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zwei Schäden innerhalb einer Woche an der selben Stelle
Hallo zusammen,
letzte Woche ist beim Einparken eine Dame an meiner Stoßstange hängen geblieben und hat diese beschädigt. Da ich am nächsten Tag in den Kurzurlaub bin habe ich das Auto noch nicht in der Werkstatt durchchecken lassen zwecks Kostenvoranschlag, die Versicherung ist allerdings schon benachrichtigt.
Montag früh ist mir ein Herr ebenfalls beim einparken ebenfalls an der Stoßstange hängen geblieben, d.h. Parkrempler Nummer zwei an ein und dem selben Bauteil. Hat jemand Erfahrung, wie das nun mit den zwei Versicherungen abläuft? Ich weiß bisher nicht, wie es unter der Stoßstange aussieht, wer also evtl. den größeren Schaden verursacht hat und wie das die Versicherungen aufteilen sollen. Die zweite Versicherung will ja vmtl. nicht Zahle, was Unfallgegner Nummer eins schon beschädigt hat.
Vielleicht hat ja mit solch einem Ablauf schon jemand Erfahrung gemacht.
Seit gegrüßt,
Micha
Beste Antwort im Thema
Die beiden Schäden müssen getrennt betrachtet werden und das kann nur ein Sachverständiger sauber trennen, wenn man langwierige Diskussionen vermeiden will und warum soll man sich mit Versicherungen rumbalgen, wenn es dafür Rechtsanwälte gibt.
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17 Antworten
Es sind zwei Schäden. Damit hast Du Ansprüche gegen zwei Versicherungen. Du musst alles ordnungsgemäß angeben. In der Regel einigen die sich untereinander.
Du nimmst dir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und suchst dir selbst einen unabhängigen Sachverständigen.
Und wo ist bei dem Zweiten der wirtschaftlich messbare Mehrschaden?
Zitat:
@Oetteken schrieb am 1. August 2017 um 21:45:55 Uhr:
Du nimmst dir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und suchst dir selbst einen unabhängigen Sachverständigen.
Hallo Herbst, ich hoffe das er sich für beide Ereignisse den gleichen Anwalt und SV nimmt.
Hallo Klaus,
darum schrieb ich "einen"
Bei der Empfehlung scheint es fast ein Totalschaden zu sein.
Sind denn beide bei der gleichen Vers.?
Zitat:
@UliBN schrieb am 1. August 2017 um 22:36:58 Uhr:
Bei der Empfehlung scheint es fast ein Totalschaden zu sein.
Welche Rolle spielt die Schadenshöhe, wenn es darum geht seine Ansprüche durchzusetzen?
Wenn der TE seine Interessen nicht professionell wahrnehmen läßt, werden die Versicherungen das dankend annehmen.
Bis jetzt wurden keinerlei Angaben zu irgendwelchen Schwierigkeiten gemacht.
Die beiden Schäden müssen getrennt betrachtet werden und das kann nur ein Sachverständiger sauber trennen, wenn man langwierige Diskussionen vermeiden will und warum soll man sich mit Versicherungen rumbalgen, wenn es dafür Rechtsanwälte gibt.
Die Verursacher stehen fest. In der Regel stimmen sich die beiden Versicherungen untereinander ab und schicken einen Gutachter.
Und ich kann noch nicht einmal ansatzweise etwas zur Schadenshöhe finden. Und was ist, wenn einer der Verursacher ggf. selbst zahlen will? Ich erkenne bisher keinerlei Schwierigkeit für die Abwicklung des Schadens.
In diesem Fall finde ich den sofortigen Gang zum Anwalt ein übertriebenes Anspruchsdenken.
Naja, es gibt kein Rechtsanspruch auf "ich will das selbst zahlen", ein Verursacher kann sich aber, nach Abwicklung, "freikaufen" bei seiner Versicherung.
Und im Grunde hat die Versicherung noch nicht mal das Recht einen Gutachter zu schicken, der Geschädigte hat freie Gutachter Wahl.
Die Versicherer machen das nur gerne und versuchen durch schnellen Einsatz, dem Geschädigten, die "Zügel" aus der Hand zu nehmen.
Und du würdest dich wundern wieviel 2-3000Eur Schäden bei Gericht landen, weil die Versicherung einen Grund findet, nicht oder weniger zahlen zu wollen.
Erfahrungsgemäß geht es schneller, wenn von Anfang an der RA im Boot ist, als hinterher.
Moin,
und du würdest dich wundern, wie viele Menschen einen RA beauftragen, dieser dann eine Regulierung in unmöglichen Fristen fordert obwohl sein Mandant noch nicht mal den Schadenmeldebogen zurück geschickt hat . . .
Das Beschleunigt so ein Verfahren natürlich . . . ;-)
Und ich kann hier nichts zu 2 -3.000 € Schaden finden.
Mit den bisher vorhandenen Infos kann man nicht viel anfangen. Daraus kann man nicht einmal die Beauftragung eines eigenen Gutachters ableiten.