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Rechtsfrage: Fahren mit und ohne Handgas

Themenstarteram 29. August 2021 um 18:18

Hallo zusammen,

ich habe eine rechtliche Frage, zu der es sehr viele unterschiedliche Meinungen gibt. Aber vielleicht weiß hier ja jemand Bescheid.

Es gibt eine große Anzahl chronisch Kranker, die mit einer Muskelschwäche zurechtkommen müssen. Der Klassiker ist z.B., dass kurze Strecken gegangen werden können, für längere gibt es einen Rollstuhl.

Ist sowas in der Art auch beim KFZ möglich? Sprich, für kurze Strecken fahre ich ohne Handgas, für längere mit.

Der Hintergrund ist, dass durch den Eintrag in den Führerschein, dass mit einer Handbedienung gefahren werden muss, alle anderen Fahrzeuge tabu sind. Gibt eine Möglichkeit, dass Menschen beide Arten von KFZ fahren dürfen?

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31 Antworten

Mach doch .... oder steht in deinem Führerschein "Nur KFZ mit Handgas und -bremse" ?

Themenstarteram 30. August 2021 um 9:28

Zitat:

@TomDK schrieb am 29. August 2021 um 22:41:16 Uhr:

Mach doch .... oder steht in deinem Führerschein "Nur KFZ mit Handgas und -bremse" ?

Nein, mein Führerschein wurde noch nicht geändert, aber ich darf ja ein Fahrzeug mit Handgas nur führen, wenn ich nachgewiesen habe, dass ich das auch kann. Nur, wenn ich das tue, dann wird das auch in der Führerschein eingetragen. Zumindest soweit, wie ich das verstanden habe. Ich kann da natürlich auch falsch liegen.

Meine Frau ist doppelseitig im Oberschenkel amputiert und hat ein Auto mit handgas -bremse.

In ihrem Führerschein steht nur, das sie nicht gewerblich fahren darf und keinen Anhänger ziehen darf (das Auto natürlich ;-)) )

Da steht nix von anderen Einschränkungen ...theoretisch also dürfte sie ein "normales Auto " fahren .. auch wenn es nicht machbar ist.

Ansonsten liegst du richtig, meine Frau musste vor 15 Jahren eine kleine runde um den Block mit einem TÜV-Prüfer drehen, dieser bescheinigte das sie mit ihrem handgas ein KFZ sicher führen kann.

Also fahre mit dem Prüfer doch ein paar Minuten ohne Handgas, dann mit Handgas. So kannst du doch nachweisen das du kurze Strecken auch mit den Beinen fahren kannst.

Themenstarteram 30. August 2021 um 11:19

Zitat:

@TomDK schrieb am 30. August 2021 um 12:00:08 Uhr:

Meine Frau ist doppelseitig im Oberschenkel amputiert und hat ein Auto mit handgas -bremse.

In ihrem Führerschein steht nur, das sie nicht gewerblich fahren darf und keinen Anhänger ziehen darf (das Auto natürlich ;-)) )

Da steht nix von anderen Einschränkungen ...theoretisch also dürfte sie ein "normales Auto " fahren .. auch wenn es nicht machbar ist.

Ansonsten liegst du richtig, meine Frau musste vor 15 Jahren eine kleine runde um den Block mit einem TÜV-Prüfer drehen, dieser bescheinigte das sie mit ihrem handgas ein KFZ sicher führen kann.

Also fahre mit dem Prüfer doch ein paar Minuten ohne Handgas, dann mit Handgas. So kannst du doch nachweisen das du kurze Strecken auch mit den Beinen fahren kannst.

Ah, nach genau sowas hatte ich gesucht. Bisher hatte ich lediglich mit Betroffenen gesprochen, die sagten, dass dies nicht geht. Aber offensichtlich geht es doch. Gut zu wissen, also versuche ich auf diese Weise mein Glück ;)

Zitat:

@ave-vw schrieb am 29. August 2021 um 20:18:45 Uhr:

Hallo zusammen,

Ist sowas in der Art auch beim KFZ möglich? Sprich, für kurze Strecken fahre ich ohne Handgas, für längere mit.

Moin,

wenn Du ein Handgas drinne hast, must Du es auch eintragen lassen. Wenn Du in deinen Führerschein Nichts stehen hast, darfst Du es auch Nicht benutzen! Entweder Oder? Die Polizei Und TÜV wird Dich schon fragen, wenn Sie es sehen, warum es verbaut ist? Und wollen eine Eintragung sehen. Da kannste nicht sagen, benutze ich nur dann und wann. So funktioniert das Rechtlich nicht im Straßenverkehr!:rolleyes:

Ich glaube die Eintragerei in die KFZ-Papiere ist nicht der Punkt um den es hier geht.

Handgas in die Fahrzeugpapiere eintragen : Ja. ist eine technische Änderung, die Pedale bleiben aber erhalten.(eventuel eine Abdeckung). In den Führerschein ? Nö.

In meinem Führerschein steht nix (habe auch keine Behinderung) .. trotzdem fahre ich auch das Auto meiner Frau ... mit Füßen, mit Händen wie ich gerade Lust habe. Nach deiner meinung fahre ich dann höchst illegal in einem Auto mit TÜV durch die Gegend.

Die Papiere meiner Frau wurden noch nie in 25 Jahren bezüglich der Umbauten kontrolliert und es hat sich auch noch nie ein TÜV das nach der Eintragung angeschaut. Aber das ist ja nicht das Thema.

WENN Du einen Rollator hättest und ddiesen an "guten tagen" nicht brauchst, warum solltest du ihn dann vor die herschieben ?

Wenn Du ihn brauchst nutzt du ihn natürlich. Ein Fahrzeugumbau ist letztlich auch nur ein Hilfsmittel.

Moin,

was Du machst als Nichtbehinderter, ist Deine Sache! Und wenn Du das Handgerät benutz, und würdest erwischt werden, ist das "JA" illegal!

Und wenn die Polizei oder TÜV das noch nie kontrolliert hat, heißt das noch lange Nicht, das alles legal ist!

Unwissenheit und nicht Kontrolle, schütz vor falsches Vorgehen nicht. Daher setz nicht Deine Unwissenheit, als Richtig ein.

Und der Rollator/Hilfsmittel ist ein ganz ganz schlechtes Beispiel.

PS .Ich fahre seit 40.Jahren Handgeräte, und komme aus den Bereich. 12.Autoumbauten etc. durchlebt.

Also erkläre mir Nicht, wie das funktioniert als Nichtbehinderter/Unwissender.

Warum ist dein Forumsname dann "Allesgeht" ?

Nein, mich hat der TÜV noch nie kontrolliert. Du kennst die Aufgaben des TÜV ?

Du musst ja meine Erklärungen nicht lesen. Es gibt auch die Möglichkeit mich zu "ignorieren" dann musst du meine Unwissenheit nicht länger ertragen.

@ave-vw:

Ruf doch einfach mal beim TÜV an, wenn du einen symphatischen Menschen erwischt solltest du das mit dem auch alls zu deiner Zufriedenheit klären können.

Illegale Grüße

Tom

Moin,

was hat mein gost Name mit dem forum zu tun?? Merkwürdig!

Aber wenn jemand was illegales rein stellt, stelle ich es Richtig. Und ignoriere das Nicht, damit der TS nichts falsches macht. Nur weil jemand seine falsche Meinung einstellt.

Ich bin übrigens vom TÜV, das dazu!

Ich kann das bestätigen. Die Behindertengerechten Umbauten sind vom Tüv abzunehmen und sie müssen eingetragen werden. Mein Mann hat im Führerschein stehen, dass er nur damit fahren darf. Handgas und -bremse, Lenkknauf.

Wird er ohne Lenkknauf erwischt, kostet es. Benutze ich die Einbauten nachweislich...kostet es!

Dazu sei gesagt, dass ich unwissend im vorigen Auto ebenfalls fleissig den Lenkknauf benutzte und mir der Umrüster erst steckte, dass ich das nicht darf ;) Von einer Mischvariante weiss ich leider nichts, allerdings sieht man nicht gut, was "unterm Tisch" passiert..

Themenstarteram 17. Februar 2022 um 15:56

Ich bring das Thema nochmal hoch, weil es in meinen Augen noch immer unklar ist. Es ist grundsätzlich zu trennen zwischen den Eintragungen in den Fahrzeugschein und das Führen des Fahrzeugs.

Dass Umbauten am Fahrzeug eingetragen werden müssen, steht außer Frage. Das gilt auch für den Lenkradknauf. Auch wenn dieser allein verwendet wird (ohne Handgas).

Wäre ich ein Fußgänger und habe keinerlei Eintragungen in meinem Führerschein, so darf ich dennoch ein Auto mit dem eingetragenen Lenkradknauf fahren. Das ist zumindest das, was ich bisher in Erfahrung bringen konnte (u.a. von einem Gutachter, der mir das bisher aber noch nicht schriftlich gegeben hat).

Das gleiche müsste doch dann auch für das Handgas gelten. Warum sollte ein Fußgänger nicht ein Auto mit Handgas führen dürfen, wenn er nachweist, dass er dazu in der Lage ist?

BTW: Ich finde die Fahrerlaubnisverordnung nicht eindeutig. In dieser steht nämlich, dass Menschen mit Schädigungen am Rückenmark und mit neuromuskulären Erkrankungen keine LKW führen dürfen. (Siehe Anlage 4 Punkte 6.1 und 6.2) Aber ich kann dennoch als Betroffener einen LKW-Führerschein machen. Das würde laut Gesetz auch nicht zueinander passen.

Der Link zur FeV: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4.html

Ja, jeder darf das Fahrzeug führen mit den eingetragenen Umbauten im Fahrzeugschein. Eine nicht "Behinderte Person" darf die Umbauten aber NICHT benutzen!

Auf die schriftliche Aussage wirst du ewig warten von dem Gutachter, wäre das gleiche wenn dir der Gutachter sagt "wenn du ein Beifahrer hast darfst du mit verbundenen Augen fahren", geht nicht!

In Deutschland gibt es nur BEHINDERT oder NICHT BEHINDERT. dazwischen gibt es nichts.

Deine Aussage ist nicht ganz richtig das Personen mit Rückenmarksschädigungen keinen LKW fahren dürfen. Ich selbst (Querschnitt) fahre einen großen umgebauten und ausgebauten Bus, (Wohnmobil)

Hast du Schlüsselzahlen in deinem Führerschein??

Wäre ich ein Fußgänger und habe keinerlei Eintragungen in meinem Führerschein, so darf ich dennoch ein Auto mit dem eingetragenen Lenkradknauf fahren. Das ist zumindest das, was ich bisher in Erfahrung bringen konnte (u.a. von einem Gutachter, der mir das bisher aber noch nicht schriftlich gegeben hat).

Das gleiche müsste doch dann auch für das Handgas gelten. Warum sollte ein Fußgänger nicht ein Auto mit Handgas führen dürfen, wenn er nachweist, dass er dazu in der Lage ist?

BTW: Ich finde die Fahrerlaubnisverordnung nicht eindeutig. In dieser steht nämlich, dass Menschen mit Schädigungen am Rückenmark und mit neuromuskulären Erkrankungen keine LKW führen dürfen. (Siehe Anlage 4 Punkte 6.1 und 6.2) Aber ich kann dennoch als Betroffener einen LKW-Führerschein machen. Das würde laut Gesetz auch nicht zueinander passen.

Der Link zur FeV: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4.html

Hallo,

ich habe in meinem Nissan Qashqai (Automatik) ein Handbediengerät für Bremse und Gas eingebaut.

Zur Info erst mal folgendes: Ich habe keine Behinderung, aber hochgradige Athrose an beiden Knien und habe lks ein neues Kniegelenk bekommen, welches aber auch 1 Jahr nach der OP sehr schmerzt.

Was für mich auch noch ausschlaggebend für den Einbau des Bediengerätes gab war: Ich durfte lange Zeit nicht mit dem operierten Knie Auto fahren sagten mir die Ärzte.

Bereits bei der Heimfahrt aus der Reha war ich froh, daß ich ein AT-Getriebe hatte und das ich mein linkes Bein zuerst operieren ließ. Ich konnte ohne dieses Bein zu benutzen die Heimfahrt alleine durchführen.

Da ich das 2. Knie auch noch operieren lassen möchte und andererseits der Sache nun nicht mehr traue habe ich ein (gebrauchtes) Gas- Brems-Bediengerät von P&L eingebaut. Dabei hat mir ein Freund geholfen, weil ich mich nicht auf den Boden knien kann, um das Bediengerät einzubauen.

Dann bin ich zur DEKRA gefahren und habe das abnehmen lassen.

Da alles ordnungsgemäß eingebaut war, nichts geschliffen oder geklemmt hat und ich überall die P&L-Hersteller-Nummern auf den Teilen hatte wurde das Fahrzeug abgenommen, sogar ohne sonstige Unterlagen zum Bediengerät (weil ich es gebraucht erworben hatte gab es diese nicht).

Einzig die Frage des Prüfers mußte ich beantworten, so, daß er die Antwort schluckte.

Er fragte: Wozu brauchen Sie so ein Gerät, sie haben doch keine körperliche Einschränkung?

Ich sagte ihm, daß ein behinderter Freund mich für 3 Monate besuchen kommt und dieser natürlich auch mal irgendwo hin fahren möchte. Deshalb das Bediengerät.

Das hat dem Prüfer genügt als Antwort. Rausgekommen ist dabei nun:

Ich habe ein abgenommenes und von der Zulassungstelle auch eingetragenes Gas- Brems- Bediengerät im Fahrzeug.

Ich darf es nicht benutzen, daß brauche ich auch nicht, denn wenn die Pedal-Abdeckung abgezogen ist kann ich ja mit den Füßen fahren.

Allerdings wird niemand merken, wenn ich es trotzdem nutze, denn wer kann in mein Auto hineinsehen während der Fahrt und dann noch so weit nach unten, daß er den Bediengriff (auf Höhe des Getriebe-Wählhebels) sieht. Erst dann würde er evtl merken, daß ich mit der rechten Hand Gas gebe und Bremse.

Ich fahre also ohne Eintragung im Führerschein. Mein Führerschein wurde auch nicht durch Einschränkungen "kastriert".

Dennoch habe ich die Wahl womit ich das Fahrzeug bediene.

Wäre meiner Meinung nach auch für das Problem des Fragestellers eine Möglichkeit sein Problem zu lösen.

L.G. vom ollen-biker

Nachtrag:

In den Anleitungen vom Hersteller des Bediengerätes stand:

Wenn ein nicht mobilitätseingeschränkter Fahrer das Fahrzeug benutzt, so muß er die Pedalabdeckung abziehen.

Wenn er die Fahrt beendet, so muß er die Abdeckung aufstecken, weil die mobilitätseingeschränkte Person das nicht selbst erledigen kann.

Dieser Satz wurde sinngemäß auch im Kfz-Schein eingetragen. Was will man mehr ?

Also ohne Abdeckung darf jeder das Fahrzeug fahren. Mit Abdeckung nur mobilitätseingeschränke Personen.

L.G. vom ollen-biker

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