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Zweitwagen wie Erstwagen?

Themenstarteram 13. April 2010 um 9:10

Hallo!

 

Und zwar möchte ich einen Wagen anmelden über meinen Vater. Mein Vater hat bei der Huk einen Erstwagen versichert, der mit 30% eingestuft ist. Wenn er jetzt den Wagen, den ich über ihn anmelden möchte, als Zweitwagen als Versicherungsnehmer und Halter anmeldet, wird er dann auch mit 30% eingestuft? Vielen Dank für die Antworten!

 

Gruß

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12 Antworten
am 13. April 2010 um 9:49

Hallo,

nein, er wird als Zweitwagen mit SF1/2 oder SF2 eingestuft.

Näheres siehe FAQ ("fahranfänger und Versicherung")

Sollten darüber hinaus Fragen bestehen, nur zu.

Ich denke aber, dass der Großteil schon eledigt werden kann.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 13. April 2010 um 9:58

Aber moment....als SF 1/2 wird er doch dann eingestuft, wenn ich (Fahranfänger) der Halter bin oder nicht? Es soll ja so sein, dass mein Vater der Halter und Versicherungsnehmer ist, und ich lediglich mit dem Wagen auch fahre!?

Und ist es bei der Huk nicht so, dass ein Zweitwagen genauso eingestuft wird wie der Erstwagen? Ich bin halt nicht ganz sicher, das sind alles Sachen, die ich so aufgefasst habe, deswegen frage ich ja auch.

am 13. April 2010 um 10:44

Ich wollte mal zur HUK mit zwei Autos wechseln. Wenn ich nur einen Wagen gehabt hätte und hätte mir dann erst einen Zweiten gekauft, hätte die HUK auch für den Zweitwagen meine 30 % anerkannt. Da ich aber schon beide Autos hatte ging es nicht (war im Jahr 2008).

Hätte dann aber auch als Alleinfahrer für beide PKW angemeldet werden müssen, was ich auch war. Einen PKW auf mich und den anderen für einen Sohn / Tochter wäre damals auch nicht gegangen.

Zitat:

Original geschrieben von Maschbauer88

Aber moment....als SF 1/2 wird er doch dann eingestuft, wenn ich (Fahranfänger) der Halter bin oder nicht? Es soll ja so sein, dass mein Vater der Halter und Versicherungsnehmer ist, und ich lediglich mit dem Wagen auch fahre!?

Und ist es bei der Huk nicht so, dass ein Zweitwagen genauso eingestuft wird wie der Erstwagen? Ich bin halt nicht ganz sicher, das sind alles Sachen, die ich so aufgefasst habe, deswegen frage ich ja auch.

Sofern dein Vater keine SFR (Schadenfreiheitsrabatt) frei hat, bekommt er für ein weiteres Fahrzeug auf seinen Namen die sog. "Zweitwagenregelung".

Hier wäre aber zu prüfen, ob die ihm so gewährt wird. Manchmal ist diese Einstufung an Bedingungen gebunden, z. B. kein abweichender Fahrzeughalter und alle Fahrer über 23 J.

Wenn diese nicht erfüllt sind, kann es sein, dass er nur die Regelung "Zusätzliches Fahrzeug" bekommt.

Bei der HUK gibt es m. W. nach eine sog. "Verbesserte Zweitwagenregelung".

Am besten da mal nachfragen.

Grüße

nemo

Themenstarteram 13. April 2010 um 11:21

Ok, ich werde das einfach mal abklären mit der Versicherung....vielen Dank schonmal für die Antworten!

Zitat:

Original geschrieben von nemo0127

 

Bei der HUK gibt es m. W. nach eine sog. "Verbesserte Zweitwagenregelung".

Am besten da mal nachfragen.

Das hier habe ich gefunden:

Zitat:

Aus der FAQ de HUK24

 

Ein PKW kann mit der Schadenfreiheitsklasse (SF) 4 beginnen, wenn folgende Bedingungen zugleich erfüllt sind:

* Sie oder Ihr Ehegatte/Lebensgefährte haben bereits einen PKW bei einem Unternehmen der HUK-COBURG Versicherungsgruppe versichert.

* Dieser PKW ist in die SF 4 oder besser eingestuft.

* Alle Fahrer beider Fahrzeuge sind mindestens 23 Jahre alt.

* Sie (als Versicherungsnehmer) sind ebenfalls mindestens 23 Jahre alt.

* Der Zweitwagen ist auf Sie oder Ihren Ehegatten/Lebensgefährten zugelassen.

Zitat:

Original geschrieben von Exordium

Zitat:

Original geschrieben von nemo0127

 

Bei der HUK gibt es m. W. nach eine sog. "Verbesserte Zweitwagenregelung".

Am besten da mal nachfragen.

Das hier habe ich gefunden:

Zitat:

Original geschrieben von Exordium

Zitat:

Aus der FAQ de HUK24

 

Ein PKW kann mit der Schadenfreiheitsklasse (SF) 4 beginnen, wenn folgende Bedingungen zugleich erfüllt sind:

* Sie oder Ihr Ehegatte/Lebensgefährte haben bereits einen PKW bei einem Unternehmen der HUK-COBURG Versicherungsgruppe versichert.

* Dieser PKW ist in die SF 4 oder besser eingestuft.

* Alle Fahrer beider Fahrzeuge sind mindestens 23 Jahre alt.

* Sie (als Versicherungsnehmer) sind ebenfalls mindestens 23 Jahre alt.

* Der Zweitwagen ist auf Sie oder Ihren Ehegatten/Lebensgefährten zugelassen.

Genau die meinte ich.

Wenn die 88 in dem Nick des TE das Geburtsjahr ist, dann schaut das aber etwas schlecht aus.

Grüße

nemo

Themenstarteram 13. April 2010 um 13:24

Ist nicht das Geburtsjahr. Ich wollte keine zu genauen persönlichen Angaben machen ;-) . Ich müsste dann noch bis zum August warten. Aber das werde ich wohl schaffen!! Mein Geburtsjahr ist 87'. Kann man für die 4 Monate denn etwas mehr zahlen (also so viel wie nunmal dann die Bedingungen sind), und dann sofort am meinem Geburstag alles runterstufen lassen, also dass das alles exakt verrechnet wird?

Gehe doch mal mit Deinem Vater zu seinem HuK-Vertreter und sprich mit ihm diese Situation durch. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass gerade bei solcher Gegebenheit (kurz vor dem 23. Geburtstag) die Versicherung kulant sein kann. Musst halt nur fragen. Und die HuK kann es Dir am besten von uns allen sagen;)

Gruß Tobi

Zitat:

Original geschrieben von Tobi0880

Gehe doch mal mit Deinem Vater zu seinem HuK-Vertreter und sprich mit ihm diese Situation durch. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass gerade bei solcher Gegebenheit (kurz vor dem 23. Geburtstag) die Versicherung kulant sein kann. Musst halt nur fragen. Und die HuK kann es Dir am besten von uns allen sagen;)

Gruß Tobi

Genau so würde ich es auch machen!

Grüße

nemo

Themenstarteram 13. April 2010 um 18:06

Alles klar, so mache ich das auch. Vielen Dank für die Antworten. Damit ist das Thema erstmal erledigt ;)

am 2. Oktober 2017 um 14:31

Zitat:

@Maschbauer88 schrieb am 13. April 2010 um 11:10:35 Uhr:

Hallo!

 

Und zwar möchte ich einen Wagen anmelden über meinen Vater. Mein Vater hat bei der Huk einen Erstwagen versichert, der mit 30% eingestuft ist. Wenn er jetzt den Wagen, den ich über ihn anmelden möchte, als Zweitwagen als Versicherungsnehmer und Halter anmeldet, wird er dann auch mit 30% eingestuft? Vielen Dank für die Antworten!

 

Gruß

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