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Zweiter Navi Diebstahl. Nachweis über Reparatur.
Hallo, mein Fall ist so individuell, dass ich nichts dergleichen finden konnte.
Im Januar 2016 wurde aus meinem BMW 520d das komplette Navigationssystem geklaut. Ich habe diesen Schaden gemäß Gutachten abgerechnet und die Reparatur bzw. den neu Einbau selber durchgeführt. Vor zwei Wochen ist mein Auto wieder aufgebrochen worden und die Versicherung verlangt jetzt logischerweise einen Nachweis über die Instandsetzung. Ich habe aber bis auf die neue Scheibe keine Kaufbelege. Im letzen Sommer ist mir einer ins Auto gefahren und der Schaden wurde beim DEKRA begutachtet. In dem Gutachten ist klar ersichtlich (Bilder), dass wieder ein Navi verbaut ist. Außerdem sind im Gutachten keine Vorschäden vermerkt. Glaubt Ihr das die Versicherung dies als Nachweis akzeptiert?
Beste Antwort im Thema
Vielleicht war es dein eigenes?
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77 Antworten
Vor Gericht würde es reichen. Dann sollte es für die Versicherung auch i.O. sein.
Du musst doch einen Beleg für das von dir neu eingebaute Navi haben, oder ist das irgendwo vom LKW gefallen??
War von einem in Mainz Kastel der Unfallwagen schlachtet. Der hat mir dann das Angebot ohne Rechnung gemacht und ich habe nicht über die Konsequenzen nachgedacht. Zu dem Zeitpunkt wollte ich vermutlich gar nicht genau wissen wo das genau her kommt.
Vielleicht war es dein eigenes?
Ich könnte schon nachvollziehen wenn deine Versicherung da nicht noch mal den Preis für ein neues Navi plus Einbau zahlen will. Du hast beim ersten Mal doch sicher so viel rausbekommen dass ein zweites Gebrauchtes Navi mit drin ist ;-)
Es ist vollkommen irrelevant, was Du nachvollziehen könntest und was die Versicherung nicht zahlen will.
Ausschließlich maßgebend ist, was die Versicherung zahlen muss, nämlich den Wiederbeschaffungswert des gestohlenen Navis, so wie von beiden Partnern per Vertrag vereinbart. Genau dafür hat der TE seine Kaskoprämie bezahlt.
Was ist denn bitte genau der Wert eines aus dubioser Quelle ohne Rechnung besorgten und selbst eingebauten Navis?
Was ist an einem Unfaller dubios?
Zitat:
Was ist an einem Unfaller dubios?
Z. B. wenn der Verkäufer mehrere Navis aus 'dem' Unfaller verkauft.
Ist doch ganz einfach. Dem TE wurde das Navi gestohlen, die Versicherung hat ihm Geld für ein neues Navi überwiesen. Der TE hat "irgendetwas ohne Rechnung" einbauen lassen, vielleicht eine Plastikblende, und will jetzt wieder Geld.
Der TE wusste schon vor dem Erstellen des Threads, wo er den Fehler gemacht hat. Nämlich damals, als er das Ding dubios erworben und eingebaut hat um Geld zu sparen.
@Eierlein2 und das weißt du woher?
was geht hier denn ab. Es ist völlig normal, dass man auch mal etwas von privat kauft. In der Regel stellt man unter Privatpersonen eben keine Rechnung aus, allenfalls n Quittung, naja. Selbst wenn hier unter der Ladentheke etwas verkauft, wurde es halt angeschafft. Die steuerliche Aspekte sind außen vorzulassen und ob es Hehlerware ist wäre erst einmal nachzuweisen; also nicht Sachen unstellen, für die es keinen Anhaltspunkt gibt.
Auch ist es quatsch, dass sich der TE beim vorherigen Schaden in irgendeiner Form unredlich bereichert hat. Er hat fiktiv abgerechnet, also anstatt sich für eine sach- und fachgerechte Reparatur in einem Reparaturbetrieb zu entscheiden das Geld genommen und in Eigenregie reparariert. Das ist völlig legitim und vertragsgemäß.
Die Versicherung will vereinfach gesagt nur nachgewiesen wissen, dass hier nicht zwei mal das gleiche leere Loch im Amaturenbrett als Schaden angezeigt wird. Verständlich, denke ich, zumindest auch für den TE, wie man am Eingangspost ja schon erkennt.
Hiermit wurde eigentlich alles zum Thema gesagt. Es ist der Wiederbeschaffungswert des eingebauten Navi zu ersetzen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 2. Juni 2017 um 22:48:41 Uhr:
Vor Gericht würde es reichen. Dann sollte es für die Versicherung auch i.O. sein.
Die Versicherung wäre sicher nicht abgeneigt, wenn der TE erwähnen würde was ihn das jetzt gestohlene Navi gekostet hat. Tut er das? Oder rechnet er den OEM Preis ab?
Was haben die verauslagten Kosten des behobenen Vorschadens mit dem aktuellen Schaden zu tun?