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Zweitwagen dieselbe SF wie Erstwagen ?

Themenstarteram 4. Dezember 2017 um 8:40

Hallo,

ich möchte mir gerade einen Zweitwagen zulegen.

Nun lese ich immer öfter davon , das es Versicherer gibt, bei denen der Zweitwagen mit derselben SF eingestuft wird, wie der Erstwagen.

Welche Versicherungen sind das ? Und sind die Seriös ?

Ich habe zZ SF 16 und würde von meiner jetzigen Versicherung beim Zweitwagen mit SF2 eingestuft.

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11 Antworten

Die haben alle einen Extratarif für Zweitwagen, ob du da günstiger wegkommst wie mit SF2 bei deiner jetzigen Versicherung?

Admiraldirekt, Verti

Bist du alleiniger Fahrer beider Fahrzeuge ?

"bastele" aktuell genau an der gleichen Frage: Verti versichert beide Autos zum gleichen SF-Tarif, ABER beide Autos müssen auf Dich zugelassen sein und Niemand(!) sonst, darf diese Autos bewegen - auch nicht die Ehefrau.

Beim HDI habe ich das Angebot bekommen, daß der Zweitwagen in die SF-5 eingestuft wird UND die Ehefrau darf auch fahren. SF-5 kam mir erst mal viel zu wenig vor, ist aber beim genauen Hinsehen doch gar nicht mal schlecht.

Zitat:

@Bolle_SC schrieb am 4. Dezember 2017 um 18:45:35 Uhr:

"bastele" aktuell genau an der gleichen Frage: Verti versichert beide Autos zum gleichen SF-Tarif, ABER beide Autos müssen auf Dich zugelassen sein und Niemand(!) sonst, darf diese Autos bewegen - auch nicht die Ehefrau.

Wo steht das?

Ich lese bei Verti folgendes:

"Wir erfassen und berücksichtigen alle Personen, die das Fahrzeug nutzen. Entscheidend für die Bewertung ist jedoch der jüngste Fahrer. Deshalb benötigen wir eine Kopie seines Führerscheins."

Das ist doch logisch. Wenn ich z.B. 25 Jahre schadenfrei fahre, das Auto soll auch der 18-jährige Sohn fahren, dann bekomme ich nicht die SF für 25 schadensfrei Jahre.

Wenn aber nur ich und meine Frau fahren, z.B. beide 25 Jahre schadenfrei, dann wird das auch angerechnet.

Wenn jetzt auch die Tochter fahren darf, die 10 Jahre schadenfrei fährt, dann gibt es die SF für 10 Jahre.

Ob das so gemeint ist ????????????

Auf jeden Fall ist die Aussage das Niemand sonst das Auto bewegen darf falsch.

Das Erstfahrzeug darf sogar ein Motorrad sein.

@ baer-tram: Mir ging es um die Frage meinen(!) persönlichen SF-Rabatt auch auf den künftigen Zweitwagen zu übertragen. Und weil Papier bekanntlich geduldig ist, habe ich bei Verti angerufen und mir wurde das exakt so wie von mir eingangs geschildert gesagt.

Der SF-Rabatt meiner Frau ist nur geringfügig anders, und das wäre uns letztendlich Wurst, ABER es darf halt exakt nur eine Person beide Autos fahren, und das ist für uns keine Option.

Hallo zusammen,

habe bei Verti jetzt auch einen Zweitwagen angemeldet (dieser wurde erstmal als "Erstwagen" angesehen, da ich online kein entsprechendes Häckchen finden konnte).

Wie dem auch sei, habe dann bei der Versicherung angerufen und das Problem geschildert, wurde auch korrigiert.

Darf jetzt aber 188€ mehr zahlen (insg. ~708€), was mir bissl komisch vorkommt.

In den Unterlagen steht jetzt:

Folgende Änderungen haben wir für Sie berücksichtigt:

Die Schadenfreiheitsklasse für Ihren Sondertarif hat sich in der Haftpflicht

von 15 auf 13 geändert.

Die Schadenfreiheitsklasse für Ihren Sondertarif hat sich in der Vollkasko von

15 auf 13 geändert.

Die am Vertrag mitgeführte Schadenfreiheitsklasse für Ihren Sondertarif hat

sich in der Haftpflicht von 15 auf 1/2 geändert.

Die am Vertrag mitgeführte Schadenfreiheitsklasse für Ihren Sondertarif hat

sich in der Vollkasko von 15 auf 1/2 geändert.

Die Angaben zur Vorversicherung des rabattgebenden Fahrzeuges wurden

angepasst.

 

Versteh ich aber nicht, wieso 1/2? Liegt hier ein Fehler vor?

Die Einstufung SF13 ist wegen meiner Frau, sie ist jünger als ich und darf den Zweitwagen auch fahren.

Dachte eigentlich, dass mein Erstwagen bei SF15 bleibt und der Zweite die SF13 bekommt, fertig..?

Danke und Gruß!

Die SF 1/2 ist eine normale Ersteinstufung für einen Zweitwagen und auch die wird bei einem Versicherungswechsel nur weitergegeben. Vielleicht hast du ja auch nur SF13 und keine 15?

Ist halt ein Sondertarif für Zweitwagen wie Erstwagen

Die Versicherung habe ich ja nicht jetzt gewechselt.

Mein Prelude ist mit SF15 eingestuft, habe ich ja schriftlich.

Beim Zweit-Fahrzeug-Tarif von Verti heisst es:

Das Zweitfahrzeug wird maximal in die SF-Klasse des Erst-

fahrzeugs unter Berücksichtigung der Fahrerfahrung aller

Nutzer eingestuft. Generell wird das erste Jahr des Führer-

scheinbesitzes bei der Einstufung nicht berücksichtigt.

Da meine Frau ihren FS seit 2003 hat würde der Octavia dann die SF13 bekommen, oder nicht?

Muss da auf jeden Fall nochmal anrufen :)

Hab jetzt nochmal mit Verti telefoniert.

Der Octavia bringt ja keine eigene SF Klasse mit, deswegen ist er so eingestuft (klar, wurde ja auch "neu" gekauft)

Dann habe ich wohl diesen Zweitwagen Tarif einfach falsch verstanden, ok, passiert :)

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