- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- zwei KFZ-Versicherungen, Kündigung des Vertrages mit der höheren SFK - legal?
zwei KFZ-Versicherungen, Kündigung des Vertrages mit der höheren SFK - legal?
Hallo liebe Motortalk-Gemeinde,
ich bin aktuell auf ein Problem gestoßen, was mich etwas stutzig werden lässt und bei meiner Recherche habe ich einfach keinen Fall gefunden, der meinem ähnelt, bzw. immer sehr unterschiedliche Aussagen gelesen.
Also mein Problem: Ich hab einen Wagen A mit Saisonkennzeichen (April - Oktober) auf meinen Namen versichert und werde im neuen Jahr dann aufgrund zweier Unfälle auf M zurückgestuft. Außerdem habe ich mir jetzt ein Winterauto B gekauft, welches ich zudem aktuellen Versicherungsvertrag ganzjährig versichern möchte.
Mein Versicherungsmakler meinte dann, dass wir den Wagen B bei einem anderen Versicherungsnehmer, welcher nicht nach Vorversicherungen fragt, anmelden und dann für dieses Auto bei SFK 1/2 liegen.
Ich habe also dann zwei Versicherungen für zwei Autos mit unterschiedlichen Schadenfreiheitsklassen.
Was ist denn jetzt beispielsweise, wenn ich Fahrzeug A, bei welchem ich den höhergestuften Beitrag (SFK M) erst im April 2015 das Erste mal zahlen müsste, im Februar 2015 bereits verkaufe und somit nur noch Fahrzeug B (SFK 1/2) habe?
Im Grunde hab ich ja dann die Höherstufung auf M umgangen? Ist das überhaupt legal?
Ich hoffe, ihr habt mein "Problem" verstanden und könnt mir rechtlich korrekte Antworten liefern.
Mein Versicherungsmakler meinte nur, dass das schon vertretbar sei, er allerdings das Auto nicht auf die aktuelle Versicherung anmelden würde, weil sie "wüssten ja von den Schäden"... klingt irgendwie nicht ganz rechtlich?
Vielen Dank schonmal! :-)
Beste Antwort im Thema
Wenn ich es richtig verstehe, willst du das Auto ja noch dieses Jahr anmelden. Da du dieses Jahr noch nicht in M befindest könntest die Zweitwagenregelung mit SF 1/2 problemlos bekommen. Sofern du dieses Jahr noch SF 1/2 hast.
zu deiner Frage: Den Rabatt von deinen Eltern könntest du übernehmen und wieder ein Auto anmelden.
Mit M must du dann nicht mehr anfangen.
Grüße
Klaus
Ähnliche Themen
12 Antworten
Wenn du im neuen Vertrag unwahre Angaben machst, bist du deinen Vertrag schneller los als du denkst. Und die erhöhten Beiträge zahlst du noch nach. Welche versicherung nimmt die Einstufung vor ohne die Vorversicherung zu fragen? Ich stelle mir nur die Frage was du für einen Makler hast der dir so was empfielt? Frag den Versicherungsfreak mal ob er den GDV kennt, dort laufen alle Daten zusammen.
Zitat:
@lima88 schrieb am 26. November 2014 um 19:53:24 Uhr:
Wenn du im neuen Vertrag unwahre Angaben machst, bist du deinen Vertrag schneller los als du denkst. Und die erhöhten Beiträge zahlst du noch nach. Welche versicherung nimmt die Einstufung vor ohne die Vorversicherung zu fragen? Ich stelle mir nur die Frage was du für einen Makler hast der dir so was empfielt?
das ist ja gerade das kuriose: Die Angaben sind wohl nicht unwahr, wenn die mich noch nicht mal nach einer Vorversicherung fragen...
Nochmal falls nicht gelesen, frag den Versicherungsfreak mal ob er den GDV kennt, dort laufen alle Daten zusammen. Nix mit anderem Fahrzeug zu neuem Versicherer, aber probiers aus.
Zitat:
@lima88 schrieb am 26. November 2014 um 19:58:03 Uhr:
Nochmal falls nicht gelesen, frag den Versicherungsfreak mal ob er den GDV kennt, dort laufen alle Daten zusammen. Nix mit anderem Fahrzeug zu neuem Versicherer, aber probiers aus.
Du brauchst ja nicht gleich pampig werden.. ;-)
bevor ich es ausprobier, will ich ja noch andere Meinungen hören, sonst hätte ich nicht diesen Thread gestartet..
Also auf dieser Seite bspw. Steht beschrieben, dass man zwei Verträge auf zwei unterschiedlichen Versicherungen voneinander unabhängig laufen lassen kann:
http://www.kfz-versicherungen.cc/zweitwagenversicherung.html
Alles vollkommen legal, was hier gemacht wird.
Wenn er bei einer anderen Versicherung mit einem zweiten Wagen neu anfängt, dann braucht keine Vorversicherung angegeben werden.
Warum nicht? -> Weil es ja auch keine gibt für den 2. Wagen.
Beim GDV laufen überhaupt keine Daten zusammen, wer wo welches Auto mit welchen SF versichert hat.
Zumindest interessiert der sich dafür in keinster Weise und auch die neue Versicherung interessiert es nicht, wo andere Fahrzeuge noch versichert sind.
Das es legal ist würde ich mal bezweifeln, um eine Zweitwagenregelung mit SF 1/2 in Anspruch nehmen zu können, muss ein Erstvertrag mit mindestens SF 1/2 bestehen. Dies ist hier nicht der Fall. Die Führerscheinregel ist dann auch nicht anwendbar.
Du würdest also immer falsche Angaben machen, wenn du eine Zweitwagenregelung auch bei einem anderen Versicherer in Anspruch nehmen würdest.
Da bleib nur übrig das Auto auf die Eltern, Frau oder Freundin zu versichern, um eine SF 1/2 zu bekommen.
Grüße
Klaus
Zitat:
@celica1992 schrieb am 26. November 2014 um 20:44:46 Uhr:
Das es legal ist würde ich mal bezweifeln, um eine Zweitwagenregelung mit SF 1/2 in Anspruch nehmen zu können, muss ein Erstvertrag mit mindestens SF 1/2 bestehen. Dies ist hier nicht der Fall. Die Führerscheinregel ist dann auch nicht anwendbar.
Du würdest also immer falsche Angaben machen, wenn du eine Zweitwagenregelung auch bei einem anderen Versicherer in Anspruch nehmen würdest.
Da bleib nur übrig das Auto auf die Eltern, Frau oder Freundin zu versichern, um eine SF 1/2 zu bekommen.
Grüße
Klaus
Hallo Klaus,
Und wenn ich bspw. das Auto B auf meine Eltern versicher und das Auto A kündige, läuft auf meinen Namen ja weiterhin die SFK M. Kann ich nach einiger Zeit dann wieder ein Auto auf meinen Namen anmelden und die SFK des Eltern-Zweitwagen-Vertrages mitnehmen oder fange ich so oder so immer mit SFK M wieder an?
Wenn ich es richtig verstehe, willst du das Auto ja noch dieses Jahr anmelden. Da du dieses Jahr noch nicht in M befindest könntest die Zweitwagenregelung mit SF 1/2 problemlos bekommen. Sofern du dieses Jahr noch SF 1/2 hast.
zu deiner Frage: Den Rabatt von deinen Eltern könntest du übernehmen und wieder ein Auto anmelden.
Mit M must du dann nicht mehr anfangen.
Grüße
Klaus
Zitat:
@celica1992 schrieb am 26. November 2014 um 20:57:48 Uhr:
Wenn ich es richtig verstehe, willst du das Auto ja noch dieses Jahr anmelden. Da du dieses Jahr noch nicht in M befindest könntest die Zweitwagenregelung mit SF 1/2 problemlos bekommen. Sofern du dieses Jahr noch SF 1/2 hast.
zu deiner Frage: Den Rabatt von deinen Eltern könntest du übernehmen und wieder ein Auto anmelden.
Mit M must du dann nicht mehr anfangen.
Grüße
Klaus
Danke dir!
Aber wie du das jetzt wieder schreibst, ist das, was mein Versicherungsmakler mir erklärt hat, ja grundsätzlich doch in Ordnung...?
Was passiert denn mit der SFK M, wenn ich den Vertrag (A) nächstes Jahr kündige und nur mehr den Vertrag (B) mit SFK 1/2 habe? Wird der Vertrag (B) dann "angepasst"?
Fahrzeug B ist ja wohl ein Neues/Zusätzliches und somit muss auch kein Vorvertrag angegeben werden.
Es gibt durchaus Versicherer, welche für einen Neuvertrag ohne Vorvertrag, ohne 3 Jahre Führerscheinbesitz und ohne Zweitwagenregelung eine Ersteinstufung in SF1/2 vornehmen.
Wenn der Makler einen Versicherer kennt/hat der so verfährt, ist das doch alles kein Problem.
Wird der Vertrag A nächstes Jahr gekündigt, passiert mit Vertrag B gar nichts.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 26. November 2014 um 20:44:46 Uhr:
Das es legal ist würde ich mal bezweifeln, um eine Zweitwagenregelung mit SF 1/2 in Anspruch nehmen zu können, muss ein Erstvertrag mit mindestens SF 1/2 bestehen. Dies ist hier nicht der Fall. Die Führerscheinregel ist dann auch nicht anwendbar.
Zweitwagenregelung kann es nicht sein, da es ja ein anderer Versicherer ist.
Warum solle die Führerscheinregel nicht gehen?
Bzw. gibts ja noch andere Möglichkeiten, gleich SF1/2 zu bekommen.
Wenn im Antrag "Neuvertrag" angegeben wird, dann ist ja alles ok.
Es wird mit Sicherheit nicht danach gefragt, ob noch weitere Kfz auf den VN versichert sind.
Da spricht der Fachmann
Grüße
Klaus