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Zwangsstilllegung

Themenstarteram 17. April 2013 um 13:50

Hey Leute,

habe vor ca. über einem Jahr Meine 125er verkauft.

Zu dem Zeitpunkt war Sie angemeldet aber nicht wirklich Fahrbereit.

Der Verkauf lief ganz normal.

Als ich Monate später aber mal auf meinen Kontoauszug geschaut habe, habe ich gesehen das die Versicherungsgebühren immernoch abgehalten werden (Vierteljährlich)

Also habe ich wie verrückt den Kaufvertrag gesucht aber natürlich nicht gefunden -.-

War jetzt heute nochmal bei meiner Versicherung und die haben mir gesagt ich soll die Lastschrift zurückbuchen und warten bis ich Post bekomme und darauf dann nicht reagieren.

Dann wird das weitergeleitet zum Verkehramt und das Fahrzeug wird von den Zwangsstillgelegt.

Hatte vielleicht einer Erfahrungen damit ?

und weiß was da für Kosten auf mich zu kommen ?

und wie lange das wohl dauert bis die sache vorbei ist ?

Wollte nämlich wieder ein Motorrad anmelden, aber erst wenn die Sache aus der Welt geschaffen ist.

Danke im voraus.

Beste Antwort im Thema
am 17. April 2013 um 16:31

Zitat:

Original geschrieben von d1gg3r

Und habe mal einen Eintrag machen lassen beim Straßenverkehrsamt das ich das Motorrad verkauft habe.

Manche Leute haben es vielleicht nicht besser verdient. :rolleyes:

"Kaufvertrag find ich nicht", "Hab da mal irgendwas machen lasse", "LaLaLa die Welt ist schön und morgen ist auch noch ein Tag",...

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Du hast deine 125er verkauft, der Käufer hat sie nicht umgemeldet und nun bucht die Versicherung weiter die Beiträge bei dir ab.

Jetzt hat dir deine Versicherung geraten, einfach die Beiträge nicht zu zahlen und das Mopped zwangsweise stilllegen zu lassen.

Hab ich das soweit richtig verstanden?

Wenn ja, finde ich die Aussage deiner Versicherung schon etwas seltsam. Immerhin bist du aktuell ja scheinbar noch der Halter des Fahrzeuges, dementsprechend werden sich sowohl Versicherung wie auch Straßenverkehrsamt natürlich an dich wenden um die Kohle wieder einzutreiben.

Wenn du vierteljährlich zahlst, wird ja am 01.07. das nächste mal abgebucht.

Lässt du die Lastschrift zurückgehen, versucht die Versicherung das u.U. am 01.08. noch einmal.

Passiert dann wieder nichts, bekommst du ein paar Wochen später einen Brief der Versicherung (dürfte so ca. 2 Wochen dauern).

Dort wird dir vermutlich ein Zahlungsziel mitgeteilt sowie eine Frist gesetzt, zu wann der Vertrag aufgehoben wird.

Nachdem diese Frist dann abgelaufen ist geht die Meldung an die Zulassungsstelle.

Bis diese das dann umgesetzt hat und das KFZ zwangsstilllegt können durchaus auch nochmal 2 Wochen vergehen.

Also bis September / Oktober kann sich die Sache durchaus noch hinziehen.

Wenn du den Kaufvertrag doch noch finden solltest wäre der ganze Vorgang innerhalb einer Woche erledigt..

An Kosten werden die bis dahin fälligen Versicherungsbeiträge (inkl. eventueller Mahngebühren) anfallen sowie die Kosten des Straßenverkehrsamtes für die Zwangsstilllegung. Wie hoch die genau sind: keine Ahnung.

 

PS: Eventuell kannst du die Abbuchung für das laufende Quartal noch zurückgehen lassen. Dann verkürzt sich der Zeitraum natürlich ganz erheblich.

PPS: Wenn dir die Versicherung aufgrund Nichtzahlung der Beiträge den Vertrag kündigt kannst du Probleme beim Abschluß einer neuen Versicherung bekommen!

Themenstarteram 17. April 2013 um 14:40

Ja das hast du soweit richtig verstanden.

Habe die Lastschrift heute noch zurück buchen lassen.

Habe aber auch gelesen das bei nicht gezahlter Versicherung das stilllegen schon nach 3 Tagen fällig ist.

Und dann kommt ja ein Mitarbeiter von der Stadt der die Plaketten abkratzt und Fahrzeugschein einbehält.

Und da gibt es ja nichts mehr zu holen bei mir.

Ich würde das ganz dringend mit der Zulassungsstelle klären. So wie jetzt aktuell geschildert kann das ganze zu einem Bumerang für dich werden, da du dann Steuerschulden und Versicherungsschulden hast.

Und solange zumindest die Steuerschulden bestehen kannst du nie wieder ein anderes Fahrzeug zulassen.

(denn laut Zulassungsbehörde bist du ja auch offensichtlich auch noch als Halter zugelassen, oder?)

Themenstarteram 17. April 2013 um 15:41

Steuern muss ich zum Glück nicht zahlen für die 125ccm Klasse.

Und habe mal einen Eintrag machen lassen beim Straßenverkehrsamt das ich das Motorrad verkauft habe.

Was mir aber im Endeffekt nichts bringt sagte die gute Frau.

am 17. April 2013 um 16:31

Zitat:

Original geschrieben von d1gg3r

Und habe mal einen Eintrag machen lassen beim Straßenverkehrsamt das ich das Motorrad verkauft habe.

Manche Leute haben es vielleicht nicht besser verdient. :rolleyes:

"Kaufvertrag find ich nicht", "Hab da mal irgendwas machen lasse", "LaLaLa die Welt ist schön und morgen ist auch noch ein Tag",...

am 17. April 2013 um 17:13

Hast du sonst eigentlich noch andere Hobbys, als dich hier im Board über andere lustig zu machen?

Traurig ist sowas :(

am 17. April 2013 um 17:31

Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1

Hast du sonst eigentlich noch andere Hobbys, als dich hier im Board über andere lustig zu machen?

Traurig ist sowas :(

Ich mache mich nicht über den TE lustig, sondern stelle die Frage, ob es nicht irgendwie eine logische Folge ist, dass wenn ich meinen Unterlagen so sorglos verwalte, ich irgendwann in solche Schwierigkeiten komme. Und ob es dann nicht doch eher an mir selber liegt.

Und ob ausgerechnet du nun der Richtige bist um sich hier als oberster Moralwächter aufzuspielen, kann sich jeder mal für sich überlegen.

Also sehe es genauso, wenn ich ein Fahrzeug verkaufe, dann muss ich wenigstens so fähig sein, den Kaufvertrag greifbar zu haben so lange bis mir die Abmeldebescheinigung vorliegt.

@TE

Der Vorschlag Deiner Versicherung ist ehrlich gesagt die B-Lösung! Warum? Schufa erfährt vom nicht bezahlten Beitrag => vermutliche Folge: Eintrag. Du erzwingst eine kostenbelgte Zwangsstilllegung => vermutliche Folge: keine (kostengünstige) Möglichkeit, Versicherungsschutz zu bekommen!

Mein Tipp: such den scheiss Kaufvertrag!

Wie die Rechtslage ohne Nachweismöglichkeit über den Verkauf ist, weiss ich nicht... So leicht kommst Du aber vermutlich nicht raus!

Ansonsten kann ich mich allen Vorpostern anschliessen: dumm, dass Du Deine Unterlagen nicht im Griff hast aber (sinngemäß) der, der ohne Fehler, werfe den ersten Stein. Soll heissen, wer hat nicht schon mal was verbockt und Lehrgeld dafür bezahlt (ich selber leider auch schon sehr oft :rolleyes:!

@HacklSchorsch und Elchsucher: setzt euch halt einfach mal auf Ignore, obwohl, lasst es bleiben :D!

Sehr ungut...

ich würde versuchen, den Sachverhalt mit der Zulassungsbehörde zu klären, bevor die Amtshandlungen einleitet. Das Vorgehen via " Versicherung nicht zahlen" dauert ewig, da die Zulassungsstelle die Zwangsstillegung erst dann anordnen wird, wenn ihr die Versicherung den Ablauf der Ruheversicherung signalisiert. Dein Problem wird zudem der Nachweis des Verkaufes sein. Andererseits kannst Du das Fahrzeug aber auch nicht so einfach stilllegen, weil Dir die Papiere fehlen.

Vielleicht weiss einer der Profis hier, wie man ohne Papiere oder Kennzeichen ein Fahrzeug abmelden/stillegen kann.

Beiupioel aus dem Leben:

Ich habe mal (in den 80zigern) ein Kfz bei einem Händler in Zahlung gegeben, wo ich eine neues Auto gekauft habe. Naiv, wie ich damals war, überließ ich denen Zulassung und Wechsel des Versicherungsvertrages. Scheinbar haben Sie zwar die Versicherung umgeschrieben, jedoch das alte Auto nicht abgemeldet und innerhalb der nächsten Monate nicht verkaufen können.

3 Monate später war ein bitterböser Brief der Zulassungstelle im Kasten mit der "Anordnung der Zwangsstillegung". Bitteschön in den nächsten 3 Tagen mit Kennzeichen zum Entstempeln am Amt erscheinen und gleich 50DM mitbringen.

Nach Verstreichen der Frist würde die Polizei mit Vollstreckung der Stilllegung beauftragt, Tarif dann 400,-DM.

Also durchaus handfeste Massnahmen und gehobene Beträge.

Wieviel das heute genau sein wird, kann ich dir nicht sagen.

Bye

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