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zweifelhaftes gutachten
am letzten freitag wurde mein auto aufgebrochen diverse schalter ,das radiobedienteil geklaut und der rest verwüstet von meiner versicherung wurde ein gutachten erstellt darin steht das ich einen wiederbeschaffungswert von 1800 € und ein restwert von 800 € hätte gestern habe ich 6 stunden im netz nach gebrauchten omegas gesucht konnte aber keinen fahrbereiten mit der selben ausstattung finden heute habe ich den gutachter angerufen und wollte von ihm die quelle für den wbw worauf er nur um den heissen brei herum geredet hat
wo nach richtet sich der wbw und muss ich das so hinnehmen
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37 Antworten
also bei mur wurden damals(vor ca 5 jahren) die durchschnittspreise vom markt genommen. z.b. autoscout und mobile.de das kam auch so ungefæhr hin. eine grosse rolle spielt der gesamte eindruck vom auto. meiner war top gepflegt und das stand auch im gutachten. vergleichbare gab es damals zwischen 3900€ und 5200€ meiner wurde mit 4900€ angegeben.
gruss
gib mal noch paar daten vom auto. km, ausstattung, motor usw. im nett kannst den hændlereinkaufspreis und verkaufspreis berechnen. fiel mir grad so ein. die liegen aber meist etwas høher als die marktpreise
gruss
wenn ich den durchschnitt von dem was zzt. angeboten wird nehme bin ich locker bei 3500 € da sind dann aber einige extras nicht dabei wenn ich genau nach dem selben fahrzeug suche abgesehen von der farbe finde ich gar nichts bzw sehr teuer
daten und austattung gibts heute abend
Ich vermute mal, es handelt sich um einen Gutachter, den die Versicherung geschickt hat, nachdem es sich um einen Kaskoschaden handelt. Dass ein solcher Gutachter nicht objektiv schätzt, dürfte auf der Hand liegen, schließlich will er ja von der Versicherung wieder einmal Aufträge bekommen. Wenn Du der Ansicht bist, dass der WBW zu niedrig geschätzt ist und der Gutachter auf Deine Argumente nicht eingeht, bleibt Dir eingentlich nichts anderes übrige, als ein "Sachverständigenverfahren" anzustreben, dass in § 14 der AKB ( das sind die Bedingungen deiner Kaskoversicherung) vorgesehen ist. Ich habe Dir nachstehend mal den Gesetztestext eingefügt, aus dem der Verfahrensablauf ersichtlich ist.
"§ 14 AKB Sachverständigenverfahren
(1) Bei Meinungsverschiedenheit über die Höhe des Schadens einschließlich der Feststellung des Wiederbeschaffungswertes oder über den Umfang der erforderlichen Wiederherstellungsarbeiten entscheidet ein Sachverständigenausschuss.
(2) Der Ausschuss besteht aus zwei Mitgliedern, von denen der Versicherer und der Versicherungsnehmer je eines benennt. Wenn der eine Vertragsteil innerhalb zweier Wochen nach schriftlicher Aufforderung sein Ausschussmitglied nicht benennt, so wird auch dieses von dem anderen Vertragsteil benannt.
(3) Soweit sich die Ausschussmitglieder nicht einigen, entscheidet innerhalb der durch ihre Abschätzung gegebenen Grenzen ein Obmann, der vor Beginn des Verfahrens von ihnen gewählt werden soll. Einigen sie sich über die Person des Obmanns nicht, so wird er durch das zuständige Amtsgericht ernannt.
(4) Ausschussmitglieder und Obleute dürfen nur Sachverständige für Kraftfahrzeuge sein.
(5) Bewilligt der Sachverständigenausschuss die Forderung des Versicherungsnehmers, so hat der Versicherer die Kosten voll zu tragen. Kommt der Ausschuss zu einer Entscheidung, die über das Angebot des Versicherers nicht hinausgeht, so sind die Kosten des Verfahrens vom Versicherungsnehmer voll zu tragen. Liegt die Entscheidung zwischen Angebot und Forderung, so tritt eine verhältnismäßige Verteilung der Kosten ein."
Hierzu solltest Du aber umgehend einen verkehrs- und versicherungsrechtlich versierten Anwalt beauftragen, der Dir alles erklären kann und auch mit einer evtl. bestehenden Rechtschutzversicherung über eine Kostenübernahme verhandeln kann. Achte aber darauf, nicht einfach einen Feld-, Wald- und Wisenanwalt zu kontaktieren, viele Kollegen wissen nicht einmal, was ein solches Verfahren überhaupt ist.
Zitat:
Original geschrieben von bernhard70
Hierzu solltest Du aber umgehend einen verkehrs- und versicherungsrechtlich versierten Anwalt beauftragen, der Dir alles erklären kann und auch mit einer evtl. bestehenden Rechtschutzversicherung über eine Kostenübernahme verhandeln kann. Achte aber darauf, nicht einfach einen Feld-, Wald- und Wisenanwalt zu kontaktieren, viele Kollegen wissen nicht einmal, was ein solches Verfahren überhaupt ist.
das stimmt leider wohl..
Aber klär ihn hier noch über die Kosten des RA auf. Stichwort Rechtsschutzversicherung?
Gruss Delle
erstmal zu den daten usw
pkw opel omega bj.11/95 169 tkm motor 2,5 i v6 4-gang automatik silber met.
2 vorbesitzer
klarglasscheinwerfer,nebelscheinwerfer,1 satz serienalus mit wr 195/60 r15 80%,1satz sr 235/45/r17 70%,lack. stossfänger vorn
klimaautomatik,bc,volleder,sitzheizung vl vr, 4* efh, egshd,el.sitze,bc,tempomat,2*airbag,espiegel beheizt
keine nichtreparierten vorschäden
zustand aussen dem alter ensprechend innnen vor dem schaden gepflegt
vor ca 20 tkm wurde der motor überholt (zkd,vdd,wapu,ölkühler,ventilschaftd.,krümmer,zkhauben) 2300€
vor 5 tkm komplette vorderachse erneuert,spur neu eingestellt 700€
hu/au 03/07 ohne mängel bestanden
alle wechselintervalle eingehalten incl. klimaservice
das gutachten habe ich heute schriftlich angefochten und daraufhin hat sich der sv bei mir gemeldet und 2 autos genannt aber alles überregional bzw eins ohne gültige betriebserlaubnis
einen anwalt der verkehrs und versicherungsrecht macht habe ich schon und die rechtsschutz besteht auch
Warte das Gutachten ab. Hat der Sachverständige bei seiner Bemessung das richtige Fahrzeug mit der richtigen Sonderausstattung berücksichtigt? Auch ein Kfz-Sachverständiger macht mal Fehler - selbst die Cracks hier bei MT sind nicht fehlerfrei und haben auch mal einen schlechten Tag. Ggf. marschiere mit dem Gutachten zu einem qualifizierten Sachverständigen und hol von diesem eine Meinung ein. Ein guter Sachverständiger wird dir zumindest mit einer groben Übersicht helfen, ohne gleich eine mordsteure Rechnung zu erstellen. Möglicherweise winkt ja noch ein richtiger Auftrag. Differieren die Wertvorstellungen erheblich, so sprich doch erstmal mit deinem Versicherer, bevor du gleich mit dem Baseballschläger ausholst. Sind die Fronten erstmal verhärtet, lässt sich in der Tat auf gütlichem Wege nichts mehr erreichen. Die von bernhard70 beschriebene Verfahrensweise sollte die letzte Möglichkeit bleiben.
Zitat:
von bernhard70
Ich vermute mal, es handelt sich um einen Gutachter, den die Versicherung geschickt hat, nachdem es sich um einen Kaskoschaden handelt. Dass ein solcher Gutachter nicht objektiv schätzt, dürfte auf der Hand liegen, schließlich will er ja von der Versicherung wieder einmal Aufträge bekommen.
Also alle Kfz-Sachverständige, die von Versicherungen Aufträge erhalten, handeln grundsätzlich unredlich
das gutachten war ja schon den selben tag da ca 8 stunden nach besichtigung darin stand ein restwert von 800 und wbw von 1800 € ich habe eben die beiden autos von sv gefunden das eine wie schonmal geschrieben ohne betriebserlaubnis das andere mit nur noch 1 monat tüv und 8tkm mehr auf der und ohne bilder aus dem innenraum das ist für mich jetzt nicht mehr akzeptabel dafür wurde ich schon zu oft über den tisch gezogen
gestern habe ich noch mit einem freien sv gesprochen also wenns hart auf hart kommt steht der mir helfend zur seite
gebt doch mal aus spass bei autoscout und co in die suchmaske die daten und ausstattung ein mit einem umkreis von 200 km plz 63512 da kommt nicht viel bei raus ausser defekt oder erheblich teurer als der sv eingetragen hat
Zitat:
Original geschrieben von michaxy
dafür wurde ich schon zu oft über den tisch gezogen
und wie bitte ist das jetzt zu verstehen?..
wie oft passiert es denn das man zb. ein auto kauft und schleichende mängel erst nach der beweislastumkehr auftreten oder man aus irgend welchen gründen (zeit,unwissen,abwesenheit) nicht in der lage ist mängel zu reklamieren
zum zeitpunkt als dieser schaden eingetreten ist war ich zb. in der usa zum arbeiten als monteur ist man leider sehr viel auf die hilfe anderer leute angewiesen oder eben der gelackmeiererte und das ganze eigentum auf montage mitnehmen geht auch nicht da braucht man dann schon einen lkw
für solche sachen muss man dann seinen urlaub verplempern und das hatte ich leider schon zu oft
Zitat:
Original geschrieben von michaxy
wie oft passiert es denn das man zb. ein auto kauft und schleichende mängel erst nach der beweislastumkehr auftreten oder man aus irgend welchen gründen (zeit,unwissen,abwesenheit) nicht in der lage ist mängel zu reklamieren
Das Problem dürfte doch bei jedem Gebrauchtwagenkauf bestehen, unabhängig davon, wie hoch nun der tatsächliche Wiedebeschaffungswert deines nicht mehr nagelneuen Fahrzeuges ausfällt
ich stell doch kaum ansprüche an die allianz nur die sollen halt mal der realität in auge schauen ich habe dem ga klipp und klar mitgeteilt wiederbeschaffung ist zu dem preis nicht möglich und auf nachfrage wo er dann ein vergleichbares fahrzeug gesehen hat konnte er mir keine auskunft geben heute kam er mir dann mit 2 vorschlägen die ich nicht akzeptieren kann was soll ich denn mit einem auto was billig ist in der nähe von polen steht ohne gültige betriebserlaubnis
Zitat:
Dass ein solcher Gutachter nicht objektiv schätzt, dürfte auf der Hand liegen, schließlich will er ja von der Versicherung wieder einmal Aufträge bekommen. Wenn Du der Ansicht bist, dass der WBW zu niedrig geschätzt ist und der Gutachter auf Deine Argumente nicht eingeht, bleibt Dir eingentlich nichts anderes übrige, als ein "Sachverständigenverfahren" anzustreben
Bei aller Hochachtung, das ist wirklich quatsch.
1.) Ein Gutachter hat dann die besten Chnacen, keine Aufträge mehr zu bekommen, wenn er falsche / unbarauchbare Gutachten abliefert. Im Gegensatz zum Anwalt ist er zunächsteinmal nicht Interssenvertreter, sondern wird für "gerichtsfeste" Ausführungen bezahlt.
Dies gilt besonders im Kasko-Bereich, denn ich kenne keine Gesellschaft, die sich erlaubt, fortwährend zu geringe Gutachten schreiben zu lassen und dafür reihenweise in Sachverständigenverfahren oder Prozesse gezerrt zu werden und diese dann auch noch verliert.
Kasko soll schnell abgewickelt werden und kundenfreundlich sein, denn der nächste 30. November kommt bestimmt.
2.) Wie weiter oben schon von xAKBx ausgeführt, ist das Sachverständigenverfahren absolute "ultima ratio". Ich selbst hatte überhaupt erst einmal ein Verfahren dieser Art zu bearbeiten. Das Ergebnis ist eine Kasko-Akte, die seit 2004 offen ist, weil der bestellte SV nicht in die Puschen kommt! Absoluter Horror für jeden Versicherer.
Ergo: Lass den Anwalt aus dem Spiel und versuche im Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter und dem SV ein besseres Ergebnis zu erzielen. Zuerst soll der SV dir die konkreten Angebote vorlegen, auf denen seine Berechnung basiert.
Aber vergiss nicht, dass die Angebote, die Du bei mo*ile.de usw. findest, nicht der Markt, sondern reine Wunschvorstellungen von Verkäufern sind.
Zwischen den dort geforderten Preisen und dem tatsächlichen Preis liegen unter Umständen einige Tausender...
Gruß
Hafi
dann hat der ga sich aber selber da rein geritten in dem er mir heute 2 unzumutbare angebote vorgelegt hat aus diversen fahrzeugbörsen vorgelegt hat wenn ich mich recht erinnere muss er den regionalen (auch mir zugänglichen) markt berücksichtigen und wenn ich ihn nach der quelle für die 1800€ wbw frage kriege ich keine auskunft sprich er kann es nicht belegen wahllos zahlen irgendwo reinschreiben kann ich auch und wenn dann einer nachfragt dicke backen machen