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Zwangsstilllegung bei überzogenem TÜV
Moin Community,
Ich würde gerne mal eure Erfahrungen zu einem Thema hören....
Gibt hier eine Gruppierung die als Verein eingetragen ist und mehrere Fahrzeuge besitzt. darunter auch einige über 3,5 tonnen. Problem ist nun dass eines der Fahrzeuge shon seit knapp1 Jahr nun keinen TÜV mehr hat.
kurz vor ablauf sind wir damit zu meiner Stammwerkstatt gefahren die dem Bock einige schwerwiegende Mängel attestierte, welche die Verkehrssicherheit definitiv beeinträchtigen. Daraufhin wurde gesagt okay Auto wird nicht mehr bewegt man überlege sich was, die Werkstatt war dann so nett es zu arrangieren das der Wagen eben nicht mehr auf eigener Achse in die Fahrzeughalle der Gruppierung fährt weil der Meister damit kein ruhiges gewissen hätte. (eklatante Mängel an Bremsen und defekt an der Lenkung.)
Nun ist es so dass durch Corona die Kasse natürlich Mau sind und somit eine Reperatur der Kiste erst mal nicht in Frage kam, heisst konkret Fahrverbot für das Auto und bleibt schön hinten in der Fahrzeughalle stehen. Jetzt ergab es sich halt dass jemand mit vermeintlich Sachverstand zu der Gruppierung stiess und die Mängel vor jemanden der dort die Verantwortung trägt klein redete nach dem Motto ach geht ja alle noch.
Ich selber teile diese Einschätzung nicht stand damals selber unter der Büchse auf der Bühne und gehe voll mit meiner Werkstatt mit dass da akuter Handlungsbedarf besteht. Jedenfalls stellt es sich so dar dass die verantwortliche Person keinerlei technischen sachverstand hat und sich da blind auf die Meinung des sogenannten "Fachmanns" verlässt. Der aktuelle Plan sieht so aus "fahrten zum Tüv sind ja erlaubt" stellen wir den wagen mal vor dann bekämen wir ja eine Mängelliste oder mit glück kommt der ja doch durch. eben weil es klein geredet wurde.
Ich halte dass für grob fahrlässig, frage mich aber ob der Tüv prüfer auch eine Zwangsstillegung veranlassen kann, denn nun åqre glaube ich eine erweiterte HU angesagt weil über 3,5 tonnen und im Punkte und Bussgeldbereich ist man da ja auch zudem würde sich meines erachtens das Bussgeld verdoppeln da man hier astrein Vorsatz unterstellen kann. hat jemand erfahrung mit ähnlichen Fällen.
Hatte denen ja damals auch gesagt die sollen das auto abmelden weil es keinen Tüv hat, das wollte man mir ja auch nicht glauben dass die rechtlich zulässige Nutzung und nicht die tatsächliche hier ausschlaggebend ist und auch sanktionen auf privat grund erfolgen können.
Wäre über erfahrungen dankbar.
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30 Antworten
Deine Einschätzung, dass ein zugelassenes Fahrzeug über eine gültige Abnahme benötigt, selbst wenn es auf dem eigenen Gelände steht, ist völlig richtig.
Das Risiko, mit durch einer Fachwerkstatt festgestellten, schwerwiegenden Mängeln wie defekter Lenkung und Bremsanlage trotzdem zur Hauptuntersuchung zu fahren, ist sicherlich nicht unerheblich. Spätestens, wenn dort an Ort und Stelle die Weiterfahrt untersagt und die Plakette entfernt wird, ist das kein Spass mehr und es wird richtig teuer.
Hinzu kommt, dass das Fahrzeug wegen erheblicher Mängel schon nicht mehr auf eigener Achse nach Hause rollen durfte. Welcher mit Verantwortung gesegneter Mensch bewegt dann so ein Teil, wenn er doch schon um die Gefahren weiß und womöglich sogar Menschenleben riskiert? Und wer will dann so etwas auf sein Gewissen laden, allein weil er ein solches Vorhaben gebilligt oder gar genehmigt hat?
Für mich aus der Ferne die beste Lösung: abmelden, nach und nach instandsetzen und dann mit gutem Gewissen zum TÜV.
Zitat:
@TheGhost1987 schrieb am 03. Juni 2021 um 09:46:36 Uhr:
frage mich aber ob der Tüv prüfer auch eine Zwangsstillegung veranlassen kann
Der Prüfer nicht direkt.
Aber stellt der Prüfingenieur verkehrsunsichere Mängel fest, ist die HU Plakette zu entfernen.
Durch Fakturierung des Prüfberichts wird die Zulassungsbehörde in Kenntnis gesetzt, welche dann weitere Maßnahmen in Gang setzt (Fristsetzung mit Mangelabstellung - > Stilllegung)
Sinn und zweck das Ich die Frage hier stelle ist einfach um mal eure Meinung zu hören und meine Eigene Meinung zu reflektieren aber genau wie Du es sagst sehe Ich das auch und deswegen möchte ich da auch mit aller härte gegen vorgehen wenn das durchgezogen wird. derjenige der da nach schaut ist wohl vom Fach und Ich eben nur Hobby schrauber.
Es läuft wohl unter dem deckmantel die WErkstatt will da Geld machen wozu da sicherlich mehr als nur das offensichtliche zu holen wäre und man verlässt sich in gutem glauben auf die aussage was Ich ziemlich naiv finde.
Zumal besagte Werkstatt der Gruppierung mit anderen autos auch schon zuverlässig aus dem Schlamassel geholfen hat und eben transparent mit Sachen umgeht.
Aussage des Meisters war wenn er das gewusst hätte, dann hätte er auch das Auto zur überprüfung abgeholt anstatt uns fahren zu lassen, daher auch der rücktransport. Der Kerl da da jetzt dran rumschraubt ist mir eh nicht geheuer.
Mich interessiert halt auch ob der Prüfer die Karre dann vor Ort entstempelt wenn es so schlimm darum steht, weil ich bin ehrlich darin dass Ich dem Prüfer wenn Ich weiss zu welcher Prüfstelle der geht dem ein paar takte dazu sage, weil so geht es nicht.
Will halt kein Fass für nix aufmachen aber auch keine rollende Bombe auf der Strasse, deswegen hol ich mir euer schwarmwissen ein. Ich hoffe ja noch die verantwortlichen zur Vernunft bringen zu können.
Zitat:
@TheGhost1987 schrieb am 3. Juni 2021 um 11:38:57 Uhr:
Will halt kein Fass für nix aufmachen aber auch keine rollende Bombe auf der Strasse, deswegen hol ich mir euer schwarmwissen ein. Ich hoffe ja noch die verantwortlichen zur Vernunft bringen zu können.
Mach ihnen einfach die denkbare Haftung klar.
Die Werkstatt hat klar gesagt, dass hier sicherheitsrelevante Mängel vorliegen. Wenn die nicht beseitigt sind oder die Fachmeinung definitiv von jemanden mit nachweisbaren Sachverstand eine fundierte Gegenmeinung eingeholt wurde, wäre jede Fahrt damit grob fahrlässig. Analog zu den Raserfällen kann man mit Sicherheit ab einer gewissen Stufe der Mängel auch von Vorsatz sprechen.
Ob grobe Fahrlässigkeit dann im Innenverhältnis noch von der Versicherung gedeckt ist, ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag. Vorsatz ist es in keinem Fall.
Strafrechtlich haben der Fahrer und der Halter bei einem Unfall mit einer erheblichen Strafe zu rechnen.
Zuvorderst der Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer verbietet solche Aktionen. Wenn das nicht reicht, sollte wenigstens der Gedanke an die eigene Haftung davon abhalten.
Ich würde sowohl aus moralischer Sicht als auch aus Eigenschutz an deiner Stelle den Vorgang melden, wenn sich die Anderen nicht umstimmen lassen. Du warst ja offenbar derjenige, der damals bei der Werkstatt dabei war. Nicht das deine Vereinsmitglieder nachher behaupten, Du hättest Sie gar nicht über den Zustand in Kenntnis gesetzt.
Lass das die entscheiden die im Zweifel zur Verantwortung gezogen werden. Müsste der Vereinsvorstand o.ä. sein der ggf. von der Versicherung einen drüber kriegt. Wir haben hier Forenmitglieder die erklären können wie eklatant man überzogenen TÜV und bekannte Sicherheitsmängel mißachten muß damit die Versicherung im Falle eines Falles "Regress" schreit. Wenn das alles nicht so schlimm ist drückt dem "Fachmann" die Schlüssel und 100€ in die Hand, soll schnell zum TÜV fahren, die Erteilung der Plakette ist ja wohl nur Formsache, dann kann er selber sehen wie er das regelt wenn der Prüfer die Weiterfahrt untersagen sollte.
Ich kommuniziere bei sowas vorrangig per Email, ist unauffällig weil nicht unüblich und lässt sich schön archivieren.
Das die verantwortlichen davon Kenntnis haben steht zweifelsfrei fest, ich war nur zugegen da mein eigenes Fahrzeug da war, ich selber hab da keine aktien drin, sehe das aber genau so wie Du, allein schon wegen anderen Verkehrsteilnehmern würde ich so scherze unterlassen.
Die Versicherung wird den schaden natürlich bezahlen weil sie muss, aber im Falle des Falles sich wohl 100% regress holen weil grobe fahrlässigkeit/Vorsatz vorliegt.
Wenn bei mir jemand an die Tür klopft und da Fragen stellt werde ich mit Sicherheit nicht lügen, aber keiner kann sagen man wüsste davon nix dafür wurde es über zu viele kanäle an die verantwortlichen gemeldet.
Hallo, TheGhost1987,
der HU - Prüfer kann das Fahrzeug nicht selber stilllegen, aber er kann die Polizei informieren, dass bei ihm ein Fahrzeug steht, das so gravierende Mängel hat, dass die Verkehrssicherheit extrem gefährdet ist und dass der Fahrer das Fahrzeug trotzdem noch vom Hof bringen will.
In solchen Fällen untersagt dann die Polizei die Weiterfahrt und wird dann logischerweise auch noch wegen der Fahrt zur Untersuchungsstelle eine Anzeige gegen den Fahrer und ggf. den Halter erstatten.
Da das Fahrzeug in aller Regel nicht bei der Untersuchungsstelle bleiben kann, wird es dann, ggf. im Polizeiauftrag, abgeschleppt, was wieder erhebliche Kosten verursachen kann, zumal es ja nicht einfach so im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden darf, sondern an eine geeignete Stelle verbracht werden muss.
Sollte das nicht eine Werkstatt sein, die das Fahrzeug wieder instand setzen kann, sondern z. B. der Hof des Halters, kommen logischerweise danach wieder Kosten auf diesen zu, wenn er das KFZ irgendwann später zu einer Werkstatt schleppen muss.
In eurem Fall gibt es schlicht und ergreifend nur zwei Möglichkeiten: Entweder eine ordentliche Reparatur oder der Verkauf.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@uhu110 schrieb am 3. Juni 2021 um 12:24:49 Uhr:
Hallo, TheGhost1987,
der HU - Prüfer kann das Fahrzeug nicht selber stilllegen, aber er kann die Polizei informieren, dass bei ihm ein Fahrzeug steht, das so gravierende Mängel hat, dass die Verkehrssicherheit extrem gefährdet ist und dass der Fahrer das Fahrzeug trotzdem noch vom Hof bringen will
Natürlich kann er das. Er stuft das Fahrzeug als verkehrsunsicher ein und dann bleibt es auf dem Prüfgelände stehen. Dann hilft nur noch ein LKW-Abschlepper.
Zitat:
@TheGhost1987 schrieb am 3. Juni 2021 um 11:38:57 Uhr:
derjenige der da nach schaut ist wohl vom Fach und Ich eben nur Hobby schrauber.
Wenn der vom Fach ist, dann soll der eine Inspektion im Rahmen seiner Tätigkeit machen und dies schriftlich bestätigen.
Wenn eine Werkstatt schriftlich bestätigt, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist, dann sehe ich das gelassen.
Ich vermute, dass wird er nicht machen.
Ich war mir von Anfang an sicher dass es eine blöde Idee ist aber hier kommen noch mehr Infos zu an die Ich nicht gedacht wodurch deutlich wird wie sehr man sich damit in die Nesseln setzt.
Ich hatte den Verantwortlichen auch vorgeschlagen nachdem ich gefragt wurde..
Auto abmelden --> Geld sparen --> vernünftig instand setzten --> Tüv --> neu anmelden.
alternativ
Abmelden --> Verkaufen
Ich möchte nicht zu viele Info's geben so dass Rückschlüsse auf die Gruppierung gezogen werden kann, finde es nur wichtig dasss diese Kiste so nicht auf die straase kommt und den Verantwortlichen klar wird was die da gerade für einen Bockmist verzapfen.
Wenn die das tatsächlich so durchziehen und da geht was schief lass die mal schön haften, Ich selber setze mich entspannt bei Polizei oder Staatsanwaltschaft hin wenn ich vorgeladen oder gefragt werde, es ist alles dokumentiert dass die leute die es wissen müssen es wissen und ich mich konsequent weigere die Karre zu fahren oder mitzufahren zu welchem zwecke auch immer. Damit hab ich meine Pflicht getan.
Das einzige was Ich noch tun kann ist denen ins gewissen reden und Argumente vortragen und hoffen so das "Fachpersonal" auszustechen. Ansonsten kann ich da auch nicht mehr helfen.
Zitat:
@ixtra schrieb am 3. Juni 2021 um 12:44:30 Uhr:
Zitat:
@TheGhost1987 schrieb am 3. Juni 2021 um 11:38:57 Uhr:
derjenige der da nach schaut ist wohl vom Fach und Ich eben nur Hobby schrauber.
Wenn der vom Fach ist, dann soll der eine Inspektion im Rahmen seiner Tätigkeit machen und dies schriftlich bestätigen.
Wenn eine Werkstatt schriftlich bestätigt, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist, dann sehe ich das gelassen.
Ich vermute, dass wird er nicht machen.
Wo soll er das machen ohne Werkstatt und vernünftige ausrüstung, der Herr hat seinen Betrieb geschlossen und alte rezessionen sprechen da Bände. Ich kann aber versichern die Art wie der Herr das Fahrzeug nachgesehen hat war keineswegs Fachgerecht.
Zitat:
@TheGhost1987 schrieb am 3. Juni 2021 um 12:52:01 Uhr:
Wo soll er das machen ohne Werkstatt und vernünftige ausrüstung, der Herr hat seinen Betrieb geschlossen und alte rezessionen sprechen da Bände.
Ich bitte um Nachsicht, dass ich meine Glaskugel nicht ausreichend geputzt habe.
Zitat:
Ich bitte um Nachsicht, dass ich meine Glaskugel nicht ausreichend geputzt habe.
Keine Ursache wie sollst Du das wissen deswegen sage ich es da fehlte wohl die tonlage war kein Vorwurf.
Hallo, Kai R.,
Zitat:
@Kai R. schrieb am 3. Juni 2021 um 12:39:50 Uhr:
Natürlich kann er das. Er stuft das Fahrzeug als verkehrsunsicher ein und dann bleibt es auf dem Prüfgelände stehen. Dann hilft nur noch ein LKW-Abschlepper.
richtig, er kann die Weiterfahrt vom Gelände unterbinden, aber er darf das Fahrzeug nicht stilllegen, indem er z. B. den Zulassungsstempel abkratzt.
Viele Grüße,
Nachteule