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Zwei PKW mit identischem Kennzeichen?
Hallo,
Heute kommt mir auf dem Nachhauseweg auf der Gegenfahrbahn mit dem Auto ein Nachbar entgegen, der ein paar Häuser weiter wohnt. Mir fällt das Kennzeichen auf, das ich schon mal an einem anderen seiner zahlreichen Autos gesehen habe, die er teilweise am Straßenrand parkt.
Als ich schließlich durch die Straße fahre, parkt dort tatsächlich eines seiner Autos mit dem identischen Kennzeichen.
Wechselkennzeichen dürfen nicht gleichzeitig an mehreren Fahrzeugen angebracht sein.
Gibt es eine legale Erklärung dafür?
Grüße
caprighia
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17 Antworten
Kurz: Nein
Bist du dir ganz sicher das es das gleiche Kennzeichen ist?
Dann wäre das unzulässig und Urkundenfälschung.
Das wäre eine Straftat.
Wenn er so zahlreiche Autos hat, hat er sich vielleicht beim Anschrauben vertan und zwei vordere vertauscht. Oder hast Du die Fahrzeuge jeweils von der gleichen Seite gesehen?
Schon ziemlich sicher. Und wahnsinnig überrascht wäre ich auch nicht unbedingt.
Zitat:
@mecco schrieb am 18. März 2023 um 16:53:38 Uhr:
Wenn er so zahlreiche Autos hat, hat er sich vielleicht beim Anschrauben vertan und zwei vordere vertauscht. Oder hast Du die Fahrzeuge jeweils von der gleichen Seite gesehen?
Das können wir ausschließen. Das geparkte Auto trägt das Kennzeichen vorn wie hinten.
Vom fahrenden Auto habe ich nur das vordere Kennzeichen gesehen.
Ich komme da heute Abend nochmal vorbei. Vielleicht sind dann beide Fahrzeuge dort.
Alle gesiegelt?
Waren denn auf allen 4 Kennzeichen Siegel drauf?
Evtl nur eine Stelle anders,was nicht gleich ins Auge fällt.
XX 463 und 468
Kann schon mal täuschen.
Die Kennzeichen des geparkten Autos sind gesiegelt.
Das fahrende Auto kam mir auf freier Strecke auf der Landstraße entgegen - da habe ich das nicht prüfen können.
Die Buchstaben waren 100%ig identisch.
Zahlendreher - glaube nicht, aber ich kann's noch nicht völlig ausschließen. Mal schauen.
Zitat:
@caprighia schrieb am 18. März 2023 um 17:9:18 Uhr:
Die Buchstaben waren 100%ig identisch.
Zahlendreher - glaube nicht, aber ich kann's noch nicht völlig ausschließen. Mal schauen.
Ich kann es ausschließen
Die Unterhaltung hatte ich mit Bekannten über unsere Autos auch schon einmal.
Ich habe dann gebeten sich die Nummernschilder beider Autos doch nochmal ganz genau anzusehen.
Dann ist aufgefallen dass beide Fahrzeuge die gleichen Buchstaben und Zahlen haben, aber die mittleren zwei Buchstaben vertauscht sind.
Seit der Bindestrich weg ist, vertut man sich da mal schnell.
zb M-NA 1234 und MN-A 1234 sieht heute so aus: M NA 1234 und MN A 1234
auch möglich ist zb M-N 1234 und M-NI 234 ist heute M N 1234 und M NI 234
So beim bloßen vorbei fahren hat man sich da schnell mal verguckt.
Landkreis auch gleich?
Ich habe auch 2 Fahrzeuge mit XX-O 480
Vielleicht wäre es zu klären, was denn nun zutrifft:
- gleiche Kennzeichen = nicht erlaubt, uU Urkundenfälschung
- selbe Kennzeichen = natürlich auch nicht erlaubt
- ähnliche Kennzeichen
- Wechselkennzeichen = an sich erkennbar
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 19. März 2023 um 08:49:19 Uhr:
- Wechselkennzeichen = an sich erkennbar
An sich schon, haben aber selbst Bußgeldstellen zum Teil Probleme mit.