:
Ihr habt die EVB Nummer jetzt an die Zulassungsstelle übermittelt und somit ist die Sache jetzt geklärt. Allerdings enstehen die Aufwandskoten i.H.v 45,00 Euro von der Zulassungsstelle. Wem soll ich die Rechnung schicken damit ich das Geld schnellstmöglich zurückerstatten bekomme?
Ja, das frag' doch Mal Deinen Vermittler von Tschäck 24...
Ich würde "meinen" Vertreter vor Ort anrufen, den kenne ich jetzt 35 Jahre. Der hätte das sofort und unbürokratisch geregelt. Aber deshalb bezahle ich wahrscheinlich ein paar Euro mehr im Jahr...