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Auto in Zahlung gegeben, dann aber doch privat verkauft?

Themenstarteram 28. Mai 2018 um 17:53

Hallo zusammen!

Ich habe einen Neuwagen bestellt, da der alte zu viele Probleme macht. Nun gefällt mir aber der Preis nicht, den der Autohändler mir für meinen alten geben will. Dennoch habe ich bereits das Dokument unterschrieben, dass ich "Juni 2018" den neuen abholen kann und dafür den alten dort lasse.

Laut Vertrag fungiert der alte Wagen ja als Anzahlung. Wie verhält es sich rechtlich, wenn ich binnen der drei Wochen, bis ich den Tausch vollziehe, einen Privatkäufer finde?

Und auch habe ich ein wenig Sorgen wegen der Laufleistung, die im Vertrag bereits mit 127600 festgelgt wurde. Ich habe den Händler darüber aufgeklärt, dass noch rund 2000km oben drauf kommen. Das wurde aber nicht schriftlich festgehalten. Ich glaube (Glauben ist bekanntlich nicht Wissen), dass die km in gewissem Rahmen okay sind, da man als Käufer (wie in meinem Fall) davon ausgehen muss, dass beim Altfahrzeug noch Kilometer drauf kommen, wenn der Neuwagen eine Lieferzeit hat.

Also zwei Fragen: Zwischenverkauf trotz bereits unterschriebenem (Vor-) Vertrag möglich?

und: Laufleistung "in gewissem Rahmen" okay?

Vielen dank schonmal vorab

Mathias

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4 Antworten

Hast Du den Wagen explizit an den Händler als Anzahlung verkauft oder nicht?

Frag den Händler. Der wird sicherlich nichts dagegen haben, wenn du den vorher verkaufst, solange du das Geld auf den Tisch legen kannst.

meinem Händler war das im März egal, ob Inzahlunggabe zum fest vereinbarten Preis oder Geld auf den Tisch. Auch bei Käufen vorher, bei denen Inzahlunggabe ein Thema war, wäre es dem Autohaus egal gewesen. Ich habe allerdings immer vorher drüber gesprochen und es teilweise auch im Vertrag fixieren lassen.

Das ist normal egal aber frag ihn trotzdem mal.

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